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Vorlage - 237/09  

 
 
Betreff: Versetzung in den Ruhestand von Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Werner Hubel, Finanzdezernent und Kreiskämmerer des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
21.04.2009 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
28.04.2009 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Dem Antrag von Herrn Leitenden Kreisverwaltungsdirektor Werner Hubel auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. März 2010 wird zugestimmt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers des Ostalbkreises im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg und in den örtlichen Tageszeitungen auszuschreiben.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Werner Hubel wurde am 07. Mai 1991 vom Kreistag des Ostalbkreises zum Finanzdezernenten und Kreiskämmerer gewählt und übt diese Funktion seit 1. August 1991 aus. Herr Hubel hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. März 2010 schriftlich beantragt. Nachdem er am 18. März 2010 das 63. Lebensjahr vollendet, sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

Aufgrund der Verantwortung, die mit der Funktion des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers verbunden ist, ist eine nahtlose Nachbesetzung der Stelle ohne zeitliche Verzögerung erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den örtlichen Tageszeitungen ausschreiben. Die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers ist nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG bewertet und im Stellenplan ausgewiesen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die anfallenden Personalkosten werden über den Haushaltsplan abgewickelt.

 

 

Anlagen

Anlage

 

-


 

 

Sichtvermerke

 

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Erhardt


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel