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Vorlage - 068/2010  

 
 
Betreff: Erfahrungsbericht zur Schulsozialarbeit im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
15.06.2010 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

Schulsozialarbeit ist - kurz gesagt - die sozialpädagogische Arbeit von Fachkräften der Jugendhilfe an Schulen. Im Kinder- und Jugendhilfegesetz hat die Schulsozialarbeit keinen eigenen Leistungsparagraphen. Sie wird hauptsächlich dem § 13 „Jugendsozialarbeit“ zugeordnet und dort inhaltlich wie folgt beschrieben: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

Schulsozialarbeit versteht sich als präventive Jugendhilfe zur Förderung von jungen Menschen im schulpflichtigen Alter. Als aufsuchende Form der Jugendhilfe begibt sie sich ähnlich wie Streetwork und Sozialpädagogische Familienhilfe unmittelbar in das Lebensfeld der jungen Menschen, d. h. in die Schule als den Ort, an dem Kinder einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, wo wesentliche Entscheidungen über ihre Zukunftschancen fallen und wo Probleme von Kindern und Jugendlichen frühzeitig sichtbar werden.

Schulsozialarbeit ist die ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler im Zusammenwirken mit der Schule. Durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, wie auch durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen, werden Konfliktpotentiale abgebaut und Möglichkeiten für eine wirksamere Bildungs- und Sozialisationsarbeit an der Schule aufgebaut.

Schulsozialarbeit ist grundsätzlich so zu gestalten, dass sie die Schule nicht aus ihrer erzieherischen Verantwortung entlässt.

Die Jugendberufshilfe ist ausbildungs- und beschäftigungsorientiert und verfolgt insbesondere das Ziel, die berufliche Integration von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern. Sie setzt am Übergang zwischen Schule und Beruf an, eröffnet für jeden betroffenen jungen Menschen durch Auswahl und Abstimmung der am besten geeigneten Maßnahmen konkrete Perspektiven für eine erfolgreiche berufliche Integration und soll die Jugendlichen motivieren, Verantwortung für die eigene Existenzsicherung und Lebensplanung zu übernehmen.

Jugendberufshilfe setzt somit im Gegensatz zur „subjektorientierten“ Schulsozialarbeit eher bei der Berufsorientierung, -findung und -qualifizierung sowie der Vermittlung der Jugendlichen in Praktika, Ausbildung und Arbeit an.

Die Jugendberufshilfe leistet darüber hinaus individuell und in Gruppenangeboten Hilfestellungen bei der Bewerbung und dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen.

 

Ausgelöst durch den Einstieg des Landes Baden-Württemberg in die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen – initiiert durch die Enquetekommission „Jugend – Arbeit – Zukunft“ des baden-württembergischen Landtags – konnte im Ostalbkreis am 01.10.2000 die erste Schulsozialarbeiterstelle eingerichtet werden. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wurden vom Land nur zwei Schulen in das Förderprogramm aufgenommen. Zwei weitere Stellen konnten mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

 

Diese Fördermittel deckten ein Drittel der Personalkosten ab. Jeweils ein weiteres Drittel wurde vom jeweiligen Schulträger und vom Ostalbkreis getragen. Die Sachkosten gingen stets zu Lasten der Schulträger.

 

Zum Schuljahr 2002/2003 wurden vom Land zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt, so dass neben den bereits geförderten Schulen zwei weitere Schulen in das Förderprogramm aufgenommen werden konnten.

 

Zum Schuljahr 2003/2004 hatte das Land seine Förderbeträge um 50 % gekürzt. Mit Ende des Schuljahres 2004/2005 wurde die Landesförderung ganz eingestellt. Zum 31.12.2007 wurde auch die ESF-Förderung für Projekte der Schulsozialarbeit eingestellt. Somit endete definitiv die ursprünglich angedachte und über Jahre hinweg auch praktizierte Drittelfinanzierung.

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Verwaltungs- und Finanzausschusses im November bzw. Dezember 2007 wurde deshalb über die Förderung der Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2008 sowie über Anträge auf Förderung neuer Schulsozialarbeiterstellen beraten. Beide Ausschüsse beschlossen, den Weiterbestand der bereits laufenden Projekte zu sichern und deshalb die Fördermittel des Ostalbkreises entsprechend zu erhöhen. Gleichzeitig wurde die Entscheidung über neu eingegangene Anträge zurückgestellt und die Landkreisverwaltung beauftragt, eine Konzeption als künftige Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

 

Die Konzeption „Schulsozialarbeit / Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“ wurde in enger Abstimmung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden als Schulträger, der Schulen selbst, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und der Landkreisverwaltung erarbeitet und am 17.06.2008 vom Kreistag verabschiedet.

 

 

 

II. Konzeption „Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“

 

Die Konzeption legt fest, dass Schulsozialarbeit vor allem an solchen Schulen erforderlich ist, die unter erschwerten sozialen und pädagogischen Bedingungen arbeiten.

Hierzu zählen Schulen, die aufgrund benachteiligter Lebenslagen und familiärer Belastungsfaktoren ihrer Schüler/-innen mit ihren Lehrkräften allein ihren Auftrag von Bildung und Erziehung nicht mehr erfüllen können und deshalb zusätzliche Fachkompetenz benötigen.

Dies ist insbesondere dort der Fall, wo im Einzugsbereich der Schule vermehrt

-           Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und Schülergruppen auftreten,

-           interkulturelle Konflikte eine Rolle spielen,

-           die Integration von Aussiedlerinnen/Aussiedlern und Ausländerinnen/Ausländern einen besonderen Stellenwert hat und

-           familienbelastende Faktoren (z. B. schlechte Wohnverhältnisse, Arbeitslosigkeit, Suchtkrankheit der Eltern etc.) zu verzeichnen sind.

An diesen Schulen hat die Elternschaft auch häufig nicht die Kraft zur Unterstützung ihrer Schule, sondern die Familien der Schüler/-innen brauchen selbst Unterstützung, die von Lehrkräften und Schule umfassend weder erwartet noch geleistet werden kann.

Die Konzeption regelt außerdem die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit durch den Ostalbkreis. Demnach beträgt der Zuschuss 50 % der Personalkosten für eine sozialpädagogische Fachkraft. Zuschussfähig ist ein Entgelt, das dem einer beim Landratsamt Ostalbkreis vergleichbar beschäftigten und tariflich eingruppierten Fachkraft entspricht. Der Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich der Schulträger in zumindest gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligt. Ein Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt. Die Förderung erfolgt jeweils unter dem Vorbehalt der im Kreishaushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

III. Aktueller Stand

Seit Verabschiedung der Konzeption wurde die Anzahl der Schulstandorte mit Schulsozialarbeit mehr als verdoppelt, so dass nunmehr an 18 Schulen bzw. Schulzentren Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von insgesamt 13,5 Stellen angeboten werden kann. Außerdem wurde die Jugendberufshilfe an den Berufsschulzentren Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen um 3 Stellen auf insgesamt 7,1 erweitert.

  

Schulsozialarbeit

Schule

Träger

Stellen-umfang

Beginn

Mozartschule Schwäbisch Gmünd

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

1,0

01.10.2000

Buchenbergschule Ellwangen

Stadt Ellwangen

1,0

01.01.2001

Hauptschule Bopfingen

DRK Kreisverband Aalen e.V.

0,5

01.01.2001

Bohlschule Aalen

Stadt Aalen

1,0

01.09.2001

Rauchbeinschule Schwäbisch Gmünd

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

1,0

01.11.2002

Schillerschule Aalen

Aufwind e.V. Aalen

1,0

15.01.2003

Schillerschule Heubach

Stadt Heubach

0,5

01.10.2004

Hofherrnschule Aalen

Stadt Aalen

0,5

01.01.2006

Dreißentalschule Oberkochen

Caritas Ost-Württemberg

0,5

08.09.2008

Stauferschule Schwäbisch Gmünd

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

0,5

01.11.2008

Verbandshauptschule/ Realschule Mutlangen

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

1,0

01.12.2008

Talschule/Karl-Keßler-Realschule Aalen

Stadt Aalen

1,0

01.01.2009

Uhlandschule Schwäbisch Gmünd

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

1,0

01.01.2009

Deutschorden-Schule Lauchheim

Stadt Lauchheim

0,5

01.01.2009

Heinrich-Prescher-Schule Gschwend

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

0,5

19.01.2009

Eugen-Bolz-Realschule Ellwangen

Stadt Ellwangen

1,0

01.02.2009

Friedensschule Schwäbisch Gmünd

St. Canisius gGmbH Schwäbisch Gmünd

0,5

01.10.2009

Uhland-Realschule Aalen

Stadt Aalen

0,5

01.01.2010

18 Schulstandorte / 20 Schulen

13,5

 

 

IV. Erfahrungsberichte

Wie der obigen Tabelle zu entnehmen ist, hat sich die Schulsozialarbeit im Ostalbkreis beginnend im Jahr 2000 schrittweise weiterentwickelt. Seit Herbst 2008 kam es dann auf der Grundlage der Konzeption Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis zu einem deutlichen Ausbau.

Aus den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Landesförderung, die mit Ende des Schuljahres 2004/2005 eingestellt wurde, lassen sich wesentliche Ergebnisse über die Wirkung und den Nutzen der Schulsozialarbeit aus Sicht der Schüler, der Schulleitungen und Jugendämter zusammenfassen.

Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schulsozialarbeit eine verlässliche Gelegenheitsstruktur für ein Gespräch mit einem „anderen Erwachsenen“, der da ist, wenn sie Probleme haben, und der Unterstützung und Reibungsfläche zugleich ist; ein Erwachsener, der nicht Elternteil und nicht Lehrkraft ist, der nicht in die schulischen Sanktionsauflagen eingebunden ist wie die Lehrkräfte und dem man etwas anvertrauen kann.

-           Schulsozialarbeit ist da, wenn die Schüler Probleme haben.

-           Sie hat die Zeit und den Auftrag, sich um die Schüler ganz speziell zu kümmern. Die Beziehung ist weitgehend entlastet von hierarchischer Wissensvermittlung und Leistungsbeurteilung. Von einem Schüler auf den Punkt gebracht: „Halt keine Lehrerin“.

-           Die Schülerinnen und Schüler verbinden „anvertrauen können“ und „verstanden werden“ mit der Schulsozialarbeit. „Sie machen so was wie ein Psychologe“. Sie verarbeiten mit ihr herausfordernde Momente ihrer Lebensgestaltung und Lebensbewältigung.

Schulsozialarbeit hat zudem eine Vermittlungs- und Übersetzungsfunktion z. B. zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern und zwischen Schülern und Eltern.

Die Schulleitungen heben vor allem zwei Wirkungen der Schulsozialarbeit als positiv hervor:

-           Schulsozialarbeit führt zu einer deutlichen Reduktion von Belastungen, die durch Schülerinnen und Schüler herrühren, zu einer Verzahnung mit dem Jugendhilfeumfeld und einer Verbesserung des Schulklimas.

-           Sie gibt wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Schulen. Weiter betonen die Schulleitungen, dass sich mit Schulsozialarbeit die Zusammenarbeit mit Eltern intensivierte und neue, kooperative Formen der Elternarbeit entwickelt wurden.

Bei Schulen, an denen schon länger Schulsozialarbeiter tätig sind, nehmen die positiven Veränderungsimpulse übrigens nicht ab oder stagnieren, sondern werden von den Schulleitungen weiterhin hoch bewertet.

Für die Jugendämter ist die Schulsozialarbeit ein wichtiger Kooperationspartner.

In der Sitzung am 15.06.2010 werden zwei Schulsozialarbeiter/-innen über ihre Erfahrungen und die gewonnenen Erkenntnisse über die Schulsozialarbeit im Ostalbkreis berichten.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie des Verwaltungs- u. Finanzausschusses/Ausschusses für Bildung und Finanzen sind im Haushalt 2010 bei Unterabschnitt 4780 für Schulsozialarbeit 328.375 Euro eingestellt.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Jugend und Familie

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Funk

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel