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Vorlage - 256/09  

 
 
Betreff: Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
12.05.2009 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1.   Der Bestand an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis für Kinder im Alter unter drei Jahren und der zum Stichtag 01. März 2009 ermittelte Bedarf werden zur Kenntnis genommen.

 

  1.   Den geplanten Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

  1.       Ausgangssituation

 

  1. Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

 

Am 1. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Mit dem TAG wird die Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots der Tagesbetreuung für diese Altersgruppe mit spezifischen Bedarfskriterien unterlegt. So sind für diese Kinder mindestens Plätze vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit („Hartz IV“) teilnehmen oder wenn ohne diese Leistung eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

Das Gesetz hat zum Ziel, bis zum Jahr 2010 zusätzliche Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege zu schaffen, die Qualität der Betreuung zu steigern und den Kindern eine frühe Förderung zu ermöglichen. Dabei wird die Tagespflege ausgebaut und durch Qualifizierungsmaßnahmen aufgewertet und somit als gleichrangige Alternative zu den Tageseinrichtungen betrachtet.

 

Mit dem TAG wurde eine erste Grundlage für den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen. Das Gesetz leitete eine Verbesserung der Kindertagesbetreuung ein, die nach Ansicht des Gesetzgebers in Westdeutschland angesichts einer notwendigen frühen Förderung von Kindern und im Interesse der Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit überfällig war. Es hat den steigenden gesellschaftlichen Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren aufgegriffen. Durch die im Gesetz formulierten Mindestkriterien soll im Jahr 2010 ein Versorgungsniveau von bundesweit durchschnittlich 21% für unter Dreijährige erreicht werden. Im März 2008 lag die Quote der Inanspruchnahme bundesweit bei 17,8% (westliche Bundesländer: 12,2%, östliche Bundesländer: 42,4%, jeweils ohne Berlin).

 

 

  1. Kinderförderungsgesetz (KiföG)

 

Der Gesetzgeber geht zwischenzeitlich davon aus, dass der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren weit größer als die im TAG definierte Betreuungsquote von 21% ist. Der Bedarf liegt demnach bei einer Versorgungsquote von bundesweit durchschnittlich 35%.

 

Das am 16. Dezember 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) soll dem Rechnung tragen und den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland beschleunigen sowie den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen.

 

In der Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 soll das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise bedarfsgerecht erweitert werden. In dieser Phase gelten erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Profitieren sollen insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit ist auch eine der letzten Hürden für Alleinerziehende weggefallen, die oft erst einen Arbeitsplatz gefunden haben, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben.

 

Ab dem 1. August 2013 - nach Abschluss der Ausbauphase - besteht dann ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.

 

Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30% der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu wurden auch klare Standards festgesetzt.

 

 

  1. Bestand und Bedarf an Betreuungsangeboten im Ostalbkreis

 

Für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die erweiterten Kriterien nach dem KiföG noch nicht erfüllen, besteht neben der Verpflichtung zum stufenweisen Ausbau des Förderangebots auch die Verpflichtung,

 

  1. jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und

 

  1. jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach dem KiföG zu ermitteln.

 

Mit dem KiföG wurde der seitherige Erhebungsstichtag vom 15. März auf den 31.               Dezember verlegt. Die Verwaltung hat sich dazu entschlossen, für dieses Jahr den               Stichtag dem der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik anzupassen, der               ebenfalls durch das KiföG vom 15. März auf den 1. März verlegt wurde.

 

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 4. Juli 2006, 10. Juli 2007 und 8. Juli 2008 wurden jeweils der Bestand und der ermittelte Bedarf dargestellt und Ausbaustufen beschlossen. Zum Stichtag 1. März 2009 wurden nun die Daten erneut bei den Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E. erhoben. Die aktuellen Ergebnisse werden derzeit zusammengestellt und in der Sitzung am 12. Mai 2009 vorgestellt.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

keine

 

 

Anlagen

Anlagen

 

keine

 


 

 

Sichtvermerke

 

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JoklitschkeWeiß


 

 

 

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel