Bürgerinformationssystem

Vorlage - 020/2010  

 
 
Betreff: Sozialcontrolling
Zwischenergebnisse aus der Eingliederungshilfe und weitere Verfahrensschritte
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
09.03.2010 
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Ostalbkreis verfügt bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung über ein umfangreiches, jedoch auch kostenintensives Leistungsspektrum. Nach Statistiken des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) liegen die Ausgaben der Eingliederungshilfe im Ostalbkreis im Vergleich zu anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg im oberen Bereich. Zumindest mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die Ausgaben auf Grund der zunehmenden Fallzahlen und der spezifischen Angebotsstruktur mit starken Trägern im Ostalbkreis weiter steigen. Um die Eingliederungshilfekosten transparenter zu machen und zum Ausbau der finanziellen Steuerungsmöglichkeiten, entschied sich der Ostalbkreis für die Einführung eines Sozialcontrollings mit dem Ziel der aktiven Gestaltung der Eingliederungshilfe durch eine systematische Unterstützung der Verantwortlichen bei Planungs-, Entscheidungs- und Kontrolltätigkeiten.

 

 

II. Externer Kostenvergleich als Instrument zur Ausgabenanalyse

 

Ansatzpunkt zur Steuerung der Eingliederungshilfe war die Durchführung eines
externen Kostenvergleichs, an dem neben dem Ostalbkreis 7 weitere Landkreise - Biberach, Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis, Esslingen, Böblingen und Schwäbisch Hall - teilnahmen. Oberziel des externen Vergleichs war und ist die Schaffung einer Kostentransparenz. Die Analyse konzentrierte sich auf die Ausgaben Stationäres Wohnen, Werkstatt für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereich, da diese Leistungsbereiche rund 80 % der Haushaltsausgaben der Eingliederungshilfe ergeben. Die Grundsatzfrage lautete: Resultieren die überdurchschnittlichen Ausgaben im Ostalbkreis in der Eingliederungshilfe aus unverhältnismäßig hohen Fallzahlen und/oder überdurchschnittlichen Vergütungssätzen?

 

 

III. Zusammenfassung der Kernergebnisse des externen Kostenvergleichs

 

1. Grundsätzliche Vorgehensweise

 

Zu Beginn erfolgte eine Eingruppierung der teilnehmenden Landkreise im Ausgabenspektrum. Hierzu wurden die Haushaltsausgaben als Summe aus Stationärem Wohnen, Werkstatt für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereich pro Tausend Einwohner als Kennzahl herangezogen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Tsd. €

 

Ø 94 €

 

ES

 
 


                         Haushaltsausgaben pro Tausend Einwohner

 

 

 

Die Haushaltszahlen bilden lediglich Tendenzaussagen ab. Multipliziert man die Fallzahlen mit den Vergütungssätzen für die drei dargestellten Bereiche und addiert diese, resultiert daraus eine andere Abfolge als bei der Summe der Haushaltsausgaben. Dieser Umstand ist mit der unterschiedlichen Buchungssystematik der Landkreise zu erklären. Zwar verfügen die Landkreise über einen einheitlichen Buchungsplan, dieser bietet jedoch Spielräume, die zu Verschiebungen führen.

 

 

2. Stationäres Wohnen

 

Der größte Kosten- und Steuerungsbereich der Eingliederungshilfe ist mit 53 % der Gesamtausgaben das Stationäre Wohnen. Die relativ hohen Ausgaben des Ostalbkreises resultieren zum einen aus der großen Anzahl von behinderten Menschen, die stationär betreut werden und zum anderen aus überdurchschnittlichen Vergütungssätzen. Bei den Vergütungssätzen liegt der Ostalbkreis 2 % über dem Durchschnitt; bei den Fallzahlen sind es 5 %. Besonders auffällig ist, dass 42 % der Leistungsempfänger im Stationären Wohnen nicht im Ostalbkreis untergebracht sind. Diese hohe Zahl ergibt sich aus der Vergangenheit vor 2005. Der ehemalige Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern hat als überregionaler Träger Versorgungsangebote im ganzen Land in Anspruch genommen.

 

Aus Kostengründen ist diese hohe Anzahl von auswärtigen Versorgungen unproblematisch, wenn diese günstiger sind als im Ostalbkreis selbst. Dies ist jedoch  nicht der Fall. Eine stationäre Grundversorgung kostet den Ostalbkreis im eigenen Landkreis im Durchschnitt 82 € und außerhalb 91 €. Welchen Stellenwert diese Differenzsumme zwischen interner und externer Versorgung hat, kann derzeit mangels Vergleichswerten nicht näher dargestellt werden.

 

Beim Stationären Wohnen wird der Hilfebedarf - wie bei anderen Leistungsarten auch - in sogenannten Hilfebedarfsgruppen (HBG) erfasst. Das Spektrum reicht je nach Grad des Unterstützungsbedarfs aufsteigend von HBG 1 bis 5. Der prozentuale Anteil der Leistungsempfänger in HBG 4 und 5 liegt im Durchschnitt bei 34 %. Im Ostalbkreis sind es 39 %. Auffällig ist zudem das hohe Platzangebot des Ostalbkreises im Stationären Wohnen. Bei den Platzzahlen liegt der Ostalbkreis 15 % über dem Durchschnitt. Insgesamt hat der Landkreis 37 % mehr Plätze als behinderte Menschen im Stationären Wohnen. Dies ist umso mehr beachtlicher, wenn man mit berücksichtigt, dass 42 % der Leistungsempfänger nicht im Ostalbkreis betreut werden. Rechnet man diese hinzu, liegt das Platzangebot um 136 % über der Zahl behinderter Menschen mit stationärem Versorgungsbedarf.

 

 

3. Werkstatt für behinderte Menschen

 

Der zweitgrößte Kostenblock ist mit 34 % der anfallenden Gesamtausgaben die Tagesstruktur „Werkstatt für behinderte Menschen“. Hier liegt der Ostalbkreis bei den Fallzahlen 8 % über dem Durchschnitt, während der Vergütungssatz pro Tag mit 28,10 € rund 6 % unter dem Durchschnitt liegt. Von den Werkstattbeschäftigten, für die der Ostalbkreis Kostenträger ist, arbeiten 14 % außerhalb des Landkreises. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitsort vom Wohnort des Leistungsempfängers bestimmt wird. Für Leistungsempfänger, die in einer WfbM außerhalb des Ostalbkreises arbeiten, beträgt der Tagessatz im Schnitt 27,55 €. Für die Werkstattbeschäftigten im Ostalbkreis liegt der Vergütungssatz bei durchschnittlich 28,24 €. In Bezug auf die Platzzahlen bietet der Ostalbkreis 35 % mehr Plätze an als der Durchschnitt der teilnehmenden Landkreise. Insgesamt verfügt er über 15 % mehr Plätze als Werkstattbeschäftigte. Berücksichtigt man, dass 14 % der Leistungsempfänger nicht im Ostalbkreis arbeiten, sind es sogar 34 % mehr Plätze als behinderte Menschen mit dem tagesstrukturierenden Hilfebedarf der Werkstatt.

 

 

4. Förder- und Betreuungsbereich

 

Nachdem „nur“ 13 % der Gesamtausgaben auf den Förder- und Betreuungsbereich entfallen, ist dieser im Vergleich zum Stationären Wohnen und zur Werkstatt das kleinste Steuerungsfeld für den Ostalbkreis. Die Anzahl der Personen im Förder- und Betreuungsbereich, für die der Ostalbkreis Kostenträger ist, liegt genau im Durchschnitt der teilnehmenden Landkreise. Bei den Vergütungssätzen liegt der Ostalbkreis 2 % unter dem Mittel. 44 % der Leistungsempfänger besuchen einen Förder- und Betreuungsbereich außerhalb des Ostalbkreises. Diese Betreuung kostet den Ostalbkreis pro Tag im Durchschnitt 52 €; für die Betreuung im eigenen Landkreis liegt der Wert bei 50 €. Die Platzzahlen entsprechen dem Durchschnitt. Bezieht man jedoch mit ein, dass 44 % der Behinderten einen Förder- und Betreuungsbereich außerhalb des Ostalbkreises besuchen, hat der Landkreis 95 % mehr Plätze zur Verfügung, als er Leistungsempfänger in diesem Bereich hat.

 

 

IV. Handlungsfelder aus dem externen Kostenvergleich

 

Insgesamt können 5 Handlungsfelder aus dem durchgeführten Benchmarking-Prozess für den Ostalbkreis abgeleitet werden:

 

1. Aufbau eines Berichtswesens

 

Zur künftigen Steuerung der Eingliederungshilfe werden mehr und zuverlässigere Daten benötigt als bisher vorhanden. Beim externen Kostenvergleich mit sieben weiteren Partnern hat sich gezeigt, dass teilweise benötigte Daten nur sehr schwer oder gar nicht zu erheben waren. Anknüpfend an diese Erfahrungen wird schnellstmöglich ein Berichtswesen aufgebaut, eventuell in Kooperation mit anderen Landkreisen.

 

 

2. Durchführung einer HBG-Überprüfung

 

Der im Vergleich zu anderen Landkreisen hohe Anteil an den Hilfebedarfsgruppen 4 bzw. 5 lässt sich derzeit nicht verlässlich erklären. Es ist deshalb eine Überprüfung der Einstufungen geplant. Dies wird gemeinsam mit dem Medizinisch-Pädagogischen Fachdienst des KVJS erfolgen. 

 

 

3. Verbesserung interner Strukturen und Prozesse

 

Ziel des Ostalbkreises ist eine effektive, effiziente und kompetente Unterstützung und Beratung der Leistungsempfänger und ihrer Angehörigen bei allen anfallenden fachlichen und rechtlichen Fragen. Die aktive Fallsteuerung und -begleitung, wie beispielsweise im Geschäftsbereich Jugend und Familie schon erfolgreich praktiziert, ist bislang in der Eingliederungshilfe nur teilweise gegeben. Mit durchschnittlich 180 bis 200 Leistungsfällen, die der/die einzelne Sachbearbeiter/in zu bewerkstelligen hat, ist dies nicht möglich. Der Geschäftsbereich Soziales ist derzeit mit Unterstützung des Sozialcontrollings dabei, organisatorische und personelle Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die der gekannten Zielsetzung entsprechen. Innerhalb dieser konzeptionellen Überlegungen werden Arbeitsabläufe standardisiert, um eine hohe Leistungsqualität bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Frage geklärt, ob die bisherige räumliche Aufstellung des Sachgebietes an zwei Standorten (Aalen und Schwäbisch Gmünd) vor dem Hintergrund der notwendigen und einheitlichen Steuerungsprozesse sachgerecht ist.

 

 

4. Optimierung der Vergütungsverhandlungen

 

Die effiziente Gestaltung von Vergütungsverhandlungen hat durch den externen Kostenvergleich ein stückweit an Bedeutung verloren. Grund hierfür ist die hohe Zahl der Leistungsempfänger, die außerhalb des Ostalbkreises versorgt werden. Für diese Leistungsempfänger führt der jeweilige Standortkreis der Behindertenhilfeeinrichtung die Vergütungsverhandlungen. Dem Ostalbkreis ist es nicht möglich ist, diese Ausgaben direkt zu beeinflussen. Dennoch wird eine bessere Positionierung des Landkreises bei den Vergütungshandlungen angestrebt. Dies soll insbesondere durch die umfangreiche Nutzung von Geschäftsberichts-, Markt- und Umfeldanalysen in Kombination mit externen Vergleichen erfolgen, sowie durch neue Wege in der Verhandlungsführung.

 

 

5. Abschluss von Zielvereinbarungen mit freien Trägern

 

Auf Grund der aufgezeigten Entwicklungen und angesichts der schwierigen Finanzsituation der Kommunalen Haushalte besteht dringender Handlungsbedarf, die fachliche Entwicklung und die Finanzierung der Eingliederungshilfe dauerhaft zu sichern. Zwischen dem Ostalbkreis und den Trägern der Eingliederungshilfeeinrichtungen sollen deshalb konkrete Entwicklungsziele in Form von Zielvereinbarungen festgelegt werden. Handlungsfelder dafür ergeben sich insbesondere in den Bereichen stationäres Wohnen/ambulant betreutes Wohnen und Werkstätten für Behinderte.

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Siehe TOP 3 der Sitzung

 

 

Anlagen

Anlagen:

 

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Sichtvermerke

 

Stabstelle Sozialcontrolling

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Brenner


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Rettenmaier

Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel