Bürgerinformationssystem

Vorlage - 363/09  

 
 
Betreff: Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2009 - 2013 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Einbringung
20.10.2009 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Mifrifi 2009 - 2013 Anlagen 1 bis 7

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt von der Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2009 bis 2013 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau Kenntnis. Die MIFRIFI ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.              Vorbemerkung

Der Ostalbkreis ist Baulastträger von rund 480 km Kreisstraßen. Von den insgesamt 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis entfallen somit 43 % auf die Straßenbaulast des Landkreises. Mit diesem riesigen Kreisstraßennetz nimmt der Ostalbkreis die vierte Stelle im Land Baden-Württemberg ein.

Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Landkreis über den Vermögenshaushalt 158 Mio. € in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 90 Mio. € für die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucksvollen Investitionspaket von rund 248 Mio. € wurde ein ganz wichtiger Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig hat der Landkreis damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Tiefbau erbracht.

Trotz bundes- und landesweitem Bevölkerungsrückgang wird das Mobilitätsbedürfnis der Arbeits- und Freizeitgesellschaft vorerst noch weiter anwachsen und kann in unserem überwiegend ländlich strukturierten und dispers besiedelten Raum nur durch motorisierten Individualverkehr befriedigt werden. Dies spiegelt die trotz stetiger Verbesserungen im ÖPNV ständig steigende Zahl von Kraftfahrzeugen wider. Waren am 31.12.1990 193.028 Kraftfahrzeuge im Ostalbkreis registriert, so waren es am 31.12.2008 bereits 239.513 Kraftfahrzeuge. In 18 Jahren ist damit eine Zunahme um 46.485 Kraftfahrzeuge bzw. 24,1 % zu verzeichnen.

Ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Erhaltung der Straßensubstanz dienen nicht nur dem Individualverkehr, sondern sind auch Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr und den Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten ohne Bahnlinien von großer Bedeutung.

Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau auch eine eminent wirksame strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.

Mit der im Frühjahr 2006 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen wurde ein deutliches Defizit beim Substanzerhalt bzw. beim Ausbauzustand der Kreisstraßen aufgezeigt. In der Gesamtschau war festzustellen, dass 51,7 %, also etwas mehr als die Hälfte des Kreisstraßennetzes in einem so schlechten Zustand sind, dass die notwendigen Erhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen binnen 5, maximal 8 Jahren durchgeführt werden sollten. Aus diesem Grund hat der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatungen 2008 beschlossen, in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 ein Sonderprogramm für Straßenbeläge und Deckenverstärkungen an Kreisstraßen einschließlich Radwegen mit jährlich 2 Mio. €, also mit einem Gesamtumfang von 10 Mio. € durchzuführen. Zusätzlich kommen die bisherigen Aufwendungen von rund 1,5 Mio € dazu, sodass sich nach der letztjährigen MIFRIFI ein jährliches Investitionsvolumen von rund 3,5 Mio € an Belagsmaßnahmen ergab. In den Jahren 2008 und 2009 konnten so mit rund 7 Mio € ca. 42 km Kreisstraßen saniert werden. Durch die schwierige Haushaltssituation in den kommenden Jahren musste für die noch verbleibenden Jahre 2010 - 2012 das Sonderprogramm um jährlich 1,0 Mio € gekürzt werden. Zur Kompensation dieser Kürzung wurde aber eine Verlängerung des Programms um ein weiteres Jahr bis 2013 vorgesehen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die in den zurückliegenden Jahren durchaus ansehnlichen Investitionen in das Kreisstraßennetz sind noch immer nicht ausreichend. Insbesondere die Instandhaltung von Brücken und Bauwerken rückt immer mehr in den Blickpunkt und wird zukünftig immer wichtiger.

 

2.              Finanzsituation
 

              Nach dem sich die Finanzsituation der öffentlichen Hand in den Jahren 2006 bis 2008 angesichts der erfreulichen Wirtschafts- und Konjunkturlage entspannt hatte, kommt es infolge der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise in den nächsten Jahren zu erheblichen Finanzproblemen der öffentlichen Haushalte. Durch die steigenden Kosten im Bereich der sozialen Sicherung und durch die wegbrechenden Steuereinnahmen wird es beim Landkreis und bei den Kommunen immer schwieriger, einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan aufzustellen. Auch der Ostalbkreis ist im Würgegriff der schlimmsten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Gerade deshalb müssen auch beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau die Investitionen auf das Notwendige und Unumgängliche beschränkt werden, damit die Verschuldung nicht weiter ausufert. Dabei ist es folgerichtig, zur Reduzierung der Kosten die Standards insbesondere bei den Nebeneinrichtungen (z.B. Entwässerungen) und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kritisch zu hinterfragen. Die technischen Mindeststandards und sicherheitsrelevanten Ausbauparameter können jedoch nicht mehr weiter abgesenkt werden. Es käme sonst zu billigen, aber langfristig unwirtschaftlichen Bauweisen und zu Sicherheitsdefiziten.

Durch die Föderalismusreform muss die Förderung des kommunalen Straßenbaus auf eine neue Basis gestellt werden. Nach dem Wegfall der GVFG-Förderung zum 01.01.2007 ist zunächst mit dem Entflechtgesetz durch eine entsprechende Übergangsregelung bis 2014 sichergestellt, dass wichtige Straßenbauvorhaben der Landkreise, Städte und Gemeinden auch in Zukunft weiterhin mit Zuschüssen seitens des Landes realisiert werden können. Der Ostalbkreis hat für eine ganze Anzahl seiner Vorhaben eine solche Förderung fest eingeplant, ohne die eine weitere Streckung des Ausbauprogramms bzw. der Verzicht auf einzelne Maßnahmen unausweichlich wäre.

Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches Vermögen sinnvoll zu unterhalten, auszubauen und in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist es auch in Zukunft erforderlich, weiterhin Haushaltsmittel des Ostalbkreises einzusetzen. Die Zustandserfassung und bewertung der Kreisstraßen hat, wie es auch bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre bereits deutlich erkennbar war, systematisch und nachvollziehbar aufgezeigt, dass bei der Erhaltung und der Instandsetzung deutlich zunehmender Handlungsbedarf besteht. Ausbau und vor allem Belagserneuerungen tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungsaufwand weiter zu minimieren.

Maxime für die Zukunft muss daher weiterhin sein: Substanzerhaltung vor Ausbau und Ausbau vor Neubau. Ohne die Beschränkung auf die technisch und verkehrlich notwendigen, geringst möglichen Standards, läuft der Ostalbkreis Gefahr, dass in Zukunft Ausbaumaßnahmen nicht mehr finanziert werden können und damit der Unterhaltungsaufwand zunehmen wird. Unter sinnvoller Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.

Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2008 zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau deutlichen Wellenbewegungen unterworfen waren. Mit dem Sonderprogramm für Belagserneuerungen ab 2008 ergibt sich eine Trendwende.

Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschussbedarfs des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Die Differenz zwischen Zuschussbedarf des Landkreises und Ausbauvolumen stellt letztlich die Summe der Zuschüsse des Landes nach dem ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) dar. Die vorliegende MIFRIFI unterstellt eine ausreichend dotierte, gleichartige Weiterführung der Förderung des kommunalen Straßenbaus durch das Land Baden-Württemberg nach dem Auslaufen der GVFG-Förderung im Rahmen der Föderalismusreform. Sie zeigt aber auch, dass angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise eine zeitliche Streckung einzelner Vorhaben erforderlich ist, wobei das Niveau noch deutlich höher ist als 2003 bis 2007.

Die Kilometerbeiträge des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3) sind in den letzten Jahren in etwa gleichbleibend. Im Jahr 2010 stehen 4.229.720 € zur Verfügung. Davon werden 2.731.697 € für Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 1.498.023 € dieser Kilometerbeiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten.

 

3.              Mittelfristige Finanzplanung 2009 - 2013

Die Mittelfristige Finanzplanung 2009 bis 2013 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau (Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen einschließlich Rad- und Gehwege

 

                            des Haushaltsjahres 2009

                            die für den Haushaltsplan 2010 vorgesehenen und

                            die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.
 

Eingang gefunden haben Maßnahmen, die im Rahmen der letzten Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten angesprochen worden sind sowie die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Das gleiche gilt für die Radwegenetzkonzeption. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Kreisstraßenzustandserfassung und -bewertung berücksichtigt, die ein wesentliches Kriterium für die Dringlichkeit einer Maßnahme aufzeigen.

Die Mittelfristige Finanzplanung 2009 bis 2013 bildet die Grundlage für den Haushaltsplan 2010 und dient als Perspektive für die nachfolgenden Planungszeiträume. Neben den klaren Planungsaufträgen an die Verwaltung ergibt sich auch für die Städte und Gemeinden Planungssicherheit, insbesondere bei Entwicklungsmaßnahmen und für geplante Leitungsverlegungen. Auf den Ausbau durchgehend ausgebauter Verkehrsachsen wird verstärktes Augenmerk gelegt. Das vorliegende Investitionsprogramm ist jedoch keine unabänderliche Festlegung für die gezielte Verbesserung des 480 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen. Wie bisher muss bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten flexibel reagiert werden, die Prioritäten müssen ggf. neu bestimmt werden.

Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2009 bis 2013 beläuft sich auf 28.093.880 €, der Zuschussbedarf des Landkreises beträgt 16.117.914 €. Im Jahr 2010 summiert sich das Ausbauvolumen auf 4.305.000 € mit einem Zuschussbedarf des Ostalbkreises von 2.452.221 €. Hier wirkt sich insbesondere die Streckung des Sonderprogramms Straßenbeläge/Deckenverstärkungen aus. Gleichzeitig können höhere Zuschüsse nach § 25 FAG durch die Minimierung des Unterhaltungsaufwands in den Vermögenshaushalt übertragen werden. Dies reduziert den Zuschussbedarf des Ostalbkreises.

In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 34 wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 27 - einheitlich auf einem gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 35 bis 43 beinhalten zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2010.

Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Es sind sowohl die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen für den Gesamtverkehr als auch für den Schwerverkehr angegeben. Die Verkehrsmengen basieren zum Teil auf der im Jahr 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung, bei der jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Die für die Kreisstraßen ohnehin wenig zuverlässigen Zählergebnisse der amtlichen Verkehrszählung 2005 liegen vor, werden aber aufgrund der hohen Fehlerquote noch nicht berücksichtigt. Der Geschäftsbereich Straßenbau hat deshalb in 2006 begonnen, eigene Zählungen im Kreisstraßennetz durchzuführen. Diese können nur Zug um Zug erfolgen, deshalb sind bei manchen Maßnahmen zunächst nur Abschätzungen getroffen worden.
 

 

 

4.              Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. nach dem Entflechtgesetz

Die GVFG-Förderung lief im Rahmen der Föderalismusreform aus (s.o.). Nach den seitherigen GVFG-Regeln bzw. dem Entflechtgesetz werden die folgenden Maßnahmen finanziert:

 

                            K 3210 Eck am Berg - Tannhausen (Maßnahme abgeschlossen)

                            K 3325 Waiblingen - B 19 (Maßnahme wird in Kürze ausgeschrieben)

                            K 3329 Neubau BW 7224 528 Brücke über die Bahn beim Sachsenhof              

                            (Maßnahme bereits begonnen)
              K 3228 Bahnübergang Eichkapelle und Maus in Ellwangen-Rindelbach
              (siehe Ziffer 5)

 

Für folgende Maßnahmen wird ein Zuschuss des Landes nach dem Entflechtgesetz zur Förderung des kommunalen Straßenbaus in Anlehnung an das frühere GVFG-Programm unterstellt:

 

 

              K 3253 Utzstetten bis K 3258

              K 3232 von der L 1075 bis zur K 3233 ohne OD Ramsenstrut
              K 3279 Verlegung und Anschluss an die Umgehung Bargau

                            K 3204 Restausbau von der K 3205 bis L 1060 bei Wössingen

                            K 3315 Trochtelfingen bis zur K 3316

                            K 3253 Ruppertshofen – Hönig

             

 

Es zeichnet sich jedoch ab, dass es im bisherigen GVFG-Förderprogramm aufgrund hoher Vorbelastungen Engpässe geben wird. Hier gilt es, auf politischer Ebene eine ausreichende Dotierung der Zuschussprogramme einzufordern, da sich sonst die geplanten Ausbaumaßnahmen immer weiter verzögern.

 

5.              Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)

Als Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind vorgesehen:

 

              K 3228 Bahnübergang Eichkapelle und Maus in Ellwangen-Rindelbach               (Baubeginn November 2009)

              K 3333 Bahnübergang Schrezheim

 

6.              Belagserneuerungen


Ein wichtiger Schwerpunkt in der MIFRIFI werden auch in den nächsten Jahren Belagserneuerungen sein. Die Zustandserfassung und -bewertung hat hier den riesigen Nachholbedarf aufgezeigt. Eine rechtzeitige Erhaltung bewahrt die Straßen vor noch größeren Schäden und verringert den Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand insgesamt spürbar. Strecken in sehr schlechtem Zustand bergen Gefahren für den Verkehrsteilnehmer. Der Hinweis auf den schlechten Straßenzustand durch Verkehrszeichen und die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur ein vorübergehendes Mittel der Gefahrenabwehr sein. Die Lösung kann nur in einer konsequenten Erhaltung des Straßennetzes liegen. Eine Vernachlässigung von Instandhaltung und Instandsetzung mit allen daraus möglicherweise entstehenden Folgekosten wäre für das volkswirtschaftliche Vermögen Kreisstraßen und Radwege nicht zu vertreten. In diesem Zusammenhang wird auf das Programm Beläge/Deckenverstärkungen (Anlage 6) in Höhe von rund 2,5 Mio. €/Jahr bis zum Haushaltsjahr 2013 verwiesen. Durch die schwierige Haushaltssituation musste das bisherige Belagsprogramm für die noch verbleibenden Jahre von ursprünglich 3,5 Mio € auf 2,5 Mio € jährlich zurückgefahren werden. Zur Kompensation wurde eine Verlängerung des Programms um ein weiteres Jahr bis 2013 vorgesehen.

 

7.              Ausbau von Radwegen


Ein gut ausgebautes Radwegenetz dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Umwelt. Zunehmendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen dazu, dass für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad zurückgegriffen wird. Ein kreisweit gut ausgebautes Radwegenetz ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad als umweltfreundlichstes und in den Städten meist schnellstes Fahrzeug als Nahverkehrsmittel weiter an Bedeutung gewinnt. Attraktive Radwegeverbindungen und ein engmaschiges Radwegenetz fördern den Umstieg auf das Fahrrad. Gerade vor dem Hintergrund der CO2-Klimafolgen und der zukünftig knapper werdender fossiler Brennstoffe muss einer umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl die Bahn geebnet werden. Die vom Kreistag beschlossene kreisweite Radwegenetzkonzeption ist gute Grundlage dafür.

In der Anlage 5 ist das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2009 bis 2013 gesondert mit einem Umfang von 1.154.000 € zusammengefasst. Allerdings macht Sorge, dass Radwegeausbauten wegen des 50 %-igen Finanzierungsanteils betroffener Standortgemeinden teilweise nicht zeitnah realisiert werden können.

 

8.              Merkliste zur MIFRIFI


Die Anlage 7 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum Jahre 2013 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben, vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen Kostenschätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von ca. 12,3 Mio. €. Es handelt sich dabei um 28 Einzelmaßnahmen. In dieser Liste wurden auch die in der neuen Radwegenetzkonzeption enthaltenen Radwege aufgenommen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 2,8 Mio. €. Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste" keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser "Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten abgeleitet werden.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die vorgelegte MIFRIFI ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2010 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2009

              7.801.000 €

              3.970.685 €

2010

              4.305.000 €

              2.452.221 €

2011

              5.586.000 €

              3.165.000 €

2012

              5.402.000 €

              3.164.000 €

2013

              4.939.880 €

              3.366.008 €

Gesamt

              28.033.880 €

              16.117.914 €

 

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1:              Aufwendungen für Kreisstraßen und Radwege 1973 bis 2008

 

Anlage 2:              Ausbauvolumen und Zuschussbedarf für Kreisstraßen und

Radwege 2001 bis 2013

 

Anlage 3:              Laufende Zuweisungen des Landes nach § 25 FAG

 

Anlage 4:              MIFRIFI 2009 bis 2013

 

Anlage 5:              Rad- und Gehwegausbau 2009 bis 2013

 

Anlage 6:              Sonderprogramm Straßenbeläge/Deckenverstärkungen
                            im Zuge von Kreisstraßen in den Jahren 2008 bis 2013

 

Anlage 7:              Merkliste für weitere Maßnahmen

 

 

 


 

 

 

Sichtvermerke

 

 

__________________________________________


 

Engelhard

 

 


 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mifrifi 2009 - 2013 Anlagen 1 bis 7 (8614 KB)