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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss ermächtigt Herrn Landrat Klaus Pavel in der Gesellschafterversammlung der Ostalb-Klinikum Service-GmbH die Beschlüsse zu fassen,
Sachverhalt/Begründung
Nach § 13 (3) des Gesellschaftsvertrags der Ostalb-Klinikum Service-GmbH werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Im Anschluss an die Gesellschafterversammlung, die über das Geschäftsjahr 2008 beschließen wird, ist demnach die erste Amtsperiode des Aufsichtsrats der Ostalb-Klinikum Service-GmbH abgelaufen.
Somit ist die Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, die bisherige vom Gesellschafter Ostalbkreis in den Aufsichtsrat entsandte Konstellation (Landrat und Kreiskämmerer) beizubehalten.
Anlagen
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Sichtvermerke
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