Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer wird beschlossen. Diese Satzung tritt am 01. April 2010 in Kraft. Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13. Oktober 2009 mehrheitlich beschlossen, ab dem Jahr 2010 die Erhebung der Jagdsteuer im Ostalbkreis abzuschaffen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses muss die Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer vom 06. März 1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. April 2008 durch Erlass einer Satzung aufgehoben werden.
Die Steuerschuld entstand bisher jeweils mit Beginn des Jagdjahres (Steuerjahr), das vom 01. April bis 31. März andauert. Die Aufhebungssatzung soll daher am 01. April 2010 in Kraft treten.
Gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 4 der Hauptsatzung fällt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer in die Zuständigkeit des Kreistages.
Anlagen
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung der Jagdsteuer
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||