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Antrag der Verwaltung
Dem Ausbau der Kreisstraße 3247 in der Ortsdurchfahrt Ottenried wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird, wie auf Seite 3 der Vorlage dargestellt, im Gesamtbetrag von 190.000 € finanziert.
Sachverhalt/Begründung
1. Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Kreisstraße 3247 verbindet die Frickenhofer Höhe mit dem Kochertal. Im Rahmen des Sonderprogramms Deckenverstärkung/Belagssanierung wurden 2008 die Außerortsbereiche der Kreisstraße 3247 zwischen der Landesstraße 1080 und Ottenried sowie zwischen Ottenried und der Kreisgrenze zum Landkreis Schwäbisch Hall auf einer Länge von 1.400 m mit einer Tragdeckschicht saniert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 185.000 €. Von einer Sanierung der rund 220 m langen Ortsdurchfahrt Ottenried wurde seinerzeit zunächst abgesehen, da ein Ausbau aufgrund der innerörtlichen Zwangspunkte, wie z. B. Eingänge, Zufahrten und Mauern ohne eine vorhergehende detaillierte Planung als nicht sinnvoll angesehen wurde.
Die Ortsdurchfahrt Ottenried weist auf ihrer gesamten Länge Verdrückungen auf. Durch diese Verdrückungen und teilweise fehlende Straßenabläufe kann das anfallende Straßenoberflächenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen, so dass es zu Pfützenbildungen im Fahrbahnbereich kommt. Dies wiederum führt in den Wintermonaten zu gefährlichen „Eisplatten“, die die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigen. Während des Planungsverfahrens wurde zudem festgestellt, dass der gemeinsam mit der Gemeinde Gschwend genutzte Regenwasserkanal zerstört ist und von der Gemeinde Gschwend erneuert werden muss.
2. Darstellung der Baumaßnahme
Der geplante Trassenlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich.
Aufgrund der oben beschriebenen Verdrückungen und der damit verbundenen Entwässerungsproblematik muss die Kreisstraße 3247 in der Ortsdurchfahrt neu profiliert werden, d. h. das Längs- und Quergefälle der Fahrbahn wird so geändert, dass das Wasser zukünftig ordnungsgemäß abgeleitet werden kann. Hierfür ist ein Vollausbau erforderlich. Der geplante Ausbau orientiert sich lagemäßig am Bestand und soll dorfgerecht gestaltet werden. Aus diesem Grund wird auf die Festlegung einer durchgängigen Fahrbahnbreite verzichtet, was bei der vorliegenden Verkehrsmenge von rund 300 Kfz/24 h unproblematisch ist. Stattdessen variiert die Fahrbahnbreite zwischen 4,00 m und 5,50 m. Im Zuge des Ausbaus ist geplant, eine bislang nicht vorhandene Fahrbahnbegrenzung vorzugsweise mit Granitgroßpflaster anzubringen. Die außerhalb der Fahrbahn liegenden Flächen werden an die neuen Gegebenheiten angepasst und gemeinsam mit der Gemeinde gestaltet. Die anfallenden Mehrkosten trägt die Gemeinde.
3. Durchführung der Maßnahme
Es ist geplant, die Maßnahmen im 1. Halbjahr 2010 zu realisieren.
4. Kosten der Baumaßnahme
Finanzierung und Folgekosten
In der Mittelfristigen Finanzplanung 2008 - 2012 ist für die Maßnahme folgende Finanzierung vorgesehen:
Nachdem die Gemeinde Gschwend mit Regenwasserkanal- und Gestaltungsmaßnahmen finanziell beteiligt ist, wird die Finanzierung in der Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung 2009 ‑ 2013 entsprechend der aktuellen Kostenschätzung wie folgt geändert:
Der Anteil des Ostalbkreises von ursprünglich 150.000 € verringert sich um 35.000 € auf 115.000 €
Anlagen
Lageplan
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