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Antrag der Verwaltung
Der Stiftungsausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
a) Herr Kreiskämmerer Werner Hubel und b) Herr Ralf Wagenknecht (Büro des Landrats)
entsandt.
Sachverhalt/Begründung
Die sich stetig verschlechternden Rahmenbedingungen im deutschen Altenpflegesektor und insbesondere in der stationären Altenpflege erfordern von den Alten- und Pflegeheimen eine hohe Innovationsfähigkeit und Flexibilität, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Von dieser Negativentwicklung bleibt auch die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen des Ostalbkreises nicht verschont.
In Anlehnung an den Beschluss des Kreistages vom 14.10.2003 bezogen auf die Kliniken des Ostalbkreises:
hat sich der Stiftungsausschuss in seiner Sitzung am 06.07.2005 ebenfalls mit der Thematik der Gründung einer Service-Gesellschaft befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stiftungsausschuss genehmigt die Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung einer Service-GmbH für die Geschäftsbereiche der Hospitalstiftung zum Hl. Geist.“
Bereits im Vorfeld stand fest, dass die Gründungsvorbereitungen für eine Service-Gesellschaft der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist parallel mit denen der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen erfolgen sollen. Diese intensiven Vorbereitungsaktivitäten mussten aufgrund der bevorstehenden Integration der Belegabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der St. Anna-Klinik Ellwangen nochmals zurückgestellt werden, da lange Zeit unklar war, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Reinigung und Küche der St. Anna-Klinik übernommen werden müssen. Bedingt durch unvermeidbare Verzögerungen in der baulichen Abwicklung erfolgte die Integration der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erst zum 01.01.2007. Nach der für die erfolgreiche Integration notwendigen Übergangsphase wurden Anfang des Jahres 2008 die Vorbereitungsmaßnahmen für die Gründung einer Service-Gesellschaft für beide Einrichtungen mit juristischer und steuerrechtlicher Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler in Stuttgart und der Steuerberatungsgesellschaft Richter & Partner - Niederlassung Stuttgart - fortgesetzt.
Im Rahmen einer Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung wurde auf Hochrechnungsbasis des Jahres 2009 das Personalkosteneinsparungsmaximum mit einem jährlichen Einsparungsvolumen von rund 253.000 € ermittelt. Hierbei wurde als maßgeblicher Tarif für die Vergleichsberechnung der Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung (Gebäudereiniger-Tarifvertrag) zu Grunde gelegt. Die durch den Kreistag vorgegebene „sehr sozialverträgliche Fluktuationslösung“, dass die Personalkosteneinsparungen erst bei Fluktuation (z.B. Eintritt ins Rentenalter, Mitarbeiterwechsel in eine andere Einrichtung, etc.) sukzessive über die Jahre hinweg realisiert werden, wird stringent befolgt.
Auch nach Berücksichtigung des einmaligen Gründungsaufwandes und der laufenden jährlichen Bruttomehrkosten (Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung und Mehrkosten für die laufenden Verwaltungsleistungen) ergibt sich bis zum Jahr 2040, dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Ausscheidens der / des letzten bei der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen angestellten Mitarbeiters / Mitarbeiterin ein kumuliertes hochgerechnetes Einsparungsvolumen auf der Basis TVöD von 1.638.865 €. Im Vergleich zu den Einsparungen zum Besitzstand der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen entsteht sogar ein kumuliertes Einsparungsvolumen von 3.894.865 €. Diese Gesamteinsparung durch die Service-GmbH Gründung wird der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen unmittelbar durch niedrigere Leistungspreise zugute kommen. Aufgrund der sich ständig verschärfenden negativen finanziellen Rahmenbedingungen in der Alten- und Pflegeheimfinanzierung werden diese Einsparungsbeträge zur Verbesserung und Stärkung der Finanzsituation in den kommenden Jahren dringend von der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen benötigt. Gerade auch im Hinblick auf die Erhaltung der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit mit Alten- und Pflegeheimen in privater Trägerschaft ist diese Strukturmaßnahme unverzichtbar.
Aufgrund der zwischenzeitlich verschärften rechtlichen Ausschreibungs- und Vergabebedingungen sowie des begrenzten Geschäftsvolumens hat sich der Stiftungsausschuss nach Detailanalyse verschiedener Alternativen für eine Service-GmbH in
Auf der Basis dieses Beschlusses wurden zwischenzeitlich der Gesellschaftsvertrag, der Mehrfacharbeitgebervertrag und die Geschäftsordnung erstellt und beim Finanzamt Aalen als zuständige Finanzbehörde der notwendige Antrag auf „Verbindliche Auskunft zur Gründung der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) mbH“ mit Schreiben vom 06.05.2009 gestellt. Der Gesellschaftsvertrag der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) mbH beschreibt in § 2, Abs. 1 den Gegenstand des Unternehmens mit der Erbringung von patientenfernen Leistungen für die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Küchenbetrieb/Catering und Haustechnik. Fristgemäß wurde auch beim Regierungspräsidium Stuttgart die Voranfrage für die Genehmigung der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) mbH mit Schreiben vom 18.05.2009 gestellt.
Aufgrund der zeitaufwändigen Vorabstimmung und der Bearbeitungsfristen wurde der Gründungstermin für die Service-GmbH auf 01.07.2009 terminiert. Der Gründungstermin hängt aber noch von der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ab, da die Beschlussfassung gem. §§ 117, 121, 108, 102-103 a GemO i. V. m. § 48 LkrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht.
Die internen Verträge für die Kostenumlage zwischen den beiden Service-GmbHs der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen und der St. Anna-Virngrund-Klinik sowie dem Dienstleistungsvertrag zwischen der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) mbH und der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen als Mutterbetrieb sind aktuell in der Endabstimmungsphase. Parallel hierzu laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für die faktische Inbetriebnahme der Service-GmbH zum 01.07.2009 aktuell bereits auf Hochtouren (z.B. Arbeitsverträge, Erstellung der Eröffnungsbilanz, Mandanteneinrichtung in den EDV-Systemen der Vergütung und der Buchhaltung, usw.). Finanzierung und Folgekosten
Die Stammeinlage in Höhe von 25.000 € für die Service-GmbH Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) mbH soll aus den Rücklagen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen finanziert werden.
Anlagen
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Servicegesellschaft Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) mbH
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