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Antrag der VerwaltungDer Kreistag
beschließt: 1.
Der
Ostalbkreis setzt sich zum Ziel, in den Städten und Gemeinden 50 % des gesamten
Energie- und Wärmebedarfs bis zum Jahr 2025 über regenerative Energien zu
decken. 2.
Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt, auf einer fundierten Basis hierzu einen
Monitoringprozess in Gang zu setzen und dem Kreistag regelmäßig, mindestens in
zweijährigem Rhythmus, zu berichten. 3.
Der
Ostalbkreis bekennt sich im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans zu einer
Ausweitung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen. 4.
Der
Ostalbkreis fördert in Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden und
Institutionen (z. B. Forstbetriebsgemeinschaften, Kreisbauernverbände) den
Ausbau der Energieerzeugung aus Biomasse. 5.
Der
Ostalbkreis begrüßt die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen auf Dach- und
Alternativflächen. Die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte
vermieden werden. 6.
Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt, sich verstärkt mit dem Thema E-Mobilität
auseinanderzusetzen und hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Sachverhalt/BegründungI. Bisherige Aktivitäten im Rahmen der
Klimaschutzinitiative Im Jahr 2002 wurde
im Auftrag des Ostalbkreises durch die Energieagentur Lippe unter fachlicher
Begleitung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg das CO2-Minderungskonzept
für den Ostalbkreis erstellt. Die dort getroffenen Aussagen basieren auf der
Datenlage aus dem Jahr 2000. Als Ergebnis dieses
Gutachtens wurde dargestellt, dass bis zum Jahr 2020 im Ostalbkreis ein
technisch mögliches Minderungspotenzial von 37 % beim Endenergieverbrauch und
bei der CO2-Produktion von 41 % vorhanden ist. Diese Reduzierungsmöglichkeiten
beinhalten jeweils Einsparungen in den Sektoren der Energieerzeugung, des
Verkehrs, der Haushalte, der öffentlichen Einrichtungen sowie von Industrie, Gewerbe
und Handel. Exemplarisch für
die o. g. Minderungspotenziale wurden in der Ausarbeitung 15 ausgewählte
Projekte innerhalb des Ostalbkreises genannt und deren beispielhafte Umsetzung
und Bewertung in den einzelnen Gemeinden empfohlen. Im Sinne einer
Fortschreibung des o. g. Berichts wurde im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes des
Ostalbkreises durch das Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung
(IER) der Universität Stuttgart im September 2008 ein Bericht über das Potenzial
erneuerbarer Energien im Ostalbkreis vorgelegt und in der Sitzung des Kreistags
am 9. Dezember 2008 vorgestellt. Dort wird aufgezeigt, welche Potenziale zur
Strom- und Wärmeerzeugung für die einzelnen regenerativen Energieträger vorhanden
sind. Ausgehend von einer
Effizienzsteigerung bzw. einer Reduktion des Strombedarfs können mit Hilfe der
aufgezeigten Potenziale bei der Stromerzeugung im Jahr 2025 rund 40 % des
Strombedarfs im Ostalbkreis durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bei der
Aktivierung von zusätzlichen Potenzialen im Ostalbkreis ist sogar ein Anteil
von fast 47 % vorstellbar. Im Bereich der
Wärmebereitstellung und unter Annahme derselben Effizienzsteigerung/Einsparung
von 20 % wird für das Jahr 2025 ein Anteil von 35 % durch erneuerbare Energien
prognostiziert. Bei der Bereitstellung von zusätzlichen Potenzialen erscheint
ein Anteil von 50 % an erneuerbaren Energien zur Deckung der Wärmenachfrage
möglich. Somit kann als
Ergebnis der IER-Studie zum Potenzial der erneuerbaren Energieträger im Ostalbkreis
festgehalten werden, dass bei entsprechender Reduktion des Strom- und Wärmebedarfs
um 20 % bis zum Jahr 2025 und unter Berücksichtigung der in der Studie
zusätzlich diskutierten Potenziale rund die Hälfte der Strom- und Wärmenachfrage
im Ostalbkreis durch erneuerbare Energien gedeckt werden könnte. Hierbei wird
der Windkraft und der Biomasse als Energieträger eine besondere Bedeutung zugestanden. Auch eine am
Institut für Geographie der Universität Stuttgart im Mai 2009 gefertigte Diplomarbeit
mit dem Titel „Konzept zur Nutzung regenerativer Energien unter besonderer
Berücksichtigung ihrer regionalplanerischen Steuerbarkeit entwickelt am Beispiel
der Region Ostwürttemberg“ zeigt auf, dass in der Region Ostwürttemberg
für die Nutzung regenerativer Energien noch deutliches Erweiterungspotenzial
besteht. Die drei
vorgenannten Ausarbeitungen stehen zwar inhaltlich in Teilbereichen im Zusammenhang,
können jedoch nicht als direkt aufeinander folgende und aufbauende Werke
angesehen werden. Es handelt sich jeweils um Grundlagendokumente, die darstellen,
welche theoretischen Potenziale für den Klimaschutz bzw. für den Einsatz von
erneuerbaren Energien im Ostalbkreis möglich sind. Eine Fortschreibung im Sinne
eines gesteuerten Prozesses zur Erreichung von Klimaschutzzielen, in Verbindung
mit stufenweisen Zwischenzielen, fand bisher nicht statt. Die bisherigen
Gutachten stellen quasi nur eine Momentaufnahme dar. Eine aktive Beeinflussung
der weiteren Entwicklung in bestimmte Richtungen erfolgte bislang nicht oder
allenfalls flankierend. II. Momentane Situation und Handlungsfelder Im Juli 2009 wurde
das Energiekonzept Baden-Württemberg 2020 durch das Kabinett der Landesregierung
verabschiedet. Im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien bei der
Strom- und Wärmeerzeugung sollen im Jahr 2020 in Baden-Württemberg mindestens
20 % der Stromerzeugung, mindestens 16 % der Wärmebereitstellung und 13 % des
Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Der Kreistag des
Ostalbkreises misst dem Thema Energieeinsparung/Klimaschutz eine sehr hohe
Bedeutung bei. Fraktionsübergreifend kam dies auch bei den Haushaltsplanberatungen
der vergangenen Jahre zum Ausdruck. In den Haushaltsplänen wurden daher auch
beträchtliche Mittel für die Förderung des Klimaschutzes und der Energieeinsparung
bereitgestellt. Mit Rücksicht auf die Aktivitäten des Energieberatungszentrums
Energiekompetenz Ostalb e. V. wurden jedoch keine konkreten Maßnahmen
beschlossen, die zu einer systematischen und schrittweisen Erreichung von
Zwischenstufen zur Verbesserung des Klimaschutzes im Ostalbkreis führen. Im Ausschuss für
Umweltschutz und Kreisentwicklung am 2. März 2010 wurde dargestellt, dass die
Landkreisverwaltung im Jahr 2008 die von der Landesregierung formulierten Ziele
für 2020 im Hinblick auf die Wärmebereitstellung bereits heute erreicht und
übertroffen hat. In kreiseigenen Gebäuden liegt dabei der Anteil an
erneuerbaren Energieträgern bei 25,2 % und bei den drei Kreiskliniken bei 38 %.
Hier schreitet die Kreisverwaltung beispielgebend voran. Bezogen auf den
gesamten Ostalbkreis wurden jedoch im Jahr 2008, nach den vorliegenden
Aussagen, nur knapp 7 % des anfallenden Strombedarfs durch erneuerbare Energien
gedeckt. Ausgehend von den
o. g. Darstellungen ergeben sich für den Ostalbkreis schon jetzt im Hinblick
auf den Klimaschutz und den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien
folgende Handlungsfelder: ·
Formulierung
und stufenweise Erreichung eines Klimaschutzziels für den Ostalbkreis, ·
Maßnahmen,
Projekte und Aktionen zur Energieeinsparung/Energieeffizienz, ·
Ausbau
des Einsatzes erneuerbarer Energien. III. Klimaschutzziele des Ostalbkreises
Ausgehend von den
bisher vorliegenden Studien und Berichten könnte das ehrgeizige Klimaschutzziel
des Ostalbkreises wie folgt lauten: Zur Reduzierung des klimaschädlichen CO2-
Ausstoßes im Ostalbkreis soll bis zum Jahr 2025 die Hälfte des Energiebedarfs
für Strom- und Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen werden. Wie bereits
beschrieben, stellen jedoch die o. g. Gutachten und Studien jeweils eine
Potenzialermittlung dar. Die bisher umgesetzten Klimaschutz- und Energieeinsparmaßnahmen
in Verbindung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien sind nicht bzw. nur
unzureichend und zusammenhanglos dokumentiert. Deshalb lassen sich derzeit
keine konkrete Aussagen im Hinblick darauf treffen, wo sich der Ostalbkreis in
den Themenfeldern Klimaschutz und verstärkter Einsatz von erneuerbaren Energien
gerade befindet bzw. welche Klimaschutzziele er kurzfristig erreichen kann. Solche fundierten
Aussagen sind erst nach einer detaillierten Bestandsaufnahme und umfangreichen
Datenerhebung möglich, wobei für 2009 sicherlich noch nicht alle Zahlen bei den
entsprechenden Statistikbehörden, Energieversorgern und Fördereinrichtungen
vorliegen. Um letztendlich dokumentieren
und bewerten zu können, wie sich der zunehmende Einsatz von erneuerbaren
Energien und die fortschreitende Reduzierung des CO2- Ausstoßes im
Ostalbkreis seit Beginn der systematischen Betrachtungen (CO2-Minderungskonzept
aus dem Jahr 2002) entwickelt hat, ist es notwendig, an Hand dieser
Ausgangsdaten regelmäßig zu erheben und zu beschreiben, was in diesen
Themenfeldern fortlaufend geschehen ist. Hierbei gilt es zu prüfen, ob der
Datensatz aus dem Jahr 2000 als Basis („Nullmessung“) für die
weiteren Betrachtungen herangezogen werden kann. Um diesen dann
ermittelten Zahlen auch eine Wirksamkeit zu verleihen, bedarf es einer direkten
Vergleichbarkeit dieser Daten. Somit ist ein stetiges Monitoring über Jahre
hinweg erforderlich, welches entsprechende Vergleichszahlen liefern kann. Eine Auswertung
dieser Daten kann dann aufzeigen, welche Klimaschutzziele für den Ostalbkreis
realistisch (stufenweise kurzfristig und langfristig (2025)) erreichbar sind,
da bei dieser Betrachtung auch die politische und gesellschaftliche Akzeptanz
in der Verstärkung der Nutzung von regenerativen Energien Eingang finden wird.
Als Beispiel wird hier angeführt, dass sich eine vermehrte Nutzung der
Windkraft letztendlich nur verwirklichen lassen wird, wenn die begrenzenden
Rahmenbedingungen für Vorranggebiete für Windkraftanlagen überdacht und verändert
werden. In diese Bewertung
des Monitorings muss auch eingehen, ob und wie und vor allem wann die 50
%-Prognose für erneuerbare Energien im Bereich Stromgewinnung und
Wärmebereitstellung als Ziel für den Ostalbkreis erreicht werden kann. Das
laufende Monitoring stellt sicher, dass stets ein Überblick über den
Zielerreichungsgrad gegeben ist. Demzufolge könnte stets auch eine Aussage
darüber getroffen werden, ob die Klimaschutzziele des Landes nach wie vor
übertroffen werden bzw. wie weit man noch vom Ziel der 50 %-Region entfernt
ist. Parallel dazu dürfte der zunehmende technische Fortschritt die Entwicklung
positiv beeinflussen. Ein fundiertes Datenmonitoring kann jedoch nicht durch
das EKO oder die Landkreisverwaltung allein erfolgen. Hierzu sind entsprechende
Fachbüros zu beauftragen (Datenerhebung, Auswertung etc.). IV. Mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung/Energieeffizienz
Die Einsparung von
Energie bzw. die effiziente Nutzung des Energieeinsatzes sowohl in den privaten
Haushalten, als auch in den Liegenschaften von Kommunen, Gewerbe und Industrie
stellt ein großes Potenzial dar. Auf diesem Gebiet
bedarf es aber immer noch einer intensiveren Öffentlichkeitsarbeit und Beratung,
um dieses Potenzial im Bewusstsein der Bevölkerung im Ostalbkreis zu verankern.
Vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Mehrzahl der Häuser und Gebäude im
Ostalbkreis, inkl. deren Elektro- und Heizungsanlagen, derzeit sicherlich nicht
dem geforderten energetischen Standard moderner Bauten entsprechen. Die
Landkreisverwaltung hat dies erkannt und ist daher bereit, sich noch stärker im
Energieberatungszentrum des Ostalbkreises in Böbingen, welches durch den Verein
Energiekompetenz OSTALB e.V. (EKO) getragen wird, einzubringen. So ist
vorgesehen, dass der Ostalbkreis die Trägerschaft des Energieberatungszentrums
in Böbingen übernimmt und der Verein Energiekompetenz OSTALB e. V. dem
Ostalbkreis dafür 50.000 € jährlich zur Verfügung stellt. Die
Beratungsleistungen des EKO unterstützen im Rahmen der energetischen Erstberatungen
für die Bürger, Betriebe und Kommunen des Ostalbkreises die Anstrengungen, durch
neutrale und unabhängige Beratung ganz gezielt auf den Einsatz von energiesparenden
Maßnahmen und die vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern
hinzuwirken. Letztendlich soll dies auch dazu führen, dass die Planungs-, Bau-
und Handwerkerleistungen im Sinne einer Wertschöpfungskette in der Region
verbleiben. Das EKO verstärkt
derzeit unter der Geschäftsführung von Herrn Ralf Bodamer die
Beratungsleistung/Präsenz und baut die enge Zusammenarbeit mit den Innungen,
Firmen, Handwerksbetrieben und Kommunen im Ostalbkreis aus. Die Amts- und Mitteilungsblätter
der Städte und Gemeinden sollen gezielt auf die Beratungsleistung des EKO
hinweisen. Das EKO beabsichtigt, in diesen Medien mit (für das EKO kostenlosen)
Themenspalten über Veranstaltungen, Energiespartipps etc. zu informieren. Damit
soll eine breitere Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Energieeffizienz und
Energieeinsparung erfolgen sowie auf die Rolle des EKO aufmerksam gemacht werden. Wie bereits schon
erwähnt, geht die Landkreisverwaltung mit ihren kreiseigenen Gebäuden bereits
bei der Wärmegewinnung beispielhaft voran. Diese öffentlichkeitswirksame
Beispielfunktion muss erhalten bleiben und auch weiter ausgebaut werden. Die
Anstrengungen für den vermehrten Einsatz von regenerativen Energieträgern innerhalb
der Landkreisliegenschaften sind weiterhin zu forcieren. Ebenso sollte die
Landkreisverwaltung auch beispielgebend für neue Formen des urbanen Individualverkehrs
sein. Neben der verstärkten Nutzung des ÖPNV könnten auch Erdgasfahrzeuge und
neue Technologien, wie „E-Bikes“ oder „E-Autos“ innerhalb
der Flotte der Landkreisverwaltung zum Einsatz kommen, um der Öffentlichkeit
die Alltagstauglichkeit dieser Technologien aufzuzeigen. V. Einsatz erneuerbarer Energien Im Bereich der
regenerativen Energieträger gilt es zu unterscheiden, welche Formen im
Ostalbkreis besonders geeignet bzw. weniger vorteilhaft sind, was zu folgender
Einzelbetrachtung führt: ·
Windkraft ·
Biomasse ·
Photovoltaik
und Solarthermie ·
Wasserkraftwerke ·
Geothermie VI. Bewertung Der Ostalbkreis
misst dem Klimaschutz eine sehr hohe Bedeutung bei. Die bisherigen
Untersuchungen zur Energieeinsparung/Energieeffizienz und zum Einsatz regenerativer
Energien zeigen, dass es im Ostalbkreis erhebliche Potenziale für den Einsatz erneuerbaren
Energien und eine fortschreitende Reduzierung des CO2- Ausstoßes
gibt. Daher ist es jetzt an der Zeit, die vorhandenen Möglichkeiten zu aktivieren und den Klimaschutz im Ostalbkreis zu stärken. Der Landkreis sollte hier seine Vorreiterrolle ausbauen und den weiteren Prozess aktiv durch entsprechende Maßnahmen wie im Beschlussantrag formuliert fördern. Finanzierung und FolgekostenEntsprechende Maßnahmen erfolgen nur im Rahmen der über den
Haushalt 2010 bereitgestellten Mittel. Sollten darüber hinaus
Mittelbereitstellungen erforderlich sein, bedarf dies im Einzelfall einer
Beschlussfassung des Kreistags bzw. einer Mittelbereitstellung über die
künftigen Haushalte. Sichtvermerke
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