Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:1. Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter 3 Jahren und der zum Stichtag 31.12.2009 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen. 2. Den geplanten Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und
Allgemeines
Am
16.12.2008 ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Kraft getreten und hat das
bereits seit 01.01.2005 geltende Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) abgelöst.
Ziel beider Gesetze war bzw. ist es, insbesondere den Ausbau eines
qualitativen, hochwertigen Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren zu
beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Das KiföG
steht für eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung
für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland.
Auf
dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart,
bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur
Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege
zu schaffen. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf
regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen von der bundesweiten Vorgabe von 35
% kommen.
Da
Eltern aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse eine
größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das KiföG den
Ausbau der Kindertagespflege vor. 30 % der neu zu schaffenden Plätze für Kinder
unter 3 Jahren sollen in Kindertagespflege geschaffen werden.
Ab
01.08.2013 hat jedes Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch
auf Förderung in einer Kindestageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
In
der Ausbauphase bis zum 31.07.2013 soll das Angebot an Betreuungsplätzen für
Kinder unter 3 Jahren schrittweise bedarfsgerecht erweitert werden. Ab dem
01.10.2010 ist mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung
aller Kinder ermöglicht,
1. deren Erziehungsberechtigte
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine
Erwerbstätigkeit aufnehmen,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der
Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II
erhalten;
Finanzierung und FolgekostenDie Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung wurde mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz geregelt. Demnach beteiligt sich der Bund bis zum Jahr 2013 an den Investitionskosten und entlastet die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit einem jährlichen Betrag an der Finanzierung der Betriebskosten. Dennoch entstehen in den
kommenden Jahren deutliche Mehrkosten für die Städte, Gemeinden und Kreise. Anlagen--- Sichtvermerke
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