Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2008 wurde auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion die Erstellung eines „Armutsberichts“ für den Ostalbkreis beschlossen. Der Antrag war verbunden mit der Forderung, Strategien zu entwickeln, mit denen Armutsprobleme und Benachteiligungen konkret angegangen werden können. Dabei sollten die verschiedenen Herausforderungen und Aufgabenfelder der Sozial- und Jugendhilfe in den Blick genommen werden, von der Kleinkindbetreuung über die Schulbildung, Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Integrations- und Sprachprobleme, bis hin zu Suchtproblemen und Überschuldung. Der Armutsbericht sollte die damit zusammenhängenden Fragen beantworten und eine Arbeitsgrundlage für die Kreispolitik bilden.
Für die Erstellung des Armutsberichts und für den Ausbau der Schuldnerberatung wurden im Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 € eingestellt.
In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 08.04.2008 wurde eine inhaltliche bzw. thematische Abgrenzung vorgenommen. Außerdem wurde die Landkreisverwaltung ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erarbeitung des Armutsberichts zu beauftragen. Den Auftrag erhielt das Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Köln.
Die Berichterstellung wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet und unterstützt, die sich aus Vertreter/- innen der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, der freien Wohlfahrtsverbände, der Agentur für Arbeit Aalen, der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (abo) und der Landkreisverwaltung zusammensetzt.
Der nun vorliegende Sozialbericht richtet seinen Fokus auf Menschen in belasteten Lebenslagen und stellt dabei nicht einseitig Einkommensarmut in den Vordergrund, sondern in einer mehrdimensionalen Herangehensweise auch Zugangsschwellen zu Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheitsdiensten und sozialen Netzwerken. Darüber hinaus nimmt der Sozialbericht auch die demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Blick. Er beschreibt und analysiert zentrale Probleme, stellt bestehende Hilfestrukturen einschließlich innovativer Ansatzpunkte dar und zeigt den Bedarf der Weiterentwicklung auf.
Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten für die Dienstleistungen des ISG betragen 41.185,90 €. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.4000.6370.
Anlagen
Der Sozialbericht wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits zugestellt.
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