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Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2010 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Einzelplans 4 und des Unterabschnitts 5470 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Sachverhalt/Begründung:
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Einzelplans 4 (Soziale Sicherung) und des Abschnitts 5470 (Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege).
Der Haushaltsentwurf 2010 umfasst im
Verwaltungshaushalt
Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ist mit 83.963.300 € angesetzt (vgl. Anlage 11).
In der Anlage 10 des Haushaltsplanentwurfs und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplans sind die Vorjahresansätze berücksichtigt.
Vermögenshaushalt
Förderung von Pflegeheimen
Zur Investitionsförderung für den Bau von Pflegeheimen sind im Vermögenshaushalt für laufende Projekte insgesamt 350.000 € veranschlagt.
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre hierfür betragen 549.283 €. Finanzierung und Folgekosten:
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen:
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