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Vorlage - 008/2010  

 
 
Betreff: Sozialleistungen des Ostalbkreises;
Aufgaben, Kosten und Handlungsmöglichkeiten
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
09.03.2010 
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

1. Kostenzuwächse bei Sozialausgaben

 

Die Sozialausgaben der Landkreise in Baden-Württemberg haben 2009 ein neues Allzeit-Rekord-Niveau erreicht. Dies geht aus der Sozialstudie des Landkreistags Baden-Württemberg für 2009 hervor, die auf den Haushaltsplänen der Landkreise basiert. Die Sozialleistungsquote erreichte im letzten Jahr 78 %, d. h. von 100 € der gesamten allgemeinen Deckungsmittel der Landkreise müssen 78 € für Soziales ausgegeben werden. Bei einer Reihe von Landkreisen reichte die Kreisumlage nicht aus, um den sozialen Zuschussbedarf zu decken.

 

Bund, Länder und Kommunen müssen sich in den nächsten Jahren auf die Auswirkungen der in einem bisher nicht bekannten Ausmaß gesunkenen Steuereinnahmen einstellen. Parallel dazu werden die Kreise ab 2011 die volle Wucht der Konjunkturkrise, die derzeit noch durch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld aufgefangen wird, mit deutlich steigenden Belastungen beim SGB II (Hartz IV) spüren. Auch die Ausgaben für Behinderte, für die Grundsicherung im Alter und die Jugendhilfe werden weiter steigen.

 

Wegen der unaufhörlich anwachsenden Sozialausgaben der Stadt- und Landkreise im Pflichtaufgabenbereich, fordern die Kommunalen Spitzenverbände seit Jahren – bislang erfolglos – Maßnahmen zur besseren Finanzausstattung. Der Landkreistag Baden-Württemberg wiederholte erst vor Kurzem seine Forderung nach einer Beteiligung an einer Wachstumssteuer zur strukturellen Verbesserung der Kreisfinanzen und um die Abhängigkeit von der Kreisumlage zu beseitigen.

 

Die besorgniserregende Entwicklung der Kommunalfinanzen im Allgemeinen und die besonderen Herausforderungen des Ostalbkreises wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf Kreisebene im November/Dezember 2009 intensiv diskutiert. In allen Stellungnahmen der Fraktionen zum Kreishaushalt 2010 und bei den Beratungen in den Fachausschüssen kam die Sorge zum Ausdruck, dass der Kreishaushalt in den nächsten Jahren auf eine Zerreißprobe zu läuft und dringend Lösungen zur strukturellen Verbesserung der Kreisfinanzen gefunden werden müssen.

 

2. Anträge aus dem Kreistag

 

Der Vorsitzende der Kreistagsfraktion „Freie Wähler Ostalbkreis“, Bürgermeister Peter Traub, hatte in der Kreistagssitzung am 24.11.2009 beantragt,

 

„bis spätestens September 2010 konkret darzustellen, welche Ausgaben in den einzelnen Sozialhilfebereichen als Pflichtleistungen nicht beeinflussbar sind, welche Leistungen über den gesetzlichen Standard hinaus im Ostalbkreis erbracht werden, welche Leistungen, die auf Pflichtaufgaben beruhen, effizienter erbracht werden können und welche Leistungen freiwillig erbracht werden“.

 

In der gleichen Kreistagssitzung hatte Bürgermeister Peter Seyfried als Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion einen Bericht zu Handlungsoptionen in der Eingliederungshilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe erbeten. Dieser Antrag ging auf eine gemeinsame Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2009 zurück, in der das Sozialdezernat neben einer Kosten- und Leistungsentwicklung einzelner Hilfearten einen Maßnahmenkatalog zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe aufgezeigt hatte.

 

 

II. Sozialleistungsaufgaben des Ostalbkreises

 

1. Allgemeines

 

Nach § 2 Landkreisordnung (LKrO) gliedert sich der Wirkungskreis des Kreises in freiwillige Aufgaben der Selbstverwaltung sowie Pflicht- und Weisungsaufgaben.

 

In eigener Verantwortung verwaltet der Landkreis in seinem Gebiet die öffentlichen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinen übersteigen. Dies unterstreicht die subsidiäre Aufgabenstellung des Kreises. Er hat sich auf die Aufgaben zu beschränken, die der einheitlichen Versorgung und Betreuung der Einwohner des ganzen Landkreises oder eines größeren Teils desselben dienen.

 

Die Übernahme freiwilliger Aufgaben steht im finanziellen und politischen Ermessen des Kreistags. Bei freiwilligen Aufgaben hat der Landkreis die volle Eigenverantwortung darüber, ob er eine solche Aufgabe erfüllen will und wenn ja, wie und in welchem Umfang. Der Landkreis kann also in diesem Aufgabenbereich die Aufgabenträgerschaft sowie die Art und Weise der Aufgabenerfüllung eigenverantwortlich entscheiden. Er wird die Entscheidung zur Aufgabenwahrnehmung an ihrer Größe, seiner eigenen Verwaltungs- und Finanzkraft sowie an seiner Struktur orientieren.

 

2. Pflichtaufgaben

 

Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 3 LKrO sind (Selbstverwaltungs-) Aufgaben, zu deren Erfüllung der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist. Die Verpflichtung kann unbedingt sein, dass heißt die Aufgabe ist in jedem Fall zu erfüllen. Sie kann jedoch auch bedingt sein, das heißt die Aufgabe ist bei Bedarf oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen. Die Verpflichtung bezieht sich grundsätzlich nur auf das „ob“ der Aufgabenerfüllung, nicht auf das „wie“.

 

Zu den Pflichtaufgaben – ohne Weisungsrecht – zählen im Sozialleistungsbereich:

 

Ø        Örtliche Trägerschaft der Sozialhilfe (unter anderem SGB II, SGB XI, SGB XII)

Ø        Örtliche Trägerschaft der Jugendhilfe (Aufgaben- und Leistungsbeschreibung gemäß SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz)

 

3. Weisungsaufgaben

 

Weisungsaufgaben nach § 2 Abs. 4 LKrO sind Pflichtaufgaben, die an ein Weisungsrecht des Staates gekoppelt sind. Es handelt sich hierbei nicht um Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises im herkömmlichen Sinne. Die (Fach-) Aufsichtsbehörde kann hier im Einzelfall Weisungen über die Art und Weise der Aufgabenerledigung erteilen. Der Umfang des Weisungsrechts wird durch das Gesetz bestimmt.

 

Zu den Pflichtaufgaben nach Weisung im Sozialbereich zählen:

 

Ø        Wohngeld

Ø        Ausbildungsförderung

Ø        Unterhaltssicherung

Ø        Unterhaltsvorschussleistungen

Ø        Soziales Entschädigungsrecht

(Kriegsopfer- und Opferentschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht)

Ø        Lastenausgleich

 

4. Freiwillige Aufgaben

 

Freiwillige Aufgaben sind (Selbstverwaltungs-) Aufgaben, zu denen der Landkreis nicht verpflichtet ist, die er jedoch jederzeit übernehmen kann. Der Kreistag trifft die politische Entscheidung, ob und wie die Aufgaben erfüllt werden sollen. Der zur Verfügung stehende Entscheidungsspielraum für freiwillige Aufgaben wurde in den letzten Jahren aber immer enger, weil der Gesetzgeber die Aufgabenbereiche der kommunalen Selbstverwaltung selbst regelte und das Land zudem über die staatliche Förderpraxis sowie über Modellvorhaben die Inangriffnahme solcher freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben initiierte. Problematisch war und ist dabei, dass die Landesförderung nach Höhe und Dauer für die Kreise als Übernehmer der Aufgabe höchst ungewiss ist.

 

Auf der Grundlage des Einzelplans 4 im Kreishaushalt 2010, vermitteln die nachfolgenden tabellarischen Übersichten das derzeitige Spektrum der Sozialaufgaben des Ostalbkreises. Unter Berücksichtigung des Antrags der Kreistagsfraktion „Freie Wähler Ostalbkreis“ ist jeweils der Wirkungskreis, eine Kurzbeschreibung der Leistungen und eine Aussage zu den Gestaltungsmöglichkeiten enthalten.


Geschäftsbereich Soziales

 

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungs-möglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4000

Soziale Angelegenheiten (Verwaltung)

 

Personal- und Sachkosten

Personal- und Sachausstattung ist an den Aufgaben orientiert

5.955.598 €

4010

Wohngeld

(Verwaltung)

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Personal- und Sachkosten

Personal- und Sachausstattung ist an den Aufgaben orientiert

400.872 €

4020

Unterhaltssicherung (Verwaltung)

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Personal- und Sachkosten

Personal- und Sachausstattung ist an den Aufgaben orientiert

59.473 €

4030

Schuldnerberatung (Verwaltung)

weisungsfreie Pflichtaufgabe

Personal- und Sachkosten. Aufzeigen

von Entschuldungsmaßnahmen, Verhinderung des Arbeitsplatzverlusts oder der Wohnung sowie vergleichbarer Notlagen, Insolvenzberatung, private (Verbraucher-) Insolvenzverfahren

Kreistag legt Personalkapazität fest. Qualifizierte Schuldnerberatung reduziert Sozialhilfeaufwand.

465.425 €

4050

Ausbildungsförderung (Verwaltung)

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Personal- und Sachkosten

Personal- und Sachausstattung ist an den Aufgaben orientiert

299.252 €


Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4130

und

4180

Hilfen zur Gesundheit

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige finanzielle Leistungen zur Finanzierung von vorbeugender Gesundheitshilfe, ambulanter/stationärer Krankenbehandlung, Maßnahmen zur Familienplanung, Schwangerschaft/Mutterschaft

Keine.

Die Leistungen sind entsprechend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen

59.000 €

60.000 €

4100
und
4150

Hilfe zum Lebensunterhalt

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige
finanzielle Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhalts, z. B. Ernährung, Unterkunft, Bekleidung

keine. Die Höhe der Leistung wird anhand gesetzlich oder durch Rechtssprechung vorgegebener Sätze ermittelt.

771.000 €
650.000 €

4104

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige
finanzielle Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhalts, z. B. Ernährung, Unterkunft, Bekleidung

Finanziell keine.
Höhe der Leistung ist gesetzlich oder durch Rechtsprechung vorgegebene Sätze geregelt.

8.900.000 €

4110

und

4161

Hilfe zur Pflege

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige
finanzielle Leistung zur Finanzierung häuslicher Pflege und stationärer Pflege, incl. Hilfsmittel und Kurzzeitpflege

 

keine/bedingt

Die Höhe der Leistung wird anhand gesetzlich oder durch Rechtsprechung vorgegebener Sätze ermittelt. Stärkung bzw. Ausbau ambulanter und häuslicher Pflegeangebote

6.700.000 €
2.200.000 €

4120
und
4170

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Weitestgehend einkommens- und/oder vermögensabhängige finanzielle Leistungen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen zur Eingliederung in die Gesellschaft.

keine/bedingt
Die Höhe der Leistung ergibt sich aus vereinbarten Leistungspauschalen bzw. Vergütungssätzen.
Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen wird anhand gesetzlich vorgegebener Sätze ermittelt. Weiterführung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.

459.000 €
41.400.000 €


Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4140
und
4190

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige
finanzielle Leistung zur Finanzierung von Bestattungskosten, Schwerbehindertenfahrdienst, Betreuung von Wohnungslosen, Personalkostenzuschuss an Caritas für Fachberatungsstellen, Tagesstätten und Wärmestuben für Wohnungslose

keine/bedingt
Der Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen wird anhand gesetzlich vorgegebener Sätze ermittelt.
Steuerungsmöglichkeiten durch Angebotsumfang

154.000 €

              und

788.000 €

4390

Frauen- und Kinder-schutzeinrichtung

freiwillige Aufgabe

Unterkunft, Betreuung und Beratung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen mit ihren begleitenden Kindern.

bedingt
Zur Finanzierung der Einrichtungskosten werden Gebühren erhoben. Diese sind nicht kostendeckend. Der Fehlbetrag wird durch Sozialhilfeleistungen ausgeglichen.
 

ca. 25.000 €


Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4700

Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

freiwillige Aufgabe/
weisungsfreie Pflichtaufgabe

verschiedene Zuschüsse an Vereine und Träger
entsprechend der Anlage 10 (59.320 €)

Freie Träger erfüllen Sozialleistungsaufgaben, die im Zuständigkeitsbereich des Ostalbkreises liegen. Leistungsumfang ist von der Zuwendungshöhe abhängig. Diese wiederum wird kreispolitisch festgelegt.

209.525 €

Personalkostenzuschuss an AWO für türk. Sozial-betreuerin im Jugend- und Nachbarschaftszentrum Rötenberg (25.500 €)

Personal- und Sachkostenzuschuss an AG SpDi (109.600 €)

Zuschuss an Caritas für Nichtsesshaftenhilfe

(1.000 €)

Zuschuss an die AIDS-Hilfe (6.500 €)

Sachkostenzuschuss an Caritas zum Betrieb der Tagesstätten/Wärmestuben für Wohnungslose (7.500 €)

4781

Familienentlastende Dienste

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Bezuschussung ambulanter Hilfen für Behinderte

Familienentlastende Dienste stärken häusliche Betreuung von Behinderten und reduzieren damit die Eingliederungshilfekosten des Landkreises

74.400 €


Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungsmöglich-keiten

Zuschussbedarf 2010

4820

Grundsicherung für Arbeitssuchende
Kommunaler Anteil an den Leistungen (Hartz IV)

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige
finanzielle Leistung zur Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung an Bekleidung oder mehrtägige Klassenfahrten.

 

Daneben ergänzende Leistungen bei der Eingliederung in Arbeit (z.B. Kinderbetreuung, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung)

keine/bedingt
Die Höhe der Leistung wird anhand gesetzlich oder durch Recht-sprechung vorgegebener Sätze ermittelt.

 

Erfolgreiche Arbeit der Abo reduziert Kostenaufwand des Landkreises

18.918.500 €

4860

Betreuungsbehörde

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Wahrnehmung der im Betreuungsgesetz sowie im Betreuungsbehördengesetz aufgeführten Aufgaben, insbesondere Betreuungsgerichtshilfe und rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Erkrankung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Zuschuss an Betreuungsverein (15.000 €)

bedingt
Durch den Ausbau ehrenamtlicher und hauptberuflicher Betreuungen konnte der Bedarf an Amtsbetreuung durch die Betreuungsbehörde deutlich verringert werden.
Tätigkeit des Vereins reduziert Aufwendungen des Landkreises

334.959 €


Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4900

Krankenhilfe nach Lastenausgleichsgesetz

weisungsfreie
Pflichtaufgabe

Finanzierung ambulanter und stationärer Krankenbehandlungskosten von Berechtigten nach Lastenausgleichsgesetz und deren Angehörigen

keine.
Die Leistungen sind entsprechend der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen.

60.000 €

4900

Müllgebühren Tafelläden

freiwillige Aufgabe

Übernahme der Kosten für die Entsorgung von Bioabfällen und des Restmülls für die im Ostalbkreis betriebenen Tafelläden.

Kreispolitische Entscheidung

14.500 €

 


Geschäftsbereich Jugend und Familie

 

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4530

Jugend und Familie

(Verwaltung)

 

Leitung, EDV-Systembetreuung,

Konzeptionelles

 

Sachgebiet

Allgemeiner Sozialer Dienst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachgebiet Besondere

Soziale Dienste:

- Beratungsstelle für

Schwangere und Eltern mit Kleinstkindern

 

 

 

- Fachdienst Familien in

Problemlagen

 

- Jugendgerichtshilfe

 

 

 

 

 

 

- Pflegekinderdienst

 

 

 

 

 

 

 

- Adoptionsvermittlungsstelle

 

 

 

 

 

 

 

 

- Familienunterstützungsdienst

 

 

Sachgebiet

Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachgebiet

Unterhaltsvorschusskasse

 

 

 

 

 

 

Förderung der Erziehung in der Familie

 

 

 

weisungsfreie Pflichtaufgabe

 

weisungsfreie Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

freiwillige Leistung

 

 

 

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

 

 

 

 

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

Personal- und Sachkosten

 

 

 

 

 

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung/ vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - Inobhutnahme

 

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangrechts

 

Gestaltung und Steuerung des Begleiteten Umgangs

 

Bedarfsklärung, Einleitung der Maßnahme und Fallsteuerung bei gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder;

Maßnahmen zur Betreuung und Versorgung in Notsituationen;

Förderung von Kindern mit besonderem Bedarf in Tageseinrichtungen; Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; Hilfen für junge Volljährige

 

 

Beratung für Schwangere und Eltern mit Kleinstkindern, Schwangerschaftskonflikt-beratung, Prävention – Sexualauf-klärung/Verhütung

 

 

 

Intensive Bedarfsklärung bei stationären Maßnahmen und Inobhutnahmen

 

Mitwirkung im Jugendstrafverfahren, Überwachung und Koordination von Auflagen u. Weisungen, Mitwirkung an Diversionsverfahren (außergerichtliches Verfahren)

 

Werbung und Vorbereitung von Pflegefamilien; Vermittlung von Kindern u. Jugendlichen im Rahmen von Bereitschafts- oder Dauerpflege in geeignete Pflegefamilien; Beratung und Krisenintervention während der ersten 1-2 Jahre des Pflegeverhältnisses

 

Beratung u. Begleitung im Adoptionsverfahren

Beratung u. Eignungsprüfung der Adoptivbewerber,

Zusammenarbeit mit Auslandsvermittlungsstellen,

Nachbetreuung und Erstellen von Adoptionsberichten

 

Hilfe zur Erziehung in Form von aufsuchender Familienhilfe/ Familienunterstützung

 

Beratung bzgl. Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung des Unterhalts bei nicht verheirateten Eltern

Gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften, Wahrnehmung der Interessen des Mündels

 

 

Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern und Unterhaltsverpflichtungserklärungen

Finanzierung von Jugendhilfeleistungen

Pauschalierte Kostenbeteiligung;

Kostenbeteiligung für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen; Kostenerstattungen

Klärung von Zuständigkeiten

 

 

Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Form von Vorschuss- und Ausfallleistungen sowie die Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche und die Realisierung von Rückforderungsansprüchen

 

 

Förderung der Erziehungsfähigkeit; Betreuung und Versorgung in Notsituationen

Personal- und Sachausstattung ist an den Aufgaben orientiert

 

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflichtaufgabe des Landes

Personal- und Sachkosten fast vollständig vom Land finanziert

Restkosten für Kreis:

ca. 7.500 €

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

 

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

 

 

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgabenvolumen bestimmt Personalausstattung

 

 

 

 

 

 

Niederschwellige Hilfeform, Kompetente Betreuung erspart Folgekosten

6.887.237 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

530.000 €

 

4540

 

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

Leistungsgewährung und Beteiligung der Eltern an den Kosten bei Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

keine; ausschließlich einkommensabhängige Leistungen

 

1.079.600 €

4540

 

Zuschüsse an Erziehungsberatungsstellen

 

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

Erziehungsberatung

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung u. Scheidung

Beratung u. Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge u. des Umgangrechts

Niederschwellige Form der Hilfe zur Erziehung

Zuschusshöhe ist kreispolitisch festgelegt

473.400 €

4550

Hilfen zur Erziehung

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

Hilfe zur Erziehung insbesondere in Form von Sozialer Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft/ Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppenerziehung, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Weitreichende Steuerungsmöglichkeiten über fachliche Konzepte in Abstimmung mit freien Trägern

13.100.000 €

4560

Eingliederungshilfe/

Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige

Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

 

Weitreichende Steuerungsmöglichkeiten über fachliche Konzepte in Abstimmung mit freien Trägern

 

2.600.000 €

 

4651

 

Psychologische

Beratungsstelle

 

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

 

Erziehungsberatung

Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung u. Scheidung; Beratung u. Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge u. des Umgangrechts;

Beratung nach sexuellem Missbrauch, Prävention sexueller Gewalt

Niederschwellige Form der Hilfe zur Erziehung

Zuschusshöhe ist kreispolitisch festgelegt

Personal- und Sachkosten

 

437.032 €

 

 

4780

Förderung der Jugendarbeit, Sozialarbeit, Schulsozial-arbeit und Jugendsozial-arbeit

weisungsfreie

Pflichtaufgabe

Zuschüsse für Jugend- u. Sozialarbeit, u. a. für die Stadtgebiete Rötenberg, Goldrain, Schwäbisch Gmünd Ost u. Nordwest, Hardt, Bopfingen

Personalkostenzuschüsse für Schulsozialarbeit

Kreispolitische Einzelentscheidungen u. a. auf Grundlage von Konzeptionen

581.530 €

4780

 

Förderung der Kindertagespflege

weisungsfreie Pflichtaufgabe

Werbung, Prüfung, Vorbereitung von Tagespflegestellen

Vermittlung von Kindern in geeignete Tagespflegestellen

Beratung und Krisenintervention während des Tagespflegeverhältnisses

Pflichtaufgabe des Ostalbkreises ist auf Verein PATE e.V. übertragen

220.000 €

4810

Unterhaltsvorschussleistungen

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Form von Vorschuss- u. Ausfallleistungen sowie die Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche und die Realisierung von Rückforderungsansprüchen

keine bzw. bedingt. Leistungen sind gesetzlich fixiert. Rückgriffquote ist von Personalausstattung abhängig

355.000 €

 

4900

Zuschuss an den Ev.

Kirchenbezirk Aalen für Schwangerenkonfliktberatung

freiwillige Leistung

Schwangerschaftskonfliktberatung;

Pränataldiagnostik;

Prävention - Sexualaufklärung/Verhütung

Pflichtaufgabe des Landes

Kreispolitische Entscheidung

 

12.500 €

 


Geschäftsbereich Integration und Versorgung

 

 

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

 

42

Leistungen für

Flüchtlinge

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige finanzielle Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, Krankenhilfe) in Form von Geld- und Sachleistungen.

Keine

Art und Höhe der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben (Rechtsansprüche).

1.142.800 €

4361

-

4368

Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlern und Flüchtlingen

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Aufnahme und Unterbringung der vom Land zugewiesenen

?              Flüchtlinge in vom Kreis betriebenen Gemeinschaftsunterkünften

?              Spätaussiedler in vom Kreis betriebenen Übergangs-wohnheimen

Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden.

Soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Spätaussiedlern in den Unterkünften/Städten und Gemeinden.

Keine

Pauschale pro zugewiesenem Flüchtling/Spätaussiedler ist vom Land vorgegeben.

Anzahl der Unterkünfte nur eingeschränkt beeinflussbar

?              gesetzliche Vorgaben

?              örtliche Gegebenheiten

?              Zugangszahlen.

Zur Finanzierung der Unterhaltskosten werden Gebühren von leistungsfähigen Bewohnern erhoben.

1.160.691


Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4400

und

4405

Kriegsopferfürsorge

weisungsfreie Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen, die ergänzend zu den Versorgungsansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz als besondere Hilfe im Einzelfall zu gewähren sind (z.B. Lebensunterhalt, Pflege, Altenhilfe, Teilhabe am Arbeitsleben).

Keine

Art und Höhe der Leistung sind gesetzlich vorgegeben (Rechtsansprüche)

236.000 €

4840

Landesblindenhilfe

weisungsfreie Pflichtaufgabe

Einkommens- und vermögens-unabhängige finanzielle Leistung zur Bestreitung des Mehrbedarfs aufgrund Blindheit. Leistungen der Pflegekasse werden z. T. angerechnet.

Keine

Die Höhe der Leistung wird anhand gesetzlich vorgegebener Sätze ermittelt

1.465.000 €

4080

Versorgungsverwaltung

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

a) Feststellung einer Behinderung bzw. des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (z.B. Kündigungsschutz, Rundfunk­gebührenbefreiung, unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr).

b) Versorgung der Kriegsopfer und anderer Personen auf der Grundlage des sozialen Entschädigungsrechts.

a)              Keine Leistungsgewährung

 

 

 

 

 

 

 

 

b)              Keine

Art und Höhe der Leistungen sind gesetzlich vorgegeben.

1.325.405 €

Stabsstelle Beratung, Planung, Prävention

 

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4000

Sozialplanung

Pflichtaufgaben und z. T. freiwillige Aufgaben

Jugendhilfeplanung, Kreispflegeplanung, Behindertenhilfeplanung, Konzeptentwicklung, Sozialberichterstattung, Datenanalysen und Fortschreibungen

Planungsumfang bestimmt Kostenvolumen

 

 

6.000 € Sachausgaben

Personalausgaben in UA 4000 enthalten

4000

Sozialcontrolling

freiwillige Aufgabe

Aufbau eines Berichtswesens; Durchführung Externer Vergleiche; Aktive Gestaltung der Vergütungsverhandlungen; Begleitung von Projekten, wie Neuerungen in der Eingliederungshilfe

Ausgaben resultieren fast ausschließlich aus Personalkosten

Personalausgaben in UA 4000 enthalten

4001

Schulprojekt Zukunft

freiwillige Aufgabe

Projektleitung: Planung, Konzeptentwicklung, Koordination, Abwicklung, Abrechnung Projekt, „Vertiefte Berufsorientierung an allen Hauptschulen“ Kooperation und Netzwerkaufbau mit Hauptschulen, Schulamt, Bildungsträger, Agentur usw.

Aufgabenvolumen richtet sich nach Fördermitteln der Agentur für Arbeit und Kofinanzierung des Landes

3.683 € Sachausgaben

4002

Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds

freiwillige Aufgabe

Antragstellung und Überwachung

(Teil-) Verwendungsnachweise,

Beratung von Projektträgern

Ausgaben resultieren überwiegend aus Personalkosten

17.927 € Personal- und Sachausgaben

4070

Platzverweisverfahren, Beratung bei häuslicher Gewalt

freiwillige Aufgabe

Beratung bei häuslicher Gewalt und Platzverweisverfahren

Fachkraft nach § 8 a SGB VIII (Kinderschutz)

Betreuung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern im „Aalener Modell“

Ausgaben resultieren fast ausschließlich aus Personalkosten

Personalausgaben in UA 4070 enthalten

4652

Suchtbeauftragter

freiwillige Aufgabe

Koordination und Planung von Suchthilfe und Suchtprävention. Geschäftsführung des Kommunalen Suchthilfenetzwerkes. Leitung V/01

Ausgaben resultieren überwiegend aus Personalkosten. Durch Mischfinanzierung nur bedingte Änderungsmöglichkeiten

Personal-, Sach- und Maßnahmekosten

96.611 €

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4652

Förderung der Suchthilfe

weisungsfreie Pflichtaufgabe

Zuschüsse an freie Träger der ambulanten Suchthilfe

Vertraglich geregelt. Durch Mischfinanzierung nur bedingte Änderungsmöglichkeiten

444.530 €

4653

Gewaltprävention

freiwillige Aufgabe

Koordination und Planung von Prävention und Gewaltprävention mit Kooperationspartner, Polizei, Kommunen, Jugendarbeit- und hilfe, Kirche usw.

Ausgaben resultieren überwiegend aus Personalkosten und Projektförderungen an Schulen. Durch Mischfinanzierung nur bedingte Änderungsmöglichkeiten.

Personal-, Sach- und Maßnahmekosten

103.755 €

 

4720

Altenhilfefachberatung/ Behindertenkoordination

freiwillige Aufgabe

Fachberatung und Vernetzung der Einrichtungen und Träger, Planung und Erarbeitung von Konzepten und umfassendes Projektmanagement, Initiierung, Leitung und Organisation von Veranstaltungen

Einnahmen über Zuschüsse von Trägern der Altenhilfe (Herz Hand Verstand).

 

Behindertenkoordination: Spenden z. B. Fasching für Menschen mit Behinderungen und vermischte Einnahmen.

 

Ausgaben resultieren ganz überwiegend aus Personalkosten.

 

 

 

Personal-, Sach- und Maßnahmekosten

63.197 €

4721

Pflegestützpunkt

freiwillige Aufgabe

Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen; Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur

Kranken- und Pflegekassen tragen 2/3 der Kosten

30.000 €

 

 

 

 

 

 

Stabstelle Kreisjugendreferat/Geschäftsstelle Kreisjugendring e. V.

 

 

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche
Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4611

Jugendreferat

weisungsfreie Aufgabe

Beratungsaufgaben; Konzeptionelle Weiterentwicklung der außerschulischen Jugendarbeit; Unterstützung Haupt- und Ehrenamtlicher

Aufgabenerfüllung mit 1 Stelle; Arbeit orientiert sich am aktuellen Bedarf

Personal- und Sachkosten 124.665 €

4770

Kreisjugendring

freiwillige Aufgabe

Projekte und Freizeitmaßnahmen, Service

für Mitglieder, Jugendfreizeitstätte

Zimmerbergmühle, jugendpolitische Interessenvertretung

Budget (100.000 €)

zur Umsetzung der Jugendhilfeplanung.

1 Stelle für Geschäftsführung Kreisjugendring e. V.

Personal-, Sach-

und Maßnamekosten 209.472 €

 


Vermögenshaushalt 2010

Einzelplan 4

Unterab-

schnitt

Aufgabe

Wirkungskreis

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und inhaltliche Gestaltungsmöglichkeiten

Zuschussbedarf 2010

4000

4030

4070

4080

4361

4362

4363

4366

4653

Aufwand für Verwaltung

 

Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

bedingt

Beschaffung orientiert sich an Bedarf

10.700 €

4390

Frauen- und Kinderschutzeinrichtung

freiwillige Aufgabe

Küchensanierung

bedingt

Beschaffung orientiert sich an Bedarf

3.180 €

4700

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege

weisungsgebundene Pflichtaufgabe

Förderung von Neubau- und Sanierungs-maßnahmen der Altenpflege

bedingt

Grundlage der Förderung ist der Kreispflegeplan

350.000 €

4721

Pflegestützpunkt Ostalbkreis

freiwillige Aufgabe

Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen

Anschubfinanzierung komplett durch Kranken- und Pflegekassen

0 €

4980

Förderung von Projekten in der Dritten Welt und Osteuropa

freiwillige Aufgabe

Unterstützung von Maßnahmeträgern aus dem Ostalbkreis

Kreispolitische Entscheidung

50.000 €


III. Handlungsmöglichkeiten

 

1. Allgemeines

 

Wie die tabellarische Auflistung unter II. zeigt, sind die Gestaltungsmöglichkeiten kommunaler Sozialpolitik eng begrenzt und werden insbesondere in dem Maße eingeengt, in dem die Kommunen zum Ausfallbürgen staatlicher Sozialpolitik gemacht werden. Die kommunale Sozialpolitik ist in den letzten Jahren zunehmend in eine finanzpolitische Zangenbewegung geraten, aus der sie sich nur befreien könnte, wenn sie eigenständig und weitgreifend Schwerpunkte und Prioritäten bestimmen könnte. „Kommunale Sozialpolitik“ muss dabei in umfassender Weise verstanden werden, unter Einschluss der Arbeitsmarkt-, Gesundheits-, Kinder- und Familienpolitik sowie der großen Herausforderungen, die aus dem sozialen und demographischen Wandel her rühren.

 

2. Neuordnung sozialer Aufgabenfelder

 

Für eine Neubestimmung und Schwerpunktsetzung kommunaler Sozialpolitik müsste zudem endlich ein grundsätzlicher Diskurs darüber begonnen werden, welche sozialen und gesundheitlichen Aufgaben künftig von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern wahrgenommen werden sollen und welche organisatorischen und finanziellen Bedingungen für eine solche Neuorientierung erfüllt sein müssen. Es liegt klar auf der Hand, dass unser Sozialstaat seine Aufgaben in der Summe nur bewältigen kann, wenn die Belastungen und Herausforderungen für die Kommunen nicht übermächtig werden. Entscheidend ist dabei auch, dass die kommunale Ebene tatsächlich auf Entwicklungen einwirken kann und nicht nur in die Rolle des Reagierenden gedrängt wird.

 

Für die Neuordnung, für ein klares Konzept der Aufgaben- und Finanzverantwortung der drei Ebenen des föderalen Staates ist es letztlich entscheidend, ob sich Bund und Länder auf eine gerechte und verlässliche „Geschäftsgrundlage“ einlassen. Geschieht dies nicht und geht der Absturz der Kommunalfinanzen weiter, wird dies unweigerlich zu schmerzlichen Beeinträchtigungen der kommunalen Infrastruktur von Einrichtungen, Diensten und Transfers führen. Die klassische „Achillesferse“ der kommunalen Selbstverwaltung sind die rechtlichen Vorgaben und der zentralisierende bürokratische Zugriff von Bund und Ländern im Verbund mit einer mangelnden Finanzausstattung.

 

Ein absoluter Schwerpunkt zukunftsbezogener kommunaler Sozialpolitik ist die Herausforderung durch die demographische Entwicklung. Die Infrastruktur der Städte und Gemeinden wird sich immer stärker an den Bedürfnissen älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen ausrichten müssen. Der unter dem Zwang demographischer Entwicklung notwendige Umbau der Alterssicherungssysteme und soziale Schutzlücken in Folge unsteter Erwerbsbiografien bei jüngeren Menschen werden sich im Sozialleistungsbereich der Kreise unmittelbar auswirken. Grundvoraussetzung für die Bewältigung dieser Aufgaben ist, dass zumindest die Existenzsicherung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gesamtstaatlich gewährleistet bleibt. Wegen des unaufhaltsamen Wandels der Arbeitswelt besteht zudem auch aus kommunaler Sicht Handlungsbedarf im System der sozialen Sicherung. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Notwendigkeit, die zunehmende Anzahl von Selbständigen ohne ausreichende Risikovorsorge für Erwerbslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Alter und Pflegebedürftigkeit angemessen abzusichern, sind nur 2 Aspekte, die eine künftige massive Belastung der kommunalen Sozialleistungen bedeuten und damit die Gestaltungsmöglichkeiten weiter beeinträchtigen.

 

3. Aufgaben- und Handlungsschwerpunkte der Kreise

 

Die mit Abstand wichtigste Hilfeart im Rahmen der Sozialhilfe ist nach wie vor die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Trotz der Umsteuerung hin zu ambulanten Angeboten ist nach wie vor wegen zunehmender Zahlen behinderter Menschen mit weiteren deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Die bundesweit erhobenen Ist- und Prognose-Zahlen lassen erkennen, dass aufgrund der ungebrochenen Zugangsdynamik und der damit verbundenen Finanzierungs­schwierigkeiten alleine mit den vorhandenen Steuerungsinstrumenten der Sozialhilfeträger die Problematik der Eingliederungshilfe nicht gelöst werden kann.

 

Die anhaltende öffentliche Debatte über schwierige Kinder und Jugendliche, unzureichende Erziehung durch Eltern, schlechte Bildungsleistungen, mehr soziale Auffälligkeiten und psychische Erkrankungen von Jugendlichen, sowie deren zunehmende Gewaltbereitschaft und auch in Teilen soziale Verwahrlosung, machen vor allem eines deutlich: Die Kinder- und Jugendhilfe, auch im Ostalbkreis, ist zunehmend gefordert, Kindern und Jugendlichen zu Zukunfts- und Lebensperspektiven zu verhelfen, weil die Rahmenbedingungen im Elternhaus oder im sonstigen sozialen Umfeld defizitär sind.

 

4. Handlungsoptionen im Ostalbkreis

 

In der bereits erwähnten gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2009, hat die Verwaltung für die beiden großen Aufgabenfelder „Kinder- und Jugendhilfe“  und „Eingliederungshilfe für Behinderte“ Handlungsoptionen aufgezeigt, die dazu beitragen können, Hilfesysteme und –strukturen so zu verändern, dass sie einerseits sozialpolitisch effektiv wirken, im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Prävention statt Repression“ und andererseits zu einer Dämpfung des Kostenanstiegs beitragen.

 

Mit den nachfolgenden Ausführungen und mit der Vorlage zu TOP 4 „Sozialcontrolling“ werden diese Überlegungen nochmals aufgegriffen und dargestellt, welche Entwicklungen sich im zurückliegenden Jahr ergeben haben.

 

4.1 Kinder- und Jugendhilfe

 

Die Verwaltung hat mehrfach aufgezeigt, dass sich das Spektrum der Kinder- und Jugendhilfeleistungen im Ostalbkreis in den letzten Jahren nachhaltig verändert hat. Mit einem stark forcierten Ausbau der ambulanten Hilfen, insbesondere der Sozialpädagogischen Familienhilfe, ist es gelungen, die familienunterstützenden Angebote nachhaltig zu stärken. Die Auswirkungen bzw. Effekte gezielter Umsteuerung in einzelnen Leistungsbereichen zeigen die nachfolgenden Ausführungen:

 

Ambulante Hilfen

 

Bei ambulanten Hilfen, wie Sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungs­beistandschaft, wurde konsequent die Maßgabe verfolgt, in der Abschluss­phase, spätestens 3 Monate vor Hilfeende, eine deutliche Reduzierung des Leistungs­umfangs zu prüfen.

 

Das nachstehende Diagramm zeigt die Ausgabeentwicklung in diesem Bereich. Die Ausgaben konnten – im Gegensatz zur Entwicklung vorher – stabil gehalten werden. Allerdings sind die Handlungsspielräume weitestgehend ausgeschöpft. Die hohe Qualität der Leistungserbringung und die eng am erforderlichen Hilfebedarf ausgerichtete Hilfesteuerung müssen konsequent weitergeführt werden.

 

 

        Ambulante Hilfen

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie beabsichtigt, die Bandbreite der Hilfen im ambulanten Bereich um ein weiteres Segment zu erweitern. Mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wird über den Einsatz von Familienpflegerinnen verhandelt. Dies wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Leistungsoptimierung und zur Steigerung der Kosteneffizienz werden.

 

Soziale Gruppenarbeit

 

Ausgehend von den äußerst positiven Erfahrungen der Familienorientierten Schülerhilfe (FOSH) an der Grundschule am Ipf in Bopfingen und der Familienorientierten Sozialen Gruppe (FSG) des Fördervereins Aufwind in Aalen, wird derzeit das Angebot an Sozialer Gruppenarbeit in Schwäbisch Gmünd neu konzipiert. Die künftige Tagesgruppe soll bei den Belegtagen flexibel zwischen 3 bis 5 Tagen, in der Abschlussphase auch nur noch 1 bis 2 Tage einsetzbar sein und je nach Bedarf eng mit einer intensiven Eltern- und Familienarbeit verknüpft werden. Durch diese Flexibilisierung kann das Angebot der künftigen Tagesgruppe dem individuellen Hilfebedarf besser gerecht werden und künftig nicht mehr wie bisher nur 10 sondern bis zu 15 Kinder aufnehmen. Dadurch wird die Hilfeform auch in ihrer Kosten-Nutzen-Relation verbessert. Die Verhandlungen mit der St. Canisius Kinder- und Jugendhilfe gGmbH über die geplante neue Tagesgruppe werden gemeinsam mit dem Landesjugendamt geführt.

 

Inobhutnahmen

 

Inobhutnahmen bei Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen werden innerhalb von 3 Arbeitstagen auf ihre Notwendigkeit überprüft und in der Regel nicht länger als 2 Wochen durchgeführt. Diese beschleunigte Fallbearbeitung und –steuerung wurde durch organisatorische Veränderungen innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes und des Fachdienstes Familien in Problemlagen beim Geschäftsbereich Jugend und Familie möglich.

 

Das folgende Schaubild zeigt die durchschnittliche Dauer der Inobhutnahmen in Tagen und bestätigt die Wirksamkeit der veränderten Steuerung.

 

Hilfeplanung zur Verselbständigung bzw. Rückführung

 

In Gesprächen mit Vertretern der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wurden hinsichtlich der Familienrückführung und Verselbständigung von jungen Volljährigen detaillierte Verfahrensregeln abgestimmt. Spätestens 6 Monate vor Volljährigkeit werden mit den jungen Menschen und den Einrichtungen die Weichenstellungen zur selbständigen Lebensgestaltung festgelegt. Die Jugendhilfeträger gewährleisten in ihren stationären Gruppen, dass rechtzeitige und lebenspraktische Vorbereitungen auf die Verselbständigung stattfinden.

 

Dass dieses klar strukturierte und von allen Beteiligten mit getragene Verfahrensmodell auch kostenmäßige Auswirkungen hat, zeigt das nachfolgende Schaubild mit der Ausgabeentwicklung der Hilfen für junge Volljährige im Ostalbkreis.

 

Zuschussbedarf junge Volljährige

 

Vollzeitpflege

 

 

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie verfügt seit Jahren über einen hochqualifizierten Fachdienst für Vollzeitpflege, der seine Arbeitsfelder sukzessive ausgeweitet und spezialisiert hat. Durch die innovative und qualifizierte Tätigkeit des Pflegekinderfachdienstes ist es gelungen, den Anteil der Kinder und Jugendlichen in Vollzeitpflege an den gesamten stationären Maßnahmen deutlich zu erhöhen.

Der Fachdienst beschäftigt sich aktuell mit der Gewinnung von Pflegeeltern für Kinder mit besonderen Problemlagen.

 

Inhaltliche und finanzielle Steuerungsverantwortung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD).

 

Auf der Grundlage der Einteilung des Ostalbkreises in 5 Sozial-/bzw. Planungsräume, für die jeweils ein ASD-Team zuständig ist, werden derzeit aussagekräftige Sozialstrukturdaten ermittelt. Diese bilden wiederum die Basis für den Anteil der in den jeweiligen Planungsräumen zur Verfügung stehenden Mittel.

 

In der Vorbereitung dazu wurden Empfehlungen von Herrn Dr. Bürger vom Landesjugendamt eingeholt. Als für die Jugendhilfe relevante soziostrukturelle Indikatoren wurden die unter 15-jährigen SGB II (Hartz IV)-Hilfebedürftigen, die SGB III (Arbeitslosengeld)-Empfänger zwischen 15 und 25 Jahren, sowie die von Trennung und Scheidung betroffenen Familien einbezogen. Aus diesen 3 Sozialstrukturindikatoren wurde mit der Bezugsgröße Jugendeinwohner (Einwohner unter 21 Jahren) ein Sozialstrukturindex ermittelt, der Aufschluss über den Jugendhilfebedarf im Planungsraum gibt. Die errechnete Verteilung auf die 5 Planungsräume muss um weitere Faktoren ergänzt werden.

 

Die in 2010 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Hilfen zur Erziehung können anschließend den Planungsräumen bzw. den ASD-Teams als Budget zur Verfügung gestellt werden. Durch quartalsweise Erfassung der Ausgaben und Fallzahlenentwicklung in Form eines Berichtsrasters erhalten die ASD-Teams ein neues Steuerungsinstrument.

 

 

 

Beispiel zur Planungsraumaufteilung:

 

 

4.2 Eingliederungshilfe für Behinderte

 

Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2008 ca. 713.000 Menschen Eingliederungshilfe mit einem Leistungsvolumen von 11,2 Mrd. €. Die Nettoausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um mehr als 4 Prozent.

 

Angesichts dramatisch steigender Kosten bei der Eingliederungshilfe für Behinderte fordern die Kommunalen Spitzenverbände seit Jahren ein Leistungsgesetz des Bundes für diesen Personenkreis. Es handelt sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, die die Kommunen überfordert. Eine Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe vom Januar 2010 dokumentiert eindeutig, dass der Fallzahlenzugang in der Behindertenhilfe, und zwar sowohl im Bereich des Betreuten Wohnens, als auch bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ungebrochen ist. Die Umsteuerung hin zu ambulanten Angeboten hat sich bewährt. Dies wird jedoch weit überkompensiert durch die nach wie vor sehr hohen Zugangszahlen zu den Werkstätten und Tagesförderstätten. Es gilt weiterhin, dass die Entwicklung der Gesamtfallzahlen unter den gegebenen Bedingungen von den Sozialhilfeträgern kaum beeinflussbar ist. Gesetzgeberischer Veränderungsbedarf besteht nach wie vor in folgenden Bereichen:

 

-            Die Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssen auch Menschen mit Behinderungen vollumfänglich zur Verfügung stehen. Die Ungleichbehandlung bei den Leistungen der Pflegeversicherung muss endlich aufgehoben werden.

 

-            Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Schulpflicht anfallen, sind gesamthaft vom Land zu tragen.

 

-            Die von kommunaler Seite seit Jahren geforderte angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe muss rasch erreicht werden.

 

In Politik und Gesellschaft besteht ein weitgehender Konsens, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Mit diesem Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Unterstützung hat die Eingliederungshilfe insbesondere im letzten Jahrzehnt einen großen Wandel vollzogen.

 

Die Zahl der Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf nimmt zu. Dies wird sich auch aufgrund des medizinischen Fortschritts weiter fortsetzen. Diese für sich betrachtete positive Entwicklung trägt aber dazu bei, dass die Kreise die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht haben. Bundesweite Erhebungen belegen, dass dies der Situation bei allen Trägern der Sozialhilfe entspricht. Mit den herkömmlichen Finanzierungsgrundlagen werden die steigenden Aufwendungen in der Eingliederungshilfe nicht zu bewältigen sein.

 

Es ist deshalb zu bedauern, dass sich Bund und Land hinsichtlich einer Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe immer noch verweigern und offensichtlich verkennen, dass durch eine Zuspitzung der Finanzprobleme das bisher erreichte Niveau der Eingliederungshilfe gefährdet wird. Zum 1. Januar 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen durch ein Bundesgesetz in Kraft getreten. Die Mitverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderungen darf sich nicht auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechtsgrundlagen beschränken, sondern muss auch die Beteiligung an den erforderlichen finanziellen Mitteln umfassen.

 

In der Sitzung am 17.02.2009 hat die Verwaltung verschiedene Handlungsfelder aufgezeigt, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen an die allgemeinen Lebensbedingungen anzunähern (Wohnen in eigener Wohnung, Arbeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen).

 

Daneben wurde ausgehend von Abstimmungsgesprächen mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) die Überlegung eines landkreisspezifischen Benchmarking vorgestellt. Ursprünglich hatte die Verwaltung beabsichtigt, dem Kreistag die strukturelle Bewertung der Sozialleistungen und Sozialkosten des Ostalbkreises, insbesondere der Behindertenhilfe, durch die GPA vorzuschlagen. Mangels geeigneter und belastbarer Datengrundlagen hatte sich die GPA außer Stande gesehen, diese Stellungnahme zu erarbeiten.

 

Die beim Sozialdezernat neu eingerichtete Stabstelle „Sozialcontrolling“ hat im vergangenen Jahr im Rahmen eines externen Kostenvergleichs mit 7 weiteren Landkreisen die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für Behinderte untersucht, um daraus konkrete Ansatzpunkte für eine effektive Planung und Steuerung ableiten zu können. Um die Situation des Ostalbkreises als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe im Vergleich zu den Nachbarkreisen analysieren, Entwicklungen erkennen und daraus Handlungsstrategien für die Zukunft ableiten zu können, ist diese Datenerhebung und Datenaufbereitung von entscheidender Bedeutung. Unter dem Tagesordnungspunkt „Sozialcontrolling – Zwischenergebnisse aus der Eingliederungshilfe und weitere Verfahrensschritte“, werden die bisherigen Erkenntnisse und daraus resultierende Handlungsfelder vorgestellt. Um der Bedeutung der Eingliederungshilfe fachlich und finanziell gerecht zu werden und um Entwicklungen durch entsprechende Analysen weiter erkennen und entsprechend darauf reagieren zu können, werden die Erhebungen in den nächsten Jahren fortgesetzt.

 


Finanzierung und Folgekosten:

 

Siehe Ziffer II.

Anlagen

Anlagen:

 

     

 


 

 

Sichtvermerke:

 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel