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Antrag der Verwaltung
Dem Ausbau der Kreisstraße 3263 zwischen Laubach und Neubronn und der Anlage eines Rad-/Gehweges wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel, wie auf Seite 3 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 1.111.000 € finanziert.
Sachverhalt/Begründung
1.Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die bestehende Kreisstraße 3263 ist im überplanten Bereich ca. 4,00 m breit. Bei einer derart geringen Breite ist schon ein Begegnungsfall Pkw/Pkw gefährlich und nur bei verminderter Geschwindigkeit möglich. Ein regelkonformes Überholen von Radfahrern ist bei einem erforderlichen Sicherheitsabstand von 1,50 m nahezu unmöglich.
Deshalb hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 23.10.2007 den Neubau eines Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße 3263 mit teilweisem Ausbau der Kreisstraße einstimmig beschlossen. Mit dem Rad- und Gehweg wird im dortigen Bereich die Lücke des Leintalradwegs geschlossen.
Ein vollständiger Ausbau der Kreisstraße, d. h. ein Ausbau bis zum Beginn des Anstieges nach Neubronn wurde unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung und des Fahrbahnzustandes zu diesem Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich jedoch der Zustand der Kreisstraße so sehr verschlechtert, dass dort spätestens im nächsten Jahr in größerem Umfang Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Diese dramatische Verschlechterung ist vor allem auf den vergangenen „harten“ Winter und den durch die Sperrung der Ortsdurchfahrt Laubach im Zuge der Landesstraße 1075 verursachten Umleitungsverkehr zurückzuführen.
Besonders zu beachten ist zudem, dass die Verkehrsbedeutung der Kreisstraße durch die Erweiterung des Gewerbegebietes Dettenried der Gemeinde Abtsgmünd , verbunden mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, bereits zugenommen hat und zukünftig auch noch zunehmen wird. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen der Realisierung des Radweges nun auch die Kreisstraße zunächst bis zum Anstieg in Richtung Neubronn verkehrsgerecht auszubauen.
Die Planung wurde mit der Gemeinde Abtsgmünd im Vorfeld abgestimmt.
Durch den Ausbau der Kreisstraße 3263 leistet der Ostalbkreis einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft, denn nur eine leistungsfähige Infrastruktur garantiert langfristig die Konkurrenzfähigkeit der regionalen Betriebe. Im Rahmen der Kreisstraßenbesichtigungsfahrt am 21.09.2009 wird diese Maßnahme vor Ort erläutert.
2. Darstellung der Baumaßnahme
Der Trassenverlauf ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung des Lageplans ersichtlich.
Die nun vorgelegte Planung umfasst den Ausbau der Kreisstraße 3263 auf einer Länge von 1,1 km und einer zukünftigen Fahrbahnbreite von 5,50 m. Sie verläuft im wesentlichen auf der bestehenden Trasse.
Entgegen der ursprünglichen Planung wird der Rad- und Gehweg nicht mehr am Böschungsfuß sondern an der Böschungsoberkante auf „Straßenniveau“ geführt. So kann sowohl die Bodenversiegelung als auch der Grunderwerb minimiert und der Radweg nahezu eben geführt werden. Dadurch wird auch die Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen vereinfacht.
3. Kosten der Baumaßnahme
Finanzierung und Folgekosten
In der Mittelfristigen Finanzplanung 2008 - 2012 ist für die Maßnahme folgende Finanzierung vorgesehen:
Aufgrund der dargestellten Erweiterung der Ausbaumaßnahme wird in der Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung 2009 - 2013 entsprechend der aktuellen Kostenschätzung folgende Finanzierung vorgesehen:
Die Gemeinde Abtsgmünd beteiligt sich mit 50 % an den Kosten des Radweges. Anlagen
Lageplan
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