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Vorlage - 058/2010  

 
 
Betreff: Energie- und Klimainitiative des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
18.05.2010 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

1.     Der Ostalbkreis setzt sich zum Ziel, in den Städten und Gemeinden 50 % des gesamten Energie- und Wärmebedarfs bis zum Jahr 2025 über regenerative Energien zu decken.

2.     Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, auf einer fundierten Basis hierzu einen Monitoringprozess in Gang zu setzen und dem Kreistag regelmäßig, mindestens in zweijährigem Rhythmus, zu berichten.

3.     Der Ostalbkreis bekennt sich im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans zu einer Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen.

4.     Der Ostalbkreis fördert in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und Institutionen (z. B. Forstbetriebsgemeinschaften, Kreisbauernverbände) den Ausbau der Energieerzeugung aus Biomasse.

5.     Der Ostalbkreis begrüßt die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen auf Dach- und Alternativflächen. Die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte vermieden werden.

6.     Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, sich verstärkt mit dem Thema E-Mobilität auseinanderzusetzen und hier eine Vorreiterrolle einzunehmen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Bisherige Aktivitäten im Rahmen der Klimaschutzinitiative

 

Im Jahr 2002 wurde im Auftrag des Ostalbkreises durch die Energieagentur Lippe unter fachlicher Begleitung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg das CO2-Minderungskonzept für den Ostalbkreis erstellt. Die dort getroffenen Aussagen basieren auf der Datenlage aus dem Jahr 2000.

 

Als Ergebnis dieses Gutachtens wurde dargestellt, dass bis zum Jahr 2020 im Ostalbkreis ein technisch mögliches Minderungspotenzial von 37 % beim Endenergieverbrauch und bei der CO2-Produktion von 41 % vorhanden ist. Diese Reduzierungsmöglichkeiten beinhalten jeweils Einsparungen in den Sektoren der Energieerzeugung, des Verkehrs, der Haushalte, der öffentlichen Einrichtungen sowie von Industrie, Gewerbe und Handel.

 

Exemplarisch für die o. g. Minderungspotenziale wurden in der Ausarbeitung 15 ausgewählte Projekte innerhalb des Ostalbkreises genannt und deren beispielhafte Umsetzung und Bewertung in den einzelnen Gemeinden empfohlen.

 

Im Sinne einer Fortschreibung des o. g. Berichts wurde im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes des Ostalbkreises durch das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart im September 2008 ein Bericht über das Potenzial erneuerbarer Energien im Ostalbkreis vorgelegt und in der Sitzung des Kreistags am 9. Dezember 2008 vorgestellt. Dort wird aufgezeigt, welche Potenziale zur Strom- und Wärmeerzeugung für die einzelnen regenerativen Energieträger vorhanden sind.

 

Ausgehend von einer Effizienzsteigerung bzw. einer Reduktion des Strombedarfs können mit Hilfe der aufgezeigten Potenziale bei der Stromerzeugung im Jahr 2025 rund 40 % des Strombedarfs im Ostalbkreis durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bei der Aktivierung von zusätzlichen Potenzialen im Ostalbkreis ist sogar ein Anteil von fast 47 % vorstellbar.

 

Im Bereich der Wärmebereitstellung und unter Annahme derselben Effizienzsteigerung/Einsparung von 20 % wird für das Jahr 2025 ein Anteil von 35 % durch erneuerbare Energien prognostiziert. Bei der Bereitstellung von zusätzlichen Potenzialen erscheint ein Anteil von 50 % an erneuerbaren Energien zur Deckung der Wärmenachfrage möglich.

 

Somit kann als Ergebnis der IER-Studie zum Potenzial der erneuerbaren Energieträger im Ostalbkreis festgehalten werden, dass bei entsprechender Reduktion des Strom- und Wärmebedarfs um 20 % bis zum Jahr 2025 und unter Berücksichtigung der in der Studie zusätzlich diskutierten Potenziale rund die Hälfte der Strom- und Wärmenachfrage im Ostalbkreis durch erneuerbare Energien gedeckt werden könnte. Hierbei wird der Windkraft und der Biomasse als Energieträger eine besondere Bedeutung zugestanden.

 

Auch eine am Institut für Geographie der Universität Stuttgart im Mai 2009 gefertigte Diplomarbeit mit dem Titel „Konzept zur Nutzung regenerativer Energien unter besonderer Berücksichtigung ihrer regionalplanerischen Steuerbarkeit entwickelt am Beispiel der Region Ostwürttemberg“ zeigt auf, dass in der Region Ostwürttemberg für die Nutzung regenerativer Energien noch deutliches Erweiterungspotenzial besteht.

 

Die drei vorgenannten Ausarbeitungen stehen zwar inhaltlich in Teilbereichen im Zusammenhang, können jedoch nicht als direkt aufeinander folgende und aufbauende Werke angesehen werden. Es handelt sich jeweils um Grundlagendokumente, die darstellen, welche theoretischen Potenziale für den Klimaschutz bzw. für den Einsatz von erneuerbaren Energien im Ostalbkreis möglich sind. Eine Fortschreibung im Sinne eines gesteuerten Prozesses zur Erreichung von Klimaschutzzielen, in Verbindung mit stufenweisen Zwischenzielen, fand bisher nicht statt. Die bisherigen Gutachten stellen quasi nur eine Momentaufnahme dar. Eine aktive Beeinflussung der weiteren Entwicklung in bestimmte Richtungen erfolgte bislang nicht oder allenfalls flankierend.

 

 

II. Momentane Situation und Handlungsfelder

 

Im Juli 2009 wurde das Energiekonzept Baden-Württemberg 2020 durch das Kabinett der Landesregierung verabschiedet. Im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Strom- und Wärmeerzeugung sollen im Jahr 2020 in Baden-Württemberg mindestens 20 % der Stromerzeugung, mindestens 16 % der Wärmebereitstellung und 13 % des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises misst dem Thema Energieeinsparung/Klimaschutz eine sehr hohe Bedeutung bei. Fraktionsübergreifend kam dies auch bei den Haushaltsplanberatungen der vergangenen Jahre zum Ausdruck. In den Haushaltsplänen wurden daher auch beträchtliche Mittel für die Förderung des Klimaschutzes und der Energieeinsparung bereitgestellt. Mit Rücksicht auf die Aktivitäten des Energieberatungszentrums Energiekompetenz Ostalb e. V. wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen beschlossen, die zu einer systematischen und schrittweisen Erreichung von Zwischenstufen zur Verbesserung des Klimaschutzes im Ostalbkreis führen.

 

Im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 2. März 2010 wurde dargestellt, dass die Landkreisverwaltung im Jahr 2008 die von der Landesregierung formulierten Ziele für 2020 im Hinblick auf die Wärmebereitstellung bereits heute erreicht und übertroffen hat. In kreiseigenen Gebäuden liegt dabei der Anteil an erneuerbaren Energieträgern bei 25,2 % und bei den drei Kreiskliniken bei 38 %. Hier schreitet die Kreisverwaltung beispielgebend voran. Bezogen auf den gesamten Ostalbkreis wurden jedoch im Jahr 2008, nach den vorliegenden Aussagen, nur knapp 7 % des anfallenden Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt.

 

Ausgehend von den o. g. Darstellungen ergeben sich für den Ostalbkreis schon jetzt im Hinblick auf den Klimaschutz und den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien folgende Handlungsfelder:

 

·        Formulierung und stufenweise Erreichung eines Klimaschutzziels für den Ostalbkreis,

·        Maßnahmen, Projekte und Aktionen zur Energieeinsparung/Energieeffizienz,

·        Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien.

 

 

III. Klimaschutzziele des Ostalbkreises

 

Ausgehend von den bisher vorliegenden Studien und Berichten könnte das ehrgeizige Klimaschutzziel des Ostalbkreises wie folgt lauten:

 

Zur Reduzierung des klimaschädlichen CO2- Ausstoßes im Ostalbkreis soll bis zum Jahr 2025 die Hälfte des Energiebedarfs für Strom- und Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden.

 

Wie bereits beschrieben, stellen jedoch die o. g. Gutachten und Studien jeweils eine Potenzialermittlung dar. Die bisher umgesetzten Klimaschutz- und Energieeinsparmaßnahmen in Verbindung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien sind nicht bzw. nur unzureichend und zusammenhanglos dokumentiert. Deshalb lassen sich derzeit keine konkrete Aussagen im Hinblick darauf treffen, wo sich der Ostalbkreis in den Themenfeldern Klimaschutz und verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien gerade befindet bzw. welche Klimaschutzziele er kurzfristig erreichen kann.

 

Solche fundierten Aussagen sind erst nach einer detaillierten Bestandsaufnahme und umfangreichen Datenerhebung möglich, wobei für 2009 sicherlich noch nicht alle Zahlen bei den entsprechenden Statistikbehörden, Energieversorgern und Fördereinrichtungen vorliegen.

 

Um letztendlich dokumentieren und bewerten zu können, wie sich der zunehmende Einsatz von erneuerbaren Energien und die fortschreitende Reduzierung des CO2- Ausstoßes im Ostalbkreis seit Beginn der systematischen Betrachtungen (CO2-Minderungskonzept aus dem Jahr 2002) entwickelt hat, ist es notwendig, an Hand dieser Ausgangsdaten regelmäßig zu erheben und zu beschreiben, was in diesen Themenfeldern fortlaufend geschehen ist. Hierbei gilt es zu prüfen, ob der Datensatz aus dem Jahr 2000 als Basis („Nullmessung“) für die weiteren Betrachtungen herangezogen werden kann.

 

Um diesen dann ermittelten Zahlen auch eine Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer direkten Vergleichbarkeit dieser Daten. Somit ist ein stetiges Monitoring über Jahre hinweg erforderlich, welches entsprechende Vergleichszahlen liefern kann.

 

Eine Auswertung dieser Daten kann dann aufzeigen, welche Klimaschutzziele für den Ostalbkreis realistisch (stufenweise kurzfristig und langfristig (2025)) erreichbar sind, da bei dieser Betrachtung auch die politische und gesellschaftliche Akzeptanz in der Verstärkung der Nutzung von regenerativen Energien Eingang finden wird. Als Beispiel wird hier angeführt, dass sich eine vermehrte Nutzung der Windkraft letztendlich nur verwirklichen lassen wird, wenn die begrenzenden Rahmenbedingungen für Vorranggebiete für Windkraftanlagen überdacht und verändert werden.

 

In diese Bewertung des Monitorings muss auch eingehen, ob und wie und vor allem wann die 50 %-Prognose für erneuerbare Energien im Bereich Stromgewinnung und Wärmebereitstellung als Ziel für den Ostalbkreis erreicht werden kann. Das laufende Monitoring stellt sicher, dass stets ein Überblick über den Zielerreichungsgrad gegeben ist. Demzufolge könnte stets auch eine Aussage darüber getroffen werden, ob die Klimaschutzziele des Landes nach wie vor übertroffen werden bzw. wie weit man noch vom Ziel der 50 %-Region entfernt ist. Parallel dazu dürfte der zunehmende technische Fortschritt die Entwicklung positiv beeinflussen. Ein fundiertes Datenmonitoring kann jedoch nicht durch das EKO oder die Landkreisverwaltung allein erfolgen. Hierzu sind entsprechende Fachbüros zu beauftragen (Datenerhebung, Auswertung etc.).

 

 

IV. Mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung/Energieeffizienz

 

Die Einsparung von Energie bzw. die effiziente Nutzung des Energieeinsatzes sowohl in den privaten Haushalten, als auch in den Liegenschaften von Kommunen, Gewerbe und Industrie stellt ein großes Potenzial dar.

 

Auf diesem Gebiet bedarf es aber immer noch einer intensiveren Öffentlichkeitsarbeit und Beratung, um dieses Potenzial im Bewusstsein der Bevölkerung im Ostalbkreis zu verankern. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Mehrzahl der Häuser und Gebäude im Ostalbkreis, inkl. deren Elektro- und Heizungsanlagen, derzeit sicherlich nicht dem geforderten energetischen Standard moderner Bauten entsprechen.

 

Die Landkreisverwaltung hat dies erkannt und ist daher bereit, sich noch stärker im Energieberatungszentrum des Ostalbkreises in Böbingen, welches durch den Verein Energiekompetenz OSTALB e.V. (EKO) getragen wird, einzubringen. So ist vorgesehen, dass der Ostalbkreis die Trägerschaft des Energieberatungszentrums in Böbingen übernimmt und der Verein Energiekompetenz OSTALB e. V. dem Ostalbkreis dafür 50.000 € jährlich zur Verfügung stellt.

 

Die Beratungsleistungen des EKO unterstützen im Rahmen der energetischen Erstberatungen für die Bürger, Betriebe und Kommunen des Ostalbkreises die Anstrengungen, durch neutrale und unabhängige Beratung ganz gezielt auf den Einsatz von energiesparenden Maßnahmen und die vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern hinzuwirken. Letztendlich soll dies auch dazu führen, dass die Planungs-, Bau- und Handwerkerleistungen im Sinne einer Wertschöpfungskette in der Region verbleiben.

 

Das EKO verstärkt derzeit unter der Geschäftsführung von Herrn Ralf Bodamer die Beratungsleistung/Präsenz und baut die enge Zusammenarbeit mit den Innungen, Firmen, Handwerksbetrieben und Kommunen im Ostalbkreis aus. Die Amts- und Mitteilungsblätter der Städte und Gemeinden sollen gezielt auf die Beratungsleistung des EKO hinweisen. Das EKO beabsichtigt, in diesen Medien mit (für das EKO kostenlosen) Themenspalten über Veranstaltungen, Energiespartipps etc. zu informieren. Damit soll eine breitere Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung erfolgen sowie auf die Rolle des EKO aufmerksam gemacht werden.

 

Wie bereits schon erwähnt, geht die Landkreisverwaltung mit ihren kreiseigenen Gebäuden bereits bei der Wärmegewinnung beispielhaft voran. Diese öffentlichkeitswirksame Beispielfunktion muss erhalten bleiben und auch weiter ausgebaut werden. Die Anstrengungen für den vermehrten Einsatz von regenerativen Energieträgern innerhalb der Landkreisliegenschaften sind weiterhin zu forcieren.

 

Ebenso sollte die Landkreisverwaltung auch beispielgebend für neue Formen des urbanen Individualverkehrs sein. Neben der verstärkten Nutzung des ÖPNV könnten auch Erdgasfahrzeuge und neue Technologien, wie „E-Bikes“ oder „E-Autos“ innerhalb der Flotte der Landkreisverwaltung zum Einsatz kommen, um der Öffentlichkeit die Alltagstauglichkeit dieser Technologien aufzuzeigen.

 

 

V. Einsatz erneuerbarer Energien

 

Im Bereich der regenerativen Energieträger gilt es zu unterscheiden, welche Formen im Ostalbkreis besonders geeignet bzw. weniger vorteilhaft sind, was zu folgender Einzelbetrachtung führt:

 

·        Windkraft
Die Nutzung der Windkraft zur Energieerzeugung birgt nach den vorliegenden Gutachten mit das meiste Potenzial im Ostalbkreis. Ein weiterer Ausbau der Windkraftnutzung ist daher anzustreben. Der Ostalbkreis sollte sich im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans verstärkt für die Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen einsetzen. Dies beinhaltetet auch die Option des „Repowering“, was so viel bedeutet, dass innerhalb bestehender Vorranggebiete die derzeitigen Windkraftanlagen durch leistungsfähigere, höhere Anlagen ersetzt werden können. Aufgrund der Nutzung von höheren Anlagen ist es auch denkbar, neue Vorranggebiete innerhalb von geschlossenen Waldflächen auszuweisen (Beispiel Windpark Hochschwarzwald). Trotz anfänglicher Bedenken gegenüber den Windenergieanlagen (Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Wohnqualität durch Schattenwurf bzw. Lärmemissionen) hat sich die Windenergienutzung überwiegend etabliert. Dies belegen verschiedene Bürgerbeteiligungen an „Windparks“.

·        Biomasse
Die Möglichkeiten der regionalen Energieerzeugung (Strom und Wärme) in Biogasanlagen sind im Ostalbkreis ausreichend vorhanden. Hierbei darf es aber keine Verdrängung der klassischen Landwirtschaft durch den alleinigen Anbau von Energiepflanzen geben. Hierüber sollte auch mit dem Kreisbauernverband Einvernehmen hergestellt werden. Die Abwärme der Biogasanlagen soll dabei möglichst nicht ungenutzt verpuffen, sondern sinnvoll z. B. in nahegelegenen Wohngebieten (Wärmenetzen) verwendet werden. Auch eine direkte Einleitung von aufbereitetem Biogas in die Versorgungsnetze der Erdgasanbieter ist dabei zu betrachten. Auch die Möglichkeiten zur Herstellung von Biomassebrennstoff aus dem forstlichen Bereich (Hackschnitzel, Pellets, Scheitholz) sind genügend vorhanden. Eine Einbeziehung der privaten Forstwirtschaft eröffnet weitere Optionen.

·        Photovoltaik und Solarthermie
Die Nutzung der Sonnenenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung ist im Ostalbkreis uneingeschränkt möglich. Diese Technik sollte jedoch vorzugsweise auf Dachflächen oder bereits vorgenutzten Flächen (Konversionsflächen etc.) eingesetzt werden. Die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erscheint weniger zielführend, da diese Art der Flächennutzung in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht.

·        Wasserkraftwerke
Die Nutzung von Wasserkraftwerken in den Fließgewässern des Ostalbkreises wird als äußerst gering bewertet. Trotzdem ist die Nutzung der Wasserkraft eigentlich die effektivste Art der Gewinnung von regenerativer Energie. Daher sollte, wo immer in Einklang mit den ökologischen Randbedingungen möglich, die Energiegewinnung mittels Wasserkraft im Ostalbkreis zugelassen werden.

 

·        Geothermie
Die Nutzung der Geothermie zur Energie-/Wärmegewinnung bedarf im Ostalbkreis einer sehr gründlichen und detaillierten Betrachtung. Während die tiefe Geothermie (Tiefen ca. 500 m und mehr) auf Grund von fehlenden geeigneten Gesteinsformationen im Untergrund weniger sinnvoll ist, kann die flache Geothermie (Tiefe bis 100 m) durchaus Anwendung finden. Jede Art der geothermischen Nutzung ist gekoppelt an die Herstellung von Bohrungen. Wenn diese Bohrungen nicht fachgerecht ausgeführt werden, kann es in Abhängigkeiten von den Untergrundverhältnissen zu Lösungs-/Verlagerungsvorgängen von Bodenmaterial durch aktivierte Grundwasserzirkulation im Untergrund kommen. Im ungünstigsten Fall führt dies zu Hohlraumbildungen, Setzungen und Einbrüchen an der Geländeoberfläche (z. B. Schadensfall Schorndorf). Ebenso können durch bei Bohrungen geschaffene Wasserwegsamkeiten quellfähige Schichten (z. B. Anhydrit) aufgeschlossen werden, die dadurch eine Volumenzunahme erfahren, was zu entsprechende Hebungen an der Oberfläche führt (z. B. Schadensfall Staufen). Die Nutzung der Geothermie ist grundsätzlich auch im Ostalbkreis möglich, muss jedoch an stringente Auflagen bezüglich der geologischen Eignung des Untergrundes und der technischen Ausführbarkeit gebunden sein. Das theoretisch nutzbare Potenzial liegt daher sicher höher, als das technisch und wirtschaftlich umsetzbare Potenzial.

 

 

VI. Bewertung

 

Der Ostalbkreis misst dem Klimaschutz eine sehr hohe Bedeutung bei. Die bisherigen Untersuchungen zur Energieeinsparung/Energieeffizienz und zum Einsatz regenerativer Energien zeigen, dass es im Ostalbkreis erhebliche Potenziale für den Einsatz erneuerbaren Energien und eine fortschreitende Reduzierung des CO2- Ausstoßes gibt.

 

Daher ist es jetzt an der Zeit, die vorhandenen Möglichkeiten zu aktivieren und den Klimaschutz im Ostalbkreis zu stärken. Der Landkreis sollte hier seine Vorreiterrolle ausbauen und den weiteren Prozess aktiv durch entsprechende Maßnahmen wie im Beschlussantrag formuliert fördern.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Entsprechende Maßnahmen erfolgen nur im Rahmen der über den Haushalt 2010 bereitgestellten Mittel. Sollten darüber hinaus Mittelbereitstellungen erforderlich sein, bedarf dies im Einzelfall einer Beschlussfassung des Kreistags bzw. einer Mittelbereitstellung über die künftigen Haushalte.

Anlagen

Sichtvermerke

 

Energiekompetenz OSTALB e. V.

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Bodamer

 

 

Dezernent/in

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Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel