Sachverhalt/Begründung
1.Vorbemerkung
Der Ostalbkreis ist Baulastträger von rund 480 km Kreisstraßen. Von den insgesamt 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis entfallen somit 43 % auf die Straßenbaulast des Landkreises. Mit diesem riesigen Kreisstraßennetz nimmt der Ostalbkreis die vierte Stelle im Land Baden-Württemberg ein.
Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Landkreis über den Vermögenshaushalt 152 Mio. € in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 87 Mio. € für die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucksvollen Investitionspaket von rund 239 Mio. € wurde ein ganz wichtiger Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig hat der Landkreis damit seinen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Tiefbau erbracht. Die insgesamt schwierige Auftragslage in den letzten Jahren hat hier zu Kapazitätsanpassungen geführt, die nun gelegentlich bereits zu Kapazitätsengpässen und zu fehlendem Wettbewerb vor allem im Bereich der Bauwerkssanierungen führen. Notwendig ist deshalb eine Verstetigung des Auftragsvolumens auf höherem Niveau, um die Leistungskraft und Kompetenz der heimischen Bauwirtschaft in der Breite zu erhalten.
Trotz beginnender Stagnation bzw. einer Trendumkehr in der Bevölkerungsentwicklung der Bundesrepublik Deutschland sind das Land Baden-Württemberg und der Ostalbkreis aufgrund günstiger Standortbedingungen hier noch auf dem Wachstumspfad. Das Mobilitätsbedürfnis der Arbeits- und Freizeitgesellschaft wird deshalb vorerst noch weiter anwachsen und kann in unserem überwiegend ländlich strukturierten und dispers besiedelten Raum nur durch motorisierten Individualverkehr befriedigt werden. Dies spiegelt die trotz stetiger Verbesserungen im ÖPNV ständig steigende Zahl von Kraftfahrzeugen wider. Waren am 31.12.1990 193.028 Kraftfahrzeuge im Ostalbkreis registriert, so waren es am 31.12.2007 bereits 236.471 Kraftfahrzeuge. In 17 Jahren ist damit eine Zunahme um 43.443 Kraftfahrzeuge bzw. 22,5 % zu verzeichnen.
Ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Erhaltung der Straßensubstanz dienen nicht nur dem Individualverkehr, sondern sind auch Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr und den Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten ohne Bahnlinien von großer Bedeutung.
Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau auch eine eminent wirksame strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.
Mit der im Frühjahr 2006 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen wurde ein deutliches Defizit beim Substanzerhalt bzw. beim Ausbauzustand der Kreisstraßen aufgezeigt. In der Gesamtschau war festzustellen, dass 51,7 %, also etwas mehr als die Hälfte des Kreisstraßennetzes in einem so schlechten Zustand sind, dass die notwendigen Erhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen binnen 5, maximal 8 Jahren durchgeführt werden sollten. Aus diesem Grund hat der Kreistag im Zuge der Haushaltsberatungen 2008 beschlossen, in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 ein Sonderprogramm für Straßenbeläge und Deckenverstärkungen an Kreisstraßen einschließlich Radwegen mit jährlich 2 Mio. €, also mit einem Gesamtumfang von 10 Mio. € durchzuführen. Die in den zurückliegenden Jahren trotz schwieriger Finanzsituation durchaus ansehnlichen Investitionen in das Kreisstraßennetz haben sich damit als dennoch unzureichend erwiesen. Insbesondere die Instandhaltung von Brücken und Bauwerken rückt immer mehr in den Blickpunkt und wird zukünftig immer wichtiger.
2.Finanzsituation
Die Finanzsituation der öffentlichen Hand hat sich in den letzten 3 Jahren angesichts der erfreulichen Wirtschafts- und Konjunkturlage entspannt. Dies wirkte sich unmittelbar auch auf die Finanzsituation des Landkreises aus. Die weitere Entwicklung bleibt angesichts der weltweiten Finanzmarktkrise abzuwarten. Leider steigen die Kosten im Bereich der sozialen Sicherung weiter an. Vorrangige Zielrichtung muss sein, die Verschuldung weiter abzubauen. Notwendig ist deshalb auch beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau eine Beschränkung auf das Notwendige und Unumgängliche. Dabei müssen zur Reduzierung der Kosten die Standards insbesondere bei den Nebeneinrichtungen (z.B. Entwässerungen) und den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kritisch hinterfragt werden. Die technischen Mindeststandards und sicherheitsrelevanten Ausbauparameter können jedoch nicht mehr weiter abgesenkt werden. Es käme sonst zu billigen, aber langfristig unwirtschaftlichen Bauweisen und zu Sicherheitsdefiziten.
Durch die Föderalismusreform muss die Förderung des kommunalen Straßenbaus auf eine neue Basis gestellt werden. Nach dem Wegfall der GVFG-Förderung zum 01.01.2007 ist zunächst mit dem Entflechtgesetz durch eine entsprechende Übergangsregelung bis 2014 sichergestellt, dass wichtige Straßenbauvorhaben der Landkreise, Städte und Gemeinden auch in Zukunft weiterhin mit Zuschüssen seitens des Landes realisiert werden können. Der Ostalbkreis hat für eine ganze Anzahl seiner Vorhaben eine solche Förderung fest eingeplant, ohne die eine Streckung des Ausbauprogramms bzw. der Verzicht auf einzelne Maßnahmen unausweichlich wäre.
Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches Vermögen sinnvoll zu unterhalten, auszubauen und in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist es dringend erforderlich, weiterhin bzw. in verstärktem Maße Haushaltsmittel des Ostalbkreises einzusetzen. Die Zustandserfassung und ‑bewertung der Kreisstraßen hat, wie es auch bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre bereits deutlich erkennbar war, systematisch und nachvollziehbar aufgezeigt, dass bei der Erhaltung und der Instandsetzung deutlich zunehmender Handlungsbedarf besteht. Ausbau und Belagserneuerungen tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungsaufwand weiter zu minimieren. Sie sind auf immer mehr Streckenabschnitten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich.
Maxime für die Zukunft muss daher weiterhin sein: Substanzerhaltung vor Ausbau und Ausbau vor Neubau. Ohne die Beschränkung auf die technisch und verkehrlich notwendigen, geringst möglichen Standards, läuft der Ostalbkreis Gefahr, dass in Zukunft Ausbaumaßnahmen nicht mehr finanziert werden können und damit der Unterhaltungsaufwand zunehmen wird. Unter sinnvoller Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.
Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2007 zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau deutlichen Wellenbewegungen unterworfen waren.
Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschussbedarfs des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Die Differenz zwischen Zuschussbedarf des Landkreises und Ausbauvolumen stellt letztlich die Summe der Zuschüsse des Landes nach dem ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) dar. Die vorliegende MIFRIFI unterstellt eine ausreichend dotierte, gleichartige Weiterführung der Förderung des kommunalen Straßenbaus durch das Land Baden-Württemberg nach dem Auslaufen der GVFG-Förderung im Rahmen der Föderalismusreform.
Die Kilometerbeiträge des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3) wurden in 2004, 2005 und 2006 erhöht, nachdem das Land im Jahre 2003 die Kilometerbeiträge nachträglich gekürzt hatte. Nach Kürzung in den Jahren 2007 und 2008 stehen im Jahr 2009 3.960.950 € zur Verfügung. Davon werden 2.954.815 € für Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 1.006.135 € dieser Kilometerbeiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten.
3.Mittelfristige Finanzplanung 2008 - 2012
Die Mittelfristige Finanzplanung 2008 bis 2012 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau (Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen einschließlich Rad- und Gehwege
des Haushaltsjahres 2008
die für den Haushaltsplan 2009 vorgesehenen und
die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.
Eingang gefunden haben Maßnahmen, die im Rahmen der letzten Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten angesprochen worden sind sowie die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Das gleiche gilt für die Radwegenetzkonzeption. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Kreisstraßenzustandserfassung und -bewertung berücksichtigt, die ein wesentliches Kriterium für die Dringlichkeit einer Maßnahme aufzeigen.
Die Mittelfristige Finanzplanung 2008 bis 2012 bildet die Grundlage für den Haushaltsplan 2009 und dient als Perspektive auf die nachfolgenden Planungszeiträume. Neben den klaren Planungsaufträgen an die Verwaltung ergibt sich auch für die Städte und Gemeinden Planungssicherheit, insbesondere bei Entwicklungsmaßnahmen und für geplante Leitungsverlegungen. Auf den Ausbau durchgehend ausgebauter Verkehrsachsen wird verstärktes Augenmerk gelegt. Das vorliegende Investitionsprogramm ist jedoch keine unabänderliche Festlegung für die gezielte Verbesserung des 480 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen. Wie bisher muss bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten flexibel reagiert werden, die Prioritäten müssen ggf. neu bestimmt werden.
Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2008 bis 2012 beläuft sich auf 36.462.380 €, der Zuschussbedarf des Landkreises beträgt 22.757.733 €. Im Jahr 2009 summiert sich das Ausbauvolumen auf 7.801.000 € mit einem Zuschussbedarf des Ostalbkreises von 4.133.865 €. Hier wirkt sich insbesondere das Sonderprogramm Staßenbeläge/Deckenverstärkungen aus.
In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 35 wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 28 - einheitlich auf einem gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 36 bis 44 beinhalten zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2009.
Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Es sind sowohl die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen für den Gesamtverkehr als auch für den Schwerverkehr angegeben. Die Verkehrsmengen basieren zum Teil auf der im Jahr 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung, bei der jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Die für die Kreisstraßen ohnehin wenig zuverlässigen Zählergebnisse der amtlichen Verkehrszählung 2005 liegen vor, werden aber aufgrund der hohen Fehlerquote noch nicht berücksichtigt. Der Geschäftsbereich Straßenbau hat deshalb in 2006 begonnen, eigene Zählungen im Kreisstraßennetz durchzuführen. Diese können nur Zug um Zug erfolgen, deshalb sind bei manchen Maßnahmen zunächst nur Abschätzungen getroffen worden.
4.Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. nach dem Entflechtgesetz
Die GVFG-Förderung lief im Rahmen der Föderalismusreform aus (s.o.). Nach den seitherigen GVFG-Regeln bzw. dem Entflechtgesetz werden die folgenden Maßnahmen finanziert:
K 3210 Eck am Berg - Tannhausen
K 3325 Waiblingen - B 19
Für folgende Maßnahmen wird ein Zuschuss des Landes nach dem Entflechtgesetz zur Förderung des kommunalen Straßenbaus in Anlehnung an das frühere GVFG-Programm unterstellt:
K 3204 Restausbau von der K 3205 bis L 1060 bei Wössingen
K 3232 von der L 1075 bis zur K 3233 ohne OD Ramsenstrut
K 3253 Utzstetten bis K 3258
K 3253 Ruppertshofen – Hönig
K 3279 Verlegung und Anschluss an die Umgehung Bargau
K 3315 Trochtelfingen bis zur K 3316
K 3329 Neubau BW 7224 528 Brücke über die Bahn beim Sachsenhof
Es zeichnet sich jedoch ab, dass es im bisherigen GVFG-Förderprogramm aufgrund hoher Vorbelastungen Engpässe geben wird. Hier gilt es, auf politischer Ebene eine ausreichende Dotierung der Zuschussprogramme einzufordern, da sich sonst die geplanten Ausbaumaßnahmen immer weiter verzögern.
5.Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
Als Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sind vorgesehen:
K 3228 Bahnübergang Eichkapelle und Maus in Ellwangen-Rindelbach
K 3333 Bahnübergang Schrezheim
6.Belagserneuerungen
Ein weiterer Schwerpunkt in der MIFRIFI werden in den nächsten Jahren Belagserneuerungen sein. Die Zustandserfassung und -bewertung hat hier den riesigen Nachholbedarf aufgezeigt. Eine rechtzeitige Erhaltung bewahrt die Straßen vor noch größeren Schäden und verringert den Unterhaltungs- und Erhaltungsaufwand insgesamt spürbar. Strecken in sehr schlechtem Zustand bergen Gefahren für den Verkehrsteilnehmer. Der Hinweis auf den schlechten Straßenzustand durch Verkehrszeichen und die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur ein vorübergehendes Mittel der Gefahrenabwehr sein. Die Lösung kann nur in einer konsequenten Erhaltung des Straßennetzes liegen. Eine Vernachlässigung von Instandhaltung und Instandsetzung mit allen daraus möglicherweise entstehenden Folgekosten wäre für das volkswirtschaftliche Vermögen Kreisstraßen und Radwege nicht zu vertreten. In diesem Zusammenhang wird auf das Sonderprogramm Beläge/Deckenverstärkungen (Anlage 6) in Höhe von 2 Mio. €/Jahr bis zum Haushaltsjahr 2012 verwiesen.
7.Ausbau von Radwegen
Ein gut ausgebautes Radwegenetz dient der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Umwelt. Zunehmendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen dazu, dass für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad zurückgegriffen wird. Ein kreisweit gut ausgebautes Radwegenetz ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrrad als umweltfreundlichstes und in den Städten meist schnellstes Fahrzeug als Nahverkehrsmittel weiter an Bedeutung gewinnt. Attraktive Radwegeverbindungen und ein engmaschiges Radwegenetz fördern den Umstieg auf das Fahrrad. Gerade vor dem Hintergrund der CO2-Klimafolgen und der zukünftig knapper werdender fossiler Brennstoffe muss einer umweltverträglichen Verkehrsmittelwahl die Bahn geebnet werden. Die vom Kreistag beschlossene kreisweite Radwegenetzkonzeption ist gute Grundlage dafür.
In der Anlage 5 ist das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2008 bis 2012 gesondert mit einem Umfang von 1.836.000 € zusammengefasst. Allerdings macht Sorge, dass Radwegeausbauten wegen des 50 %‑igen Finanzierungsanteils betroffener Standortgemeinden nicht zeitnah realisiert werden können.
8.Merkliste zur MIFRIFI
Die Anlage 7 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum Jahre 2012 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben, vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen Kostenschätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von ca. 12,3 Mio. €. Es handelt sich dabei um 28 Einzelmaßnahmen. In dieser Liste wurden auch die in der neuen Radwegenetzkonzeption enthaltenen Radwege aufgenommen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 3,3 Mio. €. Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste" keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser "Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten abgeleitet werden.