Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2009 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Einzelplans 4 und des Unterabschnitts 5470 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Sachverhalt/Begründung
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Einzelplans 4 (Soziale Sicherung) und des Abschnitts 5470 (Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege).
Der Haushaltsentwurf 2009 umfasst im
Verwaltungshaushalt
Der Zuschussbedarf im Verwaltungshaushalt für Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ist mit 74.827.740 € angesetzt (vgl. Anlage 11).
Die Einnahmeansätze sind auf der Basis der Hochrechnung für 2008 angesetzt.
In der Anlage 10 des Haushaltsplanentwurfs und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplans sind die Vorjahresansätze berücksichtigt.
Vermögenshaushalt
Förderung von Pflegeheimen
Im Vermögenshaushalt ist nach dem zwischenzeitlich ergangenen Bewilligungsbescheid zur Landesförderung der Landkreiszuschuss für das Altenpflegeheim der Samariterstiftung Neresheim mit 537.750 € eingestellt.
Zur Investitionsförderung für den Bau von Pflegeheimen sind insgesamt 581.655 € veranschlagt.
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre betragen 899.283 €. Finanzierung und Folgekosten
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen
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