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Antrag der VerwaltungDer Krankenhausausschuss ermächtigt Herrn Landrat Klaus Pavel in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH
Sachverhalt/BegründungEntsprechend dem Beschluss des Kreistags vom 23.06.2009 (Vorlage 268/09) wurde die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen beauftragt, die Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH ohne Beteiligung eines externen privaten Partners zu gründen und die hierfür erforderlichen Verträge abzuschließen. Mit dem Wirksamwerden des Kreistagsbeschlusses am 20.11.2009 nach Anzeige beim Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 07.10.2009 konnte die Gründung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH zum 01.01.2010 erfolgen. Herr Landrat Pavel wurde in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH ermächtigt Herrn Krankenhausdirektor Jürgen Luft zum Geschäftsführer zu bestellen. Diese Bestellung ist mit der notariellen Beurkundung und Gründung der Gesellschaft erfolgt. Als weitere zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (neben dem Landrat Kraft Amtes) wurden vom Ostalbkreis a) Herr Kreiskämmerer Werner Hubel und b) Herr Ralf Wagenknecht (Büro des Landrats) entsandt. Da Herr Kreiskämmerer Werner Hubel ruhestandsbedingt zum 31.03.2010 seine Funktion im Landratsamt und als Aufsichtsratsmitglied der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH beendet, wird vorgeschlagen, seinen Nachfolger, Herrn Karl Kurz, als Aufsichtsratsmitglied ab 01.04.2010 zu entsenden und somit das Mandat von Herrn Werner Hubel nahtlos an ihn übergehen zu lassen. Die Servicegesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb zum 01.01.2010 aufgenommen. Bis dato ist eine Regelung über eine Stellvertretung des Geschäftsführers noch nicht erfolgt. Um einen kontinuierlichen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten (z.B. Abwesenheit und Krankheit des Geschäftsführers), wird vorgeschlagen, Herrn Landrat Klaus Pavel in der Gesellschafterversammlung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH zu ermächtigen, einer Stellvertretungsregelung (Prokura) für den Geschäftsführer der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH zuzustimmen. Nach § 10 Abs. 2 Buchstabe g) des Gesellschaftsvertrags der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH ist für die Bestellung eines Prokuristen durch den Geschäftsführer die Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig. AnlagenSichtvermerke
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