Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt den Sachstand der Kreisinitiative zur Kenntnis. Sachverhalt/Begründung
I. Bisheriges Verfahren:
Zur Information der Allgemeinheit wurde am 23. Januar 2008 im Ostalbkreishaus ein öffentliches Forum zum Thema Gentechnik geführt, das eine breite Resonanz fand. Die Folge war u. a., dass auch die Landkreise Heidenheim und Rems-Murr ähnliche Initiativen ergriffen.
Im Anschluss an das Forum vom 23. Januar 2008 ist die Angelegenheit am 19. Februar 2008 im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung und am 11. März 2008 im Kreistag behandelt worden. Ergebnis der Beratungen waren u. a. folgende Beschlüsse:
1.In kreiseigenen Einrichtungen mit Verpflegungsangebot wie z. B. in Schulen, in Krankenhäusern, im Ostalbkreishaus etc. werden keine Lebensmittel verwendet, die unter Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen erzeugt wurden. Diese Regelung wird in künftige Bewirtschaftungsverträge aufgenommen.
2.Der Kreistag appelliert an die Gemeinden und alle weiteren Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Kirchen, bei Neuverpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken künftig in die Pachtverträge ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aufzunehmen.
II. Umsetzung der Beschlüsse in kreiseigenen Einrichtungen:
Der Einsatz von Lebensmitteln, die völlig gentechnikfrei sind, kann die Landkreisverwaltung nicht sicherstellen. Die Landkreisverwaltung kann nur sicherstellen, dass keine gentechnisch kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel ausgegeben werden. Nach dem Gentechnikgesetz sind Lebensmittel und Zutaten mit geringfügigen, unbeabsichtigten Beimischungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) von den Zulassungs- und Kennzeichnungsbestimmungen ausgenommen, wenn der Anteil an der jeweiligen Menge nicht mehr als 0,9 Prozent beträgt (und der jeweilige Hersteller darlegen kann, dass es sich um zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen handelt und wenn es sich bei den Beimischungen um solche GVOs handelt, die in der EU bereits zugelassen sind).
Aufgrund der Rückmeldungen der Träger der kreiseigenen Verpflegungseinrichtungen kann bestätigt werden, dass in diesen Einrichtungen keine nach den EU-Verordnungen 1829 bzw. 1830/2008 und nach dem Gentechnik-Gesetz kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel ausgegeben werden.
III. Reaktionen der Gemeinden und Kirchengemeinden:
Die Landkreisverwaltung hat mit Schreiben vom 31. März 2008 und 14. Oktober 2008 den Appell des Kreistags, bei Neuverpachtungen bzw. Verlängerungen von Pachtverträgen über gemeindeeigene Grundstücke ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen in die jeweiligen Verträge aufzunehmen, an die Städte, Gemeinden und Kirchengemeinden herangetragen.
Die Rückmeldung der Kirchengemeinden brachte folgendes Ergebnis:
Das Katholische Dekanat Ostalb schließt eine Verpachtung kircheneigenen Grundstücke zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus.
Die evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenbezirkes Aalen werden nach eindeutigem Beschluss der Pfarrer und Pfarrerinnen den Zusatz „gentechnikfreie Verpachtung“ bei neuen Pachtverträgen oder bei Verlängerungen in die Verträge aufnehmen.
Die Rückmeldung der Gemeinden brachte folgendes Ergebnis:
Zehn Gemeinden werden die von der Landkreisverwaltung empfohlene Formulierung zu einem Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen in künftig abzuschließende Pachtverträge aufnehmen.
Zwei Gemeinden werden ihre Pächter um gentechnikfreie Bewirtschaftung bitten.
In drei Gemeinden sind die entsprechenden Beschlüsse noch zu fassen.
Fünf Gemeinden lehnen eine solche Regelung bzw. Verpachtungsauflage ab. Hierfür werden folgende Gründe geltend gemacht:
-In zwei Gemeinden stehen lediglich Wiesen- und Gartengrundstücke zur Verpachtung an. Die Gemeinden sehen daher keine Notwendigkeit, einen Passus in künftige Pachtverträge aufzunehmen, dass keine gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden dürfen.
-Eine Gemeinde verfügt nur über wenige Grundstücke, die kostenlos verpachtet sind.
-Eine Gemeinde hält entsprechende Kontrollen für unmöglich.
Von den übrigen Gemeinden liegen keine Rückmeldungen vor. Finanzierung und Folgekosten
entfällt
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