Bürgerinformationssystem

Vorlage - 248/09  

 
 
Betreff: Strukturelle Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
12.05.2009 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der dargelegten strukturellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Erhebung des Landesjugendamtes zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung, vorgestellt in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 08. Juli 2008, verdeutlicht die Struktur der Jugendhilfe im Ostalbkreis. Dabei fällt auf, dass der Ostalbkreis in der offenen, verbandlichen und mobilen Jugendarbeit ein starkes Leistungsprofil hat. Andererseits war die Ausstattung im Bereich der Schulsozialarbeit vergleichsweise gering. Um auch im Bereich der Schulsozialarbeit ein leistungsstarkes Angebot im Ostalbkreis sicher zu stellen wurde am 17.06.2008 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, des Sozialausschusses und des Schul- und Kulturausschusses die Konzeption „Schulsozialarbeit/Jugendberufshilfe im Ostalbkreis“ vom Kreistag verabschiedet. Seit dem wurde die Anzahl der Schulstandorte mehr als verdoppelt, so dass nunmehr an 17 Schulstandorten im Umfang von 13 Stellen Schulsozialarbeit angeboten werden kann. Die in den Bereichen offene, verbandliche und mobile Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeit geleistete Unterstützung junger Menschen erbringt einen wichtigen Beitrag zu deren Bildung und Förderung und beugt so auch in Einzelfällen den kostenintensiveren Hilfen zur Erziehung vor.

 

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird durch die Erhebung des Landesjugendamtes der starke Ausbau von ambulanten Hilfen im Ostalbkreis in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften verdeutlicht. Insgesamt bleibt der Ostalbkreis bei den ambulanten Hilfen dennoch unter dem Durchschnitt der Landkreise in Baden-Württemberg. Im Gegensatz dazu werden die stationären Maßnahmen vergleichsweise überdurchschnittlich in Anspruch genommen. Innerhalb der stationären Jugendhilfemaßnahmen kommt der Vollzeitpflege unter sozialpädagogischen wie auch fiskalischen Gesichtpunkten besondere Bedeutung zu.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses, des Jugendhilfeausschusses und des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 17.02.2009 wurden Handlungsoptionen und Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Hilfen für Junge Volljährige dargelegt. Diese sollten mit den Beteiligten auf örtlicher Ebene erörtert und konkretisiert werden.

 

Die Steuerungsmöglichkeiten innerhalb des gesetzlich bestimmten Pflichtbereichs der Hilfen zur Erziehung sind allerdings begrenzt und wurden in den letzten Jahren bereits effektiv genutzt. Dabei wird die Steuerungsverantwortung des Jugendamtes in enger und konsensualer Abstimmung mit den freien Jugendhilfeträgern im Ostalbkreis wahrgenommen, so dass einzelfallbezogen bereits ein sehr effektives Hilfeplanverfahren besteht. Die zielgerichtete Hilfeplanung und das gute Zusammenwirken zwischen Jugendamt und Hilfeanbietern in den Einzelfällen haben dazu beigetragen, dass sich im Ostalbkreis sehr qualifizierte Angebote im Bereich der Hilfen zur Erziehung entwickelt haben. Es gilt nun diese Entwicklung fortzusetzen und darauf aufbauende Veränderungen in Angriff zu nehmen.

 

Ziel ist es, Angebote im Bereich der Sozialen Gruppenarbeit wie auch der Tagesgruppen so zu verändern und zu gestalten, dass diese gruppenorientierte Hilfeformen zur Stärkung der Jugendhilfelandschaft im Ostalbkreis beitragen und die bereits stärker etablierten Hilfen ergänzen können. Der Schwerpunkt der konkreten Handlungsschritte liegt jedoch im Bereich der stationären Hilfen. Es sollen die Entscheidungsprozesse vor stationären Jugendhilfemaßnahmen sowie die Steuerung während Heimmaßnahmen weiter optimiert werden. Weiterhin soll der Stellenwert der Vollzeitpflege gesichert und soweit möglich ausgebaut werden. Als weiterer Schritt soll die inhaltliche Steuerung der Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen durch die fünf Teams des Allgemeinen Sozialen Dienstes stärker gewichtet werden.

 

 

II.Maßnahmen zur strukturellen Weiterentwicklung der Hilfen zur               Erziehung und Hilfen für Junge Volljährige im Ostalbkreis:

 

  • Im Bereich der ambulanten Hilfen in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften wurde in den Vorjahren gemeinsam mit den freien Hilfeträgern ein Umfang von in der Regel 18 Std. pro Monat für die Dauer von 18 Monaten vereinbart. Nun soll verstärkt den gesammelten Erfahrungswerten Rechnung getragen werden. Danach hat sich ein gestufter Leistungsumfang als besonders effektiv erwiesen, beginnend mit vergleichsweise hoher Intensität und einer schrittweisen Absenkung im weiteren Hilfeverlauf. So konnte am 11.03.2009 mit den ambulanten Hilfeträgern abgestimmt werden, dass vor der Abschlussphase, d.h. spätestens drei Monate vor Hilfeende, zu
    überprüfen ist, ob die Einsatzstunden reduziert werden können. Es soll dadurch im Regelfall eine deutliche Reduzierung, auszugehen ist von einer Halbierung, der Einsatzstunden im letzten Quartal erreicht werden.

 

  • Die Familienorientierte Schülerhilfe (FOSH) an der Grundschule am Ipf in Bopfingen unter Trägerschaft von St. Canisius wurde im Januar 2009 konzeptionell verändert. Ziel dieser Sozialen Gruppenarbeit ist es, Kinder mit Risikofaktoren frühzeitig zu erreichen, solange sich defizitäre Entwicklungen noch nicht verfestigt haben.   Die FOSH als niederschwellige Form der Sozialen Gruppenarbeit kann zu einem frühen Zeitpunkt einer schwierigen Entwicklung entgegenwirken und so einem intensiven Hilfebedarf im Jugendalter vorbeugen. 
     

Darüber hinaus besteht im Raum Bopfingen bereits eine etablierte  Soziale Gruppenarbeit durch das Kinderheim Graf. Diese Gruppe ist aufgrund ihrer Ausgestaltung und Intensität in der Lage, Kinder und Jugendliche mit bereits vorhandenen Entwicklungshemmnissen in ihrer sozialen Kompetenz entscheidend zu unterstützen und so auch stationäre Maßnahmen zu verhindern. Bei beiden Formen der Sozialen Gruppenarbeit kommt der Arbeit mit der Familie unter Einbezug und Erhalt des Lebensfeldes besondere Bedeutung zu.

 

  • Durch den Förderverein Aufwind bestehen niederschwellige Angebote der Sozialen Gruppenarbeit mit einer Gruppe an der Sonnenbergschule in Oberkochen und zwei Gruppen an der Schillerschule in Aalen ebenfalls mit der Zielsetzung, frühzeitig Entwicklungserschwernisse zu erkennen und abzubauen.
     

Mit der Familienorientierten Sozialen Gruppe (FSG) wurde in den letzten Monaten ein intensives Angebot der Sozialen Gruppenarbeit für den Raum Aalen mit dem Förderverein Aufwind entwickelt. Hier kann je nach Bedarf 1-5 Tage pro Woche das Angebot der Sozialen Gruppe für ein Kind vereinbart werden. Gleichzeitig findet, bei der FSG noch intensiver als bei den Sozialen Gruppen an der Sonnenbergschule und Schillerschule, eine enge Zusammenarbeit in und mit der Familie statt. Ziel ist unter anderem, bei besonders intensivem Hilfebedarf mit Hilfe der FSG und soweit erforderlich in Kombination mit  einer Sozialpädagogischen Familienhilfe die Notwendigkeit stationärer Maßnahmen abzuwenden.

 

  • In Schwäbisch Gmünd besteht ein Angebot der Sozialen Gruppenarbeit für Grundschulkinder und eines für Jugendliche sowie eine Tagesgruppe in Trägerschaft von St. Canisius. Um dem individuellen Hilfebedarf gerecht zu werden, wurden die Übergänge zwischen diesen drei Gruppen zunehmend fließend gestaltet. Gemeinsam mit den Beteiligten soll in den nächsten Monaten, beginnend mit einem Sondierungsgespräch am 11.05.2009, das bestehende Angebot für den Raum Schwäbisch Gmünd überprüft und soweit erforderlich dem veränderten Bedarf angepasst werden. 

 

  • Inobhutnahmen und sich anschließende stationäre Jugendhilfemaßnahmen:  Inobhutnahmen sind vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationärer Form. Die Zahl der Inobhutnahmen ist bundesweit gestiegen, was sich durch die stark gestiegene Sensibilität in der Öffentlichkeit hinsichtlich der Thematik Kinderschutz erklärt. Diese Entwicklung konnte auch im Ostalbkreis in den letzten Jahren festgestellt werden. Allerdings ist der Zugang der Inobhutnahme durch die engen gesetzlichen Vorgaben nur wenig steuerbar. Gleichzeitig ist die Inobhutnahme ein geeignetes und notwendiges Instrument, um schwerwiegenden Fällen von Kindeswohlgefährdung zu begegnen. Es erscheint daher weniger zielführend, die gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen in den Fokus zu nehmen. Vielmehr muss die Übergangsphase von der Inobhutnahme zu einer sich anschließenden stationären Hilfe zur Erziehung überprüft und die Steuerungsverantwortung noch stärker wahrgenommen werden. Hier kommt einer raschen und zielgerichteten Krisenintervention durch den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie dem Einsatz des Fachdienstes „Arbeit mit Familien in Problemlagen“ eine zentrale Bedeutung zu. Inobhutnahmen sollen künftig innerhalb drei Arbeitstagen auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft und in der Regel nicht länger als 2 Wochen fortgeführt werden. Eine stationäre Jugendhilfemaßnahme kann im Anschluss an die Inobhutnahme nur dann erfolgen, wenn dies zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung unabdingbar ist.  Die oft umfangreichen Erkenntnisse der Inobhutnahmestellen bzw. der stationären Jugendhilfeträger sollen noch intensiver für die Entscheidungsfindung genutzt werden. Diese Vorgehensweise wurde den stationären Jugendhilfeträgern des Ostalbkreises vorgestellt und von diesen durchgehend positiv aufgenommen.

 

  • Hilfeplanung bei Erreichen der Volljährigkeit: Der Übergang von Jungen Menschen aus der Hilfe zur Erziehung hin zur Verselbständigung stellt bei den durch stationäre Jugendhilfe begleiteten Jugendlichen eine besondere Herausforderung dar. Auch entziehen sich Junge Menschen häufig mit Erreichen der Volljährigkeit der Unterstützung durch die Jugendhilfe. Daher muss es gerade bei Jugendlichen in stationärer Jugendhilfe gelingen, sie möglichst frühzeitig inhaltlich aber auch durch eine veränderte Hilfegestaltung auf die Verselbstständigung vorzubereiten. Mit den Trägern stationärer Hilfen im Ostalbkreis wurde vereinbart, dass spätestens 6 Monate vor Volljährigkeit gemeinsam mit Jungen Menschen erörtert und im Hilfeplan dokumentiert wird, ob und wenn ja wie lange über die Volljährigkeit hinaus eine stationäre Hilfe erforderlich ist. Eine Beendigung der stationären Hilfe muss mindestens 3 Monate vorher im Hilfeplan festgelegt werden, damit der Junge Mensch mit entsprechender Unterstützung rechtzeitig die erforderlichen Schritte zur Sicherung seines Lebensunterhalts nach der stationären Jugendhilfe einleiten kann. Die Träger der stationären Jugendhilfe im Ostalbkreis wollen gewährleisten, dass grundsätzlich 1 Jahr vor Volljährigkeit mit den Jugendlichen eine lebenspraktische Vorbereitung auf die Selbständigkeit stattfindet. Im Regelfall sollen somit die elementaren  Fähigkeiten mit Erreichen der Volljährigkeit ausreichend entwickelt sein. Ziel dieser aufgezeigten Veränderungen ist es, häufiger als bisher stationäre Maßnahmen mit Erreichen der Volljährigkeit zu beenden bzw. in ambulante Hilfen überzuleiten und die Betreuung der Jungen Volljährigen auf das Erforderliche zu begrenzen.

 

  • Stärkere Gewichtung der Rückführungsplanung: Bei stationären Hilfen soll aus sozialpädagogischen Gesichtspunkten die Rückführung in die Herkunftsfamilie von Beginn an expliziter Bestandteil der Hilfeplanung sein. Weiterhin sollen mit den stationären Hilfeträgern konzeptionelle Erforderlichkeiten für rasche und erfolgreiche Rückführungen erörtert und festgelegt werden. Hierfür wurde für den 23.04.2009 ein weiteres Arbeitstreffen vereinbart.

 

  • Sicherung der Vollzeitpflege als qualifizierte stationäre Jugendhilfemaßnahme: Durch den Pflegekinderdienst des Jugendamts konnte die Vollzeitpflege im Ostalbkreis in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und zu einer außerordentlich qualifizierten Hilfeform entwickelt werden. Zuletzt wurde das Konzept der Intensiv-Vollzeitpflege erarbeitet und am 27.11.2008 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Das Konzept der Intensiv-Vollzeitpflege soll u.a. bei Pflegekindern mit psychiatrisch relevanten Störungen, geistiger oder körperlicher Behinderung, bei Traumatisierung und bei besonders erschwerter Kooperation mit der Herkunftsfamilie greifen. Weiterhin soll der gestiegene Bedarf an Inobhutnahmeplätzen insbesondere für Kinder bis einschließlich Grundschulalter weitgehend durch entsprechend vorbereitete Bereitschaftspflegefamilien gedeckt werden. Um diese Ressourcen der Vollzeitpflege verstärkt zu nutzen, sollen über die derzeitigen Möglichkeiten hinausgehende Wege der Akquirierung von geeigneten Pflegefamilien insbesondere im Bereich Intensiv-Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege in 2009 ausgearbeitet werden.

 

  • Stärkung der inhaltlichen und finanziellen Steuerungsverantwortung im Allgemeinen Sozialen Dienst: Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) nimmt innerhalb des Jugendamtes die Fallverantwortung für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für Junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Junge Menschen wahr. Der ASD im Ostalbkreis ist dezentral an den drei Dienststellen Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen aufgestellt und in fünf Teams unterteilt. Innerhalb der Teams wird die Aufgabenverantwortung für den zugeordneten Sozial- bzw. Planungsraum gemeinsam wahrgenommen.

 

Ziel der Verwaltung ist es, diese Strukturen weiter zu stärken und die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der fiskalischen Auswirkungen stärker als bisher bei den einzelnen Teams zu verorten. Konkret wird der anteilige Bedarf je Team an den für den Ostalbkreis erforderlichen Jugendhilfemaßnahmen errechnet. Dies geschieht in Anlehnung an die Erhebungen des Landesjugendamtes an Hand von Einwohnerzahlen, Sozialstrukturdaten und der Auswertung des Jugendhilfebedarfs der letzten fünf Jahre je Team. Auf dieser Grundlage wird künftig jeweils zu Jahresbeginn eine Budgetierung für die fünf Planungsräume vorgenommen, bezogen auf die durch den ASD fallverantwortlich betreuten Hilfen und orientiert am Jugendhilfehaushalt.  Dadurch erhalten die fünf ASD-Teams im Rahmen des Budgets mehr Gestaltungsspielräume und können individuellere und passgenauere Hilfen im jeweiligen Sozial- bzw. Planungsraum umsetzen. Die Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung der durch den ASD gesteuerten Hilfen wird künftig quartalsweise erfasst, so dass die ASD-Teams die Möglichkeit erhalten, ihr sozialpädagogisches Handeln anhand  der Ausgaben und Fallzahlen zu reflektieren. Durch diese Verfahrensweise wird mehr Transparenz geschaffen und eine gesteigerte Verantwortung der ASD-Teams für die Entwicklung in ihrem Sozial- bzw. Planungsraum ermöglicht.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die unter Ziffer I erwähnten Erhebungen des Landesjugendamtes zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung belegen für den Ostalbkreis leicht überdurchschnittliche Aufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung im Landesvergleich. Ursächlich dafür ist sicherlich die überdurchschnittliche Inanspruchnahme stationärer Maßnahmen.

 

Die unter Ziffer II dargestellten Handlungsschritte zur strukturellen Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und Hilfe für Junge Volljährige ist als mittelfristiger Prozess zu sehen, der dazu beitragen wird, die Instrumentarien der Kinder- und Jugendhilfe im Ostalbkreis so effektiv, leistungsgerecht und wirtschaftlich wie möglich auszurichten und einzusetzen.

 

 

Anlagen

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

__________________________________________


 

Funk


 

__________________________________________

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

Landrat

__________________________________________

 

Pavel