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Antrag der Verwaltung
Aus der Mitte des Krankenhausausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
In Absprache der Fraktionen werden folgende Personen für den Krankenhausausschuss vorgeschlagen:
1.) Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) 2.) Gerhard Böhm (SPD)
Sachverhalt/Begründung
Der Krankenhausausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 16 Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Krankenhausausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss. In Absprache der Fraktionen werden folgende Personen für den Krankenhausausschuss vorgeschlagen:
1.) Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) 2.) Gerhard Böhm (SPD)
Anlagen
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Sichtvermerke
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