Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDie Mitglieder des Kreistags nehmen den Bericht zur Kenntnis. Sachverhalt/BegründungIm Bereich der Lebensmittelüberwachung fand in den letzten Jahren insbesondere unter dem Einfluss der neuen Prinzipien des EU-Lebensmittelhygienerechts ein gewisser Paradigmenwechsel mit einer Veränderung des Aufgabengebiets und einer erheblichen Zunahme der Aufgabenfülle der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Rahmen der Überwachung vom „Stall zum Tisch“ statt. Wesentliche Schwerpunkte sind dabei der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis primär vor Gesundheitsgefahren aber auch vor Täuschung. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt im Ostalbkreis den sachverständigen Tierärzten und Lebensmittelkontrolleuren des Geschäftsbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung werden mit den Instrumenten von Beratung, Kontrolle und Probenahme umgesetzt. Die Aufgabenfülle der Lebensmittelüberwachung im Ostalbkreis wird durch die besonderen Strukturen eines stark landwirtschaftlich und kleinbetrieblich geprägten Flächenkreises definiert. In den zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben des Ostalbkreises wird im Rahmen der sog. Erzeugung/Urproduktion eine sehr breite Palette von Rohstoffen und Ausgangsmaterialien für die Lebensmittelherstellung und Verarbeitung produziert. Damit die Wertschöpfung im Kreis verbleiben kann und die Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigen und nachhaltig produzierten Lebensmitteln versorgt werden können, ist es erforderlich, dass auch die in der Nahrungsmittelkette folgenden Verarbeitungs- und Produktionsbetriebe im Ostalbkreis angesiedelt sind. So findet sich im Ostalbkreis eine mit kaum einem anderen Kreis Baden-Württembergs vergleichbare, hohe Anzahl an überwachungspflichtigen handwerklichen Produktionsbetrieben wie Schlachtstätten, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien. Aber auch im Bereich der Großbetriebe hat der Ostalbkreis bei den der Überwachung unterliegenden Betrieben Vertreter mit europaweitem, teilweise sogar weltweitem Verteilungsradius zu bieten. Beispielhaft seien hier nur die Heimatsmühle, die Holzmühle Rettenmaier oder die Weleda genannt. Durch die politisch immer stärker auf Großbetriebe ausgerichteten Vorgaben sind die Herausforderungen für die Lebensmittelüberwachungsbehörde für die Umsetzung dieser Anforderungen in der Vielzahl der überwiegend kleinbetrieblich und handwerklich strukturierten Betriebe des Ostalbkreises sehr stark angestiegen. So waren im Ostalbkreis letztes Jahr über hundert Betriebe, wie Schlachtbetriebe, Großküchen etc., zuzulassen, in städtisch geprägten Kreisen waren es häufig nur etwa dreißig Betriebe. Auch die Flächenstruktur des Ostalbkreises erfordert erhebliche organisatorische und logistischen Anstrengungen, um die Aufgabenerfüllung im Bereich der Lebensmittelüberwachung zwischen Beratung und Vorsorge einerseits und Kontrolle und Sanktionen andererseits sicherzustellen. Durch den risikoorientierten Ansatz von Kontrollen und Probenahme ergeben sich zwangsläufig Kontrollfristen und Probenzahlen, welche eingehalten und erreicht werden sollten, um den Schutz des Verbrauchers nachhaltig sicherstellen zu können. Im Ostalbkreis werden daher seit der Umsetzung der Verwaltungsreform 2005, bei welcher der Wirtschaftskontrolldienst aufgelöst wurde und dessen Personal und Aufgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörde zugeordnet wurden, kontinuierlich steigende Kontroll- und Probenahmezahlen erreicht. Im Jahr 2009 wurden 2988 Kontrollen und 1545 Probenahmen durchgeführt. In 24 % der Betriebe wurden dabei Beanstandungen überwiegend geringfügiger Art festgestellt. Die im Rahmen der Verwaltungsreform zugeteilten Personalressourcen sind auch nach Einschätzung des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz nicht ausreichend. So wurde für den Ostalbkreis ein Defizit von mindestens drei Lebensmittelkontrolleuren festgestellt. Dieser Situation wird derzeit durch eine klare Prioritätensetzung bei den risikoreicheren Betriebsarten Rechnung getragen, um den Schutz des Verbrauchers dennoch bestmöglich sicher zu stellen. Durch die über die Jahre 2009 bis 2011 und Folgejahre im Finanzausgleich ergänzend zugewiesenen Finanzmittel für zwei Lebensmittelkontrolleurstellen kann eine gewisse Anpassung der Personalressourcen an die bestehenden Aufgaben stattfinden. Entscheidend ist nun, die Stellen baldmöglichst mit ausgebildeten Lebensmittelkontrolleuren zu besetzen, damit die Lebensmittelüberwachung im Ostalbkreis ihren Aufgaben weiterhin gerecht werden kann. Finanzierung und Folgekosten--- Anlagen--- Sichtvermerke
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