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Vorlage - 239/09  

 
 
Betreff: Beschäftigungsinitiative Ostalbkreis
- Übernahme des Personals von der G.O.B. gGmbH in die Landkreisverwaltung -
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Kenntnisnahme
21.04.2009 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschäftigungsinitiative des Ostalbkreises werden mit Wirkung vom 1. Mai 2009 von der G.O.B. gGmbH in die Landkreisverwaltung übergeführt. Die zum Landkreis übertretenden Beschäftigten werden dadurch nicht schlechter gestellt, als wenn sie bei der G.O.B. gGmbH weiter beschäftigt worden wären.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die gesellschaftliche Entwicklung und fortschreitende Technisierung in der Wirtschaft hat dazu geführt, dass es nur ein sehr beschränktes Angebot an Arbeitsplätzen gibt, die keine oder nur eine geringe Qualifikation voraussetzen. Davon betroffen sind insbesondere Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder Personen mit Einschränkungen in ihrer Leistungsfähigkeit. Seit Jahren hat der Ostalbkreis an verschiedenen Modellen gearbeitet, um für diese Gruppe von Langzeitarbeitslosen Stellen zu schaffen, bei denen sie sozialversicherungspflichtig über einen längeren Zeitraum bzw. unbefristet beschäftigt werden können. Mit der Einführung des seit dem 1. Oktober 2007 geltenden § 16 a im Sozialgesetzbuch - SGB II können Arbeitgeber zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen einen längerfristigen oder unbefristeten Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers erhalten. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 29. April 2008 beschlossen, bei der Landkreisverwaltung und den kreiseigenen Kliniken 30 entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Beschäftigungsverhältnisse sind bei der gemeinnützigen Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (G.O.B.) gGmbH begründet worden, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Gesellschaft. Die bei der G.O.B. gGmbH beschäftigten Personen wurden in der Folge innerhalb der Landkreisverwaltung bzw. der kreiseigenen Kliniken konkret definierten Einsatzbereichen zugewiesen. Die im Zuge der Beschäftigungsinitiative angestellten Personen werden für Hausmeisterhilfstätigkeiten, Reinigung von Straßennebenflächen, Hilfstätigkeiten bei Vermessungsarbeiten oder als Küchenhilfe eingesetzt.

 

Finanzielle Abwicklung

 

Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse sind entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 1 Stufe 2 abgeschlossen worden. Die G.O.B. gGmbH als Arbeitgeber hat den ihr entstehenden Personalkostenaufwand durch die Zuschüsse der abo (Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis) gemäß § 16 a SGB II zu 75 % refinanziert. Die verbleibenden 25 % erfolgten im Wege einer Personalkostenerstattung durch den Ostalbkreis entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 28. April 2008.

 

Änderung der Anstellungsverhältnisse

 

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die beschriebene Konstellation der Beschäftigungsverhältnisse (Anstellung bei der G.O.B. gGmbH und Zuweisung der Beschäftigten gemäß § 16 a SGB II zur Landkreisverwaltung bzw. zu den kreiseigenen Kliniken) in mehrerlei Hinsicht steuerrechtliche Nachteile zur Folge hätte und insbesondere auch dazu führen würde, dass die G.O.B. gGmbH ihre Gemeinnützigkeit verlieren würde. Die Beibehaltung der bisherigen Abwicklung hätte zur Folge, dass auf den Personalkostenerstattungsbetrag des Ostalbkreises in Höhe von 25 % Umsatzsteuer zu entrichten wäre. In enger Abstimmung mit Vertretern der Finanzverwaltung wurde nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Als Ergebnis hieraus bleibt festzuhalten, dass eine Weiterführung der Beschäftigungsinitiative nur im Wege einer Übernahme des Personals in die Landkreisverwaltung sinnvoll ist. Die Übernahme der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse in die Arbeitgeberschaft des Ostalbkreises hat aufgrund der Tarifbindung der Landkreisverwaltung zur Folge, dass jeder Beschäftigte auch bei der Zusatzversorgungskasse Baden-Württemberg (ZVKBW) anzumelden ist. Der daraus resultierende Mehraufwand beläuft sich für die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative angestellten Mitarbeiter auf 10.959,76 € pro Jahr. Die oben erwähnte Umsatzsteuerpflicht hätte für den Ostalbkreis bei einem Steuersatz von 7 % einen Mehraufwand in etwa der selben Höhe von rund 11.000 € zur Folge. Bei einem Steuersatz von 19 % würde ein deutlich höherer Mehraufwand von rund 31.000 € anfallen.

 

In Abstimmung mit der Finanzverwaltung wird daher die Überführung des Personals von der G.O.B. gGmbH in die Landkreisverwaltung als sinnvollste Lösung erachtet. Durch die Übernahme des Personals entstehen künftig insgesamt Kosten für die Beschäftigten gemäß § 16 e SGB II (Nachfolgevorschrift des § 16 a SGB II seit 01.01.2009) in Höhe von 692.521,02 € pro Jahr. Hiervon erhält der Ostalbkreis 75 % erstattet. Die verbleibenden 25 % an Arbeitgeberaufwendungen, die vom Ostalbkreis als Träger der Beschäftigungsinitiative zu tragen sind, belaufen sich unter Berücksichtigung der eingetretenen tariflichen Erhöhungen auf 173.130,26 € pro Jahr.

 

Die bisherigen Erfahrungen mit dem Personal der Beschäftigungsinitiative des Ostalbkreises sind äußerst positiv. Auch ist es gelungen, durch die entsprechende Betreuung in den jeweiligen Einsatzgebieten den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes deren Selbstwertgefühl erheblich zu steigern und ihnen das Gefühl der persönlichen Wertschätzung zu vermitteln. Nur auf diesem Wege ist es möglich, dem betroffenen Personenkreis langfristig den Weg in eine wirtschaftliche Selbstständigkeit zu eröffnen. Gleichzeitig leisten alle bei der Beschäftigungsinitiative tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen enormen Beitrag für die Unterhaltung von Infrastruktureinrichtungen, welcher sonst nicht oder kaum finanzierbar wäre. Vor diesem Hintergrund schlägt die Landkreisverwaltung vor, die Beschäftigungsverhältnisse von der G.O.B. gGmbH auf den Ostalbkreis als Arbeitgeber überzuführen. Die Stellen werden künftig nachrichtlich im Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Personalkosten für die Mitarbeiter der Beschäftigungsinitiative des Ostalbkreises in Höhe des nicht geförderten Arbeitgeberaufwands in Höhe von 25 % = 173.000 € pro Jahr werden über den jährlichen Gesamtpersonalkostenhaushalt finanziert.

Anlagen

Anlagen

 

keine

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Häusler


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel