Bürgerinformationssystem
Antrag der VerwaltungDer Kreistag stimmt der Annahme der in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Spenden und Sponsoring im Einzelnen zu. Sachverhalt/BegründungDer Kreistag hat in der Sitzung am 04.04.2006 das Verfahren bei der Annahme von Spenden und Sponsoring aufgrund der Änderung von § 78 der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung beschlossen. Seit der Kreistagssitzung am 23.03.2010 sind die in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Spenden eingegangen. AnlagenZusammenstellungen der eingegangenen Spenden
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