Bürgerinformationssystem
Antrag der VerwaltungKenntnisnahme Sachverhalt/BegründungI.
Ausgangssituation und Allgemeines Schulsozialarbeit ist - kurz gesagt - die sozialpädagogische Arbeit von
Fachkräften der Jugendhilfe an Schulen. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz hat
die Schulsozialarbeit keinen eigenen Leistungsparagraphen. Sie wird
hauptsächlich dem § 13 „Jugendsozialarbeit“ zugeordnet und dort
inhaltlich wie folgt beschrieben: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich
sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen
in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der
Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und
berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration
fördern.“ Schulsozialarbeit versteht sich als präventive Jugendhilfe zur Förderung von jungen Menschen im schulpflichtigen Alter. Als aufsuchende Form der Jugendhilfe begibt sie sich ähnlich wie Streetwork und Sozialpädagogische Familienhilfe unmittelbar in das Lebensfeld der jungen Menschen, d. h. in die Schule als den Ort, an dem Kinder einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, wo wesentliche Entscheidungen über ihre Zukunftschancen fallen und wo Probleme von Kindern und Jugendlichen frühzeitig sichtbar werden. Schulsozialarbeit ist die
ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und
Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule. Durch
Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und
Schüler, wie auch durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den
Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen, werden Konfliktpotentiale
abgebaut und Möglichkeiten für eine wirksamere Bildungs- und
Sozialisationsarbeit an der Schule aufgebaut. Schulsozialarbeit ist
grundsätzlich so zu gestalten, dass sie die Schule nicht aus ihrer
erzieherischen Verantwortung entlässt. Die Jugendberufshilfe ist
ausbildungs- und beschäftigungsorientiert und verfolgt insbesondere das Ziel,
die berufliche Integration von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern. Sie
setzt am Übergang zwischen Schule und Beruf an, eröffnet für jeden betroffenen
jungen Menschen durch Auswahl und Abstimmung der am besten geeigneten Maßnahmen
konkrete Perspektiven für eine erfolgreiche berufliche Integration und soll die
Jugendlichen motivieren, Verantwortung für die eigene Existenzsicherung und
Lebensplanung zu übernehmen. Jugendberufshilfe setzt somit im
Gegensatz zur „subjektorientierten“ Schulsozialarbeit eher bei der
Berufsorientierung, -findung und -qualifizierung sowie der Vermittlung der
Jugendlichen in Praktika, Ausbildung und Arbeit an. Die Jugendberufshilfe leistet
darüber hinaus individuell und in Gruppenangeboten Hilfestellungen bei der
Bewerbung und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Ausgelöst durch den Einstieg des Landes Baden-Württemberg in die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen – initiiert durch die Enquetekommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“ des baden-württembergischen Landtags – konnte im Ostalbkreis am 01.10.2000 die erste Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wurden vom Land nur zwei Schulen in das Förderprogramm aufgenommen. Zwei weitere Stellen konnten mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Diese Fördermittel deckten ein Drittel der Personalkosten ab. Jeweils ein weiteres Drittel wurde vom jeweiligen Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Die Sachkosten gingen stets zu Lasten der Schulträger. Zum Schuljahr 2002/2003 wurden vom Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt, so dass neben den bereits geförderten Schulen zwei weitere Schulen in das Förderprogramm aufgenommen werden konnten. Zum Schuljahr 2003/2004 hatte das Land seine Förderbeträge um 50 % gekürzt. Mit Ende des Schuljahres 2004/2005 wurde die Landesförderung ganz eingestellt. Zum 31.12.2007 wurde auch die ESF-Förderung für Projekte der Schulsozialarbeit eingestellt. Somit endete definitiv die ursprünglich angedachte und über Jahre hinweg auch praktizierte Drittelfinanzierung. In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des
Verwaltungs- und Finanzausschusses im November bzw. Dezember 2007 wurde deshalb
über die Förderung der Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2008 sowie über Anträge
auf Förderung neuer Schulsozialarbeiterstellen beraten. Beide Ausschüsse beschlossen, den Weiterbestand der bereits laufenden
Projekte zu sichern und deshalb die Fördermittel des Ostalbkreises entsprechend
zu erhöhen. Gleichzeitig wurde die Entscheidung über neu eingegangene Anträge
zurückgestellt und die Landkreisverwaltung beauftragt, eine Konzeption als
künftige Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. Die Konzeption „Schulsozialarbeit / Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“ wurde in enger Abstimmung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden als Schulträger, der Schulen selbst, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der Landkreisverwaltung erarbeitet und am 17.06.2008 vom Kreistag verabschiedet. II. Konzeption
„Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“ Die Konzeption legt fest, dass
Schulsozialarbeit vor allem an solchen Schulen erforderlich ist, die unter
erschwerten sozialen und pädagogischen Bedingungen arbeiten. Hierzu zählen Schulen, die
aufgrund benachteiligter Lebenslagen und familiärer Belastungsfaktoren ihrer
Schüler/-innen mit ihren Lehrkräften allein ihren Auftrag von Bildung und
Erziehung nicht mehr erfüllen können und deshalb zusätzliche Fachkompetenz
benötigen. Dies ist insbesondere dort der
Fall, wo im Einzugsbereich der Schule vermehrt -
Verhaltensauffälligkeiten
von Schülern und Schülergruppen auftreten, -
interkulturelle
Konflikte eine Rolle spielen, -
die Integration von
Aussiedlerinnen/Aussiedlern und Ausländerinnen/Ausländern einen besonderen
Stellenwert hat und -
familienbelastende
Faktoren (z. B. schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Suchtkrankheit
der Eltern etc.) zu verzeichnen sind. An diesen Schulen hat die
Elternschaft auch häufig nicht die Kraft zur Unterstützung ihrer Schule,
sondern die Familien der Schüler/-innen brauchen selbst Unterstützung, die von
Lehrkräften und Schule umfassend weder erwartet noch geleistet werden kann. Die Konzeption regelt außerdem
die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis. Demnach
beträgt der Zuschuss 50 % der Personalkosten für eine sozialpädagogische
Fachkraft. Zuschussfähig ist ein Entgelt, das dem einer beim Landratsamt
Ostalbkreis vergleichbar beschäftigten und tariflich eingruppierten Fachkraft
entspricht. Der Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich
der Schulträger in zumindest gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligt. Ein
Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt. Die Förderung erfolgt jeweils unter dem
Vorbehalt der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Mittel. III.
Aktueller Stand Seit Verabschiedung der
Konzeption wurde die Anzahl der Schulstandorte mit Schulsozialarbeit mehr als
verdoppelt, so dass nunmehr an 18 Schulen bzw. Schulzentren Schulsozialarbeit
mit einem Stellenumfang von insgesamt 13,5 Stellen angeboten werden kann.
Außerdem wurde die Jugendberufshilfe an den Berufsschulzentren Aalen,
Schwäbisch Gmünd und Ellwangen um 3 Stellen auf insgesamt 7,1 erweitert. Schulsozialarbeit
IV.
Erfahrungsberichte Wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist, hat sich die Schulsozialarbeit im Ostalbkreis beginnend im Jahr 2000 schrittweise weiterentwickelt. Seit Herbst 2008 kam es dann auf der Grundlage der Konzeption Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis zu einem deutlichen Ausbau. Aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Landesförderung, die mit Ende des Schuljahres 2004/2005 eingestellt wurde, lassen sich wesentliche Ergebnisse über die Wirkung und den Nutzen der Schulsozialarbeit aus Sicht der Schüler, der Schulleitungen und Jugendämter zusammenfassen. Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schulsozialarbeit eine verlässliche Gelegenheitsstruktur für ein Gespräch mit einem „anderen Erwachsenen“, der da ist, wenn sie Probleme haben, und der Unterstützung und Reibungsfläche zugleich ist; ein Erwachsener, der nicht Elternteil und nicht Lehrkraft ist, der nicht in die schulischen Sanktionsauflagen eingebunden ist wie die Lehrkräfte und dem man etwas anvertrauen kann. - Schulsozialarbeit ist da, wenn die Schüler Probleme haben. - Sie hat die Zeit und den Auftrag, sich um die Schüler ganz speziell zu kümmern. Die Beziehung ist weitgehend entlastet von hierarchischer Wissensvermittlung und Leistungsbeurteilung. Von einem Schüler auf den Punkt gebracht: „Halt keine Lehrerin“. - Die Schülerinnen und Schüler verbinden „anvertrauen können“ und „verstanden werden“ mit der Schulsozialarbeit. „Sie machen so was wie ein Psychologe“. Sie verarbeiten mit ihr herausfordernde Momente ihrer Lebensgestaltung und Lebensbewältigung. Schulsozialarbeit hat zudem eine Vermittlungs- und Übersetzungsfunktion z. B. zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern und zwischen Schülern und Eltern. Die Schulleitungen heben vor allem zwei Wirkungen der Schulsozialarbeit als positiv hervor: - Schulsozialarbeit führt zu einer deutlichen Reduktion von Belastungen, die durch Schülerinnen und Schüler herrühren, zu einer Verzahnung mit dem Jugendhilfeumfeld und einer Verbesserung des Schulklimas. - Sie gibt wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Schulen. Weiter betonen die Schulleitungen, dass sich mit Schulsozialarbeit die Zusammenarbeit mit Eltern intensivierte und neue, kooperative Formen der Elternarbeit entwickelt wurden. Bei Schulen, an denen schon länger Schulsozialarbeiter tätig sind, nehmen die positiven Veränderungsimpulse übrigens nicht ab oder stagnieren, sondern werden von den Schulleitungen weiterhin hoch bewertet. Für die Jugendämter ist die Schulsozialarbeit ein wichtiger Kooperationspartner. In der Sitzung am 15.06.2010 werden zwei Schulsozialarbeiter/-innen über ihre Erfahrungen und die gewonnenen Erkenntnisse über die Schulsozialarbeit im Ostalbkreis berichten. Finanzierung und FolgekostenAuf der Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie des Verwaltungs- u. Finanzausschusses/Ausschusses für Bildung und Finanzen sind im Haushalt 2010 bei Unterabschnitt 4780 für Schulsozialarbeit 328.375 Euro eingestellt. Anlagen--- Sichtvermerke
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