Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt von der Neufassung der Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs Kenntnis.
Sachverhalt/Begründung
Das Landratsamt Ostalbkreis als untere Verwaltungsbehörde erhebt derzeit Fleischhygiene-Gebühren auf Basis der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Grundlage für den Erlass der Gebührenverordnung ist das Landesgebührengesetz (LGebG) i.V. mit Artikel 27 der Verordnung (EG) 882/2004. Das Landratsamt macht Gebrauch von der Regelung nach Artikel 27 Abs. 4, wonach kostendeckende Gebühren in Form von Pauschalbeträgen erhoben werden können.
Nach § 4 Abs. 5 LGebG sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Seit Inkrafttreten der derzeitigen Gebührenverordnung haben sich folgende Änderungen ergeben, die eine Anpassung der Gebühren erforderlich machen:
Für die Zeit ab September 2008 haben die Tarifparteien - nach langjährigen Verhandlungen - den Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) mit Vergütungserhöhungen zwischen 5,25 und 10,5% abgeschlossen. Weiterhin ergeben sich Änderungen u.a. bei den Einzeltierzuschlägen, den Sonderarbeitszeiten (Zeitzuschläge) sowie beim allgemeinen Vergütungsniveau, bedingt durch die ab 2010 ausschließliche Beschäftigung von Tierärzten in den handwerklichen, d.h. zulassungspflichtigen Schlachtstätten. Der Kostenaufwand wird in dem aus der Kalkulation ersichtlichen Umfang berücksichtigt.
Den handwerklichen Schlachtstätten soll weiterhin die Wahlmöglichkeit erhalten bleiben, die amtlichen Untersuchungen auch zu Zeiten, in denen Zuschläge anfallen, durchführen zu lassen (traditionell insbesondere Montag früh). Die hierfür anfallenden Mehrkosten sollen nach dem Verursacherprinzip weiter gegeben werden. In der Anlage zur Gebührenverordnung sind deshalb gesonderte Gebührenpauschalen je nach Art der Inanspruchnahme ausgewiesen.
Die Schlachtbetriebe werden rechtzeitig vor Bekanntgabe der neuen Gebührenverordnung auf die Problematik der Zeitzuschläge und die Möglichkeiten ihrer Einflussnahme auf die Gebührenhöhe hingewiesen.
Die Gebühren für Großbetriebe (Schlachthof Aalen) können aufgrund geänderter Kostenstrukturen für den kommenden Erhebungszeitraum aufrecht erhalten werden.
Zum Gebührenvergleich mit anderen Landkreisen: Bisher wurden in 7 Landkreisen in Baden-Württemberg die Gebührenverordnungen an die veränderten Kosten angepasst. Die weiteren Kreise werden ihre Gebühren nach unserem Kenntnisstand ebenfalls mit Beginn des neuen Jahres angleichen.
Im - bisher nur bedingt möglichen - Vergleich zu den anderen Landkreisen liegen die neuen Gebühren des Ostalbkreises etwa im Mittelfeld. Finanzierung und Folgekosten
Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.
Anlagen
1. Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs 2.Übersicht Gebührensätze alt / neu
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