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Vorlage - 406/09  

 
 
Betreff: Förderung der Erziehungsberatungsstellen freier Träger im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
03.12.2009 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die bis zum 31. Dezember 2009 befristeten Verträge zwischen dem Ostalbkreis und den freien Trägern der Erziehungsberatungsstellen werden um ein Jahr, d. h. bis 31. Dezember 2010, verlängert.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation

 

Erziehungsberatungsstellen sollen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

 

Diese Aufgabe wird im Ostalbkreis schon seit vielen Jahren vom Landkreis in bewährter Partnerschaft mit Trägern der freien Jugendhilfe wahrgenommen. Hierfür werden vier Erziehungsberatungsstellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen vorgehalten. Träger sind die Kath. Diözese Rottenburg-Stuttgart zusammen mit dem Kreisdiakonieverband Ostalb, die Kinder- und Jugendhilfe gGmbH St. Canisius Schwäbisch Gmünd, das Kinder- und Jugenddorf Marienpflege Ellwangen und der Ostalbkreis.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20. März 2007 wurde ein neues Leistungs- und Finanzierungskonzept für die freien Träger der Erziehungs-beratungsstellen verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat der Ostalbkreis rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Verträge mit den freien Trägern geschlossen. Diese Verträge beinhalten insbesondere die von den Erziehungsberatungsstellen zu erbringenden Leistungen, die maximale Anzahl der geförderten Personalstellen sowie die Berechnung der Kostenpauschale auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift (VwV)-Kostenfestlegung des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

 

Mit Hinweis auf die deutlichen Tarifsteigerungen haben die Träger der Erziehungs-beratungsstellen die Verträge zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Die Träger sahen sich nicht mehr in der Lage, den enorm gestiegenen Eigenanteil zu erbringen. Durch die tariflichen Steigerungen einerseits und die gleichbleibende Kostenpauschale andererseits wurde der Eigenanteil immer größer. Die Träger forderten daher eine entsprechende Anpassung der Kostenpauschale.

 

Erschwerend kam hinzu, dass sich die Kostenpauschale laut Vertrag auf der Grund-lage der o. g. Verwaltungsvorschrift „in der jeweils gültigen Fassung“ errechnet. Diese Verwaltungsvorschrift wurde vom Land zum 1. Januar 2008 fortgeschrieben, allerdings mit niedrigeren Pauschalbeträgen, so dass sich die ursprüngliche Kostenpauschale von 68.884,21 € um 1.217,32 € pro Vollzeitstelle und Jahr reduzierte.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Sozial-ausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 17. Februar 2009 wurde be-schlossen, dass der Ostalbkreis rückwirkend zum 1. Januar 2008 den Differenzbetrag ausgleicht, der sich aufgrund der Fortschreibung der VwV-Kostenfestlegung ergeben hat. Außerdem wurde beschlossen, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 die Kostenpauschale zusätzlich um 3.947,72 € pro Vollzeitstelle und Jahr zu erhöhen. Diese Erhöhung orientierte sich bezüglich der Personalkostenbestandteile an der landesweiten Empfehlung zur Erhöhung der Vergütungen in der Behinderten- und Jugendhilfe. Für die Zeit ab 1. Januar 2010 sollte die Förderung der Erziehungsberatungsstellen neu geregelt werden, da eine erneute Fortschreibung der VwV-Kostenfestlegung angekündigt worden war.

 

 

II. Aktuelle Situation

 

Vom Finanzministerum Baden-Württemberg wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die VwV-Kostenfestlegung erst Ende 2010 fortgeschrieben wird mit Wirkung zum 1. Januar 2011. Da die bestehenden Verträge zwischen dem Ostalbkreis und den freien Trägern der Erziehungsberatungsstellen bis 31. Dezember 2009 befristet sind, muss eine Regelung für das Jahr 2010 getroffen werden.

 

Nach Abstimmung mit den Trägern erklärten sich diese damit einverstanden, die Verträge um ein Jahr, d. h. bis 31.Dezember 2010, zu verlängern. Dies bedeutet, dass der Ostalbkreis auch im Jahr 2010 die Erziehungsberatungsstellen mit einer Kostenpauschale in Höhe von 72.831,93 € pro Vollzeitstelle fördert. Im Frühjahr 2010 sollen die Träger dann zu einem erneuten Abstimmungsgespräch eingeladen werden, um insbesondere auch die Geeignetheit der VwV-Kostenfestlegung bzw. alternative Be-rechnungsmodelle zu erörtern.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Das Fördervolumen beträgt im Jahr 2010 insgesamt 473.407,54 € und ist im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 1.4550.7600 (Anlage 12) eingestellt.

 

 

Anlagen

 


 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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JoklitschkeWeiß


 

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel