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Vorlage - 207/09  

 
 
Betreff: Förderung der Erziehungsberatungsstellen freier Träger im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
17.02.2009 
Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses, des Jugendhilfeausschusses und des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1.   Der Ostalbkreis gleicht bei der Förderung der Erziehungsberatung freier Träger rückwirkend zum 01.01.2008 den Differenzbetrag in Höhe von 1.217,32 € pro Vollzeitstelle und Jahr aus, der sich aufgrund der Fortschreibung der Verwaltungs­vorschrift (VwV)-Kostenfestlegung des baden-württembergischen Finanzministeri­ums vom 14.12.2007 ergeben hat.

 

  1.   Vom 01.01. bis 31.12.2009 erhöht der Ostalbkreis die Kostenpauschale zusätzlich um 3.947,72 € pro Vollzeitstelle.

 

  1.   Für die Zeit ab 01.01.2010 wird die Förderung der Erziehungsberatungsstellen neu geregelt.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Erziehungsberatung als wichtiges Jugendhilfeinstrument wird im Ostalbkreis schon seit vielen Jahren vom Landkreis in bewährter Partnerschaft mit Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Hierfür werden vier Erziehungsberatungsstellen in den Großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen vorgehalten. Träger sind die Kath. Diözese Rottenburg-Stuttgart zusammen mit dem Kreisdiakonieverband Ostalb, die Kinder- und Jugendhilfe gGmbH St. Canisius Schwäbisch Gmünd, das Kinder- und Jugenddorf Marienpflege Ellwangen und der Ostalbkreis.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.03.2007 wurde ein neues Leistungs- und Finanzierungskonzept für die freien Träger der Erziehungsberatungsstellen verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat der Ostalbkreis rückwirkend zum 01.01.2007 neue Verträge mit den freien Trägern geschlossen. Diese Verträge beinhalten insbesondere die von den Erziehungsberatungsstellen zu erbringenden Leistungen, die maximale Anzahl der geförderten Personalsstellen sowie die Berechnung der Kostenpauschale auf der Grundlage der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums Baden-Württemberg.

 

 

II. Kündigung der Verträge

 

Im Juni 2008 haben die Träger der Erziehungsberatungsstellen die Verträge unter Hinweis auf die deutlichen Tarifsteigerungen zum 31.12.2008 gekündigt. Die Träger sahen sich nicht mehr in der Lage, den enorm gestiegenen Eigenanteil zu erbringen. Durch die tariflichen Steigerungen einerseits und die gleichbleibende Kostenpauschale andererseits werde der Eigenanteil immer größer. Die Träger forderten daher eine entsprechende Anpassung der Kostenpauschale.

 

Erschwerend kam hinzu, dass sich die Kostenpauschale laut Vertrag auf der Grundlage der o. g. Verwaltungsvorschrift „in der jeweils gültigen Fassung“ errechnet. Diese Verwaltungsvorschrift wurde vom Land zum 01.01.2008 fortgeschrieben, allerdings mit niedrigeren Pauschalbeträgen, so dass sich die ursprüngliche Kosten­pauschale von 68.884,21 € um 1.217,32 € pro Vollzeitstelle und Jahr reduzierte.

 

 

III. Verhandlungen zwischen dem Ostalbkreis und den freien Trägern

 

Nach zunächst zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden im Oktober 2008 konnte im Januar 2009 doch noch ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag herbeigeführt werden. Die Verwaltung und die freien Träger haben sich dabei auf folgenden Vorschlag geeinigt:

 

  1.   Der Ostalbkreis gleicht rückwirkend zum 01.01.2008 den Differenzbetrag aus, der sich aufgrund der Fortschreibung der VwV-Kostenfestlegung vom 14.12.2007 ergeben hat. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 1.217,32 € pro Vollzeitstelle und Jahr.

 

  1.   Vom 01.01 bis 31.12.2009 erhöht der Ostalbkreis die Kostenpauschale zusätzlich um 3.947,72 € pro Vollzeitstelle. Diese Erhöhung orientiert sich bzgl. der Personalkostenbestandteile an der landesweiten Empfehlung zur Erhöhung der Vergütungen in der Behinderten- und Jugendhilfe.

 

  1.   Für die Zeit ab 01.01.2010 soll im Laufe des Jahres 2009 ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

 

Trotz der Erhöhung der Kostenpauschale haben die Träger noch einen erheblichen Eigenanteil zu erbringen, weil die in den Verträgen zugrunde gelegte Kostenpauschale nur 85 % der Personal- und Sachkosten berücksichtigt.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Mehrkosten für das Jahr 2008 waren im Haushaltsplan bereits berücksichtigt, weil mit einer Reduzierung der Kostenpauschalen durch das Land nicht gerechnet wurde.

 

Die im Jahr 2009 entstehenden Mehrkosten in Höhe von 25.660,18 € müssen über die Haushaltsstelle 1.4550.7600 (Anlage 12) aus dem Jugendhilfeetat finanziert werden.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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JoklitschkeWeiß

 

 


 

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Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel