Bürgerinformationssystem
Antrag
der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
I.
Ausgangssituation und Allgemeines Der Ostalbkreis verfügt bei den
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung über ein umfangreiches,
jedoch auch kostenintensives Leistungsspektrum. Nach Statistiken des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) liegen die Ausgaben der
Eingliederungshilfe im Ostalbkreis im Vergleich zu anderen Stadt- und
Landkreisen in Baden-Württemberg im oberen Bereich. Zumindest mittelfristig ist
damit zu rechnen, dass die Ausgaben auf Grund der zunehmenden Fallzahlen und
der spezifischen Angebotsstruktur mit starken Trägern im Ostalbkreis weiter
steigen. Um die Eingliederungshilfekosten transparenter zu machen und zum
Ausbau der finanziellen Steuerungsmöglichkeiten, entschied sich der Ostalbkreis
für die Einführung eines Sozialcontrollings mit dem Ziel der aktiven Gestaltung
der Eingliederungshilfe durch eine systematische Unterstützung der Verantwortlichen
bei Planungs-, Entscheidungs- und Kontrolltätigkeiten. II. Externer
Kostenvergleich als Instrument zur Ausgabenanalyse Ansatzpunkt zur Steuerung der Eingliederungshilfe war
die Durchführung eines III.
Zusammenfassung der Kernergebnisse des externen Kostenvergleichs 1. Grundsätzliche Vorgehensweise Zu Beginn erfolgte eine Eingruppierung der teilnehmenden Landkreise im
Ausgabenspektrum. Hierzu wurden die Haushaltsausgaben als Summe aus Stationärem
Wohnen, Werkstatt für behinderte Menschen und Förder- und Betreuungsbereich pro
Tausend Einwohner als Kennzahl herangezogen.
Tsd. € Ø 94 € Haushaltsausgaben pro Tausend
Einwohner Die Haushaltszahlen bilden lediglich
Tendenzaussagen ab. Multipliziert man die Fallzahlen mit den Vergütungssätzen
für die drei dargestellten Bereiche und addiert diese, resultiert daraus eine
andere Abfolge als bei der Summe der Haushaltsausgaben. Dieser Umstand ist mit
der unterschiedlichen Buchungssystematik der Landkreise zu erklären. Zwar verfügen
die Landkreise über einen einheitlichen Buchungsplan, dieser bietet jedoch
Spielräume, die zu Verschiebungen führen. 2. Stationäres Wohnen Der größte Kosten- und Steuerungsbereich der Eingliederungshilfe ist mit 53 % der Gesamtausgaben das Stationäre Wohnen. Die relativ hohen Ausgaben des Ostalbkreises resultieren zum einen aus der großen Anzahl von behinderten Menschen, die stationär betreut werden und zum anderen aus überdurchschnittlichen Vergütungssätzen. Bei den Vergütungssätzen liegt der Ostalbkreis 2 % über dem Durchschnitt; bei den Fallzahlen sind es 5 %. Besonders auffällig ist, dass 42 % der Leistungsempfänger im Stationären Wohnen nicht im Ostalbkreis untergebracht sind. Diese hohe Zahl ergibt sich aus der Vergangenheit vor 2005. Der ehemalige Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern hat als überregionaler Träger Versorgungsangebote im ganzen Land in Anspruch genommen. Aus Kostengründen ist diese hohe Anzahl von auswärtigen Versorgungen unproblematisch, wenn diese günstiger sind als im Ostalbkreis selbst. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine stationäre Grundversorgung kostet den Ostalbkreis im eigenen Landkreis im Durchschnitt 82 € und außerhalb 91 €. Welchen Stellenwert diese Differenzsumme zwischen interner und externer Versorgung hat, kann derzeit mangels Vergleichswerten nicht näher dargestellt werden. Beim Stationären Wohnen wird der Hilfebedarf - wie bei
anderen Leistungsarten auch - in sogenannten Hilfebedarfsgruppen (HBG) erfasst.
Das Spektrum reicht je nach Grad des Unterstützungsbedarfs aufsteigend von HBG
1 bis 5. Der prozentuale Anteil der Leistungsempfänger in HBG 4 und 5 liegt im
Durchschnitt bei 34 %. Im Ostalbkreis sind es 39 %. Auffällig ist zudem das
hohe Platzangebot des Ostalbkreises im Stationären Wohnen. Bei den Platzzahlen
liegt der Ostalbkreis 15 % über dem Durchschnitt. Insgesamt hat der Landkreis
37 % mehr Plätze als behinderte Menschen im Stationären Wohnen. Dies ist umso
mehr beachtlicher, wenn man mit berücksichtigt, dass 42 % der Leistungsempfänger
nicht im Ostalbkreis betreut werden. Rechnet man diese hinzu, liegt das
Platzangebot um 136 % über der Zahl behinderter Menschen mit stationärem
Versorgungsbedarf. 3. Werkstatt für behinderte Menschen Der zweitgrößte Kostenblock ist mit 34 % der anfallenden Gesamtausgaben die Tagesstruktur „Werkstatt für behinderte Menschen“. Hier liegt der Ostalbkreis bei den Fallzahlen 8 % über dem Durchschnitt, während der Vergütungssatz pro Tag mit 28,10 € rund 6 % unter dem Durchschnitt liegt. Von den Werkstattbeschäftigten, für die der Ostalbkreis Kostenträger ist, arbeiten 14 % außerhalb des Landkreises. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitsort vom Wohnort des Leistungsempfängers bestimmt wird. Für Leistungsempfänger, die in einer WfbM außerhalb des Ostalbkreises arbeiten, beträgt der Tagessatz im Schnitt 27,55 €. Für die Werkstattbeschäftigten im Ostalbkreis liegt der Vergütungssatz bei durchschnittlich 28,24 €. In Bezug auf die Platzzahlen bietet der Ostalbkreis 35 % mehr Plätze an als der Durchschnitt der teilnehmenden Landkreise. Insgesamt verfügt er über 15 % mehr Plätze als Werkstattbeschäftigte. Berücksichtigt man, dass 14 % der Leistungsempfänger nicht im Ostalbkreis arbeiten, sind es sogar 34 % mehr Plätze als behinderte Menschen mit dem tagesstrukturierenden Hilfebedarf der Werkstatt. 4. Förder- und Betreuungsbereich Nachdem „nur“ 13 % der Gesamtausgaben auf den Förder- und Betreuungsbereich entfallen, ist dieser im Vergleich zum Stationären Wohnen und zur Werkstatt das kleinste Steuerungsfeld für den Ostalbkreis. Die Anzahl der Personen im Förder- und Betreuungsbereich, für die der Ostalbkreis Kostenträger ist, liegt genau im Durchschnitt der teilnehmenden Landkreise. Bei den Vergütungssätzen liegt der Ostalbkreis 2 % unter dem Mittel. 44 % der Leistungsempfänger besuchen einen Förder- und Betreuungsbereich außerhalb des Ostalbkreises. Diese Betreuung kostet den Ostalbkreis pro Tag im Durchschnitt 52 €; für die Betreuung im eigenen Landkreis liegt der Wert bei 50 €. Die Platzzahlen entsprechen dem Durchschnitt. Bezieht man jedoch mit ein, dass 44 % der Behinderten einen Förder- und Betreuungsbereich außerhalb des Ostalbkreises besuchen, hat der Landkreis 95 % mehr Plätze zur Verfügung, als er Leistungsempfänger in diesem Bereich hat. IV. Handlungsfelder aus
dem externen Kostenvergleich Insgesamt können 5 Handlungsfelder aus dem
durchgeführten Benchmarking-Prozess für den Ostalbkreis abgeleitet werden: 1. Aufbau eines Berichtswesens Zur künftigen Steuerung der Eingliederungshilfe
werden mehr und zuverlässigere Daten benötigt als bisher vorhanden. Beim
externen Kostenvergleich mit sieben weiteren Partnern hat sich gezeigt, dass
teilweise benötigte Daten nur sehr schwer oder gar nicht zu erheben waren.
Anknüpfend an diese Erfahrungen wird schnellstmöglich ein Berichtswesen aufgebaut,
eventuell in Kooperation mit anderen Landkreisen. 2. Durchführung einer HBG-Überprüfung Der im Vergleich zu
anderen Landkreisen hohe Anteil an den Hilfebedarfsgruppen 4 bzw. 5 lässt sich
derzeit nicht verlässlich erklären. Es ist deshalb eine Überprüfung der Einstufungen
geplant. Dies wird gemeinsam mit dem Medizinisch-Pädagogischen Fachdienst des
KVJS erfolgen. 3. Verbesserung
interner Strukturen und Prozesse Ziel des Ostalbkreises ist eine effektive,
effiziente und kompetente Unterstützung und Beratung der Leistungsempfänger und
ihrer Angehörigen bei allen anfallenden fachlichen und rechtlichen Fragen. Die
aktive Fallsteuerung und -begleitung, wie beispielsweise im Geschäftsbereich
Jugend und Familie schon erfolgreich praktiziert, ist bislang in der Eingliederungshilfe
nur teilweise gegeben. Mit durchschnittlich 180 bis 200 Leistungsfällen, die
der/die einzelne Sachbearbeiter/in zu bewerkstelligen hat, ist dies nicht möglich.
Der Geschäftsbereich Soziales ist derzeit mit Unterstützung des
Sozialcontrollings dabei, organisatorische und personelle Rahmenbedingungen zu
erarbeiten, die der gekannten Zielsetzung entsprechen. Innerhalb dieser
konzeptionellen Überlegungen werden Arbeitsabläufe standardisiert, um eine hohe
Leistungsqualität bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung zu gewährleisten. Darüber
hinaus wird die Frage geklärt, ob die bisherige räumliche Aufstellung des
Sachgebietes an zwei Standorten (Aalen und Schwäbisch Gmünd) vor dem
Hintergrund der notwendigen und einheitlichen Steuerungsprozesse sachgerecht
ist. 4. Optimierung der Vergütungsverhandlungen Die effiziente Gestaltung von Vergütungsverhandlungen
hat durch den externen Kostenvergleich ein stückweit an Bedeutung verloren.
Grund hierfür ist die hohe Zahl der Leistungsempfänger, die außerhalb des
Ostalbkreises versorgt werden. Für diese Leistungsempfänger führt der jeweilige
Standortkreis der Behindertenhilfeeinrichtung die Vergütungsverhandlungen. Dem
Ostalbkreis ist es nicht möglich ist, diese Ausgaben direkt zu beeinflussen.
Dennoch wird eine bessere Positionierung des Landkreises bei den Vergütungshandlungen
angestrebt. Dies soll insbesondere durch die umfangreiche Nutzung von
Geschäftsberichts-, Markt- und Umfeldanalysen in Kombination mit externen
Vergleichen erfolgen, sowie durch neue Wege in der Verhandlungsführung. 5. Abschluss von Zielvereinbarungen mit freien
Trägern Auf Grund der aufgezeigten Entwicklungen und
angesichts der schwierigen Finanzsituation der Kommunalen Haushalte besteht
dringender Handlungsbedarf, die fachliche Entwicklung und die Finanzierung der
Eingliederungshilfe dauerhaft zu sichern. Zwischen dem Ostalbkreis und den
Trägern der Eingliederungshilfeeinrichtungen sollen deshalb konkrete
Entwicklungsziele in Form von Zielvereinbarungen festgelegt werden.
Handlungsfelder dafür ergeben sich insbesondere in den Bereichen stationäres Wohnen/ambulant
betreutes Wohnen und Werkstätten für Behinderte. Finanzierung
und Folgekosten:
Siehe TOP 3 der Sitzung Anlagen:
--- Sichtvermerke
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