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Vorlage - 169/08  

 
 
Betreff: Überprüfung der Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis und Anpassung der Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Kenntnisnahme
02.12.2008 
Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von der Änderung und Erweiterung des Gebührenverzeichnisses zur Gebührenverordnung des Landratsamts Ostalbkreis um die in der Anlage grau hinterlegten gebührenpflichtigen Tatbestände und den angepassten und ebenfalls grau hinterlegten Gebühren Kenntnis.

 

  1. Die Änderung und Erweiterung des Gebührenverzeichnisses und die darin festgesetzten und angepassten Gebühren gelten ab dem 01.01.2009.
Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation

 

Mit der Novellierung des Landesgebührenrechts hat der Landesgesetzgeber im Wege der Dezentralisierung die Gebührenhoheit, sofern es sich um Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde oder Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde handelt, auf die Landratsämter übertragen. Grundlage hierfür ist § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004. Danach erfolgt deshalb die Festsetzung der gebührenpflichtigen Tatbestände und der Gebührenhöhe durch das Landratsamt als staatliche untere Verwaltungsbehörde auf der Basis einer örtlichen Kalkulation nach den tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten durch Rechtsverordnung.

 

Gemäß § 4 Abs. 5 LGebG müssen die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie Gebührenerleichterungen regelmäßig, spätestens aber nach 2 Jahren, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Die mit der am 01. Januar 2007 in Kraft getretenen Rechtsverordnung des Landratsamts Ostalbkreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 06.12.2006 festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände sowie die Höhe der Gebühren wurden daher entsprechend dem gesetzlichen Auftrag überprüft und entsprechend angepasst.

 

  1. Grundsätze der Gebührenbemessung

 

Die Gebührenbemessung (§ 7 LGebG) selbst erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

 

  • Kostendeckungsgebot, d. h. Deckung sämtlicher Verwaltungskosten aller an der Leistungserbringung Beteiligter.
    Dazu gehören insbesondere die Personal-, Sach- und kalkulatorischen Kosten. Durch die Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten wird nunmehr in vollem Umfang dem Gebot der Kostendeckung entsprochen. Auch die Kosten anderer Stellen, die z. B. durch Stellungnahmen, Beratungen oder Begutachtungen zur Erbringung der öffentlichen Leistung beigetragen haben, sind mit in die Kalkulation einzubeziehen.

 

  • Die wirtschaftliche und sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung ist zu berücksichtigen. Ziel ist es, einen angemessenen anteiligen Ausgleich der Vorteile, die dem Leistungsempfänger aufgrund der ihm zurechenbaren öffentlichen Leistung zufließen, zu verlangen.

 

  • Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen (Äquivalenzprinzip).

 

  1. Gebührenkalkulation

 

Im Einzelnen wurde die Überprüfung und Neukalkulation der Gebühren wie folgt vorgenommen:

 

  • Die Festlegung der zu kalkulierenden Gebührentatbestände und Produkte wurde in Abstimmung mit den betroffenen Geschäftsbereichen vorgenommen. Eine Abgrenzung zu den Bereichen, die aufgrund bundesrechtlicher Regelungen und in Selbstverwaltungsangelegenheiten tätig werden, wurde ebenfalls durchgeführt.

 

  • Die Zuordnung der Personalkosten der in den Gebührenbereichen tätigen Mitarbeitern auf die einzelnen Gebührentatbestände wurde von jedem betroffenen Mitarbeiter aufgrund von Aufschrieben über Fallzahlen und Zeitanteile je Gebührentatbestand vorgenommen. Damit konnte die Kalkulation auf einer realen Basis durchgeführt werden. Für die Erhebung der Anzahl der Fälle neuer Gebührentatbestände wurden teilweise Statistiken bzw. qualifizierte Schätzungen zugrundegelegt.

 

  • Sachkosten und Gemeinkosten für die Querschnittsbereiche sowie für die Steuerung der Gesamtverwaltung (sog. interne Leistungsverrechnung) wurden in einem ersten Schritt nach dem Verhältnis Personalkosten gesamter Geschäftsbereich bzw. Fachbereich zu den Personalkosten für den jeweiligen Gebührenbereich und in einem zweiten Schritt nach dem für den jeweiligen Gebührentatbestand maßgebenden Stellenschlüssel anteilig auf die Gebührentatbestände zugeordnet.

 

  • Basis für die Zuordnung der Personal-, Sach- und Gemeinkosten bildet das Rechnungsergebnis 2007. Deshalb wurden auch die Zeitanteile der an der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter und die Fallzahlen auf der Grundlage des Jahres 2007 erhoben.

 

  • Laut Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“ sind auch die Tarifsteigerungen auf Grund des neuen Tarifabschlusses bei den Beschäftigten (TVöD) bei der Neukalkulation zu berücksichtigen.

 

  • Des Weiteren erfolgte die Zuordnung der Kosten für Mitwirkungsleistungen anderer Geschäftsbereiche, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, auf die betroffenen Gebührentatbestände (z. B. Stellungnahme des Naturschutzes im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung einer Baugenehmigung).

 

  • Die Festlegung der Gebührenart und der Gebührenhöhe wurde für jeden einzelnen Gebührentatbestand in Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsbereichen getroffen.

 

  1. Ergebnis der Gebührenüberprüfung

 

Infolge erstmaliger Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten haben sich zunächst die Gebührensätze erhöht. Andererseits wirkte sich ein Rückgang des Tätigkeitsanteils im gebührenpflichtigen Bereich in den einzelnen Geschäftsbereichen mehr oder weniger gebührensenkend aus. Dies ist auf gesetzliche Veränderungen, insbesondere aber auch auf tatsächliche Zeitanteile und Fallzahlen zurückzuführen, die während des Jahres 2007 begleitend erfasst wurden. Im Jahre 2006 hingegen beruhten diese Angaben lediglich auf einer qualifizierten Schätzung.

 

Trotz vorstehender Ausführungen haben sich die Stundensätze in den Geschäftsbereichen Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Sicherheit und Ordnung nicht geändert. Im Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz haben sich die Stundensätze von 52,- € auf 46,- € bzw. von 61,- € auf 56,- € ermäßigt. Lediglich bei drei Gebührentatbeständen (Gebührenverzeichnis Nr. 61.2.4 bis 61.2.6) hat sich der Stundensatz von 52,- € auf 56,- € erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass nunmehr richtigerweise in die Kalkulation nicht mehr wie bisher der Durchschnittsstundensatz, sondern der stärkere Zeitanteil der Veterinäre eingeflossen ist. In den Geschäftsbereichen Straßenbau, Baurecht und Naturschutz, Umwelt und Gewerbeaufsicht, Landwirtschaft und Gesundheit hat sich aufgrund der Neukalkulation ein höherer Stundensatz ergeben. Dies ist zum einen auf die erstmals eingeflossenen kalkulatorischen Kosten und zum anderen auf veränderte Zeitanteile und Fallzahlen sowie Personalveränderungen zurückzuführen.

 

Neu hinzugekommen sind aufgrund einer Gesetzesänderung die Tatbestände aus dem Bereich „Waffenrecht“ (Gebührenverzeichnis Nr. 70.8).

 

Die örtliche Kalkulation der Gebühren durch die Verwaltung wurde wiederum in Anlehnung an den Leitfaden des landesweiten Projektes Vergleichsring „Kommunales Rechnungswesen“ durchgeführt.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die künftigen jährlichen Gebühreneinnahmen werden in den jeweiligen Kreishaushaltsplänen entsprechend veranschlagt.

Anlagen

Anlagen

 

Gebührenverzeichnis zur Rechtsverordnung des Landratsamts Ostalbkreis über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 06.12.2006

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich

__________________________________________


 

SpangGutknecht


 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel