Bürgerinformationssystem

Vorlage - 017/2010  

 
 
Betreff: Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße 3325 zwischen der Bundesstraße 19 und Aalen-Waiblingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
02.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Arbeiten zum Ausbau der Kreisstraße 3325 zwischen der Bundesstraße 19 und Aalen-Waiblingen werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Bietergemeinschaft Carl Rossaro GmbH & Co.KG, Aalen / AWUS-BAU GmbH & Co.KG, Aalen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 885.143,21 € vergeben. Gleichzeitig wird der Kostenvoranschlag des Landratsamtes Ostalbkreis, Geschäftsbereich Straßenbau vom 15. Februar 2010 mit Gesamtkosten von 1.250.000 € genehmigt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.10.2002 einstimmig den Ausbau der Kreisstraße 3325 zwischen der Bundesstraße 19 und Aalen-Waiblingen beschlossen.

 

Die Kreisstraße 3325 verbindet die Aalener Ortsteile Waiblingen, Fachsenfeld, Treppach und Affalterrried von der Bundesstraße 19 im Kochertal über die Bundesstraße 29 mit der Stadt Aalen und dem Ortsteil Wasseralfingen. Belastet ist der Streckenabschnitt mit rund 1.103 Kfz/24 h, davon rund 37 Kfz-Schwerverkehr/24 h (unter 6 t).

 

Der Ausbauzustand der Kreisstraße 3325 ist unzureichend. Die Fahrbahn hat keinen frostsicheren Unterbau und ist deshalb sehr uneben. Die Ränder, die zum Teil mit großen Granitleistensteinen eingefasst wurden, sind verdrückt. Im Mittel liegt die Straßenbereite bei 5,35 m.

In diesem Bereich wird der Kocher-Jagst-Radweg mangels Alternative auf der Kreisstraße geführt. Dies ist im Zuge der sehr beliebten und touristisch beworbenen Radwegverbindung sehr problematisch.

 

Die Brücken über den Mühlkanal und über den Hochwasserabfluss wurden bei einer Brückenkontrolle durch das seinerzeit zuständige Regierungspräsidium Stuttgart als abgängig bzw. irreparabel eingestuft und eine Beschränkung auf 6 t zulässiges Gesamtgewicht der Kfz erlassen. Die beiden Brücken sind nicht mehr verkehrssicher und müssen erneuert werden.

 

Der Geschäftsbereich Straßenbau hat die Arbeiten für den Ausbau der Kreisstraße 3325 zwischen der Bundesstraße 19 und Aalen-Waiblingen am 30.12.2009 öffentlich ausgeschrieben.

 

Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses wurden die Gesamtkosten ermittelt. Die Angebotseröffnung fand am 2. Februar 2010 statt.

 

 

Zusammenstellung der Angebote:

 

lfd.

Nr.

Bieterfirma

Geprüfter

Gesamtbrutto-

angebotspreis

1

Carl Rossaro GmbH & Co. KG/AWUS-BAU GmbH & Co. KG (Bietergemeinschaft), 73431 Aalen

885.143,21 €

2

Hans Fuchs GmbH & Co. KG

73479 Ellwangen

909.954,88 €

3

Andreas Stark GmbH & Co. KG

73434 Aalen

913.255,08 €

4

HAAG Bau GmbH
73491 Neuler

938.636,01 €

5

Bortolazzi Straßenbau GmbH
73441 Bopfingen

964.525,18 €

6

Leonhard Weiss GmbH & Co. KG

74589 Satteldorf

1.067.916,06 €

7

Thannhauser+Ulbricht Straßenbau GmbH

86742 Fremdingen

1.078.120,66 €

8

Alfred Kolb GmbH & Co.KG

73540 Heubach

1.231.415,52 €

 

Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt der Geschäftsbereich Straßenbau vor, den Auftrag der Bietergemeinschaft Carl Rossaro GmbH & Co.KG, Aalen / AWUS-BAU GmbH & Co. KG, Aalen zum nachgerechneten Bruttoangebotspreis von 885.143,21 € als wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Bietergemeinschaft ist in der Lage, die Arbeiten fachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen. Die Gesamtkosten betragen nach dem Kostenvoranschlag vom 15. Februar 2010 insgesamt 1.250.000 €.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushalt ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

Haushaltsstelle S.6511.0102

K 3325 Ausbau zwischen der B 19 und Aalen-Waiblingen

Haushaltsjahr

Gesamtkosten

Ostalbkreis

Stadt
Aalen

Zuschuss

Bund

2008 und davor

  1.465.000

   538.000

   60.000

640.400

226.600

2009

       30.000

     10.000

           -

     2.000

   18.000

Gesamtfinanzierung

  1.495.000

  548.000

  60.000

642.400

244.600

 

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 11.10.2004 die Förderung dieser Maßnahme nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) genehmigt.

 

Nachdem der ursprünglich geplante Umbau des Knotenpunktes B 19/K 3325 und die Verlegung der Bushaltestelle aufgrund von Grunderwerbsschwierigkeiten im Rahmen der Baumaßnahme nicht umgesetzt werden können, entfällt die Kostenbeteiligung des Bundes, sodass für die Maßnahme nur noch 1.250.400 € zur Verfügung stehen. Die verbleibenden Gesamtkosten verteilen sich wie folgt:

 

Gesamtfinanzierung

Gesamtkosten

Ostalbkreis

Stadt Aalen

Zuschuss

1.250.400

548.000

60.000

642.400

 

Die Kosten entsprechen dem Haushaltsansatz.

 

Anlagen

Anlagen

 

-

 


 

 

Sichtvermerke

 

__________________________________________


 

Engelhard


Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

Landrat

__________________________________________

 

Pavel