Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt
Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation
1. Allgemeines
Die Finanzsituation der Stadt- und Landkreise wird wesentlich von der Aufgabenverantwortung in den sozialen Leistungsfeldern geprägt. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die demographische Entwicklung und der medizinische Fortschritt wirken sich vielgestaltig auf die Sozialhaushalte aus. Regelmäßig werden durch Land und Bund zusätzliche Leistungen und Rechtsansprüche festgeschrieben, ohne dass diese finanziell ausgeglichen werden. Die Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II (Hartz IV), die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kosten der Grundsicherung für ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen und der gravierende Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sind markante Beispiele der (Teil-) Kommunalisierung staatlicher Aufgaben.
Die Höhe der Kreisumlagen ist in immer stärkerem Maße abhängig von der Entwicklung der Kreisaufgaben und -ausgaben im pflichtigen, nicht durch andere Einnahmemöglichkeiten abgedeckten Bereich. Die Kreise werden damit aufgrund des geltenden Finanzierungssystems gezwungen, Deckungslücken, die aus Entscheidungen des Bundes- wie des Landesgesetzgebers entstehen, über die Erhöhung der Kreisumlagesätze auf den gemeindlichen Bereich abzuwälzen. Dabei muss gesehen werden, dass die Kosten der Sozialen Sicherung letztlich den betroffenen Menschen in den Städten und Gemeinden zugute kommen und damit vom Kreis in die Städte und Gemeinde zurückfließen.
Nach einer mehrjährigen Phase konjunktureller Erholung in der die Einnahmen der öffentlichen Hand überdurchschnittlich waren und auch ein erfreulicher Rückgang der Arbeitslosenzahlen verzeichnet werden konnte, ist in naher Zukunft wieder eine angespanntere Situation der öffentlichen Haushalte zu erwarten. Die von den Vereinigten Staaten ausgehende Finanzmarktkrise war der Auslöser einer weltweiten konjunkturellen Rezession, die sich vor allem auf dem Arbeitsmarkt spürbar auswirken wird. Insbesondere im Leistungsbereich des SGB II (Hartz IV) ist ein Anstieg der Hilfeempfängerzahlen zu befürchten. Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel mit seinen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse vieler Familien trägt über dies dazu bei, dass von einem weiter zunehmenden Unterstützungs- und Hilfebedarf auszugehen ist.
Seit Jahren wird seitens der Kommunen darauf hingewiesen, dass die Finanzentwicklung der Stadt- und Landkreise nicht Schritt hält mit ihrer wachsenden Aufgabenverantwortung in den sozialen Leistungsfeldern. Die eigenen Handlungsmöglichkeiten sind eng begrenzt. Seit Jahren fordern die Kreise eine Vollkostenerstattung bei Übertragung wichtiger Aufgaben und eine Steuerbeteiligung durch Verbreiterung der kommunalen Steuerbasis. Kein anderer Weg führt für die Kreise aus dem Finanzierungsdilemma heraus und nur so kann der soziale Aufgabenkatalog der Stadt- und Landkreise auf eine dauerhaft verlässliche finanzielle Grundlage gestellt werden.
2. Situation im Ostalbkreis
Ausgehend von den Diskussionen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im November/Dezember 2008, hat die Verwaltung in dieser Vorlage die Entwicklung in den wichtigsten sozialen Pflichtaufgabenfeldern dargestellt und daneben Vorschläge und Handlungsoptionen benannt, die den Kostenanstieg im Sozialleistungsbereich des Ostalbkreises dämpfen sollen.
Wie in den anderen Landkreisen wird der Haushalt des Ostalbkreises weitgehend von den Sozialleistungen dominiert. Trotz eines erfreulichen Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren, das mit einer deutlichen Reduzierung der Arbeitslosigkeit einherging, sind die Aufwendungen für die soziale Sicherung gestiegen und werden im laufenden Haushaltsjahr 2009 ein neues Rekordvolumen von brutto ca. 140 Mio. € erreichen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Zuschussbedarfes der sozialen Sicherung von 1999 bis 2008 unter Einbeziehung der früheren Landeswohlfahrtsumlage, der Umlage an den 2005 gegründeten Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und des Eingliederungshilfelastenausgleiches nach § 21 a Finanzausgleichsgesetz. Aufwandsentwicklung der sozialen Sicherung des Ostalbkreises 1999 - 2008
Eingliederungshilfe-Lastenausgleich
II. Kosten- und Leistungsentwicklung einzelner Hilfearten 1999 bis
1. Allgemeines
Angesichts der weiten Fülle sozialer Aufgaben und Leistungen des Ostalbkreises ist es nur schwerlich möglich, eine komplette Entwicklungsdarstellung aufzuzeigen. Das Aufgaben- und Leistungsspektrum beschränkt sich nicht nur auf materielle Hilfen; es umfasst auch eine Vielfalt von Beratungs- und Betreuungsangeboten des Sozialdezernates oder freier Träger, die vom Landkreis gefördert werden.
Die nachfolgende Übersicht bildet die Kosten- und Leistungsentwicklung in den Jahren 1999 bis 2008 in den wichtigsten Aufgabenbereichen ab. Bei der Betrachtung und Bewertung muss berücksichtigt werden, dass durch die Veränderung bisheriger und die Übernahme neuer Aufgabenbereiche, z. B. bei der Eingliederungshilfe für Behinderte oder die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, das soziale Aufgabenspektrum des Landkreises größer, differenzierter und kostenaufwendiger geworden ist.
2. Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, SGB XII - Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
2.1 Leistungen nach dem SGB II
Zum Jahresbeginn 2005 wurden die bis dahin getrennt verwalteten Sozialleistungen „Arbeitslosenhilfe“ und „Sozialhilfe“ im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) zusammengeführt. Die hieraus entstandene „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wird Menschen gewährt, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder niedrigem, nicht existenzsichernden Einkommen auf Unterstützung angewiesen sind.
Von den Agenturen für Arbeit werden vorgehalten die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung Arbeitsuchender und die Gewährung von pauschalierter Unterstützung in Form von Regelsätzen. Kommunal getragen werden die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Beihilfen für diverse Erstausstattungen. Außerdem leisten die Stadt- und Landkreise weitere Beratungsangebote, wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung.
Die Leistungen nach dem SGB II werden im Ostalbkreis vom Bund und Landkreis gemeinsam getragen und durch Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit Aalen und des Ostalbkreises in einer Arbeitsgemeinschaft, der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (Abo) erfüllt. Die gewählte Organisationsform gewährt „Hilfen aus einer Hand“ und vermeidet für Ratsuchende doppelte Wege und Überschneidungen bei Antragstellung und Beratung.
Im ersten Jahr nach Gründung der Abo standen der strukturelle Aufbau und die Gewährleistung der wirtschaftlichen Hilfen im Vordergrund. In den Folgejahren wurden die Beratungs- und Vermittlungsangebote Schritt für Schritt und mit bemerkenswerten Erfolgen unter Einbindung der landkreiseigenen Beratungsdienste im Sozialdezernat ausgebaut.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Hartz IV)
2.2 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Insbesondere der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel mit seinen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse vieler Familien und stetig zunehmende Brüche in der Verlässlichkeit familialer Strukturen erzeugen eine Zunahme schwieriger Sozialisationsbedingungen, die vermehrte Risiken für das Gelingen von Erziehungsprozessen mit sich bringen. Dies hatte in den vergangenen Jahren bundesweit einen zunehmenden Unterstützungs- und Hilfebedarf für junge Menschen und deren Familien zur Folge.
Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen und die Unterstützung ihrer Familien. Solange elterliches Handeln nicht den Tatbestand einer Gefährdung des Kindeswohles darstellt, ist die öffentliche Jugendhilfe nicht legitimiert, eigenständig die Interessen von Kindern oder Jugendlichen wahrzunehmen. Vielmehr muss ihr Handeln darauf ausgerichtet sein, Kindern, Jugendlichen und Eltern Wege aufzuzeigen, wie sie Konfliktsituationen und Probleme selbst lösen können. Gerade weil die Erstverantwortung für die Erziehung von Kindern zweifellos bei den Eltern liegt, ist es wichtig, sie in der Ausübung dieser Verantwortung zu stärken und eine soziale Infrastruktur zu schaffen, die den Realitäten gesellschaftlicher und familialer Wandlungsprozesse entspricht.
Die früheren fürsorgerischen Aufgaben der Jugendhilfe verbunden mit disziplinarischen Maßnahmen, wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte, insbesondere mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, das nach langer Diskussion 1991 in Kraft trat, durch allgemein stützende und fördernde Ansätze ersetzt. Mit diesem Paradigmenwechsel sind die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfeleistungen beständig gestiegen. Am deutlichsten wird dies bei den Hilfen zur Erziehung. Immer mehr Familien benötigen die Unterstützung des Jugendamtes. Eltern psychisch kranker Kinder und Jugendlicher bitten um Hilfe und Unterstützung: Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Hyperaktivität, Magersucht, Bulimie und narzisstische Störungen sind nur einige der seelischen Beeinträchtigungen, für die das Jugendamt seit 1996 mit der Einführung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig ist. Die besonders kostenintensive stationäre Eingliederungshilfe in Heimen ist bei den Jugendämtern um über 60 % angestiegen.
Die Kinder- und Jugendhilfe im Ostalbkreis hat im Bereich der Hilfen zur Erziehung in den letzten Jahren eine Neuausrichtung im Sinne einer nachhaltigen Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern vollzogen. Daneben hat mit dem Ausbau der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) eine Ausdifferenzierung der erzieherischen Hilfen stattgefunden, die auf eine aktive Kooperation mit den Eltern und den betroffenen jungen Menschen aufbaut.
Nach dieser Neuausrichtung im Sinne einer nachhaltigen Stärkung des ambulanten und familienorientierten Bereichs steht die Kinder- und Jugendhilfe im Ostalbkreis vor neuen Herausforderungen, mit dem Ziel, möglichst mit früher Hilfe Schwierigkeiten und Krisen von Eltern und Kindern begegnen zu können. Guter Kinderschutz funktioniert nur mit einem engen, guten Netzwerk aller Professionen, die mit Kindern arbeiten. Vor allem die verbesserte Kooperation mit den Partnern im Rahmen des Modellprojektes „Guter Start ins Kinderleben“, sichert möglichst frühe Hilfen oft schon „bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“. Die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Kindertageseinrichtungen und Schulen muss als zentrale gemeinsam zu verantwortende Zukunftsaufgabe gesehen werden, die mittel- und langfristig auch zu einer Reduzierung der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen führen müsste.
Die Förderung junger Menschen ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine unabweisbare Konsequenz angesichts sozialpolitischer und volkswirtschaftlicher Zukunftserfordernisse. Der demographische Wandel wird auch im Ostalbkreis Kinder und Jugendliche mehr und mehr zu einer gesellschaftlichen Minderheit werden lassen. Umso dringlicher stellt sich bereits heute das Erfordernis vorausschauender Förderung und Pflege dieses „knappen Gutes“, um morgen nicht „partiell“ vor unzureichend gebildeten, nicht integrierten und damit ohne reelle Chancen auf soziale Teilhabe ausgestatteten jungen Menschen zu stehen. Große überregionale Studien zeigen, dass ca. 70 % der Hilfen zur Erziehung erfolgreich verlaufen. Besonders ausgeprägt ist dieser Erfolg bei Kindern. Die insgesamt hohe Effektivität zieht in der Folge der Hilfe auch eine volkswirtschaftliche Effizienz nach sich.
Zuschussbedarf in der Kinder- und Jugendhilfe im Ostalbkreis
Fallzahlenentwicklung nach Hilfearten
2.3 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII wird den Personen bewilligt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Antragsteller sind auf diese Leistungen zur Überbrückung einer „vorübergehenden“ Notlage angewiesen. Die Rente wurde (noch) nicht bewilligt, die Erwerbsunfähigkeit besteht vorübergehend, d. h. sie sind seit länger als 6 Monaten außer Stande, unter den üblichen Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Die Hilfe setzt sich grundsätzlich aus den Regelsätzen, den Unterkunftskosten (einschließlich Heiz-, Betriebs- und Nebenkosten) und ggfs. dem Beitrag zur Krankenversicherung oder einem Mehrbedarf zusammen. Der Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts, insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Energiekosten und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, wird durch die Gewährung der Regelsätze gedeckt.
Fallzahlen und Kostenentwicklung 1999 bis 2008
2.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert sind bzw. aufgrund ihres Alters nicht erwerbstätig sein können. Leistungsvoraussetzung ist ein nicht den Lebensbedarf deckendes Einkommen und Vermögen (bei bestimmten Freigrenzen). Die Leistungen entsprechen dem Grunde nach denen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Immer mehr ältere Menschen erwerben aufgrund nicht auskömmlicher Renten einen Anspruch auf Hilfe. Auch die Zahl der behinderten Menschen, die aufgrund dauernder Erwerbsunfähigkeit Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, steigt.
Derzeit verfügt noch die große Mehrzahl der Senioren im Ostalbkreis über ein auskömmliches Einkommen aus Rente, Pension und/oder privater Altersvorsorge. Gleichwohl zeigen die Empfängerzahlen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, dass Altersarmut schon heute ein Problem ist. Die Zuwachsraten bei der Grundsicherung waren in den vergangenen Jahren deutlich. Es besteht die berechtigte Sorge, dass der Anteil von älteren Menschen, die auf diese Unterstützung angewiesen sein werden, weiter zunehmen wird. Seit Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 haben sich die Kosten für die Landkreise schon mehr als verdoppelt und betragen bundesweit bereits über 3 Mrd. €.
2.5 Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind in der Pflegeversicherung nach dem XI. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gegen das Pflegerisiko abgesichert. Mit ihren gedeckelten Sach- und Geldleistungen übernimmt die Pflegeversicherung jedoch häufig nur einen Teil des nötigen Pflegeaufwands. Aus Zusatzversicherungen, Renteneinkommen oder Vermögen müssen Pflegebedürftige häufig einen eigenen Teil beisteuern. Wo dies mangels Einkommen und Vermögen nicht (mehr) möglich ist, leistet der Ostalbkreis als Sozialhilfeträger aufstockende „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XI. Die Hilfe umfasst je nach Bedarf die häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege.
Nach der Pflegestatistik 2007, die das Statistische Bundesamt vor kurzem veröffentlicht hat, waren im Dezember 2007 in Deutschland rund 2,25 Mio. Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Dies sind 5,6 % mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2003 und 11 % mehr als bei der ersten Erhebung im Jahr 1999.
Aufgrund der Altersentwicklung der Bevölkerung wird die Inanspruchnahme bei der Hilfe zur Pflege künftig ansteigen. Eine besondere Herausforderung dabei ist die sprunghaft anwachsende Zahl demenzkranker Menschen.
Hilfe zur Pflege
2.6 Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem SGB XII
Personen, die durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen, zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Das Spektrum der Hilfen reicht von Maßnahmen der Frühförderung im Vorschulalter über Integrationsleistungen in Kindergärten und Schulen, über die Hilfen zur schulischen Ausbildung, für einen angemessenen Beruf und Hilfen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. Zur Wohnunterstützung können Hilfen im Rahmen einer ambulanten Wohnbetreuung, einer Betreuung in besonders ausgewählten, d. h. geeigneten Familien oder auch in Wohnheimen angeboten werden. Familienentlastende Dienste helfen, die häusliche Versorgung der Menschen mit Behinderung in der Familie zu ermöglichen.
Die Eingliederungshilfe, die bundesweit für ca. 700.000 Menschen erbracht wird, umfasst Leistungen im Wert von mehr als 10 Mrd. € im Jahr. Allein in den letzten 10 Jahren haben sich die Ausgaben verdoppelt. Die Steigerungsraten liegen jährlich durchschnittlich bei 5,6 %. Diese Entwicklung wird sich zumindest mittelfristig fortsetzen. Ursache dafür ist zunächst die Altersstruktur behinderter Menschen. Erstmals wieder erreicht eine Generation behinderter Menschen das Rentenalter. Zudem nähert sich die Lebenserwartung behinderter Menschen derjenigen nichtbehinderter Menschen an, die allgemein ansteigt. Zugleich sind Fortschritte in der Akutmedizin und der Frührehabilitation zu verzeichnen. Durch zunehmende psychische Erkrankungen, ausgelöst auch durch Suchtmittelmissbrauch, steigt daneben die Zahl der seelisch behinderten Menschen deutlich an.
Wie die nachstehende Tabelle zeigt, stellt die Eingliederungshilfe auch den Ostalbkreis als Sozialhilfeträger vor erhebliche Herausforderungen. Seit der Übernahme der Aufgaben vom ehemaligen Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern am 01.01.2005 bis Ende 2008, haben die finanziellen Aufwendungen von 30,6 Mio. € auf 36,6 Mio. € zugenommen. Im laufenden Haushaltsjahr 2009 ist ohne Berücksichtigung der jüngsten Entgelterhöhungen von einem Zuschussbedarf von rund 38 Mio. € auszugehen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
2.7. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurück gegangen. Trotzdem blieb die Zahl der Flüchtlinge, die auch nach einer negativen Entscheidung über den Asylantrag im Ostalbkreis verbleiben, unverändert hoch. Ende 2008 lebten im Status der Duldung ca. 300 Flüchtlinge, deren Asylantrag noch nicht beschieden oder abgelehnt war, im Ostalbkreis. Mangels Selbsthilfemöglichkeiten und wegen des nur eingeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt war und ist die Mehrzahl der Flüchtlinge auf unterhaltssichernde Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen.
Die Grundleistungen für Asylbewerber und Geduldete in Sammelunterkünften und Anschlussunterbringung decken den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts und werden durch Sachleistungen gewährt. Zur Deckung persönlicher Bedürfnisse erhalten Leistungsberechtigte zusätzlich monatlich 40,90 € bzw. 20,45 € als Geldbetrag. Wenn Personen in der sogenannten „Anschlussunterbringung“ in den Städten und Gemeinden wohnen, können anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen auch Geldleistungen bewilligt werden. Diese Leistung wird in Höhe von 184,07 € für den Haushaltsvorstand und je nach Alter der Haushaltsangehörigen in Höhe von 112,48 € bzw. 158,50 € zuzüglich der nötigen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat gewährt.
Bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, Schwangerschaft und Geburt sind die Leistungen für die erforderlichen ärztlichen Behandlungen zu gewähren. Weil die Flüchtlinge überwiegend nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kommt der Ostalbkreis im Krankheitsfall für die „Echtkosten“ einer Behandlung auf. Ein Großanteil des Gesamthilfeaufwands entsteht durch diese „Krankenhilfe“.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Belegungssituation der Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge im Ostalbkreis
III. Sozialleistungen des Ostalbkreises im externen Vergleich
1. Allgemeines
Angesichts der sich abzeichnenden Auswirkungen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die kommunalen Haushalte wird der Ostalbkreis erneut in die Situation kommen, Ausgaben und Aufgaben auf den Prüfstand stellen zu müssen. In den zurückliegenden Jahren - zuletzt 2006 -, hat der Kreistag aufgrund von Vorschlägen der Verwaltung Einsparungen beschlossen, die bis heute wirken. Die Einsparpotentiale in den vom Kreis beeinflussbaren bzw. gestaltbaren Aufgabenfeldern sind nahezu ausgereizt. Bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben hat der Landkreis praktisch keine Spielräume für Einsparungen, weil die Vorgaben von Bund und Land die Ansprüche bis ins Detail regeln. Die wenigen Möglichkeiten, die gegeben sind, wurden in den letzten Jahren konsequent genutzt: Die kommunale Beschäftigungsförderung über die Gesellschaft des Ostalbkreises zur Beschäftigungsförderung (G.O.B.) in den Jahren 1997 bis 2004, der Außendienst des Sozialamtes, der deutliche Ausbau familienunterstützender Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt die Erstellung verschiedener Sozialpläne zur effektiven Steuerung beim Ausbau der sozialen Infrastruktur, sind Beispiele dieser fortwährenden Bemühungen.
2. Vergleichsmethodik und Rahmenbedingungen
Der Landkreisvergleich in der Sozial- und Jugendhilfe wird seit Jahren auf unterschiedlichen Ebenen und mit mehr oder minder differenzierten Methoden durchgeführt. Allerdings ist bis heute keine durchgängige und verlässliche Vergleichbarkeit der Daten gegeben, weil die Landkreise mit unterschiedlichen Berichts- und Informationsystemen arbeiten und andere Erhebungsmethoden anwenden.
Sozialhilfe und Jugendhilfe als kommunale Aufgaben sind zudem sehr unterschiedlich organisiert und mit anderen Diensten verbunden.
Nachdem der Umfang der Hilfen in den großen Leistungsblöcken der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe bundesgesetzlich geregelt ist und die Verwaltung nur wenig Ermessensspielräume hat, sind die Ursachen für die unterschiedlichen Inanspruchnahmen und Kosten anderweitig zu suchen. Die Entwicklungen in der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe spiegeln die Trends in Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt wieder. Die Sozialleistungen der Stadt- und Landkreise sind weitestgehend „Reparaturen und Korrekturen“ von Fehlentwicklungen und Defiziten in diesen Bereichen. Sie wurden dafür in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer stärker in die Pflicht genommen. Trägerstrukturen und Angebotsdichte sind im Vergleich der Kreise deutlich unterschiedlich. Auch darin liegt eine wesentliche Ursache für die große Bandbreite an Kosten und Fallzahlen.
3. Vergleiche in einzelnen Leistungsbereichen
Unabhängig von organisatorischen, politischen bzw. haushaltsspezifischen Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten werden die Erziehungshilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen der Stadt- und Landkreise landesweit miteinander verglichen. Diese Berichterstattungen wurden mit der Fusion der beiden Landeswohlfahrtsverbände in den „Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg“ (KVJS) und die veränderten Zuständigkeiten bei der Eingliederungshilfe möglich. Gerade in diesen beiden Aufgabenbereichen, insbesondere bei der Eingliederungshilfe für behindere Menschen, hat der Ostalbkreis überdurchschnittliche Werte und Zuwachsraten. Für andere Leistungsbereiche stehen leider derzeit keine verlässlichen Vergleichszahlen zur Verfügung.
3.1 Kinder und Jugendhilfe
Die jüngste Erhebung des Landesjugendamtes zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung macht deutlich, dass der Ostalbkreis trotz des forcierten Ausbaus von niederschwelligen und ambulanten Hilfeformen immer noch unter dem Durchschnittswert der Kreise in Baden-Württemberg liegt, während der stationäre Bereich, der sehr kostenintensiv ist, nach wie vor überdurchschnittlich ausgeprägt ist.
Bei der Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen insgesamt und auch von Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte junge Menschen liegt der Ostalbkreis landesweit im Mittelfeld.
Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung, für junge Volljährige und seelisch behinderte Minderjährige je 0 - und 21-Jahre im Jahr 2006
Im Vergleich der 35 Landkreise in Baden-Württemberg ergibt sich für den Ostalbkreis folgende Standortbestimmung bei der Kinder- und Jugendhilfe:
- Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung lagen im Ostalbkreis im Jahr 2006 mit 194 € je Jugendeinwohner leicht über dem mittleren Wert der Landkreise
- Im Vergleich zu den anderen Landkreisen zeigt sich im Ostalbkreis eine stärkere Inanspruchnahme stationärer Erziehungshilfen bei unterdurchschnittlicher Nutzung der ambulanten und teilstationären Hilfen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird auffallend stark genutzt.
Im Vergleich der 35 Landkreise in Baden-Württemberg fällt auf,
- dass der Ostalbkreis bislang noch eine vergleichsweise geringe Ausstattung im Bereich der Schulsozialarbeit hat. Hier wird aktuell auf der Grundlage der vom Kreistag im vergangenen Jahr verabschiedeten Konzeption nachgebessert. Dadurch kann die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe wesentlich intensiviert und Defiziten und Problemsituationen schneller und effektiver begegnet werden.
- dass der Ostalbkreis in den Arbeitsfeldern der offenen, der verbandlichen und der mobilen Jugendarbeit ein gutes Leistungsprofil hat. Die in diesem Bereich geleistete Unterstützung der jungen Menschen erbringt einen wichtigen Beitrag zu deren Bildung und Förderung und hilft dadurch, Ausgrenzungsprozessen entgegen zu wirken.
- dass sich der Ostalbkreis bei der Versorgung mit Ganztagesplätzen in Kindergärten in der unteren Hälfte und bei den Plätzen für unter 3-Jährige in Krippen und Tagespflege im unteren Drittel der Landkreisverteilung bewegt. Nachdem der Ausbau der Kindertagesbetreuung in vielen Städten und Gemeinden im Ostalbkreis inzwischen deutlich an Dynamik gewonnen hat, sind in den nächsten Jahren positive Effekte auf die Unterstützung von Eltern und Familien bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu erwarten, die auch eine Begrenzung der Inanspruchnahmen erzieherischer Hilfen begünstigen dürfte.
3.2 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Nach der Übertragung der Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe auf die Ebene der Stadt- und Landkreise waren in den Jahren 2005 und 2006 bei den Erhebungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) noch einige statistische Verwerfungen aufgetreten. Zwischenzeitlich haben sich die Abläufe in der Sachbearbeitung im Leistungssystem Eingliederungshilfe eingespielt. Mit Hilfe leistungsfähiger EDV-Systeme ist es möglich, zuverlässige statistische Daten zu erhalten, mit denen eine gezielte Steuerung der Eingliederungshilfeleistungen an behinderte Menschen angegangen werden kann. Diese Vorgehensweise ist allerdings nicht nur unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu sehen, sondern vor allem um Leistungen an Menschen mit Behinderung besser an deren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen ausrichten zu können.
Im Berichtsjahr 2007, dem 3. Jahr der Erhebung, haben alle 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg am Kennzahlenvergleich teilgenommen und ihre entsprechenden Daten zur Vergütung gestellt. Die nachfolgenden Übersichten sind somit ein landesweites Ergebnis, mit hoher Aussagekraft des Datenmaterials.
Die Abbildung stellt für jeden Kreis die Gesamtzahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe pro 1.000 Einwohner für die Jahre 2005 bis 2007 dar. Es handelt sich um den Gesamtpersonenkreis, der wesentlich geistig, körperlich oder seelisch behinderten Menschen, denen durch die Stadt- und Landkreise jeweils am Stichtag 31.12. des Jahres Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt wurden.
Die Zuordnung der Leistungsempfänger zu einem Stadt- oder Landkreis richtet sich nach der Zuständigkeit für die Leistungsgewährung im Einzelfall. Das heißt, die Kreise sind jeweils für die von ihnen gemeldeten Leistungsempfänger auch zuständige Kostenträger, unabhängig davon, wo die Versorgung der behinderten Menschen tatsächlich stattfindet.
In der Tendenz hat sich die Entwicklung steigender Fallzahlen auch im Jahr 2007 fortgesetzt. In nahezu allen Kreisen hat sich die Gesamtzahl der Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner erhöht, wenn auch aus einer unterschiedlichen Ausgangslage heraus und in unterschiedlicher Größenordnung. Die Bandbreite der Kennzahlen im Jahr 2007 reicht von 3,44 Leistungsempfängern pro 1.000 Einwohner im Landkreis Ludwigsburg bis hin zu 8,91 im Landkreis Ravensburg.
Netto-Ausgaben in der Eingliederungshilfe
Seit vielen Jahren ist nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit zu beobachten, dass sich die Zahl der Empfänger von Sozialleistungen und somit die Sozialausgaben kontinuierlich erhöhen und dadurch die öffentlichen Haushalte für die soziale Sicherung im allgemeinen - insbesondere für die Eingliederungshilfe an behinderte Menschen - immer größere finanzielle Mittel bereit stellen müssen.
Im Rahmen des Erhebungsverfahrens 2007 ist die Frage aufgetreten, wie mit der Verbuchung der Finanzausgleichszahlungen umzugehen ist. Es hat sich herausgestellt, dass diese Zahlungen und Zuweisungen im Haushalt der Kreise unterschiedlich verbucht werden. Zum Teil geschieht dies im Einzelplan 4 (Soziale Sicherung), zum Teil aber auch im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft).
Ziel der Erhebung war es von Anfang an, ausschließlich die Zweckausgaben der Eingliederungshilfe abzubilden, also sämtliche Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistungsgewährung im Einzelfall entstehen. Hierzu zählen die Finanzausgleichszahlungen gerade nicht, weil sie erst im Nachhinein fließen und vor allem nicht fallbezogen zugeordnet werden können. Eine Einbeziehung dieser Beträge hätte eine Verfälschung der Berechnungen zur Folge. Es wurde deshalb generell so verfahren, dass die Finanzausgleichszahlungen grundsätzlich nicht in den an den KVJS gemeldeten Finanzzahlen enthalten sein sollen.
Die nachfolgende Grafik bildet die Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe für die Jahre 2006 und 2007 pro Einwohner ab. Verglichen mit den Werten aus dem Vorjahr 2006 zeigt sich in der Mehrzahl der Kreise im Jahr 2007 ein Anstieg der Ausgaben. Die Bandbreite zwischen dem geringsten und dem höchsten Wert hat sich sogar noch weiter vergrößert. Sie beträgt für 2007 zwischen 73 € im Landkreis Heilbronn und nunmehr 158 € im Landkreis Ravensburg. Hohe Ausgabensteigerungen weisen vor allem der Main-Tauber-Kreis, die Stadt Baden-Baden sowie die Landkreise Reutlingen und Rottweil aus.
Der Ostalbkreis hatte mit 122 € je Einwohner einen deutlich überdurchschnittlichen Wert, der nach Einschätzung der Verwaltung vor allem auf die in allen Raumschaften stark ausgeprägte und differenzierte Angebotsstruktur und die Hochpreisigkeit der großen Komplexeinrichtungen zurückzuführen ist.
IV. Vergütungssystematik für die Einrichtungen und Dienste der Alten-,
1. Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen
Der Ostalbkreis als öffentlicher Träger sozialer Leistungen ist Partner einer Vielzahl von freien und privaten Trägern, die mit ihren Diensten und Einrichtungen soziale Leistungen in der Altenhilfe, Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Die vertragsrechtlichen Voraussetzungen, Verfahrensweisen und Grundlagen zur Ermittlung der Vergütungen für die Einrichtungen und Dienste der drei Hilfebereiche sind in den Sozialgesetzbüchern VIII, XI und XII geregelt.
Für die Sozial- und Jugendhilfe gilt der Grundsatz, dass Vergütungen nur vom Jugend- bzw. Sozialhilfeträger übernommen werden können, wenn hierüber entsprechende Vereinbarungen geschlossen worden sind und vorliegen.
Mit der Umstellung der Vergütungssystematik vom Selbstkostendeckungsprinzip auf ein leistungsbezogenes Entgeltsystem wurde auch eine Dreigliedrigkeit der Vereinbarungen eingeführt. In allen Hilfebereichen sind Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie Qualitäts- bzw. Prüfungsvereinbarungen abzuschließen. Die Vereinbarungen haben den Charakter von öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Die Vereinbarungen regeln im sogenannten „Dreiecksverhältnis“ die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsträger (Stadt- und Landkreis) und den Leistungserbringern (Einrichtungen und Diensten). Zwischen Einrichtungsträger und pflegebedürftigen/behinderten Menschen bestehen Heimverträge. Die individuellen Kostenzusagen des Sozialhilfeträgers an die betroffenen Personen erfolgen durch individuelle Kostenzusage per Verwaltungsakt auf der Basis der ausgehandelten Vergütungen.
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg (KVJS) verhandelt auf der Grundlage der Kommunalen Vereinbarung aus dem Jahr 2004 unter Beteiligung aller 44 Stadt- und Landkreise die Vereinbarungen für stationäre und teilstationäre, auf Wunsch auch für ambulante Angebote.
Das Preisgefüge bzw. -niveau innerhalb eines Stadt- oder Landkreises ist in allen Hilfebereichen ganz wesentlich geprägt durch die Struktur der Leistungsanbieter, wie z.B. Anzahl von privaten, öffentlichen, frei-gemeinnützigen Trägern, kleineren Wohneinheiten oder Komplexeinrichtungen, Ausdifferenzierung der Leistungsangebote.
In der Behindertenhilfe speziell spielt auch die 1999 infolge einer Gesetzesänderung zu vollziehende Umstellung bzw. Ausdifferenzierung und Zuordnung der Vergütungen zu Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen eine wesentliche Rolle. Im Ostalbkreis liegt in der Behindertenhilfe eine Trägerstruktur vor, die historisch gewachsen ist. Träger wie Samariterstiftung, Stiftung Haus Lindenhof und auch die Diakonie Stetten, alle hochpreisige Einrichtungsträger, sind die Hauptanbieter. In der Altenhilfe sind insbesondere mit der Stiftung Haus Lindenhof und den DRK-Einrichtungen auch Träger des hochpreisigen Segments vertreten. Gleiches gilt für die Jugendhilfe.
2. Pflegesatzentwicklung, -systematik und -zusammensetzung
Betrugen die Steigerungen der Vergütungen zwischen 1964 und 1993 bei großen jährlichen Unterschieden durchschnittlich jährlich ca. 4,5%, haben sie sich danach durch gesetzliche und sonstige Deckelungen jährlich durchschnittlich nur noch mit ca. 1% verändert, ungeachtet der realen Sach- und Personalkostenentwicklungen. Die Einrichtungsträger waren und sind daher gezwungen, alle wirtschaftlichen Reserven auszuschöpfen.
Die Pflegesatzsystematik des bis dahin vorhandenen Einheitspflegesatzes veränderte sich in der Altenhilfe mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995/96, der damit verbundenen Einführung von Pflegeklassen und ab 2003 mit der landesweiten Vereinbarung von Personalbandbreiten grundlegend.
In der Jugendhilfe erfolgte ähnlich wie in der Behindertenhilfe durch gesetzliche Vorgaben eine Veränderung in der Vergütungssystematik Ende der 90er Jahre; Personalschlüssel sind landesweit auch in der Jugendhilfe zu finden, in der Behindertenhilfe hingegen nicht.
Pflegesätze werden auf der Basis des auch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und Bundessozialgerichts als Methode der Wahl anerkannten externen Vergleichs geführt, indem kreisbezogen vergleichbare Einrichtungen zur Ermittlung des angemessenen Pflegesatzes herangezogen werden. Alle Gesetzbücher sehen vor, dass Pflegesätze einrichtungsindividuell zu verhandeln sind, also kein Einheitspflegesatz möglich ist.
Pflegesätze beinhalten neben dem Block der Intensivfolgekosten (Zinsen, Abschreibungen, Instandhaltungen) und den Sachkosten (laufende Betriebskosten) den 80-85%igen Hauptbestandteil der Personalkosten.
V. Handlungsoptionen
1. Allgemeines
Die Stadt- und Landkreise sind als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe entscheidende Akteure der Sozialpolitik. Ihr Aktionsradius wird dabei von sich ständig verändernden staatlichen Rahmenbedingungen geprägt, die zumeist nicht dazu beitragen, die dringend benötigten Gestaltungsspielräume für die soziale Infrastruktur vor Ort zu öffnen. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und ganz aktuell der Ausbau der Kleinkindbetreuung sind treffende Beispiele dieser Entwicklung. Auch wenn die Stadt- und Landkreise mit vielerlei betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen beständig versuchen, ihre Gestaltungsmöglichkeiten zu erweitern, kommen sie nicht an den übermächtigen Trends in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vorbei.
Die Entwicklung der letzten Jahre im Bereich der sozialen Hilfen in kommunaler Verantwortung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich diese von den individuellen persönlichen Hilfen, für ganz konkrete, meist zeitlich begrenzte Notlagen für die sie ursprünglich konzipiert waren, zunehmend zum Auffangtatbestand für anhaltende Beeinträchtigungen entwickelt haben. Die Kreise wurden zunehmend in die Rolle der Ausfallbürgen für Mängel der staatlichen Sozial- und Gesundheitspolitik gedrängt. Als Konsequenz kam es zu einer wahren Kostenexplosion bei den Ausgaben in der Sozialhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und bei der Hilfe zur Pflege.
Neben den bereits benannten allgemeinen bzw. übergreifenden Handlungserfordernissen, die auf Bundes- bzw. Landesebene angesiedelt sind, ist die Verwaltung gefordert, Änderungsbedarfe - bzw. Möglichkeiten auf örtlicher Ebene zu benennen und Umgestaltungen in der Praxis anzugehen.
In den unter II. 2. beschriebenen Leistungsfeldern sieht die Verwaltung eigene Handlungsmöglichkeiten vor allem in der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestruktur und der Behindertenhilfe im Ostalbkreis. Deshalb werden im folgenden zu diesen beiden Teilleistungsgebieten grundsätzliche sowie punktuelle Vorschläge unterbreitet
2. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Die Jugendhilfestruktur im Ostalbkreis hat sich in den letzten Jahren spürbar verändert, unter anderem hat ein überdurchschnittlicher Ausbau der Sozialpädagogischen Familienhilfe stattgefunden. Trotzdem besteht im Verhältnis zwischen ambulanten und stationären Hilfen im Vergleich auf Landesebene nach wie vor ein geringeres Gewicht bei den ambulanten Maßnahmen. Bei den stationären Maßnahmen liegt der Ostalbkreis unverändert im oberen Drittel.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Vorschläge des Landesjugendamtes sollten nach Meinung der Verwaltung die nachstehenden Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte angegangen werden. Die inhaltliche Konkretisierung und Ausgestaltung bedarf einer engen und verlässlichen Abstimmung mit den freien Jugendhilfeträgern im Ostalbkreis. Ziel der Verwaltung ist es, in der Jugendhilfeausschusssitzung am 15.05.2009 Eckpunkte eines Konzeptes vorzulegen.
Maßnahmenkatalog zur Weiterentwicklung der Jugendhilfestruktur im Ostalbkreis
3. Weiterentwicklung der Behindertenhilfe
Bundesweit haben sich die Ausgaben für die Eingliederungshilfe in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt. Es ist gerade im Interesse der behinderten Menschen unabdingbar, das System der Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln, um es für die Zukunft bezahlbar zu halten und auf diese Weise zu gewährleisten, dass behinderte Menschen am Leben in der Gesellschaft in allen Bereichen teilhaben können.
Dabei geht es sowohl um gesetzgeberischen Änderungsbedarf als auch um Umgestaltungen in der Praxis auf Ebene der Stadt- und Landkreise.
Gesetzgeberischer Änderungsbedarf
Umgestaltung der Angebotsstruktur vor Ort
Durch verschiedene Steuerungsmaßnahmen ist es im Ostalbkreis gelungen, die Fallzahlensteigerungen im stationären Wohnen zu stoppen und den Ausbau der ambulanten Hilfen spürbar voran zu bringen. Dynamisch sind jedoch nach wie vor die Zugangszahlen zu den teilstationären Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Tagesstruktur, nämlich den Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen. Die Entwicklung dieser Zugangszahlen zeigt eindeutig den Handlungsbedarf, soll dieser Bereich auf Dauer insgesamt finanzierbar bleiben.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich für die nächsten Jahre folgende Handlungsfelder, die generell darauf abzielen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen an die allgemeinen Lebensbedingungen anzunähern (Wohnen in eigener Wohnung, Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen):
Mit den Trägern der Werkstätten für Behinderte sind Rahmenbedingungen und Konzepte zur Förderung von Werkstattbeschäftigten und deren Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erarbeiten und zu vereinbaren.
Für Quereinsteiger, die bereits Ansprüche auf Rente wegen der Erwerbsminderung haben und für seelisch behinderte Menschen sind alternative bzw. differenzierte Beschäftigungsangebote zu schaffen.
Nachdem der Gesetzgeber keine Bereitschaft zeigt, diese Ungleichbehandlung aufzuheben, sollten gemeinsam mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe im Ostalbkreis Projekte entwickelt werden, die der wachsenden Anzahl behinderter und pflegebedürftiger Senioren gerecht werden und ihnen die Leistungen der Pflegeversicherung voll umfänglich erschließen. Auf die gesonderte Sitzungsvorlage wird verwiesen.
VI. Strukturelle Bewertung der Sozialleistungen und Sozialkosten des Ostalbkreises
Im zweiten Halbjahr 2008 fand die allgemeine Finanzprüfung des Ostalbkreises für die Jahre 2002 bis 2007 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg statt. Dabei wurden schwerpunktmäßig die sozialen Aufgabenfelder geprüft.
Beim Abschlussgespräch mit dem Prüfungsteam der Gemeindeprüfungsanstalt am 12.12.2008 wurden auch die überdurchschnittlichen Kosten des Ostalbkreises in den Leistungsbereichen Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Anknüpfend an dieses Gespräch wandte sich Landrat Pavel an Herrn Rolf Pfründer, den Präsidenten der GPA, mit der Bitte, ein Angebot für die strukturelle Bewertung der Sozialleistungen und Sozialkosten des Ostalbkreises zu erstellen.
In seinem Antwortschreiben vom 23.01.2009 (siehe Anlage) bedauert Herr Pfründer, kein fundiertes Beratungsangebot unterbreiten zu können. Als wesentliche Gründe nennt er das Fehlen detaillierter und belastbarer Daten über das Leistungsangebot, die Einrichtungen und den Aufwand in einzelnen Landkreisen. In Ermangelung geeigneter und belastbarer Grundlagen sieht er keine Möglichkeit die gutachtliche Stellungnahme, die das Niveau einer Finanzanalyse deutlich übertreffen würde, zu erstellen.
Herr Pfründer bietet an, den Ostalbkreis bei einer Untersuchung im Sinne eines landkreisspezifischen Benchmarking mit einigen ausgewählten Landkreisen zu unterstützen. Einzelheiten dazu, insbesondere die in Frage kommenden Leistungsbereiche, müssten noch geklärt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser Vorschlag aufgegriffen werden. Im Zusammenwirken zwischen Sozialdezernat, dem Kreisrechnungsprüfungsamt und der GPA sowie mit Beteiligung anderer Landkreise, müsste es möglich sein, zu aussagefähigen Daten und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zu kommen.
Anlagen
Schreiben der GPA vom 23.01.2009
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