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Vorlage - 244/09  

 
 
Betreff: Vorstellung der Sanierungskonzeption für das Gebäude Hopfenstraße 65 in Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Kenntnisnahme
21.04.2009 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreisverwaltung prüft regelmäßig, wie durch die Optimierung von Strukturen und Abläufen die Aufgabenerfüllung effizienter gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang wird derzeit auch geprüft, inwieweit die räumliche Aufstellung der Landkreisverwaltung innerhalb des Ostalbkreises optimiert werden kann. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Raumkonzeption so zu gestalten, dass die Geschäftsbereiche der Dezernate möglichst unter einem Dach untergebracht sind, um entsprechende Synergie ausschöpfen zu können. Gleichzeitig soll bei publikumsintensiven Geschäftsbereichen zur Gewährleistung eines bestmöglichen Kundenservice das dezentrale Dienstleistungsangebot der Landkreisverwaltung aufrechterhalten werden. Ebenso gilt es, wirtschaftliche und kreispolitische Aspekte sowie die Belange der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen. Eine Lösung zu finden, die allen Seiten gerecht wird, kommt hierbei dem oft zitierten Bild der Quadratur des Kreises gleich. Erschwerend kommt hinzu, dass äußere, nicht von der Landkreisverwaltung steuerbare Einflüsse sich unmittelbar auf raumkonzeptionelle Überlegungen auswirken. Beispielhaft hierfür sei die Eingliederung des Staatlichen Schulamts und der als Folge der Evaluation der Verwaltungsreform in Kürze heranstehende Umzug der Schulverwaltung nach Göppingen genannt.

 

Unter allen Aspekten, die bei raumkonzeptionellen Überlegungen zu beachten sind, wird aus Sicht der Landkreisverwaltung einer betriebswirtschaftlich optimalen, gebündelten Gebäude- und Raumnutzung große Bedeutung beigemessen.

 

 

Derzeitige Raum-bzw. Gebäudestruktur

 

Die Dienststellen und Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung sind räumlich derzeit wie folgt innerhalb des Ostalbkreises verteilt:

(ohne Forst-Außenstellen)

 

Aalen

  • Stuttgarter Straße 41 (Ostalbkreishaus)
  • Julius-Bausch-Straße 12 (Geschäftsbereich Veterinärwesen und
      Verbraucherschutz)
  • Bahnhofstraße 50 (Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation,
             Bußgeldstelle und Schuldnerberatung)
  • Im Kälblesrain 2 (Geschäftsbereich Gesundheit)
  • Hopfenstraße 65 und 67 (Gemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im
            Ostalbkreis – abo)

 

Schwäbisch Gmünd

  • Dienststelle Haußmannstraße 29
  • Dienststelle Hardt, Oberbettringer Straße 166

 

Ellwangen

  • Dienststelle Sebastiansgraben 34
  • Obere Straße 13 (Geschäftsbereich Straßenbau und Flurneuordnung)
  • Schloss ob Ellwangen (Geschäftsbereich Landwirtschaft)
  • Obere Straße 11 (Geschäftsbereich Flurneuordnung)
  • Priestergasse 16 (Geschäftsbereich Flurneuordnung)
     

Bopfingen

  • Außenstelle, Nördlinger Straße 7

 

 

Kurzfristig anstehende Veränderungen

 

An Änderungen stehen innerhalb der nächsten 2 Monate der Auszug der Schulverwaltung im Gebäude Oberbettringer Straße 166 sowie der Auszug des Geschäftsbereichs Gesundheit im Gebäude Kälblesrain 2 beim Ostalbklinikum heran.

 

Durch das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform werden die bisherigen Poolteams im Bereich der Flurneuordnung aufgelöst und bilden mit dem bisherigen Grundteam die sogenannte „Gemeinsame Dienststelle“. Der Ostalbkreis ist dadurch auch für die räumliche Unterbringung und sächliche Ausstattung der bisherigen Poolteams zuständig. Gegenwärtig laufen Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg über die weitere Nutzung der Gebäude Obere Straße 11 und Priestergasse 16 in Ellwangen, wo die Poolteams der Flurneuordnung bislang untergebracht sind. Das Land Baden-Württemberg hat im Hinblick auf die Evaluation der Verwaltungsstrukturreform dringend notwendige Sanierungsarbeiten in diesen Gebäuden zurückgestellt.  Gegenstand der Gespräche sind insbesondere der Zeitpunkt und Umfang der anstehenden Sanierungsmaßnahmen sowie die sich heraus ergebenden Nutzungs- bzw. Mietkonditionen. Gegenwärtig entspricht die Unterbringung der Beschäftigten in den Gebäuden Obere Straße 11 und Priestergasse 16 nicht dem Standard einer zeitgemäßen Büroqualität. Erst nach Abschluss der Gespräche mit dem Land kann konkret über die gesamte Verteilung der Geschäftsbereiche auf die Verwaltungsgebäude innerhalb des Ostalbkreises entschieden werden.

 

Planung eines 2. Verwaltungszentrums in Aalen

 

Mit der Nutzung der Gebäude Hopfenstraße 65 und 67 zur Unterbringung der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (abo) sind Überlegungen entstanden, auch den seit Jahren leerstehenden Turm (ehemaliges Schwesternwohnheim) in der Hopfenstraße 65 für Verwaltungszwecke zu nutzen. Um eine fundierte Aussage über eine Nutzungsmöglichkeit treffen zu können, hat die Verwaltung im Sommer 2008 eine Machbarkeitsstudie für eine eventuelle Büronutzung des ehemaligen Schwesternwohnheims in Auftrag gegeben. Das vom Büro Brenner & Ebert aus Ellwangen erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich sowohl die Gebäudesubstanz als auch die Gebäudestruktur sehr gut für eine Nutzung zu Verwaltungszwecken eignet. Bestärkt durch dieses Untersuchungsergebnis strebt die Landkreisverwaltung an, dort neben dem Standort Stuttgarter Straße 41 / Julius-Bausch-Straße 12 ein 2. Verwaltungszentrum in Aalen zu schaffen.

 

 

Sanierungsumfang und –aufwand

 

Die konstruktiven und architektonischen Vorgaben des Gebäudes Hopfenstraße 65 sind für eine grundlegende Sanierung geeignet und gegeben. Eine Nutzung als Büro- oder Dienstleistungszentrum wird vom Büro Ebert &  Brenner als geradezu ideal erachtet. Die einzelnen Büroräume mit einer Grundfläche von 19,6 m² sind auch für eine Doppelzimmernutzung hervorragend geeignet.

 

Momentan wird das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes stark durch die Fassade beeinträchtigt. Durch eine optische und insbesondere energetische Sanierung kann das Gebäude wieder zu seiner eigentlichen und ursprünglichen Qualität zurückfinden, mit einem sehr ideellen und dominanten Charakter.

 

Im einzelnen werden insbesondere folgende Sanierungsmaßnahmen notwendig:

 

  • Erneuerung der Fassade mit Wärmedämmung
  • Erneuerung der Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Elektrotechnik)
  • Erneuerung der Fenster mit Sonnenschutzsystem
  • Wand- und Bodenflächenerneuerung
  • Erneuerung von Innen- und Brandschutztüren

 

Insgesamt können mit der Sanierung des Gebäudes auf 10 Stockwerken 3.409 m² Nettogrundfläche, aufgeteilt in 2.420 m² Nutzfläche und 957 m² Verkehrsfläche bereitgestellt werden. Die Restfläche von 32 m² entfällt auf technische Funktionsflächen. Je nach Geschäftsbereich können 120 bis 130 Mitarbeiter untergebracht werden.

 

Der vom Büro Brenner & Ebert ermittelte Aufwand für eine zeitgemäße und energetische Sanierung und Umnutzung des Turms zu Büro- bzw. Verwaltungszwecke beläuft sich auf rund 4,6 Mio. Euro. In diesem Betrag ist die Dach- und Fassadensanierung des Gebäudes Hopfenstraße 65 (Trakt, in dem die abo untergebracht ist) nicht enthalten.

 

Fazit

 

Aus Sicht der Landkreisverwaltung stellt eine Sanierung des Gebäudes Hopfenstraße 65 (Turm – ehemaliges Schwesternwohnheim) eine auch unter wirtschaftlichen  Aspekten sinnvolle Lösung zur Deckung des Raumbedarfs der Landkreisverwaltung dar. Mit einer entsprechenden Nutzung wäre die Landkreisverwaltung in Aalen nach dem Auszug aus dem Gebäude Kälblesrain und der künftigen Aufgabe des Gebäudes Bahnhofstraße 50 an zwei Standorten konzentriert. Die daraus entstehenden Synergien sowie die Beibehaltung des Eigentums an dem Objekt Hopfenstraße 65 stellen nach Ansicht der Verwaltung weitere Argumente dar, die für eine Sanierung des Gebäudes sprechen.

 

 

 

In der Sitzung werden die Einzelheiten der Sanierung noch näher erläutert. Die Anlagen veranschaulichen die geplante Bürokonzeption und Sanierung der Außenfassade.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Dem Gutachten des Architekturbüros Brenner & Ebert GmbH ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 beigefügt. Es ist von reinen Investitionskosten für die Sanierung des Gebäudes von 4,6 Mio. € auszugehen. Entsprechende Mittel müssten in den Haushaltsjahren 2010 und 2012 bereitgestellt werden, so dass die Nutzung bis zum Auslaufen des Mietvertrages für das Gebäude Bahnhofstraße 50 Aalen gesichert wäre.

 

Bei einer Nutzung des Gebäudes Hopfenstraße 65 kann das angemietete Gebäude Bahnhofstraße 50, in dem gegenwärtig die Geschäftsbereiche Vermessung Geoinformation, die Bußgeldstelle und die Schuldnerberatung untergebracht sind (85 Arbeitsplätze), aufgegeben werden. Durch die Einsparung der Mietkosten für das Gebäude Bahnhofstraße 50 stellt sich ein Invest in das kreiseigene Gebäude Hopfenstraße 65 nicht nur kostenneutral, sondern langfristig als kostengünstigere Lösung dar.

 

Die Landkreisverwaltung prüft darüber hinaus gegenwärtig, inwieweit für eine Sanierung des Gebäudes Hopfenstraße 65 Fördermöglichkeiten in Frage kommen. Im Rahmen der vorgesehenen energetischen Sanierung des Gebäudes ist ein Zuschuss aus dem Kommunalen CO²-Minderungsprogramm des im Jahr 2002 gestarteten „Klimaschutz-Plus-Programms Baden-Württemberg“ zu erwarten.

 

Im Rahmen der Sanierungskonzeption des Gebäudes Hopfenstraße 65 ist auch eine energetische Bewertung nach DIN 18599 vorgenommen worden. Durch entsprechende Dämm-Maßnahmen, die Erneuerung der Fenster sowie dem Einbau einer Pellets-Wärmeversorgung kann der Verbrauch an Nutzenergie* um 51,4 % und der Verbrauch an Primärenergie* durch den Wechsel von Gas auf Holz um 90,1 % gesenkt werden. Hierdurch sind deutlich niedrigere Bewirtschaftungskosten zu erwarten.

 

 

 

 

*

Zur Deckung seines Energiebedarfs ist der Mensch auf die in der Natur vorkommenden Energiequellen angewiesen. Diese werden entweder in ihrer ursprünglichen Form (Primärenergie) oder nach Umwandlung (Sekundärenergie) eingesetzt.

Zur Primärenergie gehören die natürlichen Kohle-, Erdöl- und Erdgasvorkommen, Uran, Wasserkraft, Sonnenstrahlung, Windkraft, Erdwärme, Gezeitenenergie und Biomasse. Strom ist eine Sekundärenergie, da er aus der Umwandlung von Primärenergien oder auch anderen Sekundärenergien (z.B. Heizöl) gewonnen wird.

Zu den Sekundärenergien zählen auch z.B. Kohlebriketts, Kraftstoffe, Biogase und Erdgas (in aufbereiteter Form).

Die vom Verbraucher bezogene Energie wird als Endenergie bezeichnet, so z.B. das Heizöl im Tank oder der Strom, der aus der Steckdose entnommen werden kann.

Die Nutzenergie wiederum ist jene Energie, die nach der Umwandlung beim Verbraucher zur Verfügung steht, z.B. in Form von warmem Wasser oder mechanischer Energie. Sie wird für die Bereitstellung der vom Verbraucher eigentlich gewünschten Energiedienstleistung benötigt. Die Energiedienstleistung entsteht letztlich durch die Kombination von Nutzenergie, Energiewandler (Gerät) und dem Verbraucherverhalten.

 

Anlagen

Anlagen

 

-          2 Grundrisse Bürokonzeption

-          Grundriss 2- Personen-Büro

-          Grundriss 1-Personen-Büro

-          Visualisierung der Außenfassade

 

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Brandt


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel