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Vorlage - 238/09  

 
 
Betreff: Festsetzung der Entgelte 2009 für die Kurzzeitpflege am Klinikum Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Klinikum Schwäbisch Gmünd   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Kenntnisnahme
07.04.2009 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss stimmt der Vergütungsvereinbarung mit Wirkung ab 08.04.2009 für die Kurzzeitpflege am Klinikum Schwäbisch Gmünd zu.

I

I. Sachverhalt/Begründung

 

Seit Dezember 1995 betreibt das Klinikum Schwäbisch Gmünd eine Kurzzeitpflege mit 8 Plätzen. Diese ist seit 2002 am Margaritenhospital angesiedelt. Es werden jährlich in der Regel 2.600 Pflegetage für ca. 150 Gäste erbracht. Die Entgelte wurden letztmals zum 01.08.2004 angepasst.

 

Seither liegen die abgerechneten Pflegesätze der Kurzzeitpflege am Klinikum Schwäbisch Gmünd im absolut oberen Bereich der Entgelte im Umkreis. Aufgrund der hohen Fachkraftquote und pflegerischen Qualität sind diese Entgelte auch angemessen. Da die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung lange Zeit nicht angepasst wurde, wäre jede weitere Erhöhung unmittelbar zu Lasten der zu pflegenden Personen gegangen. Angesichts der sich verschärfenden Marktsituation war eine weitere Erhöhung der Entgelte in den letzten Jahren nicht sinnvoll.

 

Die Personalkosten des Klinikums sind seit 2008 deutlich angestiegen. Auch die Entwicklung der Sachkosten, wie Energie und Lebensmittel, war nicht mehr durch die bisherigen Entgelte gedeckt. Auf der anderen Seite wurden zum 01.Juli 2008 die Leistungen der Pflegeversicherung in bescheidenem Umfang erhöht.

 

Das Klinikum kalkuliert die Entgelte daher neu und fordert die Kostenträger zu Verhandlungen auf.

 

 

 

II. Budgetverhandlung

 

Eine erste Verhandlung fand am 24. März 2009 statt und konnte nach mehreren intensiven Gesprächsrunden mit einer Einigung abgeschlossen werden.

 

Die Forderung des Klinikums konnte nicht in voller Höhe umgesetzt werden. Das Ergebnis liegt jedoch auf der Höhe der aktuellen Ergebnisse der Schiedsstelle für die Pflegesatzverfahren.

 

Die Entgelte für die Kurzzeitpflege betragen

 

                                                                  bis 07.04.2009   ab 08.04.2009:

 

  1. für Patienten der  Pflegeklasse 1             52,50 Euro         54,60 Euro

                                                               Pflegeklasse 2      68,40 Euro       71,20 Euro

                                                               Pflegeklasse 3      88,30 Euro       90,10 Euro

 

  1. für Unterkunft und Verpflegung               21,30 Euro         22,20 Euro,

                             davon                         für Unterkunft           12,20 Euro

                                                               für Verpflegung        10,00 Euro.

 

 

 

III. Umsetzung

 

Der Krankenhausausschuss stimmt der Vergütungsvereinbarung mit Wirkung ab 08.04.2009 für die Kurzzeitpflege am Klinikum Schwäbisch Gmünd zu.


 

Anlagen

Anlagen

 

0

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Hees


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel