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Vorlage - 028/2010  

 
 
Betreff: Bericht über die demografische Personalentwicklung bei der Landkreisverwaltung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
16.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Allgemeines:

 

Die demografische Bevölkerungsentwicklung spiegelt sich auch in der Personalentwicklung der Landkreisverwaltung wieder. Aktuelle Statistiken bestätigen die Entwicklung zu einer Überalterung der Bevölkerung aufgrund niedriger Geburtenzahlen. Langfristig wird sich dies auch auf den Arbeitsmarkt auswirken, mit der Folge, dass gut qualifizierte Kräfte Mangelware werden. Für den öffentlichen Dienst kommt erschwerend hinzu, dass das starre Beamten- und Tarifrecht keine schnellen Reaktionen auf ein reduziertes Angebot an Fachkräften am Arbeitsmarkt zulässt, sogar in den Bereichen, in denen der öffentliche Dienst für seinen eigenen Bedarf ausbildet.

 

Im Zuge der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2010 wurde aus der Mitte des Kreistags ein Bericht über die Altersentwicklung bei den ehemaligen Staatlichen Sonderbehörden beantragt, verbunden mit der Frage, ob ein Einstellungskorridor zur Sicherung der Aufgabenerfüllung notwendig ist.

 

Mit dem nachstehenden Bericht zeigt die Landkreisverwaltung die gegenwärtige Situation in den genannten Bereichen auf. Ergänzend wird noch verstärkt über die Entwicklung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eingegangen, da sich dieser Bereich auf nahezu alle Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung erstreckt.

 

1. Altersstruktur der Gesamtverwaltung:

 

Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter beträgt 44,16 Jahre. Bei der geschlechtsspezifischen Betrachtung ergibt sich ein Durchschnittsalter bei den Mitarbeiterinnen von 41,6 Jahren und bei den Mitarbeitern von 47,64 Jahren.

 



Aus dem Schaubild wird offensichtlich, dass rund zwei Drittel der männlichen Mitarbeiter über dem allgemeine Durchschnittsalter liegt.


2. Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst:

 

Bei den Beamten des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes spiegelt sich die allgemeine Altersstruktur wider. Bei den Beamten beträgt das Durchschnittsalter 49,26 Jahre, bei den Beamtinnen 40,72 Jahre. Die Analyse der Altersabgänge zeigt auf, dass von den derzeit 62 vorhandenen Beamten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bis zum Jahr 2020 bis zu 25 ausscheiden werden. Damit scheidet fast die Hälfte der derzeit vorhandenen männlichen Mitarbeiter im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in den nächsten 10 Jahren altersbedingt aus. Bei geschlechtsneutraler Betrachtungsweise würde sich der gehobene Verwaltungsdienst von derzeit 205 Beamtinnen und Beamten bis zum Jahre 2020 auf 178 bzw. 171 reduzieren. Auch unter dem Aspekt von Personalkosteneinsparungen kann auf eine kontinuierliche Nachwuchseinstellung nicht verzichtet werden. Ansonsten wäre in vielen Bereichen die Aufgabenerledigung akut gefährdet.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten der Beamtinnen nicht während ihres gesamten Arbeitslebens eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, sondern familienbedingt in Teilzeit arbeiten. Dies hat den Vorteil, dass das Erfahrungswissen weiter eingesetzt werden kann. Gleichzeitig ist damit aber auch ein Mehraufwand für die Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze verbunden, da ein reines Jobsharing mangels passender Kinderbetreuungsangebote nicht immer praktizierbar ist.

 

 

 

Der gehobene Verwaltungsdienst bildet das Rückrad der Kommunalverwaltung bei Städten, Gemeinden und Landkreisen. Das Land Baden-Württemberg hat die Zulassungszahlen für die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in den vergangenen Jahren auf relativ niedrigem Niveau gehalten. Ende der 80er Jahre wurden noch 1100 Anwärter für die Ausbildung zugelassen. In den vergangenen Jahren waren es gerade noch 500/Jahr, davon rund 70% weiblich. Aber auch in anderen Bereichen, insbesondere dort, wo der öffentliche Dienst in Konkurrenz zur freien Wirtschaft steht (z. B. Fachingenieure) wird es zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu gewinnen.

 

Ein aktuelles Beispiel aus der Landkreisverwaltung verdeutlicht die derzeitige Situation im Bereich des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes: Auf eine extern ausgeschriebene (Sachgebietsleiter/in Wirtschaftliche Jugendhilfe - Besoldungsgruppe A 12) gingen insgesamt 17 Bewerbungen ein. Lediglich sieben davon haben die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst absolviert. Aus anderen Landkreisen werden ähnliche Erfahrungen berichtet.



 

 

 

 

 




II. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen bei den im Rahmen des Verwaltungsstruktur-              Reformgesetzes eingegliederten Behörden:

 

Bei Inkrafttreten der Verwaltungsreform hat die Landkreisverwaltung den Personalbestand der Staatlichen Sonderbehörden übernommen. Zum 1. Januar 2005 wurden über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Übertritt oder Versetzung zum Landratsamt Ostalbkreis übernommen. Da über alle betroffenen Bereiche eine Effizienzrendite von 20 % zu erbringen ist, wurden frei werdende Stellen grundsätzlich nicht mehr besetzt. Diese Praxis führt zwangsläufig zu einem Anstieg des Durchschnittsalters. Je nach Geschäftsbereich ist diese Entwicklung bisher unterschiedlich verlaufen, so dass in manchen Bereichen mittelfristig die Aufgabenerfüllung gefährdet ist, falls Nachbesetzungen auch künftig nicht vorgenommen werden. Konnten bisher im nichttechnischen Bereich Austritte weitgehend ohne negative Folgen kompensiert werden, so stellt sich dies im technischen Dienst problematischer dar: Falls hier in Zukunft nicht gegengesteuert wird, kann ein massives Nachwuchsproblem entstehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Haltung des Landes hinsichtlich einzelner Bereiche (z. B. weitere Privatisierungen im Vermessungsbereich) weiterhin unklar ist, was die Umsetzung einer Gegenstrategie natürlich weiter erschwert.

 

 

1. Vermessungsverwaltung

 

              Das Land hält immer noch an der Planung fest, Katastervermessungen gänzlich zu privatisieren, sodass die Unteren Vermessungsbehörden nur noch im Rahmen von Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch oder Flurbereinigungsgesetz Vermessungen im Zuge von Straßen- und Wegebaumaßnahmen sowie an eigenen Flurstücken ermöglicht sein sollen. Hierbei ist - insbesondere vor den speziellen Gegebenheiten im ländlichen Raum - zweifelhaft ob diese Aufgabenerledigung von privaten Anbietern aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt durchgeführt werden. Die Gesetzeslage hierzu ist nach wie vor unklar. Ein Entwurf zur Neufassung des Vermessungsgesetzes vom 21. Dezember 2009 sieht vor, dass bis auf die oben erwähnten Ausnahmen, Vermessungsleistungen mit Inkrafttreten des Gesetzes (quasi ad hoc) nur noch öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten sind.

 

              In den nächsten zehn Jahren sind in der gesamten Vermessungsverwaltung soviel Altersabgänge zu verzeichnen, dass sich das Personal auf weniger als ein Drittel reduzieren würde, wenn keine entsprechenden Nachbesetzungen erfolgen. Davon betroffen ist insbesondere der gehobene technische Vermessungsdienst. Von den derzeit vorhanden 11 Vermessungsingenieuren des gehobenen Dienstes wären ab dem Jahr 2017 nur noch zwei bzw. drei Mitarbeiter vorhanden. Da dieser Personenkreis auch Führungsaufgaben wahrnimmt, wäre ein geordneter Dienstbetrieb nicht mehr möglich. Auch der Personalbestand des mittleren technischen Vermessungsdienstes wird sich gegenüber dem Stand vom 01.01.2005 bis 2020 auf rund die Hälfte reduzieren.

 

 

 

 

 

 

 

2.              Forstwirtschaft

 

              Seit dem Aufgabenübergang auf den Landkreis ist die Forstverwaltung neu strukturiert worden. Insbesondere sollen Einsparungen dadurch erreicht werden, dass Reviere zusammengelegt bzw. neu gestaltet werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.07.2008 eine Organisationskonzept für das Forstdezernat beschlossen.

              Die Forstverwaltung geht dabei davon aus, dass für die Aufgaben, die den gehobenen Forstdienst betreffen, ein Mindestpersonalbestand von 40 Beamten des gehobenen Forstdienstes notwendig ist. Wie aus dem Schaubild ersichtlich, wird dieser Punkt je nach altersbedingtem Austritt der Mitarbeiter zwischen dem Jahr 2011 bzw. 2013 erreicht sein. Zum Erhalt der Mindestpersonalstärke ist dringend die Einstellung qualifizierter Nachwuchskräfte erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass bei den anderen Landkreisen in Baden-Württemberg wahrscheinlich ähnliche Altersstrukturen vorherrschen und es fraglich ist, ob die notwendige Anzahl an Nachwuchskräfte überhaupt vorhanden ist.

 

              Eine besondere Situation ergibt sich bei den Forstwirten (Waldarbeitern). Für diesen Bereich hat das Land einen zeitlich unbefristeten Einstellungsstopp erlassen. Dies bedeutet, dass eine Nachbesetzung eines ausscheidenden Waldarbeiters (gleich aus welchem Grund) derzeit nicht möglich ist. Nachdem das Land die Leistungen, die im Staatswald erbracht werden, voll finanziert und damit die Löhne der Waldarbeiter trägt, wird diese Regelung zu strukturellen Problemen führen. Das Durchschnittsalter der Forstwirte liegt bei über 47 Jahren. Ein Drittel der Forstwirte ist 50 Jahre und älter. Bis zum Jahr 2020 reduziert sich die Zahl der Forstwirte gegenüber dem Jahr 2005 auf rund 2/3. Hinzu kommen noch die Auswirkungen der starken körperlichen Belastungen der Waldarbeit. Daraus resultiert, dass Waldarbeiter häufig aus gesundheitlichen Gründen Rente beziehen müssen.

 

              Der Einstellungsstopp des Landes ist mehr als unverständlich, zumal das Land bislang die Ausbildung zum Forstwirt fordert und finanziert.

 


 

 

 


3. Straßenbauverwaltung

 

              Im Bereich der administrativen Straßenbauverwaltung zeichnet sich ein altersbedingter Personalrückgang auf rund 3/4 des Ausgangspersonalbestandes ab. Dies entspricht in etwa den Vorgaben der Effizienzrendite.

 

              Im operativen Bereich (Streckenwarte, Kolonnenführer, Kolonnenmitarbeiter) geht die Straßenbauverwaltung von einem Mindestbedarf von 90 Kräften aus. Dieser ist notwendig um die Verkehrssicherheit auf den insgesamt 1.110 km zu betreuenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu gewährleisten. Dieser Wert ist derzeit knapp unterschritten, kann aber mit eigenen ausgebildeten Fachkräften erreicht werden.

 


4. Flurneuordnung und Landentwicklung

 

              Im Rahmen des Verwaltungsstrukturreform - Weiterentwicklungsgesetzes (Inkrafttreten am 01.10.2009) wurde seitens der Landesregierung beschlossen, die zum 01.01.2005 bei den Landratsämtern angesiedelten Grundteams aufzulösen und ihr Personal den neu nach § 16 Landesverwaltungsgesetz zu bildenden Gemeinsamen Dienststellen zuzuweisen sowie das Personal vom Land (RP-Teams) entsprechend abzuordnen. Die bisherigen Grundteam-Mitarbeiter sind weiterhin Bedienstete des Landkreises, während die RP-Team-Mitarbeiter weiterhin Beschäftigte des Landes sind, die zum Ostalbkreis abgeordnet werden. Beim früheren Grundteam sind kontinuierlich Altersabgänge zur verzeichnen, die dazu führen, dass im Jahr 2020 noch die Hälfte des zum 01.01.2005 übernommenen Personalbestandes vorhanden ist. Um die Funktionsfähigkeit in diesem Bereich zu erhalten werden zum notwendigen Zeitpunkt entsprechende Personalergänzungen erforderlich.

 

              Die Frage der Nachbesetzung bei den RP-Teams ist allein Sache des Landes. Deshalb muss strikt darauf geachtet werden, dass die RP-Teams ebenso wie das Grundteam auch weiterhin ausreichend mit qualifiziertem technischen Personal ausgestattet sind. Nur so können die Flurbereinigungsverfahren effizient und in einem optimalen zeitlichen Rahmen durchgeführt werden. Insbesondere in den Jahren 2010 bis 2013 sind größere altersbedingte Abgänge zu verzeichnen, die durch das Land in erforderlichem Maße ersetzt werden müssen.

 

 


 

 

 

5.  Landwirtschaft

 

              Bei der Landwirtschaftsverwaltung ist eine Konsolidierung des Personalbestandes bereits seit 2005 kontinuierlich im Gange.

 

 


6. Versorgungsverwaltung

 

              Bei der Versorgungsverwaltung werden in den nächsten Jahren einige  Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung altersbedingt ausscheiden. Die Personalausstattung im Versorgungsbereich war ausgerichtet auf den früheren Standort in Ulm. Durch die Übertragung der Aufgabe auf den Landkreis hat der Publikumsverkehr überproportional zugenommen. Während früher ein Antragsteller nicht nach Ulm gefahren ist, nützt er nun die Ortsnähe um persönlich vorzusprechen. Dies hat dazu geführt, dass bei der Versorgungsverwaltung die Einrichtung einer Servicestelle für die Abwicklung des Besucherverkehrs erforderlich war. Auch hat die Zahl der Anträge auf Schwerbehindertenausweise enorm zugenommen. Eine auf Grund der Entwicklung der Fallzahlen notwendige Nachbesetzung von freiwerdenden Stellen kann allerdings durch Personal mit allgemeiner Verwaltungsausbildung erfolgen.

 

 

 


7.              Gewerbeaufsicht und Wasserwirtschaft

 

              Bei der Gewerbeaufsicht und Wasserwirtschaft ist mit altersbedingten Veränderungen erst ab den Jahren 2015 und 2016 zu rechnen.

 

 

 

 

 


8. Lebensmittelüberwachung

 

Keine Nachwuchsprobleme sind im Bereich der Lebensmittelüberwachung gegeben. So hat die Landkreisverwaltung seit Inkrafttreten der Verwaltungsreform fünf Lebensmittelkontrolleure selbst ausgebildet. Im selben Umfang sind abgeordnete Polizeibeamte des früheren Wirtschaftskontrolldienstes in den Polizeidienst zurückgekehrt. Ein Polizeibeamter hat in den Kommunaldienst der Landkreisverwaltung gewechselt und die Sachgebietsleitung der Lebensmittelüberwachung übernommen. Derzeit befinden sich noch zwei Auszubildende in der Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur. Nach Abschluss ihrer Ausbildung kann die Landkreisverwaltung damit auch den Bedarf für die zusätzlich vom Land bewilligten Stellen in diesem Bereich decken.

 

 

III. Fazit:

 

Die Personalentwicklung der Landkreisverwaltung hat in erster Linie die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben sicherzustellen und befindet sich dabei in einem Spannungsverhältnis von gegensätzlichen Einflussfaktoren, die nicht bzw. kaum beeinflussbar sind. Dazu zählen in erster Linie die finanziellen Restriktionen des Haushalts und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, die Vorgaben des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes sowie politische Vorgaben in Form von Gesetzen und Verordnungen. Gerade Letztgenannte bürden der Landkreisebene immer wieder zusätzliche Aufgaben auf, ohne die erforderlichen Ressourcen für Personal- und Sachkosten zu regeln.

 

Eine langfristige und an der Aufgabenerfüllung orientierte Aufgabenerfüllung ist nur möglich, wenn gleichzeitig ein gewisses finanzielles Risiko eingegangen wird. Eine Personalentwicklung, die sich primär an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientiert, kann ihrerseits nicht ohne Risiko bei der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung erfolgen. Technische Entwicklungen haben zur Folge, dass heute noch vorhandene Berufe in Zukunft weniger oder gar nicht mehr gefragt sein werden

 

Mit Blick auf die finanziellen Restriktionen der kommenden Haushaltsjahre wird der Landkreisverwaltung keine andere Wahl bleiben, als einen Balanceakt zwischen Aufgabenerfüllung und den personellen Ressourcen zu vollbringen. Dabei gilt es insbesondere, politische Entwicklungen, die sich auf die Aufgaben der kommunalen Ebene auswirken, rechzeitig zu erkennen um ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

 

Eine Herausforderung, die die Landkreisverwaltung gerne annimmt verbunden mit der Zuversicht, die Personalentwicklung so gestalten zu können, dass die hohe Servicequalität des Dienstleistungsunternehmens Ostalbkreis auch in der Zukunft gegeben ist.

 

 

Allgemeine Hinweise:

 

In den Diagrammen sind jeweils die möglichen Austritte aus Altersgründen, alternativ zum 63. Lebensjahr oder 65. Lebensjahr dargestellt. Die Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit vernachlässigt. Als Austritt wurde auch der Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit gewertet, da zu diesem Zeitpunkt die Arbeitsleistung des Mitarbeiters entfällt. Aktuell bekannte Austritte im Jahr 2010 sind ebenfalls berücksichtigt.

 

Im Bereich der eingegliederten Behörden sind alle Austritte, die bis 2010 eingetreten sind berücksichtigt, unabhängig vom Austrittsgrund. Außerdem ist der höhere Dienst nicht berücksichtigt.

 

Außerdem wurde teilweise die männliche Form zur Textvereinfachung gewählt und bezieht die weibliche Form mit ein.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Keine.

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Erhardt


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Wolf

Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel