Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen am 01.12.2000 und 12.12.2000 beschlossen, dass der Ostalbkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe die Aufgaben der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den freien Träger und Verein P.A.T.E. e.V. überträgt.
Die Kooperationsvereinbarung wurde in den vergangenen Jahren mehrmals fortgeschrieben und der Entwicklung der Kindertagespflege als wichtige Säule der Kindertagesbetreuung und den gesetzlichen Änderungen angepasst.
Im Jugendhilfeausschuss am 29.11.2007 wurde die Aufgabendefinition wie folgt beschlossen:
1. Werbung und Gewinnung von Tagespflegepersonen 2. Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen 3. Beratung, Vermittlung und Begleitung der Tagespflegepersonen und der Eltern 4.Leistungserbringung durch geeignete Fachkraft/Fachkräfte im Kindertagespflege-Dienst
5.Konzeption der Tagespflege
6.Vorarbeiten für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
7.Vorarbeiten für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen nach § 90 SGB VIII (z.B. Feststellung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Tagespflege; Berechnung der Betreuungszeiten)
8.Berichtspflicht in Form unterschiedlicher Statistiken gem. §§ 98 ff SGB VIII.
Die Gesamtfinanzierung der für die Aufgaben notwendigen personellen und sachlichen Aufwendungen basiert auf finanziellen Mitteln des Landkreises gemäß der Vereinbarung, auf Fördermitteln des Landes zum Ausbau der Strukturen der Kindertagespflege sowie Zuwendungen der Städte und der Gemeinden des Ostalbkreises.
II. Aktuelle Entwicklungen
Aus der Sicht des Geschäftsbereichs Jugend und Familie ist die Kooperation mit dem Verein P.A.T.E. e.V. über die vielen Jahre ein nachdrückliches Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der freien Jugendhilfe. Die gute Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege liegt wesentlich in der erfolgreichen Arbeit des Vereins, vor allem auch dem ehrenamtlichen Engagement der Vorsitzenden und ihrer VorstandskollegenInnen begründet.
III. Künftige Herausforderungen
Mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) soll das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren deutlich verbessert werden. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag im September beschlossenen KiföG zugestimmt. Danach sollen die Plätze in Kindertagesstätten und Tagespflege stufenweise so erhöht werden, dass für jedes 3. Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Zudem besteht ab 2013 für jedes Kind vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Auch die Tagespflege soll deutlich ausgeweitet werden. Dort sollen etwa 30 % der neuen Plätze entstehen. Gleichzeitig sollen Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen, ab 2013 eine monatliche Zahlung, das Betreuungsgeld erhalten.
Die Vorsitzende des Vereins P.A.T.E. e.V., Frau Ute Hommel, wird in der Sitzung zur aktuellen Situation, Weiterentwicklung, den Zielen und Aufgaben berichten. Finanzierung und Folgekosten
Zur Förderung der Aktivitäten des Vereins P.A.T.E. ist im Entwurf des Kreishaushaltsplanes 2009 unter Unterabschnitt 4780 ein Betrag von 60.000 € eingestellt. Daneben erhält der Verein einen Landeszuschuss in Höhe von 64.000 € und Zuwendungen der Städte und Gemeinden des Ostalbkreises mit zusammen ca. 60.000 €. Anlagen
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