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Vorlage - 021/2010  

 
 
Betreff: Bericht über den Verfahrensstand zur Einführung der Werkrealschulen im Ostalbkreis und die Konsequenzen für die Beruflichen Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
16.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Kenntnisnahme
23.03.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersicht Werkrealschulen und Hauptschulen im Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.               Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert, im Ostalbkreis flächendeckend Werkrealschulen - mit Oberkochen und Unterschneidheim - zu genehmigen.

 

2.              Der Ausschuss für Bildung und Finanzen appelliert an die Gemeinden Abtsgmünd, Hüttlingen und Neuler, Kooperationen zu vereinbaren, um eine Werkrealschule genehmigt zu bekommen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

1.              Allgemeines

 

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Juli 2009 das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg beschlossen. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist die neue Konzeption der Werkrealschule (WRS), die erstmals zum Schuljahr 2010/2011 umgesetzt wird. Mit der Änderung des Schulgesetzes wird die WRS im Schulgesetz ausdrücklich als eigene Schulart erwähnt.
 

Nach den Vorgaben des Kultusministeriums waren die Anträge auf Einrichtung einer Werkrealschule zum Schuljahr 2010/2011 von den Schulträgern über die Staatlichen Schulämter so rechtzeitig einzureichen, dass sie bis spätestens am 15. Dezember 2009 im zuständigen Regierungspräsidium vorlagen. Über die Anträge auf Einrichtung einer WRS war von Seiten der Schulverwaltung bis spätestens 31. Januar 2010 zu entscheiden.

 

Die pädagogische Konzeption der WRS kann an mindestens zweizügigen Hauptschulen verwirklicht werden. Dennoch, um besonderen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, ist in Einzelfällen eine Aufteilung der WRS auf mehrere Standorte in der Weise denkbar, dass eine unter einer Leitung stehende WRS beispielsweise die gesamten Klassen 5 bis 7 zweizügig am Standort A und die gesamten Klassen 8 bis 10 zweizügig am Standort B führt (horizontale Teilung). Nicht ausgeschlossen sind auch Elemente einer vertikalen Teilung. Dazu wird in der Begründung der Novellierung des Schulgesetzes vom 30. Juli 2009 ausgeführt, dass die Klassenstufen 5 bis 7 einer unter einer Leitung stehenden WRS im Ausnahmefall auch einzügig auf zwei oder mehrere Schulstandorte verteilt werden können. Dies gilt vor allem für örtliche Konstellationen, in denen nur auf diese Weise die Bildung einer WRS ermöglicht werden kann. Die Klassenstufen 8 bis 10 sollen aber auch hierbei mindestens zweizügig geführt werden.

 

Die künftige WRS mit drei zusätzlichen Wahlpflichtfächern (Natur und Technik, Wirtschaft und Informationstechnik, Gesundheit und Soziales), der Kooperation mit der Berufsfachschule im 10. Schuljahr und der generellen Möglichkeit, als Ganztagsschule geführt zu werden, ist eine weitere Entwicklung und Aufwertung des Bildungsganges Hauptschule.

 

2.              Derzeitige Situation im Ostalbkreis

 

Im Zuge der Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg, haben sich die 42 Städte und Gemeinden im Ostalbkreis intensiv mit dem Thema Werkrealschule beschäftigt. Intensive Gespräche der Kommunen und Überlegungen zur Einrichtung von Werkrealschulen und mögliche Kooperationen haben zwischenzeitlich stattgefunden. Dabei wurde ersichtlich, dass die größte Hürde für die Einführung der Werkrealschule die Zweizügigkeit darstellt, die meist nur in Form von Kooperationen realisiert werden kann. Aus Sicht der Städte und Gemeinden muss aber auch berücksichtigt werden, dass Kooperationen und die Einrichtung gemeinsamer Werkrealschulen auch von den Eltern mitgetragen werden müssen. Denn gerade in einem ländlich strukturierten Landkreis wie dem Ostalbkreis, ist eine dezentrale, wohnortnahe und ländlich geprägte Werkrealschulstruktur erforderlich. Eine Reduzierung der Werkrealschulstandorte nur auf städtische Bereiche würde zu einer Schwächung des ländlichen Raumes führen. Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Kommunen für Kooperationen mit Nachbarkommunen entschieden. Die derzeit genehmigten Werkrealschulstandorte sind in der Anlage dargestellt.

 

Derzeit noch nicht abschließend behandelt sind die Anträge der Stadt Oberkochen, der Gemeinde Unterschneidheim, der Stadt Aalen (Unterkochen) sowie der Gemeinden Abtsgmünd, Hüttlingen und Neuler.

 

Um auch für diese Bereiche ein genehmigungsfähiges Konzept zu entwickeln, fand am 11. Januar 2010 und am 8. Februar 2010 unter Beteiligung von Herrn Ltd. Schulamtsdirektor Hans-Jörg Polzer vom Staatlichen Schulamt Göppingen, bei Herrn Landrat Pavel ein Abstimmungsgespräch mit den betroffenen Bürgermeistern statt.

 

              Oberkochen

 

Die Stadt Oberkochen hat mit Schreiben vom 26. November 2009 die Einrichtung einer Werkrealschule an der Dreißentalschule beantragt. Im Antrag wurde insbesondere ausgeführt, dass die für die Werkrealschule geforderte Zweizügigkeit derzeit nicht vorliege, aber im Falle einer positiven Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart voraussichtlich erreicht werde.

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Bescheid vom 21. Januar 2010 eine Werkrealschule an der Dreißentalschule in Oberkochen genehmigt.

 

Mit Bescheid vom 5. Februar 2010 teilt das Regierungspräsidium Stuttgart weiter mit, dass die Genehmigung mit einem Widerrufsvorbehalt ergänzt und der Antrag der Stadt Oberkochen vom 26. November 2009 zurückgestellt wird. Gegen diesen Bescheid und dem damit verbundenen Widerrufsvorbehalt sowie die Zurückstellung des Antrags hat die Stadt Oberkochen am 7. Februar 2010 form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

 

Mit einer Resolution hat der Gemeinderat Oberkochen am 22. Februar 2010 das Vorgehen des Kultusministeriums Baden-Württemberg scharf kritisiert. Die Stadtverwaltung Oberkochen und der Gemeinderat weisen in dieser Resolution darauf hin, dass die Genehmigung ohne rechtliche Einschränkung und in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg erfolgt war.

 

              Unterschneidheim

 

Auch der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim hat am 19. Oktober 2010 die Einrichtung einer Werkrealschule beschlossen und mit Schreiben vom 25. November 2009 die Zustimmung des Regierungspräsidium Stuttgart beantragt. Im Antrag wurde die Situation in Unterschneidheim, insbesondere auch im Hinblick auf derzeitige und zukünftige Schülerzahlen erörtert. Dabei hat die Gemeinde Unterschneidheim dargelegt, dass aufgrund der Schülerzahlen auch zukünftig keine zweizügige Werkrealschule garantiert werden kann. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 21. Januar 2010 die Zustimmung zur Einrichtung einer Werkrealschule in Unterschneidheim erteilt. Mit Schreiben vom 5. Februar 2010 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart mitgeteilt, dass die Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule in Unterschneidheim voraussichtlich bis Ende März 2010 zurückgestellt werde und sich das Regierungspräsidium vorbehalte, die erteilte Zustimmung zu widerrufen.

 

              Abtsgmünd             

 

Ebenfalls einen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule hat die Gemeinde Abtsgmünd gestellt. Über diesen Antrag wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart bislang noch nicht entschieden. Vielmehr hat das Staatliche Schulamt Göppingen im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart mit Schreiben vom 27. Januar 2010 der Gemeinde Abtsgmünd mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Schülerzahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Genehmigung noch nicht erfolgen kann. Um die dem Antrag zugrund liegende Prognose einer zukünftigen Zweizügigkeit besser beurteilen zu können, bittet das Staatliche Schulamt Göppingen die entsprechenden Schüleranmeldungen mitzuteilen, damit die Zweizügigkeit nochmals geprüft werden kann und abschließend entschieden wird. Nach ersten Informationsveranstaltungen der Gemeinde Abtsgmünd zeichnet sich ab, dass Interesse aus den umliegenden Gemeinden und Ortschaften für den Besuch der Werkrealschule Abtsgmünd besteht. Inwiefern die Schülerzahlen für eine gesicherte Zweizügigkeit vorhanden sind, muss sich noch zeigen.

 

              Hüttlingen/Neuler

 

Im Bereich Hüttlingen/Neuler, haben die Gemeinderäte entschieden, den Antrag auf Einrichtung einer gemeinsamen Werkrealschule Hüttlingen/Neuler mit horizontaler Teilung zu stellen. Danach werden alle Schüler der Werkrealschule Hüttlingen/Neuler der Klasse 5 bis 7 zweizügig am Standort Außenstelle Brühlschule beschult. Alle Schüler der Werkrealschule Hüttlingen/Neuler der Klassen 8 bis 10 werden zweizügig am Standort Alemannenschule Hüttlingen beschult. Schulstandort ist Hüttlingen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat bereits signalisiert diesen Antrag positiv zu entscheiden.

 

              Aalen/Unterkochen

 

Einen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule hat die Stadt Aalen für die Kocherburgschule in Unterkochen gestellt. Auch hier hat das Regierungspräsidium Stuttgart gebeten, die Schüleranmeldungen mitzuteilen, damit die Zweizügigkeit geprüft werden kann und abschließend entschieden wird.

 

Die Anträge von Essingen, Rosenberg und Jagstzell auf Einrichtung einer Werkrealschule wurden mit Schreiben vom 2. März 2010 durch das Regierungspräsidium Stuttgart abgelehnt.

 

Die Stadt Lorch, die Gemeinde Gschwend sowie die Stadt Ellwangen für die Hauptschule Röhlingen haben keinen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule gestellt. Ebenfalls hat die Stadt Schwäbisch Gmünd keinen Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule für die Friedensschule in Rehnenhof/Wetzgau, für die Stauferschule in Schwäbisch Gmünd, für die Mozartschule in Hussenhofen und für die Scheuelbergschule in Bargau gestellt. Diese bleiben somit weiterhin als Hauptschulen bestehen.

 

Des weiteren bleibt die Alemannenschule in Kirchheim als Hauptschule bestehen.

 

Die Hauptschule in Lauchheim bleibt für die Klasse 5 bis 7 als Hauptschule bestehen. Die Klassen 8 bis 10 wechseln dann auf die Werkrealschule in Westhausen.

 

3.              Verzahnung der Werkrealschulen mit den Berufsschulen

 

Die Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahr der WRS besuchen an zwei Tagen in der Woche, die landesweit grundsätzlich einheitlich liegen sollen, eine Berufsfachschule. Die Verzahnung der WRS mit der Berufsfachschule geschieht erstmalig zum Schuljahr 2012/2013.

 

Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler an diesen zwei Tagen welche Berufsfachschule an welcher Beruflichen Schule besuchen werden. Bislang sind ca. 25 bis 30 % der Schüler der 9. Klasse der Hauptschulen direkt in das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschulen übergewechselt und haben diese ganzwöchig besucht. Von dieser Schülergruppe wird künftig vermutlich ein steigender Anteil an der WRS bleiben. Das entlastet die Beruflichen Schulen, da diese Schüler statt ganzwöchig nur mehr an zwei Tagen dort sein werden. Allerdings kann heute noch nicht präzise prognostiziert werden wie groß die Gruppe derer ist, die auch künftig nach der Klassenstufe 9 weiterhin gleich eine zweijährige Berufsfachschule besuchen wird.

 

Wie der Geschäftsführende Schulleiter der Beruflichen Schulen im Ostalbkreis, Herr OStD Riek, mitteilt, geht die Schulverwaltung aufgrund einer Hochrechnung davon aus, dass die Kapazitäten bzgl. der Werkstatträume und bzgl. der Lehrer an den Beruflichen Schulen ausreichen werden. Entscheidend hierfür ist, dass die Festlegung der Profile auf der Basis einer gleichmäßigen Verteilung erfolgt.

 

Derzeit sind die Profile der Werkrealschulen und der Verteilungsmodus der Schüler auf die Beruflichen Schulen noch nicht festgelegt. Somit lässt sich die Frequentierung unserer Beruflichen Schulen zum momentanen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Es ist auch noch völlig im Unklaren, ob die Werkrealschüler die nächstgelegene Berufliche Schule besuchen müssen, oder ob sie völlige Wahlfreiheit haben. Insgesamt sind zum momentanen Zeitpunkt die Schülerzahlen und die Schülerströme noch völlig unbekannt. Diese Parameter sind unbedingt erforderlich, um über die räumliche und personelle Umsetzbarkeit des Systems der Werkrealschulen an den Beruflichen Schulen exakte Aussagen machen zu können.

 

Da die ersten Schüler erstmalig im Schuljahr 2012/2013 an zwei Tagen in der Woche an den Berufsfachschulen sein werden, werden die beruflichen Schulen des Ostalbkreises die Zeit nutzen, um die Zusammenarbeit mit den Werkrealschulen vorzubereiten. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen wird zeitnah über die Konzeption informiert.

 

Auch ist die Verteilung der Sachkostenbeiträge für die Werkrealschüler im 10. Schuljahr von Seiten der Kultusverwaltung noch nicht geklärt. Da die Berufsfachschulen im Hinblick auf die Verbrauchsmaterialien und die Kosten für die Werkstätten mit zu den kostenintensivsten Ausbildungsbereichen gehören, ist auf eine entsprechende Verteilung und Anpassung der Sachkostenbeiträge zu drängen. Durch die Einführung der WRS werden die Beruflichen Schulen des Ostalbkreises zukünftig weniger Schüler in den zweijährigen Berufsfachschulen haben. Für diese Schüler erhält der Ostalbkreis die vollen Sachkostenbeiträge. Ungeachtet dessen werden aber die Beruflichen Schulen durch die WRS insgesamt mehr Schüler im Bereich der Berufsfachschulen beschulen. Ein entsprechender Kostenausgleich ist deshalb über die Sachkostenbeiträge auf jeden Fall herbeizuführen.

 

4.              Auswirkungen auf die Schülerbeförderung

 

Die noch nicht endgültig bekannten Zahlen der Werkrealschüler haben auch Auswirkung auf die Schülerbeförderungskosten. Darüber hinaus ist noch unklar, ob die Schülerbeförderungskosten einer Werkrealschule - die von zwei oder drei Gemeinden gemeinschaftlich geführt wird - als innerer Schulverkehr oder als Schülerbeförderung des Landkreises festgelegt wird. Da der innere Schulverkehr von den Schulträgergemeinden zu finanzieren ist hat diese Entscheidung Auswirkung darauf, ob auf den Landkreis weitere Schülerbeförderungskosten zukommen. Da es sich hier um eine grundsätzliche Frage für das gesamte Land Baden-Württemberg handelt, ist eine landesweit einheitliche Regelung anzustreben.

Herr Ltd. Schulamtsdirektor Hans-Jörg Polzer vom Staatlichen Schulamt Göppingen und Herr OStD Riek, Geschäftsführender Schulleiter der Beruflichen Schulen im Ostalbkreis, werden an der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen teilnehmen. Sie werden über aktuelle Informationen bzgl. der WRS berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Bildung und Finanzen zeitnah über die weitere Entwicklung, vor allem über die Zusammenarbeit der Werkrealschulen mit den beruflichen Schulen berichten.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Aufgrund der vorliegenden Informationen von Seiten der Kultusverwaltung sind die Folgekosten zum momentanen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Maier


 

Dezernat II

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Gutknecht

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Werkrealschulen und Hauptschulen im Ostalbkreis (1157 KB)