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Antrag der VerwaltungDer Krankenhausausschuss stimmt der Vergütungsvereinbarung mit Wirkung ab 08.04.2009 für die Kurzzeitpflege am Klinikum Schwäbisch Gmünd zu. I. Sachverhalt/Begründung Seit Dezember 1995 betreibt das Klinikum Schwäbisch Gmünd eine Kurzzeitpflege mit 8 Plätzen. Diese ist seit 2002 am Margaritenhospital angesiedelt. Es werden jährlich in der Regel 2.600 Pflegetage für ca. 150 Gäste erbracht. Die Entgelte wurden letztmals zum 01.08.2004 angepasst. Seither liegen die abgerechneten Pflegesätze der Kurzzeitpflege am Klinikum Schwäbisch Gmünd im absolut oberen Bereich der Entgelte im Umkreis. Aufgrund der hohen Fachkraftquote und pflegerischen Qualität sind diese Entgelte auch angemessen. Da die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung lange Zeit nicht angepasst wurde, wäre jede weitere Erhöhung unmittelbar zu Lasten der zu pflegenden Personen gegangen. Angesichts der sich verschärfenden Marktsituation war eine weitere Erhöhung der Entgelte in den letzten Jahren nicht sinnvoll. Die Personalkosten des Klinikums sind seit 2008 deutlich angestiegen. Auch die Entwicklung der Sachkosten, wie Energie und Lebensmittel, war nicht mehr durch die bisherigen Entgelte gedeckt. Auf der anderen Seite wurden zum 01.Juli 2008 die Leistungen der Pflegeversicherung in bescheidenem Umfang erhöht. Das Klinikum kalkuliert die Entgelte daher neu und fordert die Kostenträger zu Verhandlungen auf. II. BudgetverhandlungEine erste Verhandlung fand am 24. März 2009 statt und konnte nach mehreren intensiven Gesprächsrunden mit einer Einigung abgeschlossen werden. Die Forderung des Klinikums konnte nicht in voller Höhe umgesetzt werden. Das Ergebnis liegt jedoch auf der Höhe der aktuellen Ergebnisse der Schiedsstelle für die Pflegesatzverfahren. Die Entgelte für die
Kurzzeitpflege betragen bis
07.04.2009 ab 08.04.2009:
Pflegeklasse
2
68,40 Euro 71,20 Euro Pflegeklasse
3
88,30 Euro 90,10 Euro
davon für Unterkunft
12,20 Euro für
Verpflegung 10,00 Euro. III. Umsetzung Der Krankenhausausschuss stimmt der
Vergütungsvereinbarung mit Wirkung ab 08.04.2009 für die Kurzzeitpflege am
Klinikum Schwäbisch Gmünd zu. Anlagen0
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