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Vorlage - 229/09  

 
 
Betreff: Umsetzung des Landesprogramms "STÄRKE" im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
16.03.2009 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation

 

Im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts 2009 am 18.11.2008 hat die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, im Jugendhilfeausschuss über die Umsetzung des Landesprogramms „STÄRKE“ zu berichten, insbesondere zu Möglichkeiten der Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen.

 

II. Umsetzung des Programms „STÄRKE“ im Ostalbkreis

 

Im Rahmen des Landesprogramms „STÄRKE“ erhalten Eltern von Neugeborenen seit 1. September 2008 vom zuständigen Einwohnermeldeamt einen Elternbildungsgutschein in Höhe von 40 Euro, den sie beim Besuch eines Elternbildungskurses einlösen können. Der Gegenwert der nicht eingelösten Elterngutscheine im Ostalbkreis kann für Elternbildungskurse für Familien in besonderen Lebenssituationen und für aufsuchende Hilfen verwendet werden. Die Mittel dazu stellt das Land Baden-Württemberg zur Verfügung. Nicht eingelöste Mittel gehen am Ende des Abrechnungszeitraumes zurück an das Land.

 

·        Elternbildungskurse bei denen die Bildungsgutscheine eingelöst werden können:

Im Ostalbkreis werden derzeit von 20 Trägern 46 Gutscheinkurse angeboten, davon 14 in Aalen, 1 in Bopfingen, 9 in Ellwangen, 1 in Gschwend, 3 in Heubach, 1 in Lorch, 2 in Ruppertshofen, 13 in Schwäbisch Gmünd und 2 in Unterschneidheim. Im Zeitraum vom Programmstart bis zum 30.11.2008 (erster Abrechnungszeitraum) wurden in den Gemeinden 627 Gutscheine ausgegeben und von den Eltern 13 Gutscheine eingelöst.

 

·        Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen und damit verbundene aufsuchende Hilfe:

 

Im Ostalbkreis werden derzeit von 10 Trägern 15 Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen angeboten, davon 4 in Aalen, 1 in Bopfingen, 4 in Ellwangen und 5 in Schwäbisch Gmünd. 7 Träger bieten die bei Bedarf mögliche begleitende oder nachgehende aufsuchende Hilfe an.

 

Im Zeitraum vom Programmstart bis zum 30.11.2008 haben 3 Familien ein Kursangebot für Familien in besonderer Lebenssituation in Anspruch genommen. Aufsuchende Hilfen wurden noch nicht nachgefragt.

 

Seitherige Aktivitäten des Geschäftsbereichs Jugend und Familie

 

Mit den fast 30 Elternbildungsträgern fanden am 22.07.2008 und 23.10.2008 Kooperationsgespräche statt. Es wurden die Umsetzung des Programms und die Abrechnungsmodalitäten abgesprochen sowie die weitere Programmentwicklung geplant. Daneben fanden viele Einzelgespräche zu Detailthemen des Programms „STÄRKE“ statt.

 

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie stellt auf seiner Internetseite www.staerke.ostalbkreis.de und durch ein Informationsblatt eine Übersicht über die Träger und ihre Kursangebote zur Verfügung. Das Informationsblatt des Ostalbkreises für die Gutscheinkurse wird mit den Bildungsgutscheinen durch die Einwohnermeldeämter der Bürgermeisterämter an die Eltern verschickt. Für türkisch und russisch sprechende Mitbürger werden künftig Beschreibungen des Programms „STÄRKE“ in deren Muttersprache beigefügt.

 

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie informiert seit Jahresende 2008 all die Stellen, die zu Familien in besonderen Lebenssituationen Kontakt haben umfassend über das Programm.

 

Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen des Landesprogramms „STÄRKE“ richten sich insbesondere an:

 

Alleinerziehende

Eltern mit früher Elternschaft

Familien mit Gewalterfahrung

Familien mit behindertem Familienmitglied

Familien mit Mehrlingsgeburten

Familien mit Migrationshintergrund

Familien mit Pflege- oder Adoptivkindern

Familien in prekären finanziellen Verhältnissen

Familien mit Trennungserfahrungen (Trennung/Scheidung oder Tod in der Familie).

 

Einschätzung zum seitherigen Programmverlauf

 

Nach einem landesweit zögerlichen Programmstart steigert sich die Kursnachfrage kontinuierlich. Die Zielgruppe der jungen Eltern und die Eltern in besonderen Lebenssituationen konnte allerdings bisher noch nicht im gewünschten Umfang aktiviert werden. Die üblichen Mittel, wie z. B. Pressemitteilungen, Informationsblätter etc., mit denen für Bildungskurse geworben wird, reichen dafür nicht aus.

III. Grundsätzliche Überlegungen zum weiteren Vorgehen

 

Neben den Gesprächen mit den Trägern zur Weiterentwicklung der Eltern- und Familienbildung im Ostalbkreis wurden seitens des Geschäftsbereiches Jugend und Familie konzeptionelle Überlegungen zur Programmweiterentwicklung angestellt. Dabei müssen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

 

-           Wenn die Jugendhilfe frühzeitiger Familien erreichen will, ist sie auf die Kooperation mit anderen Bereichen, wie z.B. der Gesundheitshilfe (u.a. Ärzte/Ärztinnen, Hebammen) oder Kindergärten angewiesen. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ bestätigen dies genauso wie neueste Erkenntnisse aus dem Bereich der Forschung zu frühen Hilfen.

 

-           Im Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ wurde die Kooperation im Frühbereich (Schwangerschaft/Geburt/Frühe Kindheit) zwischen Gesundheitshilfe (Geburts-, Kinderkliniken, Kinderärzten) und Jugendhilfe optimiert. Der nächste Entwicklungsbereich von Kindern ist der vorschulische Bereich (Kindergarten/ Kindertageseinrichtungen). Das Fachpersonal in diesem Bereich stellt einen weiteren wichtigen „Zugangsbereich“ zu früher Unterstützung, Hilfe und Schutz dar.

 

Die Stellen und Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten bzw. ihres Auftrags mit Kindern und Familien arbeiten (z. B. Ärzte, Hebammen, Kliniken, Gesundheitshilfe, Kindertageseinrichtungen) - so die Zielsetzung des Geschäftsbereiches Jugend und Familie - müssen umfassend über die im Ostalbkreis verfügbaren Unterstützungs­möglichkeiten informiert sein. Sie sollen in der Lage sein, diese den betroffenen Familien zeitnah und bedarfsgerecht zu vermitteln. Zielsetzung aller Maßnahmen und Aktionen ist eine altersentsprechende und gesunde Entwicklung von Kindern.

 

IV. Praktische Umsetzung

 

Wird von den unter III. genannten Stellen und Institutionen zusätzlicher Förderbedarf bei Kindern und Familien erkannt, informieren diese über vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten und werben um die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote. Insbesondere bei Familien in besonderen Lebenssituationen (siehe Aufzählung Seite 3), versuchen sie, die Eltern in die entsprechenden Maßnahmen zu vermitteln bzw. bieten diese, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, für die Eltern selber an.

 

Erforderliche Kooperationsbeziehungen werden weiter intensiviert bzw. hergestellt, insbesondere mit Ärzten, Kinderärzten, Kliniken und Betreuungsinstitutionen.

 

 

Weiteres Vorgehen im Bereich Gesundheitshilfe:

 

Für interessierte Ärzte/innen wird vom Geschäftsbereich Jugend und Familie ein Informationspaket angeboten um junge Eltern bei erkanntem Hilfebedarf an geeignete Stellen weiter zu vermitteln. Diese Materialien werden regelmäßig aktualisiert. Da­neben finden, ebenfalls regelmäßig, Informations- und Erfahrungsaustausche statt.

 

 

Weiteres Vorgehen im Bereich Kindertageseinrichtungen:

 

In den Kindertageseinrichtungen können Eltern sehr direkt und verbindlich auf die besonderen Elternbildungsmöglichkeiten angesprochen und für eine Teilnahme an Kursen gewonnen werden. Die Versorgung von weiteren Kindern kann dort am ehesten gewährleistet werden.

 

Der Geschäftsbereich Jugend und Familie wird deshalb selbst bzw. durch Beauftragung freier Träger Kurse für Familien in besonderen Lebenssituationen in Kindertageseinrichtungen anbieten. Inhaltlich sind folgende Themen vorgesehen:

 

 

Alleinerziehende:

-           Aufarbeitung der besonderen pädagogischen Anforderungen von Ein-Eltern-Familien

-           Information über Unterstützungsangebote für Alleinerziehende zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 

Frühe Elternschaft:

-           Spannungsverhältnis jugendlicher Mütter und Väter in Bezug auf Elternschaft

-           Hilfestellung zu Vereinbarkeit von Elternschaft und Ausbildung oder Studium

 

Familien mit Gewalterfahrung:

-           Gewaltpräventionsprogramme wie z.B. Kurs „Starke Eltern - Starke Kinder“ oder „Keine Angst vor Aggressionen“

 

Familien mit Migrationshintergrund:

-           Programme zur gemeinsamen Sprachförderung von Eltern und Kindern

-           Muttersprachliche Familienbildung

 

Familien in prekären finanziellen Verhältnissen:

-           Unterstützungsangebote für Eltern, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind

-           Hauswirtschaftliche Angebote, wie z.B. Bewusste Kinderernährung, Sparsames Wirtschaften

 

Trennung:

-           Thematische Aufarbeitung von Trennungs- und Scheidungssituationen

 

Bis zu den Sommerferien 2009 werden mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Durchführungsmodalitäten besprochen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten der Kurse und für aufsuchende Hilfen werden über das Landesprogramm „STÄRKE“ finanziert.

Anlagen

Anlagen

 

Übersicht über Gutscheinkurse im Rahmen des Programms „STÄRKE“

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Funk


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel