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Vorlage - 029/2010  

 
 
Betreff: Geplante Verkürzung der Wehrpflicht - Auswirkungen auf die Landkreisverwaltung beim Einsatz von Zivildienstleistenden
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
16.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von den Ausführungen der Verwaltung zur geplanten Verkürzung der Wehrpflicht und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Landkreisverwaltung beim Einsatz von Zivildienstleistenden Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Bundestages sieht vor, die Wehrdienstzeit ab 1. Januar 2011 auf 6 Monate zu reduzieren. Da der Zivildienst in seinem zeitlichen Umfang an den Wehrdienst gekoppelt ist, wird eine Reduzierung von derzeit 9 Monaten auf voraussichtlich 6 Monate erfolgen.

 

Beim Ostalbkreis werden Zivildienstleistende an der Klosterbergschule (Schule für Geistig- und Körperbehinderte) in Schwäbisch Gmünd und an der Jagsttalschule (Schule für Geistigbehinderte) in Westhausen eingesetzt. Der Einsatz von Zivildienstleistenden setzt eine Genehmigung durch das Bundesamt für Zivildienst voraus. Dabei sind für die Jagsttalschule fünf und für die Klosterbergschule sechs Zivildienstplätze bewilligt. Beide Schulen setzen neben den Zivildienstleistenden auch Praktikanten und Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ableisten, ein. Dabei werden nicht besetzte Zivildienstplätze mit den beiden anderen Personengruppen aufgefüllt. In den vergangenen Jahren kam es des Öfteren vor, dass mangels Bewerbern nicht alle Zivildienstplätze besetzt werden konnten.

 

Schon die derzeitige Dauer des Zivildienstes von 9 Monaten ist mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. So kann mit der Zivildienstzeit kein ganzes Schuljahr mit 11 Monaten abgedeckt werden. Sofern möglich wurden die Zivildienstplätze teils ab September, teils erst ab November des laufenden Jahres besetzt. Auch wurden zur Sicherstellung der Betreuung von Schülern Zivildienstleistende in einem Praktikantenverhältnis bis zum Schuljahresende weiterbeschäftigt.

 

Zivildienstleistende werden für die Betreuung und Pflege der Schüler eingesetzt. Dabei wird i. d. R. ein Zivildienstleistender konkret einem Schüler persönlich zugeteilt. Dies hat den Vorteil, dass der Schüler eine kontinuierliche Bezugsperson während des gesamten Schuljahres hat. Eine Verkürzung der Zivildienstzeit würde diesem pädagogischen Aspekt zuwiderlaufen.

 

Der Einsatz von Zivildienstleistenden erfordert eine Einarbeitungszeit von sechs bis acht Wochen. Die Einarbeitung erfolgt durch Fachkräfte, die dadurch zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit zeitlich gebunden sind. Sollten bei einer Verkürzung der Wehrpflicht Zivildienstplätze überhaupt zweimal pro Jahr besetzt werden können, so stünde die erforderliche Einarbeitungszeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Tätigkeit eines Zivildienstleistenden. Hinzu kommen noch der doppelte Aufwand innerhalb des Schuljahres für die Personalauswahl sowie die Freistellungen für Lehrgänge bzw. Urlaub.

 

Auch wird die seitherige Kombination mit Praktikanten oder Personen, die das FSJ leisten, schwieriger. Dieser Personenkreis wird bislang zeitlich auf das Schuljahr ausgerichtet eingestellt. Wenn nun im zweiten Halbjahr ein Zivildienstplatz nicht besetzt werden kann, sind auch Praktikanten bzw. Personen, die das FSJ leisten, kaum mehr zu finden. Auch Sie haben ihr Zeitfenster an ihrem Schulabschluss und einem Ausbildungs- oder Studiumsbeginn ausgerichtet.

 

Aus Sicht der beiden Schulen des Ostalbkreises ist jedoch der häufige Wechsel der Bezugspersonen durch die verkürzte Zivildienstzeit der weitaus wichtigere Aspekt. Für die behinderten Schülerinnen und Schüler sind längerfristige Bezugspersonen von elementarer Bedeutung. Diese Bindung trägt in hohen Maße positiv zur ihrer Entwicklung bei. Durch die „Zweiteilung“ des Schuljahres würde dieser äußerst wichtige Teil der pädagogischen Arbeit beeinträchtigt. Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt ist, dass die Zivildienstleistenden volljährig sind. Praktikanten und Personen, die das FSJ leisten, sind i. d. R. weiblich, minderjährig und damit auch nicht im Besitz eines Führerscheins. Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgebäudes stattfinden, wie Ausflüge, Schwimmen und andere Sportaktivitäten, sind oft mit Fahrtätigkeiten verbunden und könnten nicht mehr durch Fahrdienste von Zivildienstleistenden unterstützt werden. Zudem werden aus geschlechtsspezifischen Gründen für die Betreuung der Schüler männliche Personen benötigt.

 

Alles in allem würde die Neuregelung des Zivildienstes für die Klosterbergschule und für die Jagsttalschule erhebliche Probleme sowohl in organisatorischer als auch in pädagogischer Hinsicht zur Folge haben.

 

Da die Nettokosten für den Kreis bei Zivildienstleistenden, das FSJ und Praktikanten nahezu identisch sind, wäre der Zivildienstleistende aus den genannten Gründen für die Betreuung der Schüler künftig weniger attraktiv. Die betroffenen Schulen haben deshalb schon jetzt erhebliche Bedenken geäußert, ob ein Zivildienstleistender bei einer verkürzten Einsatzzeit noch eine wirkliche Unterstützung in der täglichen Arbeit darstellen würde. Im Falle einer Verkürzung der Wehrpflicht müsste deshalb insbesondere aus pädagogischen Gründen versucht werden, verstärkt Praktikanten und FSJ-Leistende für die Betreuung der Schüler zu gewinnen.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Soweit sich die Zuschüsse des Bundesamts für den Zivildienst nicht ändern, ist mit keinen direkten finanziellen Auswirkungen zu rechnen.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Keine.

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Erhardt


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Wolf

Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel