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Vorlage - 073/2010  

 
 
Betreff: Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung im Ostalbkreis
Präsentation der Beschäftigungsträger
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
22.06.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Seit der Übernahme der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch die Stadt- und Landkreise am 01.01.2005, ist der Ostalbkreis unter anderem für auf Dauer wesentlich behinderte Menschen zuständiger Leistungsträger für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Überwiegend beinhaltet dies die Übernahme von Kosten für die Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.

 

Zum 31.12.2009 wurden in Kostenträgerschaft des Ostalbkreises 864 Personen in Werkstätten für behinderte Menschen betreut. Davon lebten 303 Personen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.

 

Seit 2005 ist eine stetige Zunahme der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen festzustellen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Insbesondere bietet der Arbeitsmarkt keine ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit größeren Handicaps.

 

In Trägerschaft des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sind in Baden-Württemberg flächendeckend Integrationsfachdienste eingerichtet. Hauptaufgabe dieser Integrationsfachdienste ist die Beratung und Unterstützung sowohl arbeitsuchender als auch beschäftigter behinderter und schwerbehinderter Menschen und deren Arbeitgeber. Der Integrationsfachdienst für den Ostalbkreis hatte in der Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2009 über seine Aufgabenstellungen berichtet.

 

II. Arbeitsangebote für schwerbehinderte Menschen im Ostalbkreis

 

1.     Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)


Personen, die wegen ihrer körperlich, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder Besonderheit nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können, haben ein Recht auf einen Werkstattarbeitsplatz. Eine WfbM muss eine angemessene berufliche Bildung anbieten. Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der dort beschäftigten Menschen soll erhalten, entwickelt, erhöht oder wieder gewonnen werden, wobei gleichzeitig auch deren Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht werden soll. Außerdem hat die Werkstatt eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus den Arbeitsergebnissen anzubieten.

Die Werkstatt soll nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Eine Werkstatt hat deshalb gewerbliche und private Auftraggeber, die Waren und Dienstleistungen bei ihr anfordern.


Die Beschäftigung in einer WfbM beginnt mit dem Eingangsverfahren. Das Eingangsverfahren dauert in der Regel 3 Monate. In dieser Zeit wird ein Eingliederungsplan erstellt, in dem die Kompetenzen des behinderten Menschen aufgenommen und die Ziele für den anschließenden Förder- und Bildungsprozess gemeinsam aufgestellt werden. Kostenträger sind in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder andere Träger der gesetzlichen Sozialversicherung.

Dem Eingangsverfahren schließt sich ein Berufsbildungsbereich (BBB) an. Dieser BBB dauert maximal 2 Jahre. Der Berufsbildungsbereich soll den Teilnehmer befähigen, in den Arbeitsbereich der WfbM zu wechseln.


Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Sie erfolgt längstens bis zum 65. Lebensjahr.


Die Werkstatt soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen mit weitgehender Entsprechung zum allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen. Eine weitergehende Förderung soll wenn möglich den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.


Eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen kann auch auf einem Außenarbeitsplatz, z. B. bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen erfolgen. Die Werkstatt hat dabei die notwendige Betreuung sicher zu stellen.

Aufträge akquiriert die heutige Werkstatt für behinderte Menschen in hohem Maße von privaten Arbeitgebern. Arbeitgeber, die an eine WfbM Aufträge erteilen, können bis zu 50% der Arbeitskosten des Rechnungsbetrages auf die vom Arbeitgeber zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Für Firmen, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen einstellen können oder wollen, ist dies eine interessante Alternative.

 

2.     Arbeitsentgelt

Im Berufsbildungsbereich erhalten die Teilnehmer entweder ein Ausbildungsgeld oder ein Übergangsgeld vom zuständigen Rehabilitationsträger. Das Ausbildungsgeld beträgt im ersten Jahr 62 € und im zweiten Jahr 73 € pro Monat. Übergangsgeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger nach der Situation des Betroffenen festgelegt. Im Arbeitsbereich erhält der Beschäftigte ein Entgelt. Das durchschnittliche Werkstattentgelt beträgt rund 200 € je Monat.

Die Werkstattbeschäftigten sind wie andere Arbeitnehmer kranken-, pflege- und rentenversichert. Nach 20 Jahren Tätigkeit in der Werkstatt besteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

 

3.     Fachausschuss

Über die Aufnahme in eine WfbM entscheidet der sogenannte Fachausschuss. Diesem gehören jeweils Vertreter der Werkstatt, der Bundesagentur für Arbeit, sowie der Träger der Sozialhilfe an.


 

4.     Integrationsunternehmen

        Neben den Werkstätten für behinderte Menschen zählen Integrationsunter­nehmen zu den wichtigsten Instrumenten der dauerhaften beruflichen Integration behinderter Menschen. Ein Integrationsunternehmen verfolgt wirtschaftliche Ziele und beschäftigt gleichzeitig dauerhaft rund 25 bis 50 % Menschen mit Behinderung.


Integrationsunternehmen erhalten einen Nachteilsausgleich aus der Ausgleichsabgabe für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils von Menschen mit Behinderung verbunden ist. Die behinderten Menschen erhalten in der Regel Tariflohn. Die Integrationsfirmen werden auch im investiven Bereich aus der Ausgleichsabgabe vom Integrationsamt beim KVJS gefördert.


Integrationsunternehmen im Ostalbkreis sind die Zemo (Zerspannung, Montage) der LWV.Eingliederungshilfe gGmbH in Ellwangen, die hlh - Gebäude­management u. Service GmbH, die b.e.o Verwaltungs- und Service GmbH der Stiftung Haus Lindenhof in Schwäbisch Gmünd, die KBS - Arbeit u. Integration - gGmbH der Konrad-Biesalski-Schule in Wört und die INTEG GmbH der Samariterstiftung,

 

5.     Präsentation der Beschäftigungsträger

Im Ostalbkreis gibt es derzeit 4 Träger von Werkstätten für behinderte Menschen.

 

        - Stiftung Haus Lindenhof mit den Werkstätten in Schwäbisch Gmünd-         Bettringen, Waldstetten und Ellwangen

        - Samariterstiftung Nürtingen mit den Werkstätten in Neresheim, Aalen und Bopfingen

        - LWV. Eingliederungshilfe gGmbH mit der Werkstatt in Ellwangen

        - Diakonie Stetten mit der Werkstatt in Lorch-Waldhausen


Diese Leistungsanbieter für Beschäftigung in einer WfbM oder einer Integrationsfirma präsentieren ihre Tätigkeitsfelder, insbesondere auch ihre Angebote für den kommunalen und privat/gewerblichen Bereich vom 22.06.2010 bis 22.07.2010 im Landratsamt in Aalen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahr 2009 betrug der Aufwand des Ostalbkreises für die Beschäftigung von Menschen mit Handicaps in anerkannten Werkstätten ca. 11.321.000 €.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschätsbereich

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Traub

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel