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Vorlage - 074/2010  

 
 
Betreff: Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
15.06.2010 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

1.        Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter 3 Jahren und der zum Stichtag 31.12.2009 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen.

 

2.        Den geplanten Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Am 16.12.2008 ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Kraft getreten und hat das bereits seit 01.01.2005 geltende Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) abgelöst. Ziel beider Gesetze war bzw. ist es, insbesondere den Ausbau eines qualitativen, hochwertigen Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren zu beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Das KiföG steht für eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland.

 

Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu schaffen. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen von der bundesweiten Vorgabe von 35 % kommen.

 

Da Eltern aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse eine größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das KiföG den Ausbau der Kindertagespflege vor. 30 % der neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren sollen in Kindertagespflege geschaffen werden.

 

Ab 01.08.2013 hat jedes Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindestageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

 

In der Ausbauphase bis zum 31.07.2013 soll das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren schrittweise bedarfsgerecht erweitert werden. Ab dem 01.10.2010 ist mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller  Kinder ermöglicht,

 

1.     deren Erziehungsberechtigte

 

a)      einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,

 

b)      sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

 

c)       Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten;

 

2.     deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der frei werdenden und der neu geschaffenen Plätze Kinder, die die oben genannten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, besonders zu berücksichtigen.

 

 

 

II. Bestand und Bedarf an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis

 

Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Kriterien nach dem KiföG noch nicht erfüllen, besteht neben der Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau des Förder­angebotes auch die Verpflichtung,

 

1.     jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und

 

2.     jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach dem KiföG zu ermitteln.

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 04.07.2006, 10.07.2007, 08.07.2008 und 12.05.2009 wurden jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen beschlossen. Nach der letzten Erhebung war ein Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013 um 729 Plätze geplant. Die Versorgungsquote im Ostalbkreis würde dann von 15,7 % auf 24,6 % ansteigen. Bundesweit lag die Betreuungsquote am 01.03.2009 bei 20,2 %, in Baden-Württemberg bei 15,8 %.

 

Zum Stichtag 31.12.2009 wurden nun die Daten erneut bei den Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E. erhoben. Die aktuellen Ergebnisse werden derzeit zusammengestellt und in der Sitzung am 15.06.2010 vorgestellt.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung wurde mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz geregelt. Demnach beteiligt sich der Bund bis zum Jahr 2013 an den Investitionskosten und entlastet die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit einem jährlichen Betrag an der Finanzierung der Betriebskosten.

 

Dennoch entstehen in den kommenden Jahren deutliche Mehrkosten für die Städte, Gemeinden und Kreise.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Stabsstelle V/01

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Joklitschke

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel