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Vorlage - 268/09  

 
 
Betreff: Gründung einer Service-GmbH an der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
16.06.2009 
Gemeinsame Sitzung des Krankenhausausschusses und des Stiftungsausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
23.06.2009 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Gründung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH zum 01.07.2009 und mit dem Abschluss der erforderlichen Verträge beauftragt.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt in der Gesellschaftsversammlung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH Herrn Krankenhausdirektor Jürgen Luft zum Geschäftsführer zu bestellen.

 

  1. Als weitere zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (neben dem Landrat Kraft Amtes) werden

a) Herr Kreiskämmerer Werner Hubel und

b) Herr Ralf Wagenknecht (Büro des Landrats)

 

entsandt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die sich stetig verschlechternden Rahmenbedingungen im deutschen Gesundheitswesen und insbesondere in der stationären Versorgung erfordern von den Kliniken eine hohe Innovationsfähigkeit und Flexibilität, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Von dieser Negativentwicklung bleiben auch die Kliniken des Ostalbkreises nicht verschont.

 

In strategischer Vorausschau hat bereits im Jahr 2003 der Krankenhausausschuss in seiner 2-tägigen Klausurtagung am 24.07. / 25.07.2003 in Ebnisee langfristige Maßnahmen zur wirtschaftlichen Ergebnisverbesserung in den Kliniken des Ostalbkreises auf den Weg gebracht. Als eines der wesentlichen Ergebnisse dieser Klausurtagung hat der Kreistag auf Empfehlung des Krankenhausausschusses vom 30.09.2003 in seiner Sitzung am 14.10.2003 den Grundsatzbeschluss gefasst:

 

„Die Klinikleitungen erhalten die Möglichkeit, für die patientenfernen Bereiche (z.B. Reinigung, Küche, Transportdienst sowie Pforte) gemeinsam mit einem professionellen Dienstleister eine oder mehrere Service-Gesellschaft(en) zu gründen.“

 

Entsprechend diesem Kreistagsbeschluss vom 14.10.2003 hat das Ostalb-Klinikum zum 01.07.2004 eine Service-GmbH in der Trägerschaft Ostalbkreis (51%) mit dem privaten Dienstleister, Klinikdienste Süd (49 %), gegründet. Die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen hat in unmittelbarer Folge ebenfalls die Vorbereitungen für die Gründung einer eigenen Service-GmbH in der zweiten Jahreshälfte 2004 aufgenommen. Der Krankenhausausschuss wurde in Form eines Zwischenberichtes in der Sitzung am 26.04.2005 über die konzeptionellen Überlegungen zur Gründung einer Service-GmbH unterrichtet.

 

Diese intensiven Vorbereitungsaktivitäten mussten aufgrund der bevorstehenden Integration der Belegabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der St. Anna-Klinik Ellwangen nochmals zurückgestellt werden, da lange Zeit unklar war, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Reinigung und Küche der St. Anna-Klinik übernommen werden müssen. Bedingt durch unvermeidbare Verzögerungen in der baulichen Abwicklung erfolgte die Integration der Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erst zum 01.01.2007. Nach der für die erfolgreiche Integration notwendigen Übergangsphase wurden Anfang des Jahres 2008 die Vorbereitungsmaßnahmen für die Gründung einer Service-GmbH mit juristischer und steuerrechtlicher Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler in Stuttgart und der Steuerberatungsgesellschaft Richter & Partner - Niederlassung Stuttgart - fortgesetzt. 

 

Im Rahmen einer Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung wurde auf Hochrechnungsbasis des Jahres 2009 das Personalkosteneinsparungsmaximum mit einem jährlichen Einsparungsvolumen von rund 586.100 € ermittelt. Hierbei wurde als maßgeblicher Tarif für die Vergleichsberechnung der Tarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung (Gebäudereiniger-Tarifvertrag) zu Grunde gelegt. Die durch den Kreistag vorgegebene „sehr sozialverträgliche Fluktuationslösung“, dass die Personalkosteneinsparungen erst bei Fluktuation (z.B. Eintritt ins Rentenalter, Mitarbeiterwechsel in eine andere Einrichtung, etc.) sukzessive über die Jahre hinweg realisiert werden, wird stringent befolgt.

 

Auch nach Berücksichtigung des einmaligen Gründungsaufwandes und der laufenden jährlichen Bruttomehrkosten (Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung und Mehrkosten für die laufenden Verwaltungsleistungen) ergibt sich bis zum Jahr 2046, dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Ausscheidens der / des letzten bei der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen angestellten Mitarbeiters / Mitarbeiterin ein kumuliertes hochgerechnetes Einsparungsvolumen auf der Basis TVöD von 4.473.120 €. Im Vergleich zu den Einsparungen zum Besitzstand der bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen entsteht sogar ein kumuliertes Einsparungsvolumen von 12.753.120 €. Diese Gesamteinsparung durch die Service-GmbH Gründung wird der St. Anna-Virngrund-Klinik unmittelbar durch niedrigere Leistungspreise zugute kommen. Aufgrund der sich ständig verschärfenden negativen finanziellen Rahmenbedingungen in der Krankenhausfinanzierung werden diese Einsparungsbeträge zur Verbesserung und Stärkung der Finanzsituation in den kommenden Jahren dringend von der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen benötigt. Gerade auch im Hinblick auf die Erhaltung der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit mit privaten Klinikbetreibern ist diese Strukturmaßnahme unverzichtbar. 

 

Aufgrund der zwischenzeitlich verschärften rechtlichen Ausschreibungs- und Vergabebedingungen sowie des begrenzten Geschäftsvolumens hat sich der Krankenhausausschuss nach Detailanalyse verschiedener Alternativen für eine Service-GmbH in 100 %-Eigenbesitz des Ostalbkreises entschieden. Außerdem soll eine enge inhaltliche und organisatorische Angliederung an die gleichzeitig zu gründende Service-GmbH der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen zusätzliche Synergieeffekte freisetzen. Hierbei soll insbesondere das innovative Mehrfach-Arbeitgeber-Modell die Schaffung eines gemeinsamen Mitarbeiterpools für beide Service-GmbHs mit dem Ziel eines möglichst flexiblen Personaleinsatzes ermöglichen. Nach der Erstvorstellung in der Sitzung am 29.09.2008 und der ausführlichen Vorstellung mit der Sitzungsvorlage 176/08 nö hat der Krankenhausausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2008 folgenden Beschlussantrag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen:

 

1.Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 14.10.2003 wird an der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen zum 01.04.2009 eine Service-GmbH gegründet.

 

2.Die Gründung der Service-GmbH an der St. Anna-Virngrund-Klinik erfolgt ohne Beteiligung eines externen privaten Partners.

 

3.Die enge inhaltliche und organisatorische Abstimmung mit der geplanten Service-GmbH der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen berücksichtigt individuelle örtliche Gegebenheiten (z.B. Mehrfach-Arbeitgeber-Modell).

 

Auf der Basis dieses Beschlusses wurden zwischenzeitlich der Gesellschaftsvertrag, der Mehrfacharbeitgebervertrag und die Geschäftsordnung erstellt und beim Finanzamt Aalen als zuständige Finanzbehörde der notwendige Antrag auf „Verbindliche Auskunft zur Gründung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH“ mit Schreiben vom 05.05.2009 gestellt. Der Gesellschaftsvertrag der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH beschreibt in § 2, Abs. 1 den Gegenstand des Unternehmens mit der Erbringung von patientenfernen Leistungen für die St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Küchenbetrieb/Catering, Wäscherei und Haustechnik, sowie die Bildung eines medizinischen Fortbildungszentrums in Ellwangen und die Förderung von Kooperationen der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten. Fristgemäß wurde auch beim Regierungspräsidium Stuttgart die Voranfrage für die Genehmigung der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH mit Schreiben vom 18.05.2009 gestellt.

 

Aufgrund der zeitaufwändigen Vorabstimmung und der Bearbeitungsfristen wurde der Gründungstermin für die Service-GmbH auf 01.07.2009 terminiert. Der Gründungstermin hängt aber noch von der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ab, da die Beschlussfassung gem. §§ 117, 121, 108, 102-103 a GemO i. V. m. § 48 LkrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde steht.

 

Die internen Verträge für die Kostenumlage zwischen den beiden Service-GmbHs der St. Anna-Virngrund-Klinik und der Hospitalstiftung zum Hl. Geist Ellwangen sowie dem Dienstleistungsvertrag zwischen der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH und der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen als Mutterbetrieb sind aktuell in der Endabstimmungsphase. Parallel hierzu laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für die faktische Inbetriebnahme der Service-GmbH zum 01.07.2009 aktuell bereits auf Hochtouren (z.B. Arbeitsverträge, Erstellung der Eröffnungsbilanz, Mandanteneinrichtung in den EDV-Systemen der Vergütung und der Buchhaltung, usw.).

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Stammeinlage in Höhe von 25.000 € für die Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH wird aus den Rücklagen der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen finanziert.

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel