Bürgerinformationssystem

Vorlage - 243/09  

 
 
Betreff: Projekt zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Integration und Versorgung   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
12.05.2009 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Seit 1998 werden in Kooperation durch den Ostalbkreis und die Stadt Schwäbisch Gmünd mit Beteiligung des DRK Kreisverbandes Schwäbisch Gmünd Hilfstransporte nach Bosnien-Herzegowina durchgeführt. Dabei wurde in vielfacher Weise die Erfahrung gewonnen, dass dort, aber auch in anderen Ländern dringend Fachkräfte benötigt werden, die in hoher Anzahl noch als Flüchtlinge in Deutschland leben.

 

Eine nachhaltige, dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen - auch dies hat sich gezeigt - muss mehr gefördert werden, als mit rein finanziellen Hilfen. Die bereits bestehenden Rückkehr- und Startbeihilfen durch IOM (International Organisation for Migration) beinhalten bislang nur finanzielle Hilfen (Taschengeld, Starthilfe, Benzinkostenzuschuss bzw. Bahn-, Bus- oder Flugtickets).

 

Nach den großen Ausreisewellen der Jahre 1998/1999 nach Bosnien-Herzegowina und im Jahr 2000 in das Kosovo, gingen die Ausreisezahlen bis 2005 auf fast Null zurück. Bei den meisten Flüchtlingen bestand so gut wie keine Rückkehrbereitschaft. Es gab große Unsicherheiten über die Situation im Herkunftsland. Verlässliche Informationen bzw. Beratungsmöglichkeiten waren nicht gegeben.

 

Vor diesem Hintergrund wurde am 01.10.2005 in Kooperation zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis und der Stadt Schwäbisch Gmünd ein Projekt zur Förderung der freiwilligen Rückkehr gestartet.

 

Das Projekt „QUARK“ steht für

 

Qualifizierung

Unterstützung

Arbeitsgelegenheiten

Re-Integration

Kommunale Rückkehrhilfen für Flüchtlinge

 

II. Projektdurchführung

 

Die wichtigste Voraussetzung für eine dauerhafte, nachhaltige Rückkehr von Flüchtlingen ist eine umfassende Beratung und Information. Diese erfolgt durch den Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamtes und das Sozialamt der Stadt Schwäbisch Gmünd. Zielsetzung ist es, die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen durch Information, Abbau von Ängsten, gemeinsame Entwicklung individueller Zukunftsperspektiven und Erarbeitung von Angeboten zur Umsetzung persönlicher Zukunftspläne zur fördern.

 

Die Rückkehrberatung ist ein Prozess, der auf Freiwilligkeit basiert und ergebnisoffen ist. In Absprache mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Ausländerbehörden hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung.

 

Das Rückkehrprojekt hat neben der Beratung und Information folgende Schwerpunkte:

 

  1. Praktikum und Weiterbildung

In vielen Herkunftsländern werden dringend Arbeitskräfte gesucht, die über praktische handwerkliche Kenntnisse verfügen. Mit einem Praktikum in einem Betrieb in Deutschland können in den Monaten vor der Rückkehr die notwendigen Fertigkeiten erlernt werden. Mit dieser Kurzausbildung ist eine Arbeitsaufnahme im Herkunftsland erheblich einfacher und wahrscheinlicher.

 

  1. Finanzielle Hilfen

Nach individueller Beurteilung und Bewertung von besonderen Schwierigkeiten und Herausforderungen kann die IOM-Beihilfe aufgestockt werden, um die Rückkehr in das Herkunftsland zu erleichtern.

 

  1. Betreuung im Herkunftsland

Dienstleistungen wie Rückreisebegleitung, Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Medikamenten im Herkunftsland sind wichtige Voraussetzungen zur Re-Integration. Das bundesweite Projekt „Heimatgarten“ der AWO Bremerhaven bietet diese Leistungen und darüber hinaus eine Betreuung im Herkunftsland über zwei Jahre. Alle diese Angebote können für die Zielgruppe von rückkehrbereiten Flüchtlingen über das Projekt „QUARK“ organisiert werden.

 

  1. Transport von Haushaltsgütern

Für viele Flüchtlinge ist es ein Problem, die in Deutschland angeschafften Haushaltsgüter in ihr Heimatland zu transportieren. Dies wird im Rahmen des Projektes durch logistische und finanzielle Hilfen ermöglicht.

 

  1. Sonstige persönliche und finanzielle Hilfen

Viele Flüchtlinge brauchen über die erwähnten Unterstützungsleistungen hinaus Hilfen im persönlichen, insbesondere im psychosozialen Bereich. Durch den Einsatz bzw. die Vermittlung von Fachberatungsstellen und anderen Einrichtungen wird auch dies im Rahmen des Projektes gewährleistet.

 

III. Zwischenbilanz der ersten drei Projektjahre

 

Ergebnis der ersten drei Projektjahre

 

Im ersten Projektjahr (vom 01.10.2005 – 30.09.2006) gab es insgesamt 26 Ausreisen, davon              je 6 Personen nach Serbien und Türkei

je 2 nach Algerien, Russland und Vietnam

je 1 nach Afghanistan, China, Kasachstan, Kirgisien, Mazedonien,

     Nigeria, Pakistan und in den Irak  

Im zweiten Projektjahr (vom 01.10.2006 – 30.09.2007) gab es insgesamt 24 Ausreisen,

davon 9 nach Serbien

6 nach Kosovo

2 nach China

1 nach Nigeria 

 

Im dritten Projektjahr (vom 01.10.2007 – 30.09.2008) gab es insgesamt 29 Ausreisen, davon              5 Personen nach Serbien

je 4 nach Kroatien und in die Türkei

3 nach Kosovo

je 2 nach Bosnien-Herzegowina, Kirgisien, Russland und in den Irak

je 1 nach China, Nigeria und Syrien    

 

Seit dem 01.10.2008 waren 18 Personen in 94 Beratungs- und Informationsgesprächen. Fünf dieser Personen sind in das Kosovo ausgereist, zwei nach Pakistan.

 

Eine (bislang unveröffentlichte) Diplomarbeit über das Rückkehrprojekt ergab ein

überraschendes Ergebnis. Die Zahl der bleibeberechtigten Rückkehrwilligen stieg kontinuierlich an. Die Zahl der abschiebebedrohten Geduldeten sank in der Rückkehrberatung. Insbesondere der Zulauf bleibeberechtigter Personen ist ein Zeichen für die qualitativ hochwertige und hilfreiche Perspektivenberatung, zumal die Projektleitung auf diesen Personenkreis nicht zugeht, im Gegensatz zu den ausreisepflichtigen Personen.

 

Im Laufe des Rückkehrprojektes hatte sich ein zusätzlicher Beratungs- und Unterstützungsbedarf herausgestellt. Immer mehr bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund und Spätaussiedler/innen baten um Unterstützung. Im laufenden Projekt konnten nur Personen mit Fluchthintergrund gefördert werden. Daher wurden parallel Gelder aus der neu aufgelegten Landesförderung Freiwillige Rückkehr beantragt. Eine offensive Werbung findet bei diesem Personenkreis nicht statt. Ziel war die Unterstützung derer, die aus eigenem Entschluss Deutschland wieder verlassen wollen. Sie sollen verantwortungsvoll begleitet und beraten werden, nach Möglichkeit auch eine finanzielle Unterstützung erhalten. Parallel zum ursprünglichen Rückkehrprojekt werden diese Projektmittel nun jährlich neu beantragt.

 

Die Beratung/Förderung wird auch von Personen in Anspruch genommen, die ein gesichertes Aufenthaltsrecht haben. Ein Bedarf an einer Fortführung des Projekts ist somit gegeben.

 

Eine weitere Förderung durch den Europäischen Rückkehrfonds (ehem. Europäischer Flüchtlingsfonds) wurde vom 01.10.2008 mit einer Laufzeit bis 30.09.2009 genehmigt. Eine Verlängerung ist bereits beantragt.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Gesamtförderung des Projektes im Zeitraum 01.10.2005 bis 30.09.2008 lag bei 75.000,- Euro. Davon wurden vom europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) 54.124,26 € bewilligt. Das Landratsamt Ostalbkreis stellte jährliche Zuschüsse von je 5.000,00 €, insgesamt somit 15.000,00 € zur Verfügung. Die restliche Kofinanzierung wurde

über kalkulatorische Personal-, Raum- und Sachkosten vom Ostalbkreis und der Stadt Schwäbisch Gmünd gedeckt.

 

Im Zeitraum von Oktober 2005 bis September 2008 sind 79 Personen ausgereist. Bei einer angenommenen weiteren Aufenthaltsdauer der zurückgekehrten Personen im Ostalbkreis von zwei Jahren konnten somit ca. 780.000, -€ Kreisausgaben eingespart werden. Demgegenüber stehen lediglich 60.000, -€ an materiellen Aufwendungen für die Rückkehrer, die aus der Gesamtförderung des Projektes finanziert wurden.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Betz


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel