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Vorlage - 159/08  

 
 
Betreff: Planung zum Neubau der Bahnbrücke im Zuge der Kreisstraße 3329 in Schwäbisch Gmünd (Gartencenter Dehner)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
21.10.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Dem Neubau der Bahnbrücke im Zuge der Kreisstraße 3329 in Schwäbisch Gmünd (Gartencenter Dehner) wird nach der vorliegenden Planung zugestimmt. Die Maßnahme wird wie auf Seite 3 der Vorlage dargestellt im Gesamtbetrag von 896.000 € vorbehaltlich der GVFG-Förderung des Landes nach dem Entflechtungsgesetz finanziert.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Notwendigkeit der Baumaßnahme

 

Die Kreisstraße 3329 stellt eine wichtige Verbindung zwischen dem Remstal bei Schwäbisch Gmünd und dem Filstal bei Göppingen dar. Die Verkehrsbelastung beträgt rund 3.950 Kfz/24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von ca. 4 % (158 SV/24 h).

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wurde die Kreisstraße 3329 in den letzten 20 Jahren abschnittsweise auf 6 m bzw. 6,50 m ausgebaut. Die einzige Engstelle im Verlauf dieser Kreisstraße stellt noch die Brücke über die Bahn bei der Fa. Dehner mit einer Fahrbahnbreite von 5 m dar. Diese Bahnbrücke wurde bereits im Jahre 1905 erbaut und im Jahre 1971 saniert. Im Rahmen dieser Sanierung wurde nur der Überbau erneuert, die Widerlager blieben unverändert. Nachdem im Zuge der Hauptprüfung 2006 größere Schäden am Überbau (freiliegender Bewehrungsstahl) und den Widerlagern (durchdrückendes Wasser) festgestellt wurden, hat der Geschäftsbereich Straßenbau im Jahr 2007 das Ingenieurbüro Ohligschläger und Ribarek mit einer Nachrechnung der Tragfähigkeit des Brückenbauwerks beauftragt.

 

Als Ergebnis dieser statischen Nachrechnung konnte festgestellt werden, dass der 1971 erneuerte Überbau den derzeit gültigen Vorschriften entspricht; die Widerlager des Bauwerks jedoch keine ausreichende Tragfähigkeit mehr aufweisen. Als Reaktion auf diese Ergebnisse musste aus Verkehrssicherungsgründen umgehend eine Gewichtsbeschränkung auf max. 12 t veranlasst und gleichzeitig die Fahrbahn auf der Brücke insoweit eingeengt werden, dass nur noch ein einspuriger Fahrverkehr möglich ist. Eine Sanierung der Brücke ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Die Brücke muss daher vollständig ersetzt werden.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat sich davon bei seiner Kreisstraßenbesichtigungsfahrt am 25.06.2007 überzeugt.

 

 

2.Darstellung der Baumaßnahme

 

Die geplante Brücke ist aus der als Anlage beigefügten Verkleinerung der ersten Entwurfspläne ersichtlich.


Grundsätzlich sieht der erste Entwurf einen Neubau der Brücke rund 12 m westlich des bestehenden Brückenbauwerks vor. Dies hat vor allem den Vorteil, dass während der Erstellung des neuen Bauwerks der Verkehr auf der Kreisstraße 3329 kaum beeinträchtigt wird und in dieser Zeit eine problemlose Zufahrt zum Gartencenter Dehner sowie der Kläranlage der Stadt Schwäbisch Gmünd sichergestellt werden kann. Bedingt durch die Verschiebung der Brücke in Richtung Westen muss auf einer Länge von rund 350 m der Straßenverlauf an die neue Situation angepasst werden. Auch hier kann der neue Straßendamm zunächst neben der bestehenden Trasse geschüttet werden um die Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren. Durch diese Bauweise entfallen aufwendige Behelfskonstruktionen, weshalb eine Minimierung der Baukosten möglich ist.
Die neue Brücke wird vorbehaltlich der Zustimmung der Deutschen Bahn AG derzeit mit einer lichten Weite von 12 m geplant. Entsprechend der heutigen Fahrbahnbreite wird der zu verlegende Teil der Kreisstraße wieder mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgeführt.

 

 

3.Durchführung der Maßnahme

 

Die Baumaßnahme soll zwischen Juli und Oktober 2009 realisiert werden, da die Deutsche Bahn AG in diesem Zeitraum im Rahmen von Gleiserneuerungen die „Remstalbahn“ zwischen Schwäbisch Gmünd und Schorndorf sperrt. Durch die beabsichtigte Sperrung der Bahnstrecke kann auf teure Sicherungsmaßnahmen, die während des regulären Bahnverkehrs anfallen würden, weitestgehend verzichtet werden.

 

Voraussetzung für eine Realisierung im Jahr 2009 ist allerdings die Gewährung eines Zuschusses nach dem Entflechtungsgesetz durch das Land. Ein entsprechender Antrag ist derzeit in Vorbereitung.

 

 

4.Kosten der Baumaßnahme

 

Nach der vorläufigen Kostenschätzung des Geschäftsbereichs Straßenbau ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Zuschuss

Grunderwerb

36.000

18.000

18.000

Baukosten

800.000

400.000

400.000

Planungskosten

60.000

60.000

0

Gesamt

896.000

478.000

418.000

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Kreishaushalt 2008 ist folgende Finanzierung vorgesehen:

 

 

Gesamt

Ostalbkreis

Zuschuss

2007

30.000

30.000

0

2008

30.000

30.000

0

2009

800.000

400.000

400.000

2010

36.000

18.000

18.000

Gesamt

896.000

478.000

418.000

 

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart nach dem Entflechtungsgesetz mit 50 % gefördert werden.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Ansicht, Längsschnitt, Querschnitt

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Engelhard


 

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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel