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Antrag der VerwaltungDer Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/Begründung
Herr Leitender Kreisverwaltungsdirektor Werner Hubel wurde am 07. Mai 1991 vom Kreistag des Ostalbkreises zum Finanzdezernenten und Kreiskämmerer gewählt und übt diese Funktion seit 1. August 1991 aus. Herr Hubel hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. März 2010 schriftlich beantragt. Nachdem er am 18. März 2010 das 63. Lebensjahr vollendet, sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Aufgrund der Verantwortung, die mit der Funktion des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers verbunden ist, ist eine nahtlose Nachbesetzung der Stelle ohne zeitliche Verzögerung erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den örtlichen Tageszeitungen ausschreiben. Die Stelle des Finanzdezernenten und Kreiskämmerers ist nach Besoldungsgruppe A 16 BBesG bewertet und im Stellenplan ausgewiesen. Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Haushaltsplan abgewickelt.
Anlage
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