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Vorlage - 189/08  

 
 
Betreff: Einrichtung von Pflegestützpunkten im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Kenntnisnahme
26.11.2008 
Sitzung des Sozialausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Sozialausschusses am 28.11.2007, damals noch zum Gesetzentwurf für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, zur Einrichtung von Pflegestützpunkten berichtet.

 

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ist zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Unter anderem sieht es als strukturelle Erneuerung die Einrichtung von sogenannten Pflegestützpunkten (§ 92c SGB XI) vor.

 

Danach ist es Aufgabe der Pflege- und Krankenkassen, Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einzurichten. Die grundsätzliche Entscheidung wird durch die zuständige oberste Landesbehörde (in Baden-Württemberg das Ministerium für Arbeit und Soziales) getroffen.

 

Die Pflegestützpunkte haben die Aufgabenstellung, umfassend und unabhängig Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetzes) zu geben. Gleichzeitig sollen sie bei der Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- bzw. landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten beraten.

 

Des Weiteren ist die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote vorzunehmen.

 

In die Tätigkeit der Pflegestützpunkte sind die Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtungen einzubeziehen.

 

Der Aufbau der Pflegestützpunkte wird vom Bund bis 2011 mit 60 Mio. Euro gefördert. Danach können für einen Pflegestützpunkt als Anschubfinanzierung 45.000 € Förderung, sowie bei Einbeziehung von Selbsthilfegruppen weitere 5.000 € gewährt werden.

 

II. Situation in Baden-Württemberg

 

Die Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg und das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hatten im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens darauf gedrängt, dass länderspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen wird. Im Gesetz wurde dieses Anliegen nur begrenzt beachtet. Von den genannten Beteiligten wurde gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen insoweit Übereinkunft erzielt, dass in Gesprächen erörtert werden soll, in wie weit die vorhandenen Strukturen in Baden-Württemberg bei der Gestaltung von zukunftsfähigen Lösungen sinnvoll eingebracht und weiterentwickelt werden können.

 

Seit Mai 2008 finden in abwechselnden Zusammensetzungen unter Koordination und Moderation des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg entsprechende Gespräche statt.

 

Im Grundsätzlichen konnte frühzeitig Einigung erzielt werden, dass anzustreben ist, die vorhandenen Beratungsstrukturen in den Stadt- und Landkreisen in die Pflegestützpunkte zu überführen und gleichzeitig Möglichkeiten einer qualitätvollen Weiterentwicklung mit Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort zu eröffnen. Hinsichtlich der Pflegestützpunkte wird eine Errichtung nur als sinnvoll betrachtet, wenn das bestehende Beratungsangebot weiter verbessert wird, Doppelstrukturen vermieden werden und damit die Beratungsqualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verbessert wird.

 

Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich ein Konsenspapier erarbeitet.

Kernpunkte darin sind die Aussagen,

 

-            dass in Baden-Württemberg vorläufig 50 Pflegestützpunkte eingerichtet werden,

-            landesweit gültige einheitliche Vorgaben zur personellen und sachlichen Ausstattung der Pflegestützpunkte erarbeitet werden,

-            für die Kosten eines Pflegestützpunktes ein Jahresbetrag von ca. 80.000 € angenommen wird,

-            dass die Finanzierung der Pflegestützpunkte zu je 1/3 durch die Krankenkassen, die Pflegekassen und die Kommunalen Träger erfolgt.

 

Dieses Konsenspapier ist ein erster Schritt für eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung der Beratungsstruktur. Die Begrenzung auf 50 Pflegestützpunkte wird auf kommunaler Seite allenfalls als Einstiegsgröße akzeptiert. Insbesondere für Flächenlandkreise wie den Ostalbkreis wäre die Einrichtung nur 1 Pflegestützpunktes absolut unbefriedigend.

 

Die Arbeit im Pflegestützpunkt mit Einbeziehung der Leistungserbringer ist für alle Beteiligten vor Ort eine große Herausforderung und wird ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Kompromissfähigkeit erfordern.

 

Aus Sicht der Stadt- und Landkreise ist im Hinblick auf die Aufgabenzuständigkeit für die Sozialhilfe zur Finanzierung von Pflegekosten und die Aufgabenstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge eine inhaltliche bzw. fachliche Mitgestaltung der Pflegestützpunkte wichtig und sinnvoll.

 

Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird auf der Grundlage des o. g. Konsenspapiers eine Kooperationsvereinbarung erarbeiten und den Beteiligten zur weiteren Diskussion vorlegen. Erst wenn diese Kooperationsvereinbarung von den entsprechenden Landesverbänden unterschrieben ist, wird das Ministerium die nach § 92c SGB XI vorgesehene Bestimmung vornehmen, dass Pflegestützpunkte innerhalb von 6 Monaten eingerichtet werden können.

 

III. Situation im Ostalbkreis

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der derzeitige Sachstand unbefriedigend. Viele fachliche und finanzielle Fragen sind ungelöst. Die Zielsetzung, einer kompetenten und umfassenden Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen, zentral in „einer Anlaufstelle“ kann mit den aktuellen Ansätzen auch nicht annähernd erreicht werden.

 

Sobald die erwähnte Kooperationsvereinbarung zwischen den Kommunalen Landesverbänden, dem Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg und den Pflegekassen vorliegt und damit die Eckpunkte für die inhaltliche Arbeit von Pflegestützpunkten abgesteckt sind, wird die Verwaltung in Abstimmung mit den Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und den Städten und Gemeinden Abstimmungsgespräche führen, bei denen es insbesondere darum gehen wird, effiziente und tragfähige Lösungen für den Ostalbkreis zu entwickeln.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

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Traub


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel