Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) a) den Jahresabschluss 2009 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen b) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen. Sachverhalt/BegründungNach § 48 LKrO i.V.m. § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises i.V.m. den §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag. a) Feststellung des
Jahresabschlusses 2009 Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2009 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft (Anl. 1) in Höhe von 143.795,23 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anl. 2) einen Jahresfehlbetrag von 8.506,44 Euro aus. Das Ergebnis berücksichtigt bereits die der WiRO im Geschäftsjahr 2009 zugeflossenen planmäßigen Wirtschaftsförderentgelte aus etatisierten Haushaltsmitteln des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro. Durch projektbezogene Einnahmen und Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen konnte der darüber hinausgehende Finanzierungsaufwand für die Gesellschafter begrenzt werden. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung entstand als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein operativer Verlust von 29.509,22 Euro. Durch einen außerordentlichen Ertrag aus einer vorangegangenen Verlustübernahme der Gesellschafter im Geschäftsjahr 2008, der der Gesellschaft kassenmäßig im Rechnungsjahr 2009 zugeflossen ist und 21.002,78 Euro beträgt, wird per Saldo ein Jahresfehlbetrag von 8.506,44 Euro ausgewiesen. Der Jahresabschluss 2009 wurde von der Geschäftsführung der WiRO erstellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Reinhart GmbH, Aalen geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 4. März 2010 im gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut erteilt. Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung vom 13. April 2010 den Jahresabschluss 2009 vorberaten. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 29.509,22 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis von -8.506,44 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag in Höhe von 19.476,09 Euro. Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt vorher sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten. Gemäß § 7k beschließt die Gesellschafterversammlung der WiRO über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt vorher sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten. Finanzierung und FolgekostenDer Defizitausgleich in Höhe von 19.476,09 Euro wird über veranschlagte Mittel der Haushaltsstelle 1.7910.7151 - Zuweisungen an den Erfolgsplan der WiRO - aus dem laufenden Verwaltungshaushalt gedeckt. AnlagenBilanzauszug (Anl. 1) Sichtvermerke
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