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Vorlage - 249/09  

 
 
Betreff: Fallmanagement in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
12.05.2009 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Seit der Übernahme der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch die Stadt- und Landkreise haben sich die Verantwortungsbereiche Planung, Leistungsgewährung und die finanziellen Aufwendungen deutlich verändert. Die Diskussion über örtliche Versorgungsstrukturen und die Forcierung der Integrationsbemühungen hat über dies das Hilfesystem strukturell verändert.

 

Die Planungen im Ostalbkreis sehen vor allem den Ausbau ambulant betreuter Wohnangebote und begleitender unterstützender Hilfen vor. Die veränderten Zielsetzungen nach dem Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ erfordern neue Instrumente im Leistungsbereich der Eingliederungshilfe.

 

Die konsequente Wahrnehmung der Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung  von Menschen mit Behinderung setzt insbesondere voraus, dass der Hilfebedarf, die familiäre Situation und die Vorstellung der behinderten Menschen selbst sowie ihrer Angehörigen bei der Auswahl und Festlegung geeigneter Angebote berücksichtigt werden. Diese Abklärung soll durch Fallmanagement und Hilfeplangespräche erreicht werden. Fallmanagement dient darüber hinaus der Qualitätssicherung und auch der Kostensteuerung.

 

§ 58 SGB XII (Sozialhilfe) verpflichtet den Träger der Sozialhilfe so frühzeitig wie möglich einen Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen aufzustellen. Für jeden Leistungsberechtigten soll der Sozialhilfeträger einen umfassenden Plan zu Umfang und Ziel der gewährten Hilfen erstellen und dabei nicht nur mit den behinderten Menschen selbst zusammen arbeiten, sondern auch mit den beteiligten Personen und Stellen z. B. Angehörige, ambulante Dienste, Behinderteneinrichtungen, vorrangige Leistungsträger wie Krankenkassen, Agentur für Arbeit und Rentenversicherung.

 

Mit dem Fallmanagement werden folgende Ziele verbunden:

 

  • Die Steuerung im Einzelfall bei Neuzugängen als auch während des Leistungsbezugs

 

  • Die Erstellung von Hilfeplänen mit Zielvereinbarungen

 

  • Die Koordination für das Zusammenwirken aller Beteiligten

 

  • Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Eigenverantwortung

 

  • Erhöhung der Effizienz und der Effektivität der Ressourcennutzung

 

  • Klare Formulierung der Leistungsverpflichtungen

 

  • Überprüfung der Wirksamkeit 

 

Im Rahmen einer von den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten in Baden-Württemberg angeregten Arbeitsgruppe wurde unter Federführung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales ein Grundlagenpapier zum Fallmanagement und zum Gesamtplan nach § 58 SGB XII erstellt. Dieses Grundlagenpapier wurde 2007/2008 überarbeitet und danach in einer Broschüre des KVJS veröffentlicht. In der o. g. Arbeitsgruppe war auch die Sachgebietsleiterin Eingliederungshilfe des Landratsamtes Ostalbkreis, Frau Ingrid Förtsch, tätig.

 

 

II. Fallmanagement in der Eingliederungshilfe des Ostalbkreises

 

In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2009 hat Kreisrat Dr. Bläse namens der CDU-Kreistagsfraktion beantragt, konzeptionelle Vorstellungen zum Fallmanagement in einer der nächsten Sitzungen des Kreissozialausschusses vorzustellen.

 

Bei der herkömmlichen Fallbearbeitung erfolgte die Zusammenarbeit bzw. der Kontakt mit Betroffenen, Angehörigen und Einrichtungen überwiegend auf dem Schriftweg. Einzelfallorientiertes Fallmanagement mit detaillierter Erfassung der persönlichen und sozialen Situation von Betroffenen erfordert in der Sachbearbeitung einen deutlich höheren Zeit- und damit auch Personalaufwand. Die Regionalisierung der Eingliederungshilfe zum 01.01.2005 hat die räumliche Distanz des zuständigen Kostenträgers zu den Betroffenen verringert. Damit ist auch die Einbeziehung der Leistungsberechtigten und anderer Personen und Stellen vor Ort erheblich erleichtert.

 

Im Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes Ostalbkreis wird das Fallmanagement (Hilfeplanung) vom zuständigen Sachbearbeiter durchgeführt. In der Beginnphase 2005 war die für ein umfängliches und kompetentes Fallmanagement erforderliche Personalkapazität nicht gegeben. Damals wurde das Fallmanagement auf neue Fälle und eine geringe Zahl von Veränderungsfällen begrenzt. Seit Ende des Jahres 2008 ist nunmehr ein Mitarbeiterstand in der Eingliederungshilfe gegeben, der es ermöglicht, Fallmanagement in allen geeigneten Neufällen einzusetzen und Bestandsfälle schrittweise einzubeziehen.

 

Fallmanagement und Steuerung sind nicht in jedem Leistungsfall notwendig und angezeigt. Die Fallsteuerung setzt schwerpunktmäßig bei den Fragestellungen zur Auswahl und Geeignetheit von Hilfen, der Einbindung anderer Kostenträger und Beteiligter sowie bei der Auswahl von Wohnformen und Arbeitshilfen an.

 

Im abgelaufenen Jahr 2008 hat das Sachgebiet Eingliederungshilfe des Landratsamtes rund 260 sogenannte „Runde Tische“ mit Behinderten, Angehörigen und sonstigen Beteiligten durchgeführt, bei denen konkrete Hilfepläne, gemeinsame Zielvereinbarungen und Leistungsinhalte vereinbart wurden.

 

Inhalt und Struktur des Fallmanagements im Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes Ostalbkreis sind aus dem Ablaufschema in Anlage 1 ersichtlich.

 

Der Zeitbedarf für ein konsequentes und detailliertes Fallmanagement in der Eingliederungshilfe liegt auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei ca. 20 Arbeitsstunden pro Leistungsfall und Jahr. Unter der Annahme von jährlich rund 220 Leistungsfällen ergibt sich ein Personalbedarf für das Fallmanagement von rund 2 Stellen.

 

Im April 2009 sind im Sachgebiet Eingliederungshilfe des Geschäftsbereich Soziales 12,3 Stellen besetzt. Damit sind derzeit Fallmanagement und Hilfeplanbearbeitung auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargestellten Systematik gewährleistet.

 

 

III. Aufgaben des Beratungsdienstes

 

Neben Hilfeplanung und Fallmanagement im konkreten Leistungsfall ist eine frühzeitige und umfassende Information von Betroffenen und Angehörigen über geeignete Hilfemöglichkeiten wichtig.

 

Wie viele andere Kreissozialämter hat auch der Ostalbkreis einen besonderen Beratungsdienst für die Eingliederungshilfe eingerichtet. Dessen Kernaufgaben umfassen:

 

  • Die frühzeitige Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
     
  • Die Beratung von behinderten Menschen in Einrichtungen
     
  • Die Organisation familienunterstützender Dienste
     
  • Die Mitarbeit bei der Hilfeplanung

 

 

Die Mitarbeiterinnen des Beratungsdienstes werden gezielt zur Situationsanalyse und zur Ermittlung des Hilfebedarfs eingesetzt. Für behinderte Menschen, ihre Angehörigen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Selbsthilfegruppen und andere Einrichtungen und Institutionen ist der Beratungsdienst zwischenzeitlich ein kompetenter und geschätzter Ansprechpartner.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Personal- und Sachkosten des Sachgebietes Eingliederungshilfe im Geschäftsbereich Soziales (20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich des Beratungsdienstes), betragen im Jahr 2009 ca. 1.018.200 €.

Anlagen

Anlagen

 

Ablaufschema Fallmanagement

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Traub


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel