Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt:
1. Der Kreistag stimmt der Verlängerung des ARGE-Vertrages zwischen dem Ostalbkreis und der Agentur für Arbeit Aalen bis 31.12.2010 zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeitsverträge der bei der abo befristet beschäftigten kommunalen Mitarbeiter bis zum 31.12.2010 zu verlängern.
Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Mit dem 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe am 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zusammengefasst.
Zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung ist im Sozialgesetzbuch -SGB II („Hartz IV)“ grundsätzlich vorgesehen, dass die Sozialhilfeträger und die Arbeitsagenturen Arbeitsgemeinschaften bilden. Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 14.12.2004 dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen-Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Ostalbkreis und der Agentur für Arbeit Aalen zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II zugestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (Abo) hat am 01.04.2005 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist mit derzeit 160 Mitarbeitern/innen in den Geschäftsstellen Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen ein kompetenter und bürgernaher Sozialdienstleister.
II. Erforderliche Neuorganisation des SGB II
Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften eine unzulässige Mischverwaltung darstellen. Dem Gesetzgeber wurde bis Ende 2010 Zeit für eine Neuregelung eingeräumt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits im Frühjahr 2008 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit erste Vorschläge für Eckpunkte einer Neuregelung des SGB II vorgelegt. Diese wurden nach langer kontroverser Diskussion politisch nicht weiterverfolgt. Im Februar 2009 verständigte sich eine Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern darauf, die bundesweit ca. 350 Arbeitsgemeinschaften in öffentlich-rechtliche Anstalten unter dem Namen „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) umzuwandeln. Dieser von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz mit den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Jürgen Rüttgers und Kurt Beck vereinbarte Vorschlag wurde am 17.03.2009 von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt. Im Vorfeld waren auch aus kommunaler Sicht erhebliche Kritikpunkte an der fehlenden Regelung zu Optionsmöglichkeiten und der starken Dominanz des Bundes im neuen Lösungsansatz geäußert worden.
III. Aktueller Stand und weiteres Verfahren
Nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände die Verlängerung der Ende 2009/Anfang 2010 auslaufenden ARGE-Verträge bis zum Ende des Jahres 2010 gefordert. Dem ist Bundesarbeitsminister Olaf Scholz mit Schreiben vom 18.03.2009 nachgekommen. Alle ARGE-Verträge können bis zum durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil möglichen Termin, 31. Dezember 2010, verlängert werden. Das gleiche gilt für die Arbeitsverträge der in Arbeitsgemeinschaften kommunal Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen.
Die Trägerversammlung der Abo hat sich am 02.04.2009 mit diesen wichtigen Zukunftsfragen beschäftigt und folgende Beschlüsse gefasst:
1. Dem Kreistag des Ostalbkreises wird empfohlen, die Laufzeit des ARGE-Vertrages und die befristeten Arbeitsverträge der kommunalen Mitarbeiter in der Abo bis 31.12.2010 zu verlängern.
2. Die Mietverträge der Abo-Geschäftsstellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Bopfingen werden bis zum 31.12.2010 verlängert.
3. Die Bestellung der bisherigen Geschäftsführer Martina Häusler und Alwin Schuster wird bis zum 31.12.2010 verlängert.
Angesichts der derzeitigen politischen Uneinigkeit ist es höchst unwahrscheinlich, dass noch vor der Bundestagswahl am 27.09.2009 ein Gesetzgebungsverfahren zur Neuorganisation des SGB II in Gang gesetzt wird. Es ist davon auszugehen, dass nach der Bundestagswahl relativ rasch ein neuer Vorstoß unternommen wird. Zu berücksichtigen ist, dass eine nicht zu unterschätzende Vorbereitungszeit für die neue Organisationsform ab 01.01.2011 benötigt wird. Wie viel Vorlaufzeit erforderlich ist, wird unterschiedlich eingeschätzt. Vielfach wird ein Zeitraum von rund 9 Monaten veranschlagt. Finanzierung und Folgekosten:
Die umstrittene Reform des SGB II in Form der Zentren für Arbeit und Grundsicherung würde nach Presseverlautbarungen der letzten Tage erhebliche Mehrkosten verursachen. Der Bundesrechnungshof habe diese auf jährlich ca. 294 Mio. € beziffert und darüber hinaus vor weiteren nicht unerheblichen finanziellen Risiken gewarnt. Anlagen
ARGE-Vertrag vom 17.11.2004.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |