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Vorlage - 398/09  

 
 
Betreff: Serviceleistungen des Integrationsfachdienstes im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
02.12.2009 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Integrationsfachdienste - kurz IFD - beraten und unterstützen sowohl arbeitsuchende als auch beschäftigte behinderte und schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber. Sie sind in jedem Stadt- und Landkreis vertreten. Ziel ihrer Tätigkeit ist es, arbeitsuchende und beschäftigte Behinderte und Schwerbehinderte auf geeignete Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu vermitteln, bzw. deren Arbeitsverhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen.

 

Die Integrationsfachdienste beraten Einrichtungen und Dienste der schulischen Bildung, der Krankenbehandlung und medizinischen Rehabilitation bei der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und unterstützen frühzeitig bei Übergängen zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, ging die Zuständigkeit für die Integrationsfachdienste ab 01.01.2005 auf die Integrationsämter über. Das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) hat die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste. Es sorgt dafür, dass in ganz Baden-Württemberg ein vergleichbares, qualifiziertes Unterstützungsangebot für die Teilhabe am Arbeitsleben behinderter und schwerbehinderter Menschen besteht. Das Integrationsamt garantiert, dass in den IFD qualifiziertes und berufserfahrenes Fachpersonal zur Verfügung steht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihre Aufgabe besonders qualifiziert. Neben einem sozial-pädagogischen Studium und der erforderlichen beraterischen Ausbildung bringen sie meist auch Erfahrungen aus Vorberufen (Industrie, Handwerk, Handel oder Verwaltung) mit.

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

Das Integrationsamt beim KVJS hat durch Vertrag die Aufgabenstellungen der Einrichtung und des Betriebs eines Integrationsfachdienstes im Ostalbkreis der Arbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDie) übertragen.

 

Die Geschäftsstelle des Integrationsfachdienstes im Ostalbkreis befindet sich in Aalen. In Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sind Außenstellen eingerichtet. Insgesamt beschäftigt der Integrationsfachdienst im Ostalbkreis derzeit fünf Fachberater/innen auf 4,4 Stellen. Das zugehörige Sekretariat hat 1,5 Stellen.

 

Der Integrationsfachdienst im Ostalbkreis arbeitet mit der Agentur für Arbeit Aalen, der Abo, dem Landratsamt Ostalbkreis, den Städten und Gemeinden sowie den Rehabilitationsträgern auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) zusammen. Die Mitarbeiter/innen haben so den Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten, die schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben und ihren Arbeitgebern zur Verfügung stehen.

 

Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes im Ostalbkreis werden in der Sitzung des Kreissozialausschusses am 02.12.2009 über ihre Aufgabenstellungen berichten.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Arbeit der Integrationsfachdienste zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert, die alle Arbeitgeber zahlen müssen, die weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Für behinderte Menschen ohne Schwerbehindertenausweis trägt der zuständige Rehabilitationsträger die Kosten.

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Traub


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel