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Antrag der Verwaltung
Herr Bernd Straile wird auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Ostalbkreises zum stellvertretenden Kreisbrandmeister für den Bezirk Schwäbisch Gmünd (Ehrenbeamter) für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 bestellt.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jeder Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestellen. Sie sind als Ehrenbeamte auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.
Im Ostalbkreis besteht seither die Übung, zwei stellvertretende Kreisbrandmeister zu berufen, einen für den Bezirk Aalen und einen für den Bezirk Schwäbisch Gmünd.
Die Amtszeit des seitherigen stellvertretenden Kreisbrandmeisters für den Bezirk Schwäbisch Gmünd, Herr Manfred Haag, endete mit Ablauf des 8. August 2009. Nachdem sich die Nachfolgeregelung zeitlich verzögerte, wurde Herrn Manfred Haag seine bisherige Funktion für den Zeitraum vom 28. August bis 31. Dezember 2009 übergangsweise übertragen.
Als Bewerber für die Stellvertretung des Kreisbrandmeisters steht Herr Bernd Straile, seit 1. Juli 2009 Stadtbrandmeister in Schwäbisch Gmünd, zur Verfügung.
Vor der Bestellung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters sind nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes die Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises zu hören. Die Anhörung der Kommandanten findet am 09. und 10. Oktober 2009 statt. Das Ergebnis der Anhörung wird in der Sitzung des Kreistags am 13. Oktober 2009 mündlich mitgeteilt.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten sind im Haushaltsplan 2010 veranschlagt.
Anlagen
Persönliche Daten von Herrn Straile
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