Sachverhalt/Begründung
1. Vorbemerkung
Der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger für Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von über 480 km hat die strukturpolitische Aufgabe, das Kreisstraßennetz durch sinnvolle Unter- und Erhaltungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel wird es daher immer wichtiger, die oft unzureichend ausgebauten Kreisstraßen wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig zu sanieren. Aus diesen Gründen hat der Ostalbkreis im vergangenen Jahr ein innovatives Bauverfahren der Fa. Egli zwischen Essingen und Lautern getestet. Nachdem sowohl beim Einbau vor Ort als auch im Betrieb bisher keine Probleme aufgetreten sind, hat die CDU-Kreistagsfraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Kreishaushalt 2009 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, welche Kreisstraßenabschnitte sich für das „Egli-Verfahren“ zur Effizienzsteigerung eignen.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Überprüfung kurz dargestellt und erläutert.
2. Das „Egli-Verfahren“
2.1 Allgemeines
Das „Egli-Verfahren“ arbeitet nach dem Prinzip des sog. „Kaltrecyclings“ und bietet die Möglichkeit, den im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen anfallenden Straßenaufbruch trotz eventueller Unzulänglichkeiten nicht zu entsorgen, sondern nach einer „Aufbereitung“ (Verfestigung mit Bindemittel) an Ort und Stelle wieder zu verwenden. Durch die Wiederverwendung der bereits vorhandenen Baustoffe (Komplettrecycling) können die oftmals sehr hohen Entsorgungskosten für belastetes Material entfallen. Im Vergleich zu einer konventionellen Belagserneuerung führt dies zu einer beachtlichen Kosteneinsparung. In Zeiten der Klimadiskussion trägt dieses Komplettrecyclingverfahren neben der Schonung der natürlichen Ressourcen vor allem durch die Minimierung der Transportwege auch zur Reduzierung der CO2-Belastung bei.
2.2 Funktionsweise
Im Rahmen des Kaltrecyclingverfahrens nach Egli werden die vorhandenen Schichten nach den im Folgenden beschriebenen Arbeitsvorgängen bearbeitet:
- Aufstreuen des Bindemittels (i.d.R. Zement) auf die bestehende Straße
- Falls erforderlich, Aufstreuen von Fremdmaterial zur Korrektur von Längs- bzw. Querneigungsdefiziten
- Auffräsen und Mischen mit einem sog. „Fundationsstabilisator“ (Großfräse)
- Fräsen der vorhandenen Asphalt- und Schottertragschicht bis in eine Tiefe von rund 25 cm
- Zugabe von Wasser (Abbinden des Zements)
- Intensives Mischen von Altmaterial, Bindemittel und Wasser
- Erstellen einer Rohplanie
- Erstellen der Feinplanie mit Grader
- Verdichten der verfestigten Schichten
Nach dem Einbringen dieser sog. hydraulisch verfestigten Schicht (HVT) sind noch zwei weitere Schritte bis zur endgültige Fahrbahn erforderlich. Als erster Schritt wird eine spannungsabsorbierende Zwischenschicht (3 - 4 cm ungebundenes Material) auf die HVT aufgebracht. Diese soll eine Übertragung der im Laufe des „Aushärtens“ des Zements in der verfestigten Schicht zwangsläufig entstehenden Risse auf die darüber liegende Asphaltschicht verhindern. Die angesprochene Risse bilden sich grundsätzlich beim Herstellen von hydraulisch gebundenen Bauteilen und dienen dem Abbau von Spannungen, die während des Abbindevorgangs entstehen. Auch bei Betonarbeiten im Hochbau treten derartige Risse auf. Sie wirken sich auf die spätere Tragfähigkeit jedoch nicht nachhaltig aus.
Im Anschluss an die Herstellung der spannungsabsorbierenden Schicht werden schließlich, entsprechend der Verkehrsbelastung, eine oder mehrere Asphaltschichten aufgebracht.
3. Einsatzmöglichkeiten an Kreisstraßen im Ostalbkreis
Der Geschäftsbereich Straßenbau überprüft bei jeder Maßnahme des Sonderprogramms „Straßenbeläge/Deckenverstärkungen 2009 - 2012“, ob für diese Maßnahmen der Einsatz des „Egli-Verfahrens“ wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Hierbei sind vor allem die nachfolgend aufgeführten Kriterien zu beachten:
a) Höhengebundene Fahrbahn
Bedingt durch die Funktionsweise des „Egli-Verfahrens“ (vgl. Ziffer 2) können die bestehenden Fahrbahnhöhen nicht gehalten werden. Das Auffräsen und Einmischen von Bindemittel führt im Vergleich zum vorhandenen Aufbau immer zu einer deutlichen Volumenerhöhung und folglich zu einer Vergrößerung der Einbaustärke der HVT von rund 5 - 10 cm gegenüber des bisherigen Fahrbahnaufbaus. Durch den Einbau der Zwischenschicht (4 cm) und der Asphaltschichten (im Ostalbkreis i.d.R. 7 cm) erhöht sich die Aufbaustärke noch um weitere 11 cm. Dies bedeutet, dass die neue Fahrbahn im Vergleich zum Bestand um rund 15 - 20 cm höher liegt.
b) Entwässerung
Für den Einsatz des „Egli-Verfahrens“ muss eine Mindestaufbaustärke von 30 cm vorhanden sein, damit nach Fertigstellung der HVT eine planumsentwässernde „Sickerschicht“ verbleibt. Diese Sickerschicht verringert die Gefahr von stehendem Wasser unter der Fahrbahn und beugt somit den im Winter drohenden Frostaufbrüchen vor.
c) Neue und bestehende Leitungen im Fahrbahnbereich
Die nach einer Verfestigung des vorhandenen Aufbruchmaterials mit Zement entstehende Schicht (rund 15 - 20 cm) ist hinsichtlich ihrer Materialeigenschaften mit einer unbewehrten Betonschicht vergleichbar, d.h. im Falle von Wartungsarbeiten an den Leitungen muss zuerst eine 20 cm Betonschicht aufgebrochen werden, bevor eine Reparatur erfolgen kann. Die nach erfolgter Reparatur erforderliche Wiederverfüllung des Grabens birgt vor allem im Bereich der HVT größere Probleme.
d) Beengte Platzverhältnisse
Die unter Buchst a) beschriebene Fahrbahnerhöhung führt an Kreisstraßen mit beengten Platzverhältnissen zu Problemen. Wegen den entlang von Kreisstraßen oftmals nur sehr schmalen Banketten und den sich unmittelbar daran anschließenden tiefen Gräben können die im Zuge des „Egli-Verfahrens“ entstehenden Fahrbahnerhöhungen nur schwer ausgeglichen werden. Die Angleichung der Bankette an die neue Situation führt zu einer Verschmälerung oder gar zum Entfallen der Bankette. Dies wiederum beeinträchtigt die Verkehrssicherheit auf den vielfach sehr schmalen Straßen.
e) Material
Grundsätzlich sollte vor dem Einsatz des „Egli-Verfahrens“ die Eignung des Verfahrens durch Bohrkernentnahmen geprüft werden. Je nach Bedarf sollten bei Zweifeln an der Tragfähigkeit noch weitergehende Erkundungen durchgeführt werden.
Anhand der unter Buchst. a) bis e) beschriebenen Randbedingungen lässt es sich ableiten, dass das „Egli-Verfahren“ in Ortsdurchfahrten grundsätzlich nicht eingesetzt werden kann. Auch entlang von Kreisstraßen mit geringen Bankettbreiten muss der Einsatz des „Egli-Verfahrens“ detailliert auf die Randbedingungen abgestimmt werden.
Wie der Winter 2008/2009 schon jetzt eindrucksvoll zeigt, sind langfristig angelegte Erkundungen wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn das Schadensbild wird sich je nach „Härte“ und Dauer des Winters unterschiedlich verändern.
Aus diesen Gründen hat sich der Geschäftsbereich Straßenbau nachfolgend darauf beschränkt, die im Sonderprogramm für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf den Einsatz des „Egli-Verfahrens“, vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Bohrkernentnahme, zu prüfen.
Sonderprogramm 2009
Kreisstraße | Vorgesehene Maßnahme |
K 3215Birkenzell bis Abzweigung Tragenroden | Belagserneuerung |
K 3218OD Pfahlheim | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3225Waldkrankenhaus - Schwabsberg | Beseitigung von Fehlstellen, Belagserneuerung |
K 3228OD Rindelbach | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3237Onatsfeld - Hüttlingen | Beseitigung von Fehlstellen, Tragdeckschicht |
K 3252Einm. L 1080 - Einm. L 1150 (Horlachen) | „Egli-Verfahren“ |
K 3256Durlangen - Täferrot | „Egli-Verfahren“ |
K 3262Schechingen - Leinweiler | Beseitigung von Fehlstellen bis auf Planum, Belagserneuerung |
K 3278Hornberg | Tragdeckschicht |
K 3310Einm. K 3313 - Weitmars | Beseitigung von Fehlstellen, Belagserneuerung (höhengebunden) |
K 3316L 1070 - Dorfen | Decktragschicht *) |
K 3318Killingen - Einm. L 1029 | Beseitigung von Fehlstellen, Belagserneuerung |
K 3331Wildgarten - Kreisgrenze | Belagserneuerung (Tragdeckschicht) |
K 3334Lorch - K 3329 Abzw. Maitis | Belagserneuerung (Decktragschicht) |
*) eingebaut auf der Teststrecke im Zuge der K 3321 Rosenberg - Unterknausen
Sonderprogramm 2010
Kreisstraße | Vorgesehene Maßnahme |
K 3200Baldern - Kerkingen | „Egli-Verfahren“ |
K 3214OD Pfahlheim | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3223Haisterhofen - Neunstadt | Belag (Decktragschicht) |
K 3228OD Ellwangen | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3239Dewangen - Fachsenfeld | „Egli-Verfahren“ |
K 3239Reichenbach - Dewangen | „Egli-Verfahren“ |
K 3241Burghardsmühle - Adelmannsfelden | „Egli-Verfahren“ |
K 3245Waldmannshofen - Untergröningen | Belagserneuerung (Tragdeckschicht) |
K 3253OD Birkenlohe | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3258OD Leinzell | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3276OD Waldstetten | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3279Lindenhof - Bargau | Belagserneuerung (Tragdeckschicht) |
K 3298Aufhausen - Michelfeld | „Egli-Verfahren“ |
K 3299Dossingen - Dorfmerkingen | Belagserneuerung (Tragdeckschicht) |
K 3301Abzw. Ohmenheim - Hohlenstein | Belagserneuerung (Tragdeckschicht) |
K 3319L 1029 - Waldkrankenhaus | Beseitigung von Fehlstellen, Belagserneuerung |
K 3319OD Westhausen | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3327Hohenstadt - Reichertshofen | „Egli-Verfahren“ |
K 3328OD Ruppertshofen | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |
K 3330Rotenhar - Kreisgrenze | Beseitigung von Fehlstellen, Belagserneuerung |
K 3333OD Schrezheim | Belagserneuerung (Ortsdurchfahrt) |