Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
a) den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WiRO in der vorliegenden Vertragsfassung (Anlage 1) zuzustimmen
b) den Jahresabschluss 2008 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen
c) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO i.V.m. § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises i.V.m. den §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
a) Änderung des Gesellschaftsvertrags der WiRO
Mit Gesellschaftsvertrag vom 23. April 1996 errichteten der Ostalbkreis (66 % Stammkapital) und der Landkreis Heidenheim (34 % Stammkapital) die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Die vorliegende Änderungsfassung (Anl. 1) wird notwendig, da
sich durch Einbeziehung je eines Vertreters der Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg und der DGB-Region Ostwürttemberg Veränderungen bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ergeben.
die EnBW Ostwürttemberg DonauRies Aktiengesellschaft ODR als Finanzierungspartner hinzugekommen ist und deshalb ebenfalls einen Sitz im Aufsichtsrat der WiRO erhalten soll.
bisher die Umwandlung des Stammkapitals von Deutsche Mark auf Euro noch nicht vorgenommen wurde. Die Anpassung der Beträge unter Beibehaltung der Anteilsstruktur bedingt entsprechend nachstehender Tabelle aus dem Vermögenshaushalt des Ostalbkreises eine Erhöhung des Stammkapitals um 2.554,74 Euro auf eine neue Stammeinlage des Landkreises von 36.300 Euro bei einem gesamten Stammkapital der Gesellschaft von 55.000 Euro.
Aufgrund eines geänderten Gemeindehaushaltsrechts und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt werden verschiedene Änderungen und Ergänzungen, insbesondere bei den Prüfbefugnissen nach den Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und bei Regelungen zur Gesellschafterversammlung, zum Wirtschafts- und Finanzplan und zum Jahresabschluss erforderlich.
Alle Änderungen und Ergänzungen sind in der beiliegenden Synopse (Anl. 2) gegenübergestellt und farblich gekennzeichnet. Über Änderungen des Gesellschaftsvertrags entscheidet nach § 7a die Gesellschafterversammlung der WiRO. Die Versammlung wird voraussichtlich für Dezember 2009 anberaumt. Der Kreistag des Ostalbkreises übt vorher sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird dementsprechend um Zustimmung gebeten.
b) Feststellung des Jahresabschlusses 2008
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2008 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft (Anl. 3) in Höhe von 150.723,41 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anl. 4) einen Jahresüberschuss von 4.333,51 Euro aus.
Das Ergebnis berücksichtigt bereits die der WiRO im Geschäftsjahr 2008 zugeflossenen planmäßigen Wirtschaftsförderentgelte aus etatisierten Haushaltsmitteln des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro. Durch projektbezogene Einnahmen und Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen konnte der darüber hinausgehende Finanzierungsaufwand für die Gesellschafter begrenzt werden. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung entstand als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein operativer Verlust von 21.002,78 Euro. Durch einen außerordentlichen Ertrag aus einer vorangegangenen Verlustübernahme der Gesellschafter im Geschäftsjahr 2007, der der Gesellschaft kassenmäßig im Rechnungsjahr 2008 zugeflossen ist und 25.336,29 Euro beträgt, wird per Saldo ein positives Jahresergebnis von 4.333,51 Euro ausgewiesen.
Der Jahresabschluss 2008 wurde von der Geschäftsführung der WiRO erstellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Reinhart GmbH, Aalen geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 5. Mai 2009 im gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut erteilt.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung vom 9. Juli 2009 den Jahresabschluss 2008 vorberaten. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 21.002,78 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis von 4.333,51 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag in Höhe von 13.861,83 Euro. Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt vorher sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
c) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der WiRO
Gemäß § 7k beschließt die Gesellschafterversammlung der WiRO über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt vorher sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
aa) Änderung des Gesellschaftsvertrags der WiRO
Die Stammkapitalerhöhung in Höhe von 2.554,74 Euro wird durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung bei der Haushaltsstelle 2.7910.930 - Stammkapitalerhöhung der WiRO - über den Vermögenshaushalt des Ostalbkreises gedeckt.
bb) Feststellung des Jahresabschlusses 2008
Der Defizitausgleich in Höhe von 13.861,83 Euro wird über veranschlagte Mittel der Haushaltsstelle 1.7910.7151 - Zuweisungen an den Erfolgsplan der WiRO - aus dem laufenden Verwaltungshaushalt gedeckt.
Anlagen
Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Anl. 1)
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |