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Vorlage - 013/2010  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstandsbericht zur Planung und zum Ausbau der Bundesstraße 29 im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
27.07.2010 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
B29_Stuttgart-Nördlingen_-_Anlage_1
B29_Stuttgart-Nördlingen_-_Anlage_2

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung
 

Der Kreistag des Ostalbkreises nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis und fordert die Entscheidungsträger auf Landes- sowie auf Bundesebene auf:

 

1.              Die Hauptverkehrsachse des Ostalbkreises - B 29 - muss dringend an die Verkehrsbedürfnisse angepasst werden. Hierzu sind die entsprechenden Planungen anzugehen.

 

2.              Die Ortsumfahrung Mögglingen muss wie zugesichert direkt im Anschluss an den Tunnel Schwäbisch Gmünd realisiert werden.

 

3.              Die planfestgestellte Maßnahme Aalen - Essingen muss ebenso im Anschluss an die Fertigstellung des Tunnels in Schwäbisch Gmünd realisiert werden.

 

4.              Die Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch müssen aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung, auch über die Landesgrenze von Baden-Württemberg und Bayern hinweg, in den vordringlichen Bedarf aufgenommen sowie der Planung zugeführt werden.

 

5.              Der Knotenpunkt „Röttinger Höhe“, dessen Planung bereits weit fortgeschritten ist, muss zeitnah als planfreie Lösung umgesetzt werden.

 

6.              Die Knotenpunkte im Zuge der Westumfahrung Aalen bis einschließlich Westhausen sind dringend an die veränderten Verkehrsverhältnisse anzupassen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Anforderungen an die Mobilität und damit an die Verkehrsinfrastruktur steigen ständig. Bereits heute trägt die Straße die Hauptlast des Güter- und Personenverkehrs. Alle Prognosen gehen von einer weiteren Zunahme des Straßenverkehrs aus. Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, müssen die Straßen leistungs- und zukunftsfähig gestaltet werden.

 

Die B 29 als einer der wichtigsten Straßenzüge in Ostwürttemberg ist die Lebensader des Ostalbkreises und Garant für die Konkurrenzfähigkeit unserer regionalen Wirtschaft. Doch nicht nur unsere regionalen Unternehmen profitieren von einer leistungsfähigen Bundesstraße, sondern auch die angrenzenden Wirtschaftsräume oder die überregionale Wirtschaft sind auf eine B 29 als überregionale Verkehrsachse mit Anschluss an die A 7 angewiesen.

 

Darüber hinaus ist gerade die B 29 östlich der A 7 stark durch Mautausweichverkehr belastet. Durch das Durchgangsverbot auf der B 25 in Dinkelsbühl und Feuchtwangen für Lkw über 12 t zulässigen Gesamtgewicht sind zusätzlich größere Verkehrsverlagerungen auf das Straßennetz im Ostalbkreis und auf die B 29 festzustellen.

 

Für die Anwohner entlang der Bundesstraße 29 und insbesondere in den Ortsdurchfahrten bedeutet dies eine weitere Verschärfung der bereits heute schon unzumutbaren Lärm- und Abgasbelästigungen. Die „Schmerzgrenze“ der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel in Mögglingen, Pflaumloch und Trochtelfingen ist überschritten. Dies zeigt sich vor allem an den immer zahlreicher werdenden Forderungen nach Ortsumgehungen oder gar Sperrungen der Bundesstraße 29 für den Schwerverkehr.

 

Im Rahmen der Straßenbesichtigungsfahrt des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 28.06.2010 wurden die Auffahrt B 29 in Hüttlingen sowie die Maßnahmen Röttinger Höhe Vorort besichtigt. Darüber hinaus wurden die Maßnahmen entlang der B 29 umfassend erörtert.

 

Bundesverkehrswegeplan (BVWP):

 

Mit dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) werden Verkehrsvorhaben für Straße, Schiene und Wasser vorbereitet. Er dient als planerische Grundlage für weitere Bedarfsgesetze (z. B. Bedarfsgesetze für Bundesfernstraßen und Schienenwege). Mit diesen Gesetzen beschließt der Bundestag, für welche Verkehrsprojekte er einen Bedarf sieht und damit, welche gebaut werden sollen. Den aktuell gültigen BVWP hat das Bundeskabinett im Juli 2003 beschlossen. Auf diesem Beschluss basieren die Bedarfsgesetze für Straße und Schiene, die der Deutsche Bundestag im Juli 2004 verabschiedet hat.

 

              Wie entsteht ein BVWP ?

Die Länder melden ihren Bedarf an Verkehrsprojekten an, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Auf Basis dieser Meldungen entsteht im Bundesverkehrsministerium ein Entwurf, der dann mit den anderen Bundesministerien (besonders dem Finanzministerium), Bundesländern und Verbänden abgestimmt werden muss. Das Bundeskabinett schließlich verabschiedet den BVWP.

 

Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme von Bauprojekten in den Bundesverkehrswegeplan ist eine aufwändige Bewertungsmethodik, die bei jedem Bundesverkehrswegeplan aktualisiert wird.

Im BVWP werden die Projekte nach Dringlichkeit geordnet. Dazu werden sie in Abhängigkeit vom eingeplanten Finanzrahmen in eine der drei Bedarfskategorien eingestuft:

 

  • Vordringlicher Bedarf:

Die im vordringlichen Bedarf enthaltenen Projekte werden als vordringlich angesehen und können gebaut werden (bzw. die Planungen dafür können begonnen werden).

 

  • Weiterer Bedarf:

Die im weiteren Bedarf enthaltenen Projekte werden zwar in den BVWP aufgenommen, sie sind aber nicht vordringlich und können nur realisiert werden, wenn zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen dürfen für diese Projekt keine Planungen erstellt werden.

 

  • Weiterer Bedarf mit Planungsrecht:

Für die im weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthaltenen Projekte gelten die Grundsätze des weiteren Bedarfs, mit der Ausnahme des Planungsverbotes, d. h. für diese besonderen Projekte dürfen Planungen erstellt werden.

 

 

Wie werden Planung und Bau von Bundesstraßen finanziert ?

 

Der Bund übernimmt als Straßenbaulastträger die Kosten für den Bau der Bundesstraßen. Die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen werden hierfür einzeln im Bundeshaushalt aufgelistet. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen haben die Länder die Planungskosten für Bundesfernstraßen zu tragen. Zum wirtschaftlichen Einsatz der Planungsmittel hat die Landesregierung von Baden-Württemberg auf Vorschlag des Rechnungshofes am 22.06.2007 für Bundesfernstraßen eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen.


Im Rahmen der Planungspriorisierung wurden drei Teile gebildet:


Teil A:
Diese Vorhaben umfassen ein Investitionsvolumen von 2 Mrd. €. Sie sind überwiegend im Bau oder unmittelbar vor einem Baubeginn und bis ca. 2015 fertig zu stellen. Planungskosten fallen hier im Wesentlichen nur noch für die Bauüberwachung und die Baureifplanung sowie bei einigen wenigen Vorhaben noch für die Planfeststellung an. Der Planungsmittelbedarf beträgt insgesamt ca. 100 Mio. € bzw. 10 Mio. € pro Jahr (von 2006 bis 2015).

 

Im Teil A (im Bau bzw. kurz davor) sind für den Bereich des Ostalbkreises die Maßnahmen

  •        B 29 Tunnel Schwäbisch Gmünd
  •        B 29 Ortsumfahrung Mögglingen
  •        B 297 Ortsumfahrung Lorch

enthalten.
 


Teil B:
Hier handelt es sich um Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs mit einer angenommenen Finanzierung zwischen ca. 2016 und 2025 (mit einem Investitionsvolumen von weiteren rund 2 Mrd. €). Die Vorhaben sind im Sinne eines Planungsvorlaufes kontinuierlich weiter zu planen, und zwar so, dass in den Jahren nach 2015 die Investitionsmittel des Bundes kontinuierlich abgenommen werden können. Bis 2015 sind überwiegend die Planungsschritte Vorentwurfsplanung, Planfeststellung und Baureifplanung notwendig.
Der Planungsmittelbedarf für alle noch notwendigen Planungsschritte beträgt insgesamt ca. 110 Mio. €.
Für Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht ist die Finanzierung der Investitionsmittel nicht absehbar.
 

Im Teil B (Realisierung 2016 - 2025) ist für den Bereich des Ostalbkreises nur die Maßnahme B 29 Essingen  Aalen enthalten.

 


Teil C:
Hier sind Vorhaben mit einer angenommenen Finanzierung voraussichtlich im Zeitraum nach ca. 2025 aufgeführt. Die Planungsarbeiten dieser Vorhaben sind zurückzustellen, zumal für diese Vorhaben noch erhebliche Planungsmittel in Höhe von ca. 140 Mio. € (Vordringlicher Bedarf: 80 Mio. €, Weiterer Bedarf mit Planungsrecht: 60 Mio. €) erforderlich wären.

Im Teil C (Realisierung nach 2025) sind für den Bereich des Ostalbkreises die Maßnahmen

  •        B 29 Schwäbisch Gmünd – Hussenhofen (Vordringlicher Bedarf)
  •        B 29 Hussenhofen - Böbingen (Vordringlicher Bedarf)
  •        B 29 Böbingen – Mögglingen (Vordringlicher Bedarf)
  •        B 29a Ortsumfahrung Ebnat (Vordringlicher Bedarf)
  •        B 29a Unterkochen - Ebnat (Weiterer Bedarf mit Planungsrecht)

              enthalten.

 

Informationen zu den im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Einzelabschnitten

 

B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen (westlich A 7)

 

Alle Abschnitte der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen sind im aktuellen Bundesverkehrswegeplan im Vordringlichen Bedarf enthalten. Im Einzelnen sind dies die Abschnitte:

 

B 29, Schwäbisch Gmünd – Hussenhofen
Vorentwurf 24.11.1998, genehmigt 20.01.2004
Baulänge:              2,3 km
Kosten:              18,9 Mio. €

B 29, Hussenhofen - Böbingen
Baulänge:              4,1 km
Kosten:              26,2 Mio. €

B 29, Böbingen – Mögglingen
Baulänge:              3,3 km
Kosten:              13,3 - 33 Mio. € (je nach Variante)

 

 


Ortsumfahrung Mögglingen
Baulänge:              6,9 km
Kosten:              47,5 Mio. €
Verkehrsbelastung
- Ortsdurchfahrt heute:                            22.400 - 26.400 KFZ/Tag             
                                          davon 15 bis 16 % LKW-Anteil (ca. 3.500 LKW/Tag)
- Ortsdurchfahrt Prognose 2020 ohne Umgehung:               31.000 KFZ/Tag
- Belastung auf Umgehung:                                                                      21.500 KFZ/Tag
Datum des 1. Planfeststellungsbeschlusses:              27.09.1999
Rechtskraft seit:              20.02.2001 gültig bis 19.02.2006
Datum des 2. Planfeststellungsbeschlusses:              23.01.2006

 

Essingen - Aalen

Baulänge:                                                        3,535 km.
Kosten:                                                        18,5 Mio. 
Verkehrsbelastung heute:                             25.729 KFZ/Tag, davon 3.767 SV ~ 14,6 %

Belastung 2015 (Planfeststellung):              zw. 24.300 u. 36.500 KFZ/Tag, SV 12-13 %
Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig seit 17.03.2003
 

 

 

Aalen - Landesgrenze (östlich A 7)

 

 

Östlich der A 7 sind nur die Ortsumfahrungen Trochtelfingen und Pflaumloch im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Beide Maßnahmen sind jedoch lediglich im weiteren Bedarf aufgeführt. Der Ostalbkreis hat unter Vorlage von Verkehrszahlen mehrfach, so am 23.07.2009 (Schreiben an die damalige Frau Staatssekretärin Roth) am 28.10.2009 (Schreiben an Bundesverkehrsminister Herrn Ramsauer) und am 10.02.2010 (Schreiben an Herrn Ministerpräsident Mappus), die Dringlichkeit dieser Maßnahmen aufgezeigt und gefordert, die Maßnahmen im Rahmen der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes in den vordringlichen Bedarf hochzustufen. Das Ansinnen des Ostalbkreises wurde zunächst abgelehnt und es wurde gebeten, die entsprechenden Unterlagen an das Land Baden- Württemberg zu übersenden. Dieser Bitte wurde am 20.05.2010 mit einem Schreiben an Frau Ministerin Gönner nachgekommen.

 

Es ist jedoch anzumerken, dass bereits Anfang der 70er Jahre Überlegungen für eine gemeinsame Umfahrung Pflaumloch und Trochtelfingen angestellt wurden. Jedoch aufgrund von unterschiedlichen Interessen aufgegeben wurden, sodass die Umfahrungen Pflaumloch und Trochtelfingen als zwei getrennte Maßnahmen Eingang in den Bundesfernstraßenbedarfsplan fanden. Vor dem Hintergrund der Einstufung in der Dringlichkeit 1a, d. h. des heute vordringlichen Bedarfs, wurden die Planungen in den 80er Jahren vorangetrieben.

 

Ortsumfahrung Pflaumloch
Für die Umgehung Pflaumloch wurde bereits 1982 ein erstes Planfeststellungsverfahren eingeleitet, aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Trassenführung jedoch eingestellt. Ende der 80er Jahre wurde die Planung wieder aufgenommen und nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den Jahren 1990/91 und umfangreichen Untersuchungen ein RE-Vorentwurf im Jahr 2000 fertiggestellt. Die Maßnahme war über die lange Planungszeit hinweg immer in der 1. Priorität in den Bundesverkehrswegeplänen enthalten, bis sie bei der letzten Bedarfsplanfortschreibung in den Weiteren Bedarf zurückgestuft wurde.


Ortsumfahrung Trochtelfingen
Für die Umgehung Trochtelfingen wurde Ende der 80er Jahre die Planung aufgenommen und nach einer Anhörung der Träger öffentlicher Belange in den Jahren 1990/91 Mitte der 90er Jahre ein nochmaliger Anhörungsentwurf als Vorstufe für den RE-Genehmigungsentwurf gefertigt. Danach wurde die Planung zugunsten der Planung für die Umgehung Pflaumloch aus Gründen mangelnder Planungskapazitäten bei der Straßenbauverwaltung zurückgestellt. Im Fernstraßenbedarfsplan 1992 war die Maßnahme im Vordringlichen Bedarf enthalten, bis sie im Jahr 2003 das Schicksal der Umgehung Pflaumloch teilte.

Bei einem Gespräch mit Frau Staatssekretärin Roth in Berlin am 23.04.2007 zusammen mit  Herrn Bundestagsabgeordneten Georg Brunnhuber wurde folgendes weitere Vorgehen vereinbart:

 

1.              Der Ostalbkreis erhielt den Auftrag, regelmäßig belastbare Verkehrszählungen durchzuführen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen auf bayrischer Seite von Augsburg bis Nördlingen sollte erneut überprüft werden.

 

2.              Über Frau Staatssekretärin Roth wird anlässlich der Teilfortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf vollzogen. Dabei sollen beide Maßnahmen gleichzeitig aufgenommen werden, da sie zusammengehören.

 

 

 

 

 

 

Nicht im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Maßnahmen

 

Der Bund stellt im Bundeshaushalt neben den Mittel für die im Bundesverkehrswegeplan aufgeführten Maßnahmen auch Pauschalmittel für Um - und Ausbaumaßnahmen bereit. Im Zuge der B 29 fallen unter diese Rubrik vor allem punktuelle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsablaufes. Hierzu zählen entlang der Westumfahrung Aalen die nachfolgenden Maßnahmen:

 

 

Umbau der Anschlussstelle Wellandstraße

 

Durch die Überlastung der dortigen Lichtsignalanlage kommt es zu Rückstauungen im Rombachtunnel. Die Stadt Aalen stellt derzeit Überlegungen zur Verbesserung der Verkehrssituation an. Dabei sollen vor allem auch städtebauliche Aspekte (Erschließung Scholz-Arena, Wohnheim) berücksichtigt werden.


Weitere Vorgehensweise:

  • Planungsbeitrag der Stadt bis Ende 2010
  • Planungsbeginn 2012
  • Planfeststellung 2015

 

Umbau der Anschlussstelle Affalterried

 

Es ist geplant, die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes durch zwei zusätzliche Rampenverbindungen zu erhöhen. Derzeit sind keine akuten Verkehrsprobleme bekannt.

 

Weitere Vorgehensweise:Planung k. A.

 

 

Umbau der Anschlussstelle Hüttlingen

 

Die Verkehrsentwicklung im Bereich der Anschlussstelle Hüttlingen ist seit der Eröffnung der Westumgehung Aalen kritisch. Nach mehreren zum Teil schweren Unfällen wurde der Rampenkopfpunkt (B 29/Rampe) inzwischen zum Unfallschwerpunkt. Aus diesem Grund wurde seitens des Regierungspräsidiums bereits mit der Planung begonnen und verschiedene Varianten erarbeitet. Nach Vorstellung der Varianten bei der Gemeinde Hüttlingen laufen derzeit noch weitere Überlegungen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde im Rahmen der Verkehrsschau am 09.06.2010 im Bereich der Sperrfläche die Anbringung einer Verkehrsinsel beschlossen.

 

Weitere Vorgehensweise:

  • Planfeststellung für Ende 2010 (ehrgeiziges Ziel)
  • Bau frühestens 2013

 

 

Ausbau des Abschnitts zwischen der L 1029 bei Oberalfingen und der B 290 bei Immenhofen


Im Abschnitt der B 29 zwischen der L 1029 bei Oberalfingen und der B 290 bei Immenhofen war zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zunächst beabsichtigt, den Knotenpunkt mit der Landesstraße mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Die so erreichbare Leistungsfähigkeitssteigerung im Knotenpunktsbereich reicht nach den Berechnungen des zuständigen Ingenieurbüros aus, um den dortigen Verkehr abzuwickeln. Der Bau einer Lichtsignalanlage wäre ein falsches Signal. Im Hinblick auf die steigenden Verkehrsmengen und das geplante interkommunale Gewerbegebiet Goldshöfe ist an diesem Knotenpunkt nur eine planfreie Lösung wirtschaftlich und sinnvoll.

 

Weitere Vorgehensweise:

  • Planung ab 2014
  • Bau frühestens 2019/2020

 

Östlich der A7 können die folgenden Projekte den Um- und Ausbaumaßnahmen zugeordnet erden.

 

Knotenpunktsumbau mit der K 3319 bei Westhausen

 

Der Einmündungsbereich der Kreisstraße 3319 ist als Unfallschwerpunkt registriert. Die dort bisher vorhandene spitzwinklige Einmündung der Kreisstraße sollte umgebaut und die zu kurze Linksabbiegespur auf der B 29 verlängert werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart erkennt in seinem Schreiben vom 18.07.2007 den Bedarf an und befürwortet die o.g. Änderungen ausdrücklich. Aufgrund fehlender Planungsmittel kann diese Maßnahme jedoch nicht sofort umgesetzt werden. Aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart hat die Maßnahme zwischen Oberalfingen und der B 290  Vorrang vor dieser Knotenpunktsverbesserung.
 

3-streifiger Ausbau zwischen Lauchheim und der Röttinger Höhe und Bau einer planfreien Anschlussstelle mit der K 3200 im Bereich der Röttinger Höhe

 

Baulänge:                            ca. 2,76 km
Prognose:                            2005: DTV 9.554 Kfz/ 24h, LKW-Anteil 9,4 %
Kosten                            ca. 4,929 Mio. €

Im Abschnitt der B 29 zwischen Lauchheim und der Röttinger Höhe befindet sich aufgrund der dortigen topografischen Verhältnisse eine längere Steigungsstrecke. Die Geschwindigkeit der in Richtung Bopfingen fahrenden LKW wird dadurch deutlich herabgesetzt und führt zu massiven Behinderungen des Verkehrsablaufes. In Verbindung mit den auf der B 29 oft fehlenden Überholmöglichkeiten kommt es dadurch verstärkt zu Verkehrsgefährdungen durch überholende Fahrzeuge. Mit der derzeit vom Regierungspräsidium Stuttgart geplanten Maßnahme wird die Verkehrssicherheit deutlich verbessert, zumal mit der zusätzlichen Fahrspur im Steigungsbereich auch der bestehende nicht ganz ungefährliche Einmündungsbereich mit der K 3200 planfrei umgebaut werden soll.
Der Generelle Entwurf mit der favorisierten Variante einer planfreien Lösung wurde vom Innenministerium zur Überarbeitung (neue Variantenabwägung, Kostenüberarbeitung) an das Regierungspräsidium Stuttgart zurückgegeben. Auch sollte die Option einer Lichtsignalanlage und die Länge des Zusatzfahrstreifens überprüft werden. Die überarbeiteten Unterlagen wurden bislang dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr noch nicht wieder vorgelegt. Das Innenministerium hat zugesagt, dass eine Lichtsignalanlage vermieden werden sollte.

 

Zusammenfassung

Der aktuelle Sachstandsbericht zur Planung und zum Ausbau der B 29 im Ostalbkreis zeigt, dass diese dringend an die Verkehrsbedürfnisse angepasst werden muss und hierzu die entsprechenden Planungen anzugehen sind. Im gemeinsamen Schulterschluss aller Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis sind die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene auf die Dringlichkeit hinzuweisen und eine rasche Umsetzung einzufordern.

 

 

 

 


 

Sichtvermerke

Anlagen

 

Anlage 1:              Stand Planung und Ausbau B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen

Anlage 2:              Stand Planung und Ausbau B 29 Aalen - Nördlingen

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Engelhard

 

 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 B29_Stuttgart-Nördlingen_-_Anlage_1 (615 KB)    
Anlage 1 2 B29_Stuttgart-Nördlingen_-_Anlage_2 (1215 KB)