Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Seit der Übernahme der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch die Stadt- und Landkreise am
01.01.2005, ist der Ostalbkreis unter anderem für auf Dauer wesentlich
behinderte Menschen zuständiger Leistungsträger für Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben. Überwiegend beinhaltet dies die Übernahme von Kosten für die
Beschäftigung in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.
Zum 31.12.2009 wurden in
Kostenträgerschaft des Ostalbkreises 864 Personen in Werkstätten für behinderte
Menschen betreut. Davon lebten 303 Personen in stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe.
Seit 2005 ist eine stetige
Zunahme der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen festzustellen.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Insbesondere bietet der Arbeitsmarkt
keine ausreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit größeren
Handicaps.
In Trägerschaft des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sind in
Baden-Württemberg flächendeckend Integrationsfachdienste eingerichtet.
Hauptaufgabe dieser Integrationsfachdienste ist die Beratung und Unterstützung
sowohl arbeitsuchender als auch beschäftigter behinderter und schwerbehinderter
Menschen und deren Arbeitgeber. Der Integrationsfachdienst für den Ostalbkreis
hatte in der Sitzung des Sozialausschusses am 02.12.2009 über seine
Aufgabenstellungen berichtet.
II. Arbeitsangebote für schwerbehinderte Menschen im
Ostalbkreis
1. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Personen, die wegen ihrer körperlich, geistigen oder psychischen
Beeinträchtigung oder Besonderheit nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können, haben ein Recht auf einen
Werkstattarbeitsplatz. Eine WfbM muss eine angemessene berufliche Bildung
anbieten. Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der dort beschäftigten Menschen
soll erhalten, entwickelt, erhöht oder wieder gewonnen werden, wobei
gleichzeitig auch deren Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht werden soll.
Außerdem hat die Werkstatt eine Beschäftigung zu einem der Leistung
angemessenen Arbeitsentgelt aus den Arbeitsergebnissen anzubieten.
Die Werkstatt soll nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Eine
Werkstatt hat deshalb gewerbliche und private Auftraggeber, die Waren und
Dienstleistungen bei ihr anfordern.
Die Beschäftigung in einer WfbM beginnt mit dem Eingangsverfahren. Das
Eingangsverfahren dauert in der Regel 3 Monate. In dieser Zeit wird ein
Eingliederungsplan erstellt, in dem die Kompetenzen des behinderten Menschen
aufgenommen und die Ziele für den anschließenden Förder- und Bildungsprozess
gemeinsam aufgestellt werden. Kostenträger sind in der Regel die Bundesagentur
für Arbeit oder andere Träger der gesetzlichen Sozialversicherung.
Dem Eingangsverfahren schließt sich ein Berufsbildungsbereich (BBB) an. Dieser
BBB dauert maximal 2 Jahre. Der Berufsbildungsbereich soll den Teilnehmer
befähigen, in den Arbeitsbereich der WfbM zu wechseln.
Die Beschäftigung im Arbeitsbereich ist unbefristet. Sie erfolgt längstens bis
zum 65. Lebensjahr.
Die Werkstatt soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen mit
weitgehender Entsprechung zum allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen. Eine
weitergehende Förderung soll wenn möglich den Wechsel in den ersten
Arbeitsmarkt ermöglichen.
Eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen kann auch auf
einem Außenarbeitsplatz, z. B. bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen
erfolgen. Die Werkstatt hat dabei die notwendige Betreuung sicher zu stellen.
Aufträge akquiriert die heutige Werkstatt für behinderte Menschen in hohem Maße
von privaten Arbeitgebern. Arbeitgeber, die an eine WfbM Aufträge erteilen,
können bis zu 50% der Arbeitskosten des Rechnungsbetrages auf die vom
Arbeitgeber zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Für Firmen, die nicht
genügend schwerbehinderte Menschen einstellen können oder wollen, ist dies eine
interessante Alternative.
2. Arbeitsentgelt
Im Berufsbildungsbereich erhalten die Teilnehmer entweder ein Ausbildungsgeld
oder ein Übergangsgeld vom zuständigen Rehabilitationsträger. Das
Ausbildungsgeld beträgt im ersten Jahr 62 € und im zweiten Jahr 73
€ pro Monat. Übergangsgeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger
nach der Situation des Betroffenen festgelegt. Im Arbeitsbereich erhält der
Beschäftigte ein Entgelt. Das durchschnittliche Werkstattentgelt beträgt rund
200 € je Monat.
Die Werkstattbeschäftigten sind wie andere Arbeitnehmer kranken-, pflege- und
rentenversichert. Nach 20 Jahren Tätigkeit in der Werkstatt besteht ein
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
3. Fachausschuss
Über die Aufnahme in eine WfbM entscheidet der sogenannte Fachausschuss. Diesem
gehören jeweils Vertreter der Werkstatt, der Bundesagentur für Arbeit, sowie
der Träger der Sozialhilfe an.
4. Integrationsunternehmen
Neben den Werkstätten für
behinderte Menschen zählen Integrationsunternehmen zu den wichtigsten
Instrumenten der dauerhaften beruflichen Integration behinderter Menschen. Ein
Integrationsunternehmen verfolgt wirtschaftliche Ziele und beschäftigt
gleichzeitig dauerhaft rund 25 bis 50 % Menschen mit Behinderung.
Integrationsunternehmen erhalten einen Nachteilsausgleich aus der
Ausgleichsabgabe für den besonderen Aufwand, der mit der Beschäftigung eines
hohen Anteils von Menschen mit Behinderung verbunden ist. Die behinderten
Menschen erhalten in der Regel Tariflohn. Die Integrationsfirmen werden auch im
investiven Bereich aus der Ausgleichsabgabe vom Integrationsamt beim KVJS
gefördert.
Integrationsunternehmen
im Ostalbkreis sind die Zemo (Zerspannung, Montage) der LWV.Eingliederungshilfe
gGmbH in Ellwangen, die hlh - Gebäudemanagement u. Service GmbH, die b.e.o
Verwaltungs- und Service GmbH der Stiftung Haus Lindenhof in Schwäbisch Gmünd,
die KBS - Arbeit u. Integration - gGmbH der Konrad-Biesalski-Schule in Wört und
die INTEG GmbH der Samariterstiftung,
5. Präsentation
der Beschäftigungsträger
Im Ostalbkreis gibt es derzeit 4 Träger von Werkstätten für behinderte
Menschen.
-
Stiftung Haus Lindenhof mit den Werkstätten in Schwäbisch Gmünd- Bettringen, Waldstetten und Ellwangen
-
Samariterstiftung Nürtingen mit den Werkstätten in Neresheim, Aalen und Bopfingen
- LWV. Eingliederungshilfe gGmbH mit der
Werkstatt in Ellwangen
- Diakonie Stetten mit der Werkstatt in
Lorch-Waldhausen
Diese Leistungsanbieter für
Beschäftigung in einer WfbM oder einer Integrationsfirma präsentieren ihre
Tätigkeitsfelder, insbesondere auch ihre Angebote für den kommunalen und
privat/gewerblichen Bereich vom 22.06.2010 bis 22.07.2010 im Landratsamt in
Aalen.